Recht

Umweltrecht, Naturschutz und Energienetzausbau

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 6/2018

Starke gesellschaftliche Kräfte in den Staaten der westlichen Industriegesellschaft sorgen dafür, dass das Umweltrecht sich nach wie vor rasant fortentwickelt. Werkzeug der den Zeitgeist prägenden Aktivisten des Umweltschutzes ist dabei insbesondere der Gerichtshof der Europäischen Union. Während die Regierungen der Mitgliedstaaten unter dem Einfluss finanzstarker Industrielobbyisten umweltpolitischen Neuerungen eher zurückhaltend gegenüberstehen, treibt die Rechtsprechung dieses Gerichtshofs die nationalen Gesetzgeber der Mitgliedstaaten geradezu vor sich her. Das gilt vor allem für das Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung mit der dazu gehörenden Öffentlichkeitsbeteiligung, den Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten sowie die dadurch enorm verstärkte Durchsetzungskraft des Naturschutzrechts. Bei dem spezifisch deutschen Problem der „Energiewende“ fehlt (noch) dieser Rückenwind durch eine vor allem dem effektiven Einsatz des Rechts zur Durchsetzung politischer Ziele verpflichtete Rechtsprechung. Der Energienetzausbau als Nadelöhr der Energiewende stellt Anforderungen an das Planungs- und Genehmigungsregime, die der deutsche Gesetzgeber allein in politischer Verantwortung bewältigen muss. Von den Umweltaktivisten kann er dabei wenig Unterstützung erwarten, da der Netzausbau mit erheblichen Konflikten innerhalb ihres übergeordneten Ziels, die Umwelt zu schützen, verbunden ist. Die Entscheidung dieser Zielkonflikte lässt sich nicht anhand der moralisierenden Kategorien von Gut und Böse treffen, die Aktivisten zur Erhöhung ihrer Durchsetzungskraft in der öffentlichen Meinung sonst gern einsetzen. So verwundert es nicht, dass die praktischen Fortschritte bei der Umsetzung der Netzausbauvorhaben trotz gewaltigen gesetzgeberischen und planerischen Aufwands bisher dürftig geblieben sind. Umso wichtiger ist die wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht nur beim Energienetzausbau, sondern auch im europarechtlich determinierten Umweltrecht, damit sich die Praxis nicht in einem Dschungel von Vorschriften und Kasuistik verirrt, der mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und Vollzugsfähigkeit des Rechts nicht zu vereinbaren ist. Die hier anzuzeigenden Werke leisten wertvolle Beiträge zu der insoweit erforderlichen Orientierung.

 

Eckard Rehbinder/Alexander Schink (Hrsg.), Grundzüge des Umweltrechts. Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin, 5. Aufl. 2018. ISBN 978-3-503-17721-9; 1386 S., fester Einband, 174 €.

Mit der Neuauflage dieses erstmals 1982, in Vorauflage 2012 erschienenen Werkes nach dem Rechtsstand von Ende 2017 will der Arbeitskreis für Umweltrecht einen aktuellen und fundierten Überblick über dieses wichtige Rechtsgebiet ermöglichen. Dieser geht über bloße „Grundzüge“ weit hinaus. Das aus Wissenschaftlern und Praktikern des Umweltrechts bestehende Autorenteam widmet sich der Querschnittsmaterie in ihrer ganzen Bandbreite und allen wesentlichen Fragen. Im ersten Teil werden von Heselhaus die verfassungsrechtlichen und von Calliess die unionsrechtlichen Grundlagen sowie von Rehbinder die Ziele, Grundsätze, Strategien und Instrumente des Umweltschutzes dargestellt. Systematisch zutreffend wurde auch der – um einen (kritischen) Abschnitt zur richterlichen Kontrolldichte erweiterte – Beitrag von Groß zum Rechtsschutz im Umweltrecht in diesen Grundlagenteil aufgenommen. Im der Planung gewidmeten zweiten Teil behandeln Klement und Saurer mit einem völlig neu verfassten Beitrag den Umweltschutz in der Fachplanung. Dabei wird das Spannungsverhältnis zwischen dem politischen Ziel der Verfahrensbeschleunigung und dem auch europarechtlich fundierten Ziel der Bürgerbeteiligung am Planungsverfahren deutlich herausgearbeitet. Bei dem insoweit besonders wichtigen Thema der Präklusion wird allerdings übersehen, dass § 7 Abs. 4 UmwRG die Anwendung des § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG auch in Rechtsbehelfsverfahren individuell Betroffener ausschließt. Dadurch erhält das von den Verfassern zu Recht kritisierte, europarechtlich begründete Arbeitsbeschaffungsprogramm für Sachverständige, Planungsjuristen, Rechtsanwälte und Richter im Habitat- und Artenschutz erst richtigen Schwung. Den Umweltschutz durch Bauplanungsrecht behandelt Schink in einem umfangreich aktualisierten und erweiterten Beitrag. Der dritte Teil ist Einzelmaterien des Umweltrechts gewidmet: dem öffentlichen Immissionsschutzrecht (Hansmann), dem Klimaschutz- und Umweltenergierecht (Schomerus), dem Wasserrecht (Durner), dem Bodenschutzrecht (SchererLeydecker/Rausch), dem Naturschutzrecht (neu: Lau), dem Atom- und Strahlenschutzrecht (Sellner/Hennenhöfer), dem Abfallwirtschaftsrecht (Franßen), dem Gentechnikrecht (Pottschmidt) und dem Stoffrecht (Rehbinder). Dabei setzt der völlig neu bearbeitete Beitrag zum Naturschutzrecht durchaus andere Schwerpunkte als Gellermann in der Vorauflage. Abgerundet wird das Werk durch den vierten Teil zum Umweltvölkerrecht mit einem Beitrag von Sand.

 

Alexander Schink/Olaf Reidt/Stephan Mitschang (Hrsg.), Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz/Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Kommentar, Verlag C.H.Beck oHG, München 2018. ISBN 978-3-406-71603-4; 465 S., in Leinen, 129 €.

Der nationalen Umsetzung unions- und völkerrechtlicher Vorgaben insbesondere für die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten dienen die beiden Gesetze, die dieser handliche Kommentar ebenfalls nach dem Rechtsstand von Ende 2017 zum Gegenstand hat. Die Erläuterungen zum UVPG, die mit etwa 400 Seiten den weitaus größten Teil ausmachen, haben elf Bearbeiter – überwiegend Rechtsanwälte – unter sich aufgeteilt. Für die Kommentierung des UmwRG zeichnet allein Franzius – Professor an der Universität Bremen – verantwortlich. Er hält mit seiner kritischen Einstellung zu der den Leidensweg dieses Gesetzes prägenden Zurückhaltung der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung gegenüber dem umweltrechtlichen Aktivismus des EuGH und des Aarhus Compliance Committees nicht hinter dem Berg. Dies gilt vor allem für die auch die aktuelle Gesetzesfassung noch prägende und vom Bundesverwaltungsgericht bisher geteilte Unterscheidung zwischen (weitem) Verbands- und (beschränktem)

Individualrechtsschutz. Insoweit dürfte das durch Beschluss vom 25. April 2018 – BVerwG 9 A 16.16 – jetzt eingeleitete Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH zur Unionsrechtskonformität des § 4 Abs. 3 Satz 2 UmwRG und zur Klagebefugnis aller Mitglieder der „betroffenen Öffentlichkeit“ hoffentlich Rechtssicherheit schaffen. Zum UVPG liefert der Mitherausgeber Schink eine kompakte und praxisnahe Einführung in die Entwicklung, die Grundlagen und den wesentlichen Inhalt des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung, dessen sorgfältige Beachtung trotz des damit verbundenen Verwaltungsaufwands oft von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung umweltrelevanter Projekte und Pläne ist. Die einzelnen Vorschriften des UVPG in ihrer grundlegenden Umgestaltung und komplexen Ausdifferenzierung durch das „Modernisierungsgesetz“ vom 20. Juli 2017 werden anschließend von erfahrenen Praktikern des Umweltrechts sachkundig erläutert. Dabei wird in übersichtlicher Form auch auf Ziel und Zweck, Entstehung und europa- bzw. völkerrechtlichen

Hintergrund der Vorschriften, ihren Anwendungsbereich, das ihnen zugrunde liegende Regelungssystem sowie auf Fragen der Fehlerfolgen und des Rechtsschutzes eingegangen. Diese Konzeption des Kommentars ist ausgesprochen anwenderfreundlich. Bei einer Neuauflage sollten allerdings die leider noch zahlreichen Druckfehler durch eine genauere redaktionelle Überarbeitung eliminiert werden.

 

Werner Hoppe†/Martin Beckmann/Martin Kment (Hrsg.), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung/UmweltRechtsbehelfsgesetz. Kommentar, Carl Heymanns Verlag, Köln, 5. Aufl. 2018. ISBN 978-3-452-28264-4; 1113 S., Hardcover, 149 €.

Wesentlich inhalts- und umfangreicher behandelt denselben Gegenstand dieser Großkommentar, der den erforderlichen Praxisbezug mit wissenschaftlicher Gründlichkeit verbindet. Seit der Erstauflage von 1995 hat die seinerzeit als völliges Neuland entdeckte und in ihrer praktischen Bedeutung noch heruntergespielte Umweltverträglichkeitsprüfung dank fortschreitender unionsrechtlicher Vorgaben und – damit zusammenhängend – verstärkter gerichtlicher Nachprüfungsmöglichkeiten im Vollzug des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes eine kaum zu überschätzende Praxisrelevanz gewonnen. Die fortlaufenden Novellierungen beider Gesetze haben im Vergleich mit den Vorauflagen von 2007 und 2012 eine umfassende Überarbeitung der bisherigen Kommentierung erforderlich gemacht. Diese teilen sich zwölf Bearbeiter, überwiegend Rechtsanwälte, darunter vier Neuzugänge im Autorenkreis. Daniela Winkler, Professorin an der Universität Stuttgart, hat als einer dieser Neuzugänge der Kommentierung des UVPG eine Einleitung vorangestellt, die in bester Wissenschaftstradition den Begriff der Umweltprüfung und die dafür maßgeblichen verfassungsrechtlichen und umweltrechtlichen Prinzipien erklärt sowie die unionsrechtliche Entwicklung, ihre Umsetzung durch das nationale Rechtssystem und die dabei bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten übersichtlich darstellt. Sie zeichnet auch für die Kommentierung der §§ 5 bis 7 UmwRG verantwortlich. Dort setzt sie sich zu Recht sehr kritisch mit der für das Verwaltungsverfahren dysfunktionalen und der Rechts- und Investitionssicherheit abträglichen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auseinander, die die deutschen materiellen Präklusionsvorschriften mit lapidarer Begründung für unionsrechtswidrig erklärt hat. Sie muss jedoch einräumen, dass die Schlacht um diese Vorschriften weitgehend verloren ist. Gleichzeitig hält sie auch mit harscher Kritik an dem Versuch des deutschen Gesetzgebers, stattdessen mit dem Sonderprozessrecht des § 6 UmwRG unter der Hand eine innerprozessuale Präklusion einzuführen, nicht hinter dem Berg. Das letzte Wort zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie und dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz dürfte nach diesen fundierten Einwänden jedenfalls noch nicht gesprochen sein. Nicht nur insoweit bietet der Heymannssche Kommentar einen wertvollen Beitrag auch zum fortgesetzten wissenschaftlichen Diskurs.

 

Stefan Lütkes/Wolfgang Ewer (Hrsg.), Bundesnaturschutzgesetz. Kommentar, Verlag C. H. Beck oHG, München, 2. Aufl. 2018. ISBN 978-3-406-68848-5; 766 S., in Leinen, 109 €.

Das Bundesnaturschutzgesetz ist aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben für den Habitat- und Artenschutz in ihrer strengen Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union zu einem der wichtigsten Gesetze des materiellen deutschen Umweltrechts aufgestiegen. Diese Vorgaben haben seit der erfolgreichen Erstauflage dieses Handkommentars im Jahre 2011 zu vielfältigen Änderungen des Gesetzes und zu einer ausufernden Rechtsprechung insbesondere zu dessen Anwendung im Fachplanungsrecht geführt, die die lange erwartete Neuauflage als überfällig erscheinen ließen. Das aus acht renommierten Vertretern von Verwaltung, Anwaltschaft und Wissenschaft bestehende, unverändert gebliebene Autorenteam erläutert in übersichtlicher und praxisnaher Weise die einzelnen Vorschriften des Gesetzes nach dem Rechtsstand von Ende 2017. Mitherausgeber Lütkes, der als zuständiger Referatsleiter im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Entwicklung des Naturschutzrechts seit langem aus erster Hand kennt und begleitet, geht in seiner Einleitung mit der gebotenen Kürze auf die fachlichen, politischen und ökonomischen Grundlagen dieses Rechtsgebiets, den internationalen und europäischen Rechtsrahmen, Fragen der Gesetzgebungskompetenz sowie Entwicklung, Zielsetzung, Struktur und Inhalte des Gesetzes ein. Bei den Einzelkommentierungen werden im erforderlichen Umfang auch die durch die Abweichungsrechte der Länder besonders wichtigen landesrechtlichen Regelungen dargestellt. Längeren Erläuterungen ist jeweils eine Gliederungsübersicht beigegeben. Zu Recht besonders gründlich behandelt Mitherausgeber Ewer den in § 34 geregelten projektbezogenen Habitatschutz auf der Basis der umfangreichen inzwischen dazu ergangenen Rechtsprechung. Ob seinen Ausführungen zum fehlenden Drittschutz dieser Vorschrift zugunsten Privater auf dem Hintergrund der Effektivitätsrechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 8.11.2016 – Rs. C-243/15) noch die Zukunft gehört, erscheint allerdings zweifelhaft. Auch insoweit darf man auf das Ergebnis des bereits erwähnten, vom Bundesverwaltungsgericht im April 2018 eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahrens gespannt sein. Ebenfalls hervorzuheben ist die ausführliche und äußerst sachkundige Erläuterung der in § 44 geregelten artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote durch Heugel. Insgesamt ist der Kommentar in seiner aktuellen Auflage eine wertvolle Hilfe für alle mit dem Naturschutzrecht befassten Praktiker.

