Recht

Bank- und Kapitalmarktrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 2/2021

Adolf Baumbach / Wolfgang Hefermehl /Matthias Casper, Wechselgesetz, Scheckgesetz, Recht des Zahlungsverkehrs, 24. Aufl., Verlag C. H. Beck, München, 2020, ISBN 978 3 406 72645 3. XXXIV, 1319 S., € 159,00.

Wie kein zweiter hat Wolfgang Hefermehl die Entwicklungen im Wertpapierrecht begleitet und geprägt. Das Wechsel- und Scheckrecht in Deutschland ist untrennbar mit seiner Person und dem über 50 Jahre von ihm herausgegebenen Standardkommentar zum Wechselgesetz und Scheckgesetz verknüpft. Seit der 23. Auflage 2008 betreut der Münsteraner Ordinarius Matthias Casper das Werk. Auch wenn die Bedeutung von Wechsel und Scheck im Wirtschafts- und Rechtsverkehr ganz erheblich abgenommen hat – während 1994 in Deutschland noch knapp 8 % des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Schecks abgewickelt wurde, sank dieser Anteil bis 2018 kontinuierlich auf 0,1 % – und wohl noch weiter zurückgehen wird, sehen Herausgeber und Verlag erfreulicherweise noch einen Bedarf für eine aktuelle Kommentierung des Wechsel- und des Scheckgesetzes. Allerdings wird der in der letzten Auflage eingeleitete Umbau zu einem Kommentar des Rechts des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in der Neuauflage vorangetrieben. Zwar bleibt das Herzstück weiterhin die Kommentierung des Wechselgesetzes und des Scheckgesetzes, die selbstverständlich für die Neuauflage überarbeitet und aktualisiert wurde, in ihrem Kern aber immer noch aus der Feder von Wolfgang Hefermehl stammt. Casper hat gut daran getan, die bewährte Grundkonzeption beizubehalten. Der Kommentierung der einzelnen Vorschriften des Wechselund des Scheckgesetzes werden jeweils Einleitungen vorangestellt, die weit mehr leisten, als nur das Verständnis der folgenden Erörterungen zu erleichtern. Es sind ebenso wie die „Grundzüge des Wertpapierrechts“ im 1. Teil des Kommentars didaktisch glänzende Einführungen, die in ihrer Klarheit und Prägnanz unübertroffen sind. Insbesondere das Kunststück, auf etwa 60 Seiten die allgemeinen Lehren des Wertpapierrechts zusammenhängend darzustellen und seine Grundstrukturen aufzuzeigen, verdient uneingeschränkte Bewunderung. Man weiß in der Tat nicht, was man mehr hervorheben soll: Dass es gelingt, sowohl den Bedürfnissen der Praxis nach aktueller, präziser Information und zuverlässiger Orientierung Rechnung zu tragen als auch auf hohem Niveau den Stoff wissenschaftlich zu durchdringen. Oder die meisterhafte Systematik und Übersichtlichkeit sowie die klare Sprache, in der auch komplizierte Sachverhalte erörtert werden. Diese Kommentierung kann gleichermaßen von dem profunden Kenner des Wertpapierrechts wie von demjenigen, der erste Bekanntschaft mit diesem schwierigen Rechtsgebiet macht, zur Hand genommen und mit großem Gewinn gelesen werden. Auf die Kommentierung des Wechsel- und des Scheckgesetzes folgen im 4. Teil auf knapp 40 Seiten Erläuterungen zu den wertpapierrechtlichen Klauseln der AGB-Banken/AGB-Sparkassen sowie der Sonderbedingungen für den Scheckverkehr, von denen in früheren Auflagen nur der Text abgedruckt war.

Teil 5 bietet einen systematischen Überblick (zum Gang der Darstellung s. Rn. 16) über das Recht des Zahlungsverkehrs. In geraffter Form werden die wesentlichen Rechtsfragen des Zahlungsverkehrsrechts in Deutschland dargestellt, beginnend mit einem Allgemeinen Teil, der die wesentlichen Rechtsfiguren und Regelungen behandelt. Bei der Darstellung der allgemeinen Grundsätze des Zahlungsverkehrs orientiert sich dieser Abschnitt an den Regelungen der §§ 675c-676c BGB; teilweise werden die Einzelvorschriften auch systematisch kommentiert. Der Besondere Teil befasst sich dann mit den drei klassischen Zahlungsformen Überweisung, Lastschrift und Zahlung mit der Debit- bzw. Kreditkarte. In dem das Werk abschließenden umfangreichen Textanhang sind u.a. Internationale Abkommen zum Wechsel- und Scheckrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen sowie Interbankenabkommen abgedruckt. Auch wenn der prägende Einfluss von Hefermehl in diesem Kommentar noch immer spürbar ist, wird allein schon durch die Aufnahme neuer Abschnitte zunehmend die Handschrift von Casper erkennbar. Insgesamt zeigt sich, dass das Werk in gute Hände übergeben wurde. Denn seine Markenzeichen aktuelle, präzise Information und zuverlässige Orientierung für die Praxis und wissenschaftliche Durchdringung des Stoffs auf hohem Niveau zeichnen diesen Kommentar weiterhin aus.

