Recht

Recht für die Soziale Arbeit

Aus: fachbuchjournal Ausgabe 5/2018

Beyer, Thomas, Recht für die Soziale Arbeit, Nomos Verlagsgesellschaft, 2017, 254 Seiten, ISBN 978-3-8487-2619-6. € 24,90

Der Autor, Prof. Dr. Thomas Beyer, Professor für Recht in der Sozialen Arbeit an der Fakultät Sozialwissenschaften der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, hat der bereits sehr stattlichen Reihe von Einführungswerken in das Recht für die Soziale Arbeit ein weiteres hinzugefügt. Man kann dieses Werk „zwischen“ den sehr umfangreichen Gesamtdarstellungen etwa von Kievel/Knösel/Marx/Sauer, Recht für soziale Berufe, 8. Aufl. Luchterhand 2018, oder Trenczek/ Tammen/Behlert/von Boetticher, Grundzüge des Rechts. Studienbuch für soziale Berufe, 5. Aufl. Reinhardt Verlag 2018, einerseits und den zahlreichen fächerspezifischen Einführungen andererseits verorten; wie etwa meinen Grundkursen Familienrecht bzw. Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit, jeweils 4. Aufl. Reinhardt Verlag 2014, sowie zahlreichen weiteren Publikationen etwa zum Strafrecht oder Existenzsicherungsrecht etc. Befremdlich wirkt nur, dass auf diese Werke von Beyer nicht einmal hingewiesen wird, weder im Text noch im Literaturverzeichnis.

Beyer hat sein Buch in vier (nicht bezifferte) Teile untergliedert: Einleitung, Grundlagen, Rechtliche Rahmenbedingungen von zentralen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit sowie Rechtsfragen der Verfahrenspraxis der Sozialen Arbeit. Der umfangreichste Teil „Grundlagen“ ist weiter untergliedert in die folgenden Kapitel: 1. Begriffe und Strukturen der Rechtsordnung, 2. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen Sozialer Arbeit, 3. Das System der Sozialen Sicherung, 4. Träger und Organisationen der Sozialen Arbeit, 5. Recht der Leistungserbringer Sozialer Arbeit, 6. Rechts- und Unternehmensformen der Sozialen Arbeit, 7. Finanzierung sozialwirtschaftlicher Organisationen. Im 2. Kapitel wird u. a. – instruktiv und sehr ausführlich – das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes erläutert. Und die Kapitel 4 bis 7 enthalten sehr gelungene Ausführungen zu Querschnittsthemen, die so in anderen Einführungen in das Recht der Sozialen Arbeit zumeist nicht enthalten sind. Insoweit stellen sie in gewisser Weise ein „Alleinstellungsmerkmal“ dar.

Im dritten Teil werden in den Kapiteln 8 bis 12 zentrale Leistungsbereiche der Sozialen Arbeit aus rechtlicher Perspektive behandelt, zum Teil in meines Erachtens allerdings unzureichend knapper Form. So werden etwa die Leistungen der Jugendhilfe unter 8.5 auf gerade einmal zwei Seiten dargestellt. Und das für die Soziale Arbeit so bedeutende Familienrecht wird in diesem Werk, von ganz knappen Hinweisen zum Unterhaltsrecht unter 10.6.1 abgesehen, praktisch überhaupt nicht erwähnt. Die weiteren, ebenfalls nicht sehr umfangreichen Kapitel 9 bis 12, sind den Feldern Pädagogik, Altenhilfe, Grundsicherung/Sozialhilfe sowie Sozialberatung gewidmet.

Ausführlicher sind wieder die Kapitel 13 und 14 über den Sozialdatenschutz sowie die Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung im Sozialrecht.

Das Werk, vom Autor in seinem Vorwort als „Studienkurs“ für Studierende der Sozialen Arbeit bezeichnet, ist gut lesbar geschrieben und wird im Textteil durch zahlreiche Abbildungen, Übersichten und Vertiefungsfragen ergänzt. Ich bin gespannt, wie es sich im Kontext der (oben nur unvollständig genannten) „Konkurrenzprodukte“ platzieren wird! (rjw)

 

Gürbüz, Sabahat, Familien- und Kindschaftsrecht für die Soziale Arbeit, utb/Ernst Reinhardt-Verlag München, 208 Seiten, ISBN 978-3-8252-4949-6. € 29,99

