Recht

Recht für die soziale Arbeit

Aus: fachbuchjournal Ausgabe 2/2017

Schulte-Bunert, Kai/Weinreich, Gerd: Kommentar des FamFG. Mit FamGKG, Luchterhand/Wolters Kluwer 5. Aufl. 2016, 2316 Seiten, ISBN 978-3-472-08934-6. € 149,00

Seit dem 1. September 2009 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft, das das einschlägige Verfahrensrecht zum Ehe- und Familienrecht des BGB und zu zahlreichen Materien aus dem Bereich der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit enthält, insbesondere aus den Bereichen Betreuungs- und Unterbringungssachen, Nachlass- und Teilungssachen, Registersachen, Freiheitsentziehungssachen und Aufgebotssachen. Mit diesem Reformgesetz ist das frühere Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) abgelöst worden, das Ende des vorvergangenen Jahrhunderts noch im Deutschen Kaiserreich verabschiedet worden war. In den vergangenen Jahren seit Inkrafttreten des FamFG ist bereits eine Reihe von Kommentaren dazu erarbeitet worden, unter anderem das hier anzuzeigende Erläuterungswerk, das nunmehr bereits in 5. Aufl. vorliegt.

Das Werk wird herausgegeben von Prof. Dr. Kai Schulte-Bunert, Richter am Amtsgericht Köln und Professor an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Bad Münstereifel, sowie von Gerd Weinreich, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg. Außer den Herausgebern sind die zahlreichen Bestimmungen von weiteren 21 Autorinnen und Autoren kommentiert worden, die überwiegend aus der Zivilgerichtsbarkeit, aber auch aus der Anwaltschaft bzw. aus dem Notariat stammen.

Was ist neu seit Erscheinen der 4. Aufl. 2013? Die Herausgeber beantworten diese Frage im Vorwort zur 5. Aufl. (S. V) wie folgt: „Neben dem reformierten vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ist es insbesondere das europäische und internationale Verfahrensrecht, das Autoren, Verlage und Rechtsprechung in Atem hält. Dabei haben wir versucht, wiederum insbesondere diejenigen Vorschriften abzudrucken und zu kommentieren, die für den Praktiker des Familien- und des Erbrechts von besonderer Relevanz sind. Das hat zu einer erheblichen Ausweitung der Kommentierung geführt, wobei nur beispielhaft die EUUnterhVO, die EUErbVO und die dazu ergangenen deutschen Ausführungsgesetze zu nennen sind.“ Dass das Werk auf dem aktuellen Stand ist, sei beispielhaft an drei Kommentierungen zu neuen Vorschriften dokumentiert. Mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.04.2013 ist nicht nur § 1626a BGB in Kraft getreten, sondern auch § 155a FamFG. Aufgrund beider Vorschriften wurde die rechtliche Möglichkeit der Begründung der Gemeinsamen elterlichen Sorge durch Entscheidung des Familiengerichts eingeführt. Das Verfahrensrecht dazu wird in der hier vorliegenden Kommentierung knapp, aber ausreichend erläutert. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, dass gemäß § 1686a BGB auch nicht leibliche Väter Umgangs- und Auskunftsrechte erhalten, ohne dass damit der abstammungsrechtliche Status des Kindes berührt wird. Diese neue gesetzliche Vorschrift des BGB wird durch § 167a FamFG verfahrensrechtlich flankiert. Die Kommentierung im hier anzuzeigenden Werk erhält ausführliche allgemeine Erläuterungen sowie Erläuterungen zu den Antragsvoraussetzungen, zur Zulässigkeit, zur Begründetheit von Anträgen und zur Beweisaufnahme. Und auch die Kommentierungen zu den neu gestalteten Vorschriften über das Vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach den §§ 249 ff FamFG befinden sich eindrucksvoll auf dem aktuellen Stand.

Die insgesamt 493 Vorschriften des FamFG werden auf ca. 1760 Druckseiten kommentiert, also in einem textlichen Umfang von durchschnittlich rund vier Seiten pro Vorschrift. Dies ist mehr als ausreichend, wenn man in Rechnung stellt, dass einzelne Vorschriften eigentlich fast keiner Erläuterung bedürfen. Auf den folgenden Seiten 1777-1889 werden die 64 Vorschriften des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) erläutert – recht knapp, aber ausreichend. In den Anlagen wird zunächst das Kostenverzeichnis zu dem zuletzt genannten Gesetz abgedruckt und erläutert. Und das Werk wird abgeschlossen mit Kommentierungen noch relevanter Vorschriften des FGG-Reformgesetzes von 2008 sowie durch umfangreiche Anhänge, in denen insbesondere Vorschriften des Europarechts nebst einschlägiger deutscher Gesetze dazu abgedruckt werden.