Eine so unangefochtene Spitzenstellung wie dieser Kommentar kann nur erlangen und auf Dauer halten, wer keine Wünsche offenlässt. Er ist gleichermaßen auf die Rechtspraxis, die Wissenschaft und das Studium zugeschnitten. Eine frühere Rezension (WM 2001, 2272) hatte ich mit dem Satz abgeschlossen „Wer im Wertpapierrecht eine Antwort sucht, greift zum Hefermehl.“ Dieser Satz gilt fort. Wer die Bedeutung dieses Kommentars ermessen will, muss nur einige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Wechsel- und Scheckrecht durchsehen. Man wird kein Urteil finden, in dem nicht auf Baumbach/ Hefermehl/Casper verwiesen wird. (bmc)

 

Felix Herzog / Olaf Achtelik (Hrsg.). Geldwäschegesetz (GwG), Kommentar 4. Aufl. C.H. Beck, München 2020. ISBN 978-34067-74552-2. XXXIII, 1173 S., € 179,00.

Zwei Jahre nach der 4. erscheint bereits die 5. Auflage dieses Kommentars. Anlass für die schnelle Folge waren die Änderungen, die die 5. EU-Geldwäscherichtlinie und ihre Umsetzung in das nationale Recht gebracht haben. Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Durch die Globalisierung und zunehmende Vernetzung der Finanzmärkte haben sich die Möglichkeiten krimineller Organisationen zur Legalisierung von Finanzmitteln erheblich erweitert. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass jedes Jahr bis zu 100 Milliarden Euro illegal gewaschen werden. Andere gehen davon aus, dass zwischen zwei und fünf Prozent des Welt-Bruttoinlandsprodukts der Geldwäsche unterzogen werden. Auch wenn solche Zahlen über Vorgänge, die sich im Wesentlichen im Dunkelfeld abspielen, immer mit Vorsicht zu betrachten sind, zeigen sie doch die Dimension dieses grenzüberschreitenden Phänomens auf. Die Akkumulation deliktisch erlangten Kapitals wird im Zeitalter globalisierter Finanzmärkte und transnationaler Finanzströme als erheblicher Gefährdungsfaktor für die wirtschaftliche und politische Stabilität und für legal handelnde Wirtschaftssubjekte angesehen. Neben den beiden Herausgebern Felix Herzog, Professor an der Universität Bremen und Rechtsanwalt Olaf Achtelik, tätig in der Rechtsabteilung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) wird das Werk bearbeitet von Julia Figura (Senatsrätin in Bremen), Steffen Barreto da Rosa (über den man nichts weiter erfährt) und Mohamad El-Ghazi (Professor an der Universität Trier).

Vor der Kommentierung der einzelnen Vorschriften des GwG stellen die beiden Herausgeber in einer äußerst lesenswerten knapp 70 Seiten umfassenden Einleitung zunächst Begriffe, Modelle, Erscheinungsformen und Normen der Geldwäsche vor. Ein eigener Abschnitt ist der Terrorismusfinanzierung gewidmet. Dieser einleitende Teil endet mit bedenkenswerten Überlegungen zur Geldwäschebekämpfung als Teil einer expandierenden Sicherheitsarchitektur.

Die Kommentierung der Vorschriften des GwG (§§ 1-59) ist inzwischen auf ca. 850 Seiten angewachsen. Neu kommentiert werden u. a. die Regelungen über das Risikomanagement und die Bargeldschwelle für Güterhändler, die verstärkten Sorgfaltspflichten bei Geschäftsbeziehungen mit Hochrisikoländern, die Neuerungen bei den Sorgfaltspflichten für Immobilien- und Mietmakler, die Registrierungspflicht für geldwäscherechtlich Verpflichtete bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit) und zur Öffentlichkeit des