Die Autorin, Vertretungsprofessorin Dr. Sabahat Gürbüz, Frankfurt am Main, hat das oben genannte Lehrbuch mit dem etwas ungewöhnlichen Titel „Familien- und Kindschaftsrecht“ für die Soziale Arbeit vorgelegt. Üblicherweise wird unter „Kindschaftsrecht“ der Zweite Abschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuches verstanden – als Teil des Familienrechts des BGB, während bei Gürbüz offenbar der Bereich der „familiennahen“ (?) Vorschriften des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) gemeint ist. Wie auch immer: das Werk fügt sich ein in die inzwischen stattliche Reihe der speziell für Studierende der Sozialen Arbeit entwickelten Bücher zum Familienrecht (vgl. Wabnitz, Aktuelle Fachliteratur zum Familienrecht für die Soziale Arbeit, in: Unsere Jugend Heft 3/2017, S. 136-142). Befremdlich wirkt nur, dass auf diese zahlreichen anderen Werke („Konkurrenzprodukte“) von der Autorin nicht einmal hingewiesen wird, weder im Text noch im Literaturverzeichnis. Das hier vorzustellende Lehrbuch ist in 15 Kapitel untergliedert, die im Wesentlichen den gesetzlichen Vorgaben des BGB folgen, ohne dass allerdings auch dessen Dritter Abschnitt: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft behandelt würde. Nach dem Kapitel 1 (Grundlagen des Familienrechts) folgt ein sehr knappes Kapitel 2: Paarbeziehungen – mit (nur) kurzen Ausführungen zur Eheschließung und zu den Wirkungen der Ehe. Wesentlich umfangreicher werden in den Kapiteln 3 bis 5 sowie 8: Trennung und Scheidung dargestellt. Des Weiteren werden behandelt: in Kapitel 7 das Unterhaltsrecht, in Kapitel 9 und 10 das Sorgerecht, in Kapitel 11 und 12 das Umgangsrecht sowie in Kapitel 13 in knapper Form das von der Autorin so bezeichnete „Kindschaftsrecht“ (mit Ausführungen im Wesentlichen nur zu den „besonders familiennahen“ Vorschriften der §§ 17, 18 SGB VIII sowie zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe – §§ 8a, 42 SGB VIII). Abgerundet wird das Werk durch ein kurzes Kapitel 14 zum Gewaltschutzgesetz sowie mit sieben einschlägigen Fällen und Lösungen in Kapitel 15.

Interessant ist, dass die Autorin immer wieder auch „Sonderthemen“ – wenn man diese denn so bezeichnen möchte – behandelt wie: Lebenspartnerschaft, Scheidung und Trennung von Ehen mit internationalem Bezug, Sorgerecht bei unverheirateten Ehepaaren, Beschneidung des männlichen Kindes, die nächtliche Fixierung des Kindes, Abbruch der künstlichen Ernährung eines Kindes, das Vaterschaftsanfechtungsrecht, Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter, Adoption, minderjährige Flüchtlinge.

Das Buch ist verständlich geschrieben und beruht in den Textteilen maßgeblich auch auf der Wiedergabe von Gesetzestexten, wichtigen Gerichtsurteilen, einschlägigen Gesetzesbegründungen sowie anderen amtlichen Texten wie z. B. Bundestagsdrucksachen. In den Text sind zudem zahlreiche Übersichten und einige historische Exkurse eingefügt, die das Verständnis erleichtern. Zweifellos wird auch das vorliegende Lehrbuch die Studierenden der Sozialen Arbeit mit den Grundzügen des Familienrechts vertraut machen können (vgl. Vorwort S. 14). (rjw)

 

Kindhäuser, Urs, Strafgesetzbuch. Lehr- und Praxiskommentar, 7. Aufl. 2017, Nomos Verlagsgesellschaft BadenBaden, 1424 Seiten, ISBN 978-3-8487-4040-6. € 44,00

