Recht

Umwelt- und Planungsrecht

Aus: fachbuchjournal Ausgabe 6/2017

In den wohlhabenden Staaten der modernen Industriegesellschaft westlicher Prägung bildet neben der industrieskeptischen sozialen Bewegung die Umweltbewegung das zweite wirkmächtige Korrektiv gegen ein unbegrenztes Wachstum der globalisierten Ökonomie und ihrer technologischen Großprojekte. Als politisches Thema entdeckt wurde der Umweltschutz in der Bundesrepublik Deutschland erst seit Anfang der 1970er Jahre. Die dadurch thematisierten Zielkonflikte, die der Energie- und Mobilitätsbedarf der Industriegesellschaft für die menschliche Gesundheit, für das Klima sowie für Natur und Landschaft auslöst, blieben seitdem im Grundsatz unbewältigt. Die Politik begnügt sich mit Einzelmaßnahmen, ohne ein Gesamtkonzept zu entwerfen oder gar durchzusetzen. Dieses Dilemma hat dazu geführt, dass das Umwelt- und Planungsrecht, in dem sich ein solches Konzept auszuformen und zu bewähren hätte, heute eine überbordende Komplexität aufweist, die selbst für Fachleute kaum noch beherrschbar ist. Statt eines Querschnittsrechts mit einer begrenzten Zahl normativer Instrumente, die in einem Umweltgesetzbuch zu beschreiben wären, findet sich eine unübersichtliche Vielfalt sich überschneidender Rechtsgebiete und Rechtsquellen mit zahlreichen Instrumentarien, die grundsätzlich voneinander unabhängig und nur unzureichend aufeinander abgestimmt sind. Völkerrecht, europäisches Unionsrecht und innerstaatliches Recht bilden dabei ein undurchsichtiges Konglomerat, das die darin gebündelten Machtpositionen und Interessen in Begriffshülsen verbirgt und so der Befragung auf ihre demokratische Legitimität in einer offenen Gesellschaft tendenziell entzieht. Aufgabe der Rechtswissenschaft bleibt es, die black box dieses Konglomerats mit bewährtem juristischem Handwerkszeug auszuleuchten. Nur so ist zu verhindern, dass sich die Rechtsanwendung für ganze Sachbereiche in einem Nebel unüberprüfbarer Kasuistik oder in einem perpetuum mobile ewiger Diskussion auflöst. Jeder Versuch, die in dem Konglomerat verkitteten Bruchstücke rechtswissenschaftlich zu bestimmen, ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Aktuelle Beispiele dafür – wenn auch nach Umfang und Adressatenkreis ganz unterschiedlich – sind Gegenstand der folgenden Besprechung.

Wilfried Erbguth/Sabine Schlacke, Umweltrecht. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 6. Aufl. 2016. ISBN 978-3-8487-2885-5; 534 S., broschiert, € 26,00.

Dieses handliche, von zwei als Experten des Umweltrechts ausgewiesenen Hochschullehrern verfasste Lehrbuch erscheint seit 2004 in regelmäßig aktualisierten Neuauflagen. Es richtet sich in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaft, für die es als Klassiker zur Einarbeitung in das Umweltrecht und zur schwerpunktmäßigen Vertiefung in dieses Rechtsgebiet gelten kann. Die übersichtliche und systematische Form der Darstellung führt aber auch jeden Praktiker, der aktuelle Orientierung im Umweltrecht sucht, in anschaulicher Weise an die sich für die Rechtsanwendung und den Rechtsschutz hier stellenden Probleme heran. Dazu tragen didaktisch geschickt ausgewählte Fallbeispiele mit Lösungsskizzen, zur eigenen Gedankenarbeit anregende Wiederholungs- und Verständnisfragen, ein umfangreicher Katalog von Definitionen mit entsprechenden Textverweisen und ein sorgfältiges Stichwortverzeichnis maßgeblich bei. Etwa ein Drittel des Textes ist dem Allgemeinen Umweltrecht gewidmet und versucht dabei, dessen Grundbegriffe und Grundprinzipien, deren verfassungsrechtliche Verortung, die hier einsetzbaren Instrumente der Rechtsetzung und Rechtsanwendung, die Besonderheiten des Rechtsschutzes sowie die europa- und völkerrechtliche Überformung dieses Rechtsgebiets in der für den Adressatenkreis gebotenen Verdichtung darzustellen. Nachweise in den Fußnoten ermöglichen weiterführende Recherchen. Das Besondere Umweltrecht ist exemplarisch durch das Immissionsschutzrecht, das Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, das Gewässerschutzrecht, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht, das Bodenschutz- und Altlastenrecht, das Gentechnikrecht, das Meeresumweltrecht und das politisch hochaktuelle Klimaschutzrecht vertreten. Der Rahmen eines Lehrbuchs für Studierende lässt insoweit naturgemäß nur eine gedrängte, durch Schemata veranschaulichte Darstellungsweise zu. Alle wesentlichen Fragen werden jedoch mit dem ihnen zukommenden Gewicht angesprochen. Kurz: Ein gelungenes Beispiel dafür, wie ein solches Lehrbuch in einem hochkomplexen Rechtsgebiet die Waage zwischen wissenschaftlichem Niveau und praktischer Verständlichkeit halten kann. Der ausgesprochen günstige Preis trägt dazu bei, dass dem Werk insbesondere im Rahmen des juristischen Studiums weite Verbreitung zu wünschen ist.