 

Armin Steinbach/Peter Franke (Hrsg.), Kommentar zum Netzausbau. Walter de Gruyter GmbH, Berlin, 2. Aufl. 2017. ISBN 978-3-11-052486-4; 829 S., gebunden, 149,95 €.

Ziel dieses nach der deutschen Grundsatzentscheidung für die Energiewende 2012 in Erstauflage erschienen Kommentars ist es, die für die Umsetzung des komplexen Regelwerks zum Energienetzausbau maßgebliche Expertise aus Ministerien, Bundesnetzagentur, Wissenschaft und Anwaltschaft in die wissenschaftliche Begleitung des Netzausbauprozesses einzubinden und damit einen gewissermaßen autoritativen Orientierungspunkt für die Akteure dieses zunächst ohne praktische Erfahrungen begonnenen Prozesses zu schaffen. Erläutert werden nach dem Rechtsstand von April 2017 alle speziell für den Stromnetzausbau relevanten gesetzlichen Regelungen: die für die Regulierung des Netzbetriebs und die Planfeststellung einschlägigen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) mit dem Ziel einer verbindlichen Bedarfsplanung und der Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durch genehmigungsrechtliche Privilegierung der in den Bedarfsplan aufgenommenen Vorhaben, das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) mit der Ermöglichung einer einheitlichen Bundesfachplanung und Bundesplanfeststellung für länderübergreifende oder grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen und Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land, das Gesetz über den Bundesbedarfsplan (BBPlG) mit der Konkretisierung dieser länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Vorhaben bzw. Anbindungsleitungen sowie der Pilotprojekte für den Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen und der Vorhaben, die als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden müssen bzw. können, schließlich die das NABEG und das BBPlG ergänzende Planfeststellungszuweisungverordnung (PlfZV). In der den Erläuterungen vorangestellten Einleitung versuchen die Herausgeber Steinbach und Franke, dieses Nebeneinander anwendbarer Rechtsvorschriften als ein geordnetes System der Sonderregime für bestimmte Leitungsprojekte einigermaßen übersichtlich darzustellen und die dahinter stehenden rechtspolitischen Ziele – auch unter Berücksichtigung der inzwischen gewonnenen praktischen Erfahrungen – zu vermitteln. Dabei werden der manifeste Zielkonflikt zwischen der gewünschten größeren Öffentlichkeitsbeteiligung und der erforderlichen Verfahrensbeschleunigung sowie die diesen Konflikt überlagernden Gründe für die Trennung von Bedarfsplanung und Bundesfachplanung und die daraus folgenden Probleme einer doppelten Umweltprüfung nicht ausgeblendet. (us)

Dr. iur. Ulrich Storost war bis zum Eintritt in den Ruhestand im Herbst 2011 Mitglied des für Teile des Fachplanungsrechts zuständigen 9. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts. Er gehörte diesem Senat seit 1993 als Richter, von 2004 bis 2011 als Vorsitzender Richter an. Neben seinem Hauptamt war er von 1997 bis 2004 Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin. Seit 1991 ist er Mitautor eines Loseblattkommentars zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.

ulrich.storost@t-online.de

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