Bei dem hier anzuzeigenden, bereits in 7. Aufl. vorliegenden Werk von Prof. Dr. Urs Kindhäuser, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, handelt es sich einerseits um einen „klassischen“ juristischen Kommentar, in dem die rund 350 Paragrafen des Strafgesetzbuches in der gesetzlichen Reihenfolge erläutert werden. Das Werk versteht sich andererseits explizit aber auch als „Lehr- und Praxiskommentar“. Dabei setzt sich der Autor zum Ziel (Vorwort S. 5), „die Vorschriften des StGB im Sinne eines Kurzlehrbuchs zu erläutern. Übergreifende Zusammenhänge werden insbesondere in den Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten aufgezeigt. Ein Vorteil dieser Methode mag in der Möglichkeit gesehen werden, die Bestimmungen des AT und BT im Zusammenhang lesen zu können.“

Der Kommentar setzt durchaus Schwerpunkte. Manche Vorschriften werden nur sehr knapp erläutert, wie z. B. § 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht) auf einer halben Druckseite. Andere Vorschriften werden demgegenüber sehr ausführlich kommentiert, z. B. § 211 StGB (Mord) auf 16 Druckseiten – nach ausführlichen Vorbemerkungen zu den §§ 211 bis 222 StGB – oder § 242 (Diebstahl) mit rund 25 Druckseiten. Für die Soziale Arbeit von besonderem Interesse sind u. a. die Kommentierungen zu § 13 StGB (Begehen durch Unterlassen) – mit ausführlichen Erläuterungen auch zu dem schwierigen Thema „Garantenpflicht/Beschützergarantie“, das regelmäßig dann virulent wird, wenn sich in der Praxis die Frage stellt, ob sich Fachkräfte der Sozialen Arbeit durch Unterlassen rechtzeitiger Hilfemaßnahmen strafbar gemacht haben. Lesenswert für Studierende und Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind z. B. auch die Vorbemerkungen Vor § 13 StGB, wo auf über 50 Druckseiten wie in einem Lehrbuch die Grundlagen der Strafbarkeit ausführlich und dennoch gut verständlich präsentiert werden.

Fazit: dieser Kommentar ist nicht nur Studierenden der Rechtswissenschaft, Rechtsreferendaren und Praktikern im Bereich von Anwaltschaft und Justiz lebhaft zu empfehlen, sondern auch solchen im Bereich der Sozialen Arbeit einschließlich von Studierenden, die sich etwa im Rahmen einer Abschlussarbeit vertieft (auch) mit strafrechtlichen Themen befassen wollen – und dies alles zu einem durchaus günstigen Preis. (rjw)

 

Otto, Hans-Uwe /Thiersch, Hans/ Treptow, Rainer/ Ziegler, Holger, Handbuch Soziale Arbeit. Grundlagen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik, 6. Auflage 2018, Ernst Reinhardt-Verlag München, 1919 Seiten, ISBN 978-3-497-02745-3. € 79,90

Unter den am Markt befindlichen Handbüchern/Handwörterbüchern/Fachlexika zur Sozialen Arbeit hat, was wissenschaftliche Vertiefung angeht, sicherlich das hier anzuzeigende Werk einen besonderen Stellenwert. Es ist – nur drei Jahre nach der 5. Aufl. – in 6. Aufl. 2018 erschienen. Die Redaktionsarbeit ist dabei nunmehr von den beiden „Altmeistern“ der Profession, Prof. Dr. Dr. h. c. mult Hans-Uwe Otto und Prof. em. Dr. Dres. h. c. Hans Thiersch, auf Prof. Dr. Rainer Treptow, Universität Tübingen, und Prof. Dr. Holger Ziegler, Universität Bielefeld, übergegangen.

Auch wenn die vorliegende 6. Aufl. des Handbuchs teilweise modifizierte und ergänzte Stichworte enthält, so handelt es sich bei dem Werk dennoch um keine grundlegend und völlig neu gestaltete Fassung. Einige Beiträge wurden unverändert übernommen, andere aktualisiert, und eine Reihe von neuen Beiträgen wurde zusätzlich in das Handbuch aufgenommen (vgl. Vorwort S. 5). Nach wie vor handelt es sich um ca. 200 Beiträge, die in alphabetischer Reihenfolge einen umfassenden und vertieften Überblick über Stand und aktuelle Entwicklungen der Sozialen Arbeit verschaffen. Die Stichworte reichen von A (Abenteuer- und Erlebnispädagogik) bis Z (Zivilgesellschaft) und spiegeln auf unverändert hohem Niveau den Stand der jeweiligen Diskussion wider, angereichert um historische Überblicke, die Erörterung von Querschnittsfragen, Ausblicke auf andere Stichworte und jeweils ergänzt durch bemerkenswert ausführliche Literaturverzeichnisse, sodass der Leser oder die Leserin zum jeweiligen Themenfeld umfassend informiert werden.

Auch auf brandaktuelle Themen wurde reagiert, etwa im Zusammenhang mit Migration oder Inklusion und entsprechenden Herausforderungen für den Sektor sozialer Dienstleistungen. Insgesamt steht das vorliegende Handbuch in der Tradition der Vorauflagen – mit dem Ziel, einen gesellschaftsund sozialpolitisch gerahmten, kritischen Überblick über den Stand der fachlichen Diskursentwicklung der Sozialen Arbeit zu leisten und den soziokulturellen und wirtschaftlichen Wandel als Herausforderung auch für Forschung und Entwicklung Sozialer Arbeit zu begreifen (Vorwort S. 6).

Das Werk ist unverändert allen zu empfehlen, die sich einen vertieften oder auch einen ersten Überblick über die jeweiligen Themenfelder verschaffen wollen, seien es Studierende der Sozialen Arbeit, insbesondere bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten, seien es Praktikerinnen und Praktiker oder geschähe dies mit dem Ziel wissenschaftlicher Erörterung und Vertiefung. Auch künftig wird man im Bereich der Sozialen Arbeit an „Otto/Thiersch sowie nunmehr Treptow/Ziegler“ nicht vorbeikommen. (rjw)

 

Fröschle, Tobias, Sorge und Umgang in der Rechtspraxis, 2. Aufl. Verlag Ernst und Werner Gieseking, 2018, Bielefeld, 303 S., gebunden. ISBN 978-3-7694-1197-3. € 49,00

Nach der Vorlage mehrerer anderer Fachbücher etwa zum Betreuungsrecht und zum Vormundschaftsrecht hat der Autor, Professor an der Universität Siegen, ein weiteres, breit angelegtes Werk vorgelegt, und dies nunmehr bereits in 2. Aufl.: nämlich eine Monographie zu „dem kindschaftsrechtlichen Großthema schlechthin“, nämlich dem Sorge- und Umgangsrecht. Auf über 300 Druckseiten werden die Themen Sorge und Umgang in einer fachlichen Stringenz und einem Detaillierungsgrad präsentiert, der kaum Wünsche offenlässt. Obwohl die einschlägige Rechtsprechung und Fachliteratur in Hunderten von Fußnoten weitgehend erschöpfend referiert wird, richtet sich das Buch dennoch nicht primär an die Wissenschaft, sondern ausdrücklich an die Fachpraxis der Familiengerichte, Rechtsanwälte, Jugendämter und anderer Institutionen, Verbände und Organisationen, die sich tagtäglich mit diesem Themenkreis befassen. Dabei setzt sich der Autor auch mit Fragen auseinander, mit denen sich bisher die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof noch nicht beschäftigt haben. Für Studierende, die auch nach Auffassung des Autors nicht zum Adressatenkreis des Werkes gerechnet werden, erscheint dieses Buch verständlicherweise als zu komplex und zu detailliert.

Teil I des Buches ist der Elterlichen Sorge gewidmet und stellt mit über 230 Druckseiten den eindeutigen Schwerpunkt des Werkes dar. Es ist in die folgenden Kapitel 1 bis 6 untergliedert: Elterliche Sorge als Rechtsverhältnis, Gemeinsame und alleinige Sorge, Inhalt der elterlichen Sorge, Ausübung der elterlichen Sorge, Beginn und Ende elterlicher Sorge sowie Maßnahmen zum Schutz des Kindes und seines Vermögens. Teil II des Buches betrifft die Themen Umgang und Auskunft mit den drei Kapiteln 7 bis 9. In allen Kapiteln werden die sich stellenden Rechtsfragen ausführlich und gründlich dargestellt und durchweg praxisbezogenen Lösungen zugeführt. Als Beispiel sei auf die ganz hervorragenden Ausführungen zum Themenkreis Elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung gemäß § 1671 BGB verwiesen, insbesondere auf die komplexen Fragestellungen, die sich in diesem Zusammenhang regelmäßig dann stellen, wenn strittig ist, ob gemeinsame Sorge oder Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entspricht (vgl. Rz. 274 ff). Der Autor hat in seinem Werk auch bereits die aktuellen gesetzgeberischen Neuerungen berücksichtigt und detailliert kommentiert:

• das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt,

• das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen sowie

• das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern.