 

Michael Kloepfer, Umweltrecht. Verlag C. H. Beck, München, 4. Aufl. 2016. ISBN 978-3-406-68847-8; 1984 S., gebunden, € 219,00.

Mit seinem wissenschaftlichen Anspruch nach Umfang und Adressatenkreis ganz anders angelegt ist dieses seit der Erstauflage von 1989 als Standardwerk anerkannte große Lehrbuch eines Berliner Hochschullehrers, der als Nestor des deutschen Umweltrechts bekannt ist. Seit der Vorauflage von 2004 hat sich dieses Rechtsgebiet rasant weiterentwickelt, so dass die jetzt vorgelegte Neubearbeitung dringend erwartet wurde. Das Werk befindet sich ohne Einbußen des Niveaus jetzt wieder auf der Höhe der Zeit. Die jahrzehntelange Vertrautheit des Autors mit dem Umweltrecht und sein Konzept einer großen Gesamtdarstellung dieses Rechtsgebiets verbinden sich mit wissenschaftlicher Gründlichkeit, die auf Vollständigkeit bis in die Einzelheiten gerichtet ist. Sein Ziel, die Einheit des Umweltrechts zu suchen, indem er die allgemeine Bedeutung und systematische Einordnung dieser Einzelheiten in den Blick nimmt, ist zu begrüßen. Es ist leider angesichts der zunehmenden fachlichen und politischen Segmentierung dieses Rechtsgebiets immer weniger erreichbar. Deshalb bleibt man letztlich doch skeptisch, wenn der Autor sich zum Umweltschutz als „Schicksalsaufgabe“ bekennt und im Umweltrecht ein „Laboratorium der Gesamtrechtsordnung“ sehen will. Entsprechend der Zielsetzung des Autors nimmt die Behandlung des Allgemeinen Umweltrechts knapp die Hälfte des Textes ein. Wegen ihres wissenschaftlichen Tiefgangs hervorzuheben sind hier die dem Staatsziel Umweltschutz und seinen grundrechtlichen Aspekten gewidmeten Ausführungen sowie die breite Darstellung der Instrumente des Umweltrechts einschließlich der Grundsätze für die Instrumentenwahl und den Instrumentenverbund und unter besonderer Behandlung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Missverständlich verkürzt ist dabei allerdings die Darstellung der Konsequenzen des AltripUrteils des Europäischen Gerichtshofs für die Kausalitätsrechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte (§ 5 Rn. 736, dazu jetzt § 4 Abs. 1a UmwRG). Auch für Praktiker lesenswert sind dagegen die Exkurse zum Umweltschadensrecht, zur Staatshaftung und Entschädigung im Umweltschutz sowie zum völkerrechtlichen, europarechtlichen und grenzüberschreitenden Rechtsschutz. Das hochaktuelle Kapitel des Umwelteuroparechts geht vorausschauend schon auf die mögliche Schaffung eines prozeduralen Umweltgrundrechts in Form von Teilrechten auf Information, Partizipation und Gerichtszugang ein, wie sie der Gerichtshof jetzt über Art. 47 der Grundrechte-Charta durch sein Urteil vom 8. November 2016 – Rs. C-243/15 – ins Werk gesetzt hat.

 

Alexander Proelß (Hrsg.), Internationales Umweltrecht, Walter de Gruyter GmbH, Berlin 2017. ISBN 978-3-11-024828-9; 613 S., Softcover, € 59,95.