Lassen wir abschließend noch einmal die Herausgeber zur Wort kommen (ebenfalls im Vorwort S. V): „Insgesamt hoffen wir, dem Leser und Nutzer ein ausgewogenes Buch anbieten zu können, das bei der Bewältigung der verfahrensrechtlichen Probleme der Praxis hoffentlich keine Fragen offen lässt.“ Dass dies so ist, kann explizit bestätigt werden. Das umfangreiche Werk kann allen Praktikerinnen und Praktikern aus Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Notariat nachhaltig empfohlen werden – genauso wie wissenschaftlich einschlägig Tätigen.

 

 

Schmidt, Christopher, Familienrecht und Einführung in das Zivilrecht. Lehr- und Praxisbuch für die Kinder- und Jugendhilfe, Kohlhammer Stuttgart, 2016, 267 Seiten gebunden, ISBN 978-3-17-031809-0, € 32,00

Zum Familienrecht gibt es mittlerweile – neben ebenfalls zahlreichen Kommentaren – mehr als zwei Dutzend kürzere, ausführlichere bzw. sehr umfangreiche Lehrbücher, Kompendien und Grundrisse etc., darunter etliche, die speziell für die Kinder- und Jugendhilfe bzw. für die Soziale Arbeit konzipiert sind (vgl. Wabnitz, Aktuelle Fachliteratur zum Familienrecht für die Soziale Arbeit, in: Unsere Jugend, Heft 3/2017, S. 135-141). Aber getreu dem Motto: „es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem“ (Fachverlag), sei nunmehr auch auf das oben genannte Werk von Christopher Schmidt, Professor an der Hochschule Esslingen, hingewiesen.

Es beginnt mit einem 1. Kapitel (Einführung in das juristische Arbeiten) und einem sehr knapp gefassten Einleitungsteil zum allgemeinen Privatrecht (2. bis 4. Kapitel mit insgesamt ca. 27 Seiten: Grundlagen, Rechtsgeschäfte, absolute Rechte). Auf den dann folgenden ca. 180 Seiten werden in zwölf Kapiteln – im Wesentlichen in der Reihenfolge des Gesetzestextes – die wichtigsten Inhalte des Vierten Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches (Familienrecht) präsentiert und erläutert: Verlöbnis; Bürgerliche Ehe; Trennung und Scheidung; Versorgungsausgleich; Haushaltsgegenstände und Ehewohnung; Abstammung und Verwandtschaft; Adoption; Unterhaltsrecht; Sorgerecht; Umgangsrecht und Umgangspflicht; Beistandschaft; Vormundschaft und Pflegschaft. Ergänzt wird das Werk in seinen Kapiteln 17 und 18 um Hinweise zum Gewaltschutzgesetz und zum Familienverfahrensrecht. Es ist zugleich mit 1140 Randziffern versehen.

Der Autor bedient sich durchgängig eines ausgesprochen knappen, nüchternen Sprachstils. Die textlichen Ausführungen werden durch einige Fälle und Beispiele sowie durch zahlreiche Praxishinweise (unterlegt mit Graudruck) aufgelockert und ergänzt. Dies dürfte dem Hauptadressatenkreis des Buches Rechnung tragen, das sich „vorrangig an Praktiker“ richtet (siehe Vorwort Seite V). Mit Blick auf Studierende, für die das Werk ebenfalls konzipiert ist, gibt es allerdings mehrere „Konkurrenzprodukte“ zum Familienrecht (siehe oben), die auf deren Bedürfnisse wohl noch gezielter zugeschnitten sind, etwa was Übersichtlichkeit, Prüfungsrelevanz und Einsatz neuer Medien anbelangt. Auch gehen einzelne Kapitel (etwa 12. Kapitel: Unterhaltsrecht) m. E. weit über das hinaus, was Studierende der Sozialen Arbeit zur Prüfungsvorbereitung benötigen. Das Werk kann jedoch allen empfohlen werden, die sich in durchaus vertiefter Weise mit dem Familienrecht befassen wollen oder müssen. (rjw)

Professor Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz (rjw), Assessor jur., Magister rer. publ., Ministerialdirek tor a. D., Hochschule RheinMain, Fach bereich Sozialwesen, Wiesbaden.

reinhard.wabnitz@gmx.de

Diese Seite benutzt Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung