Recht

Kommentare zum BGB

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 6/2023

Schulte-Bunert, Kai / Weinreich, Gerd, Kommentar des FamFG, 7. Aufl., Luchterhand Verlag, Hürth, 2023. ISBN 978-3-472-09761-7, LIII, 2525 S. € 159,00.

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthält das einschlägige Verfahrensrecht zum Ehe- und Familienrecht des BGB und zu zahlreichen Materien der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere aus den Bereichen Betreuungs- und Unterbringungssachen, Nachlass- und Teilungssachen, Registersachen, Freiheitsentziehungssachen und Aufgebotssachen. Der Kommentar zu diesem Gesetz wird herausgegeben von Kai Schulte-Bunert, Professor an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Bad Münstereifel, sowie von Gerd Weinreich, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D. Neben den beiden Herausgebern kommentieren 17 weitere Autorinnen und Autoren, die überwiegend in der Zivilgerichtsbarkeit tätig sind oder waren, und aus der Anwaltschaft. Ein Notar und zwei Hochschullehrer ergänzen das Team. Seit Erscheinen der letzten Auflage 2020 sind zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft getreten, denen, wie es im Vorwort heißt, „mit einer Neuauflage begegnet werden musste“, als gelte es, Angriffe abzuwehren. Unter anderem handelt es sich um das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und um das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts.

Kommentiert werden die 493 Paragraphen des FamFG sowie das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), das auf knapp 170 Seiten von einer Richterin a.D. erläutert wird. Die Kommentierungen werden ergänzt um einen über 400 Seiten umfassenden

Anhang, in dem wichtige europäische verfahrensrechtliche Instrumente, wie u.a. die Brüssel-IIb-VO, die Europäische Unterhalts- (EuUntHVO) und die Europäische Erbrechtsverordnung (ErbRVO) sowie mehrere Haager Übereinkommen (HUÜ, HKÜ, ErwSÜ), abgedruckt und knapp erläutert werden.

Mit diesem Werk hat die familienrechtliche Praxis einen zuverlässigen Kommentar zur Hand, der die zahlreichen Spezialgebiete des familiengerichtlichen Verfahrens aktuell, fundiert und praxisnah erläutert. (bmc)

VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann war von 2002 bis Ende Februar 2016 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Er ist Mitautor in mehreren juristischen Kommentaren und Autor in juristischen Fachzeitschriften.

mueller-christmann-bernd@t-online.de

 

Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder

Bamberger, Georg / Roth, Herbert / Hau, Wolfgang / Poseck, Roman, BGB. Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 1 – 480, C. H. Beck, 5. Aufl., München 2023, ISBN 978-3-406-77611-3, XXXVII, 3151 S., € 189,00.

Kommentare zum Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es viele, manche blicken auf eine Anfang des letzten Jahrhunderts begonnene Tradition zurück, andere sind jüngeren Datums. Zu den letzteren zählt der Bamberger/Roth – nunmehr herausgegeben von Wolfgang Hau und Roman Poseck –, dessen erste Auflage im Jahre 2003 erschien. Dass sich das Werk im Kommentarschrifttum etabliert hat, beweist nichts besser als die Tatsache, dass das Buch seitdem rd. alle drei bis vier Jahre in einer Neuauflage auf den Markt gekommen ist. Die Flut der Gesetze hat dazu geführt, dass das Kompendium auf nunmehr fünf Bände angewachsen ist. Immerhin 29 Autoren aus Praxis und Wissenschaft bürgen dafür, dass der Leser in dem nunmehr vorliegenden Band 1 der 5. Auflage und damit in den §§ 1 – 480 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf dem neuesten Stand gehalten wird.

Was zeichnet den Kommentar aus? Die Digitalisierung macht auch vor dem Zivilrecht nicht halt, was an mehreren Stellen sichtbar wird: So behandelt Martens eingehend Verträge mit digitalen Inhalten (§ 312f Rn. 12 ff.). Wendtland geht näher auf digitale Dienstleistungen ein (§ 327 Rn. 42 ff.), § 327b erforderte gar eine komplette Neukommentierung, wurde die Vorschrift zur Bereitstellung digitaler Produkte erst zum 1.1.2022 in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Gleiches gilt für § 475e BGB mit seinen Sonderbestimmungen für die Verjährung, den Faust bespricht. Aber auch der “Dieselskandal” hat seinen Tribut gefordert, dies gilt etwa im Hinblick auf die Frage, ob ein Sachmangel vorliegt (§ 434 Rn. 79, 94) und damit zusammenhängend für die Rechte des Käufers, welchem ein Fahrzeug mit manipulierter Abgassoftware verkauft wurde (§ 437 Rn. 16). Dass das Werk auf dem aktuellen Stand der Technik ist, beweisen auch die Ausführungen von Grothe zu Kryptowährungen und Blockchain (§ 244 Rn. 2). Ob Body-Cams in Konflikt mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geraten können, hinterfragt Förster (§ 12 Rn. 256). Da ist es für den älteren Juristen durchaus beruhigend zu erfahren, dass Bierlieferungsverträge mit langer Laufzeit immer noch ein Problem darstellen (§ 138 Rn. 66). Das war schon vor rd. einem halben Jahrhundert ein Thema im akademischen Unterricht.

Im Übrigen sind in den Kommentar gesetzliche Neuerungen, Rechtsprechung und Schrifttum wie immer sorgsam eingepflegt worden. Dass sich das Werk durch ein ausführliches Abkürzungsverzeichnis sowie eine umfangreiche Gliederung auszeichnet, soll noch gesagt werden. Dass der Kommentar ein ausgezeichnetes Stichwortverzeichnis hat, sei auch noch erwähnt. Fazit: Das Werk hält, was die Vorauflagen schon versprochen und bewiesen haben. Nicht nur wer für eine bestimmte Frage zivilrechtlicher Natur eine Antwort sucht, sondern auch wer tieferschürfend systematische Ansprüche hat, wird im Bamberger/Roth jedenfalls nicht nur fündig werden, sondern auch eine kundige Beratung erfahren. Was will man mehr von einem guten Kommentar? (cwh)

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