Auch dieses Großlehrbuch wurde dringend erwartet, nachdem die letzten derart umfassenden Darstellungen des Umweltvölkerrechts in deutscher Sprache vor 17 Jahren erschienen waren. Dem überwiegend aus einschlägig ausgewiesenen Hochschullehrern bestehenden Autorenteam ist es gelungen, die relativ junge und wegen ihrer Zersplitterung schwer überschaubare, aber in ihrer weltpolitischen Relevanz kaum zu überschätzende Materie detailliert so darzustellen, dass sie für die juristische Ausbildung und Praxis handhabbar wird. In einem bereichsübergreifenden Allgemeinen Teil, der knapp die Hälfte des Textes einnimmt, werden zunächst von Epiney Gegenstand, Entwicklung, Quellen und Akteure des internationalen Umweltrechts vorgestellt und kritisch gewürdigt. Sodann erläutern Bartenstein und Proelß die dieses Rechtsgebiet heute mit unterschiedlicher Verbindlichkeit prägenden Prinzipien, insbesondere das Grundprinzip der nachhaltigen Entwicklung und das Prinzip der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeit sowie den Präventionsgrundsatz, das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip. In einem eigenen Abschnitt behandelt Epiney den Umweltschutz durch Verfahren, der im Europa- und Völkerrecht vor allem durch die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Århus-Konvention über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten überragende Bedeutung gewonnen hat. Weitere Abschnitte widmen sich dem Verhältnis des Umweltschutzes zu den Menschenrechten und zum internationalen Handel als Teil der Weltwirtschaftsordnung sowie der internationalen Verantwortlichkeit und Haftung für Umweltschäden und den Mechanismen zur friedlichen Streitbeilegung. Im Besonderen Teil des Lehrbuchs werden dann die internationalen Übereinkommen zum Umgang mit dem Klimawandel (zuletzt Pariser Übereinkommen von 2015), zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität, zum Schutz der Luft und des Weltraums, zum Schutz der Meere, der Binnengewässer sowie der antarktischen und arktischen Umwelt, schließlich das internationale Abfall- und Gefahrstoffrecht im Einzelnen analysiert. Die Darstellung überzeugt insgesamt durch ihre hohe Aktualität und ihre im internationalen Kontext besonders wichtige wissenschaftliche Sachlichkeit. Frei von ideologischem Eifer spricht sie die das Völkerrecht prägende Komplexität der realen Interessengegensätze und die daraus folgende Schwierigkeit der Rechtsdurchsetzung im Einzelfall offen an und bemüht sich um erfolgversprechende Strategien zur praktisch-juristischen Bewältigung dieses Problems.

 

Martin Kment (Hrsg.), Zukunftsperspektiven des Immissionsschutzrechts. Schriften zum Infrastrukturrecht 12, Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2017. ISBN 978-3-16154893-2; 121 S., fadengeheftet broschiert, € 59,00.

Kein Lehrbuch, sondern eine Standortbestimmung in der Entwicklung des Umweltrechts findet man in dieser Vortragssammlung zum Immissionsschutzrecht. Sie dokumentiert eine im April 2016 dazu veranstaltete Fachtagung und bezeugt beeindruckend die fortschreitende Europäisierung gerade dieses Rechtsgebiets. In allen abgedruckten Vorträgen geht es um die Implementierung unionsrechtlicher Vorgaben in das deutsche Umweltrecht. Als Orientierungshilfe für die Rechtsanwendung eröffnet Rüdiger Nolte – Vorsitzender des zuständigen Revisionssenats – anhand neuester Entscheidungen einen Blick auf die Schwierigkeiten, denen sich das Bundesverwaltungsgericht in Arbeitsteilung mit dem Europäischen Gerichtshof bei dieser Aufgabe gegenübersieht. Sein Versuch, die von seinem Senat zum Rechtsschutz gegen Luftreinhalte-pläne erfundenen „prokuratorischen subjektiven Rechte“ der Verbände an das Individualrechtsgut der menschlichen Gesundheit rückzubinden, dürfte allerdings durch das Urteil des Gerichtshofs vom 8. November 2016 überholt sein. Eine sehr kritische Zwischenbilanz der Entwicklung des Immissionsschutzrechts unter dem Druck des Europarechts zieht Hans D. Jarass, seit 1983 Autor des „klassischen“ Handkommentars zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (12. Aufl. 2017). Er thematisiert insbesondere die unklare Abgrenzung zu Nachbargesetzen am Beispiel der Flugplätze, die konzeptionslose Überladung des Gesetzes durch die Regelungen zum Klimaschutz bei Kraftstoffen, den europarechtlich höchst problematischen Einsatz von Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung von EURichtlinien mit Außenwirkung und die ebenso problematische Ungleichbehandlung der Genehmigungsvoraussetzungen für Neuerrichtung und Änderung von Anlagen. Ähnlich kritisch setzt sich Christian Tausch, Abteilungsleiter am Bayerischen Landesamt für Umwelt, mit der Gemengelage aus Immissionsschutz, Naturschutz und Infrastrukturplanung bei der Behandlung von Stoffeinträgen in FFH-Gebiete und dabei bestehenden Wertungswidersprüchen auseinander. Martin Führ stellt – im Vorgriff auf das Gesetz zur Modernisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.7.2017 (BGBl. I S. 2808) – dar, welche neuen Anforderungen die UVP-Änderungs-Richtlinie 2014/52/EU an das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren stellt. Martin Beckmann entwickelt aus den gesetzlichen Informationspflichten der Genehmigungsinhaber und Behörden die Grundzüge eines Immissionsinformationsrechts. Stefan Lorenzmeier geht – im Vorgriff auf das Umsetzungsgesetz vom 30.11.2016 (BGBl. I S. 2749) – den Auswirkungen der Seveso-III-Richtlinie 2012/18/ EU auf das Störfallrecht nach. Wer an den Zukunftsperspektiven des Immissionsschutzrechts interessiert ist, findet in diesem Sammelband eine Fülle an Informationen zum Nachund Weiterdenken.