Das Werk kann allen Praktikerinnen und Praktikern des Familienrechts uneingeschränkt und mit Nachdruck empfohlen werden. (rjw)

 

Schlünder, Rolf/Nickel, Michael, Das familiengerichtliche Verfahren – Ein Leitfaden für die Praxis, FamRZ-Buch 29, 2. Aufl., Gieseking Verlag, Bielefeld 2018, 359 Seiten, ISBN 978-3-7694-1192-8. € 59,00

Die Autoren dieses „Leitfadens für die Praxis“ sind Rolf Schlünder, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht in Mannheim, sowie Michael Nickel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Hagen. Neun Jahre nach der Erstauflage 2009 folgte nunmehr die 2. Aufl. 2018. Mit Wirkung vom 01.09.2009 hatte das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) das zuvor geltende Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) abgelöst. Das FamFG umfasst 9 Bücher mit insgesamt 493 Paragrafen, u. a. Buch 1 (Allgemeiner Teil) und Buch 2 (Familiensachen). Das damals neue Gesetz sollte eine neue Verfahrensordnung für das Familienrecht darstellen, die sogar für den Laien verständlich sein sollte. Mit den Autoren ist jedoch zu bezweifeln, ob der Gesetzgeber dieses Versprechen eingelöst hat. Denn einen Geburtsfehler ist das FamFG nicht losgeworden: es handelt sich nämlich nicht um eine eigenständige, speziell auf die Bedürfnisse des Familienrechts zugeschnittene Verfahrensordnung aus einem Guss, sondern um ein kompliziertes, zwischen zwei Verfahren – dem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und dem der Zivilprozessordnung – changierendes Regelungskonstrukt, das zudem von einer schwer durchschaubaren und teilweise benutzerunfreundlichen Verweisungstechnik geprägt ist.

Dazu heißt es auf der Umschlagsrückseite des Werkes: „Hier setzt das FamRZ-Buch mit seiner praxisorientierten Gliederung zielgenau an: samt Beispielen, Praxistipps und gebührenrechtlichen Hinweisen geht es systematisch und verständlich durch alle denkbaren Verfahrenskonstellationen! Die langjährig spezialisierten Fachanwälte haben dabei stets im Blick, worauf es ankommt.“

Die Autoren haben ihren Leitfaden zum familiengerichtlichen Verfahren in drei Teile gegliedert. Auf den kurzen, einleitenden Teil A. Die Neuordnung des familiengerichtlichen Verfahrens – der große Wurf? folgen Teil B. Der allgemeine Teil des FamFG (§§ 1-110) und dann der „Hauptteil“ C. Verfahren in Familiensachen (§§ 111-270). Im Wesentlichen entlang der Reihenfolge der Bestimmungen des Gesetzes wird in übersichtlicher, mitunter auch recht knapper, aber für einen gründlichen Einstieg vollständig ausreichender Form der wesentliche Inhalt des FamFG lehrbuchartig dargestellt und erläutert. Besonderen Wert haben die Autoren auf die praxisrelevanten Gebiete gelegt wie beispielsweise das Recht der Verfahrenskostenhilfe oder das Scheidungsverfahrens- und Rechtsmittelrecht. Das Buch enthält viele Praxishinweise und Beispiele und gibt Anregungen zu zahlreichen gebührenrechtlichen Fragen – „ein Werk von Praktikern für Praktiker“ (Vorwort zur 2. Aufl.). Das Werk enthält auch einen umfangreichen Nachweis der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur in mehr als 1800 Fußnoten und die üblichen Verzeichnisse.

Das Buch ist verständlich geschrieben und wird seinen Zielsetzungen vollauf gerecht. Es kann allen mit dem Familienrecht befassten Personen und Institutionen (Familiengerichte, Rechtsanwälte, Jugendämter, Verfahrensbeistände, Universitäten und Hochschulen), aber auch Rechtsreferendaren und Studierenden in den fortgeschrittenen Semestern, lebhaft empfohlen werden. (rjw)

Professor Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz (rjw), Assessor jur., Magister rer. publ., Ministerialdirek tor a. D., Hochschule RheinMain, Fach bereich Sozialwesen, Wiesbaden. reinhard.wabnitz@gmx.de

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