Recht

BGB

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 6/2020

Prütting / Wegen / Weinreich (Hrsg.), BGB Kommentar, Luchterhand Verlag, 15. Aufl., Köln 2020, ISBN 978-3-472-09619-1, 3.767 S., geb., € 130,00.

Kommentare zum Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es viele, manche blicken auf eine jahrzehntealte Tradition zurück, andere sind jüngeren Datums. Zu den letzteren zählt der Prütting/Wegen/Weinreich, dessen erste Auflage im Jahre 2006 erschien. Dass sich das Werk im Kommentarschrifttum etabliert hat, beweist nichts besser als die Tatsache, dass das Buch seitdem jedes Jahr in einer Neuauflage auf den Markt gekommen ist. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch mit seinen Nebengesetzen schafft ab einer gewissen Tiefe der Kommentierung kein einzelner Autor mehr alleine. Immerhin 53 Autoren aus Praxis und Wissenschaft bürgen dafür, dass der Leser in den Kerngebieten des Zivilrechts auf dem neuesten Stand gehalten wird. Naturgemäß liegt der Schwerpunkt auf dem BGB mit stolzen 3.065 Seiten Umfang, wobei sinnvollerweise Nebengesetze im Anhang zu BGB-Bestimmungen kommentiert werden, wenn dies der Zusammenhang gebietet. So findet man etwa das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) hinter § 1836 BGB. Was zeichnet die Neuauflage aus? Hervorgehoben werden soll die Aktualität des Kommentars in Bezug auf die Covid 19-Pandemie, vielen besser bekannt unter der der Bezeichnung Corona-Krise. Das hätte sich die heilige Corona, nach katholischem Verständnis die Schutzpatronin des Geldes, der Fleischer und Schatzsucher, nicht träumen lassen, dass ihr Name Jahrhunderte nach ihrem Wirken – geboren wurde sie im Nahen Osten um das Jahr 160 nach Christus – in BGB-Kommentare Eingang finden würde. Aber sie gilt ja auch als „Pandemieheilige“ und so fügt sich alles wieder ins Lot. Die Autoren haben umgehend auf die gesetzgeberischen Aktivitäten reagiert und das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID 19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.3.2020 in das Werk eingearbeitet. Betroffen sind das Mietrecht, das Vertrags- und Leistungsrecht, das Darlehensrecht, die Gesamtschuldnerhaftung sowie Dienst- und Arbeitsverhältnisse. Aber auch „zwielichtige“ Aktivitäten bestimmter Branchen finden sich in der Kommentierung wieder, so ist in Bezug auf den „Dieselskandal“ auf den Begriff des „Mangels“ im Sinne von § 434 BGB einzugehen. In den Kraftfahrzeuge betreffenden Randnummern 95 ff. zu dem von Wagner bearbeiteten § 434 BGB finden sich freilich noch viel mehr Beispiele für mangelhafte Fahrzeuge, erwähnt sei hier nur der „Rattenbefall“. Lesenswert sind auch die zahlreichen denkbaren Reisemängel, welche Deppenkämper auflistet (§ 651 i BGB Rn. 7 ff.). All das ist freilich nur ein winziger Ausschnitt.

Eingehend Berücksichtigung erfährt das Internationale Privatrecht, zu nennen sind neben dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch die ROM I-Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht, die ROM II-Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht sowie die Rom III-Verordnung zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts. Deutlich wird einmal mehr, dass aufgrund des Einflusses des Rechts der Europäischen Union kaum mehr ein Kommentar ohne Berücksichtigung supranationalen Primär- und/oder Sekundärrechts auskommen kann. Was die EU-Verordnungen betrifft, gilt dies umso mehr, als sie in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht darstellen und nationalem Recht vorgehen. Aber auch das Internationale Gesellschaftsrecht sowie eine ganze Reihe weiterer Rechtsakte der Europäischen Union werden nicht vernachlässigt (EuGüVO, EuPartVO, EuUntVO, EuErbVO). Natürlich findet auch das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HaagUntProt) Berücksichtigung.

Darüber hinaus werden im Prütting/Wegen/Weinreich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – in welchem Lingemann auch das Arbeitsrecht erläutert –, das Gewaltschutzgesetz (GewSchG), das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), das ProdukthaftungsG (ProdHaftG), das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) dargestellt. Zu berücksichtigen waren wie stets zahlreiche Gerichtsentscheidungen, welche seit der Vorauflage verkündet wurden.. Dass der Kommentar ein ausgezeichnetes Stichwortverzeichnis hat, sei noch erwähnt. Fazit: Das Werk hält, was die Vorauflagen schon versprochen und bewiesen haben. Nicht nur wer für eine bestimmte Frage zivilrechtlicher Natur eine Antwort sucht, sondern auch wer tieferschürfend systematische Ansprüche hat, wird im Prütting/Wegen/Weinreich jedenfalls nicht nur fündig werden, sondern auch eine kundige Beratung erfahren. Was will man mehr von einem guten Kommentar? (cwh)

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