 

Tanja Potschies, Raumplanung, Fachplanung und kommunale Planung. Schriften zum Infrastrukturrecht 13, Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2017. ISBN 978-3-16154940-3; 253 S., fadengeheftet broschiert, € 74,00.

Gegenstand dieser Monographie ist nicht das Umwelt-, sondern das Planungsrecht. Die Autorin behandelt darin insbesondere die Frage, welche Vorgaben die Raumordnungspläne für Fachplanungen enthalten dürfen und wie sehr die Fachplanungsbehörden an diese Vorgaben gebunden sind. Ihr Anliegen ist eine klare Abgrenzung der Raumplanung einerseits und der Fachplanung bzw. Bauleitplanung andererseits. Einer Bestimmung der Begriffe Raumplanung, Fachplanung und Bauleitplanung folgt ein Überblick über den gesetzlichen Rahmen, die Instrumente und das Verfahren der Raumordnung. Davon ausgehend wird das Verhältnis der Raumordnung zur Bauleitplanung und zur Fachplanung untersucht. Schwerpunkt ist eine eingehende Darstellung und Bewertung der jüngeren Rechtsprechung zur Bindungswirkung raumplanerischer Vorgaben anhand der Urteile zum Ausbau der Flughäfen Berlin-Schönefeld und Frankfurt am Main sowie zum Kohlekraftwerk Datteln. Im Anschluss daran entwickelt die Autorin einen systematisch überzeugenden Lösungsvorschlag zur Abgrenzung der Befugnisse der Raumplanungsbehörden von denjenigen der Fachplanungsbehörden und Gemeinden. Dabei betont sie den im Raumordnungsgesetz angelegten Unterschied der Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung einerseits und Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung andererseits für die nachfolgenden Planungs- oder Zulassungsentscheidungen. Die den Urteilen zum Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main zugrunde liegende Annahme, es gebe auch Grundsätze der Raumordnung mit faktisch bindenden Vorgaben, steht sie mit guten Gründen ablehnend gegenüber. Vorschlägen zur Einführung einer gesonderten Zwischenentscheidung über den Standort eines Vorhabens tritt sie mit ebenfalls guten Gründen entgegen. Abgeschlossen wird die fundierte Untersuchung mit einer ausführlichen Darstellung der Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Raumordnungspläne, wobei allerdings die praktische Relevanz der theoretisch aufgezeigten Wege, raumplanerischen Vorgaben rechtlich entgegenzutreten, etwas zu kurz kommt. (us)

Dr. iur. Ulrich Storost war bis zum Eintritt in den Ruhestand im Herbst 2011 Mitglied des für Teile des Fachplanungsrechts zuständigen 9. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts. Er gehörte diesem Senat seit 1993 als Richter, von 2004 bis 2011 als Vorsitzender Richter an. Neben seinem Hauptamt war er von 1997 bis 2004 Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin. Seit 1991 ist er Mitautor eines Loseblattkommentars zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.

ulrich.storost@t-online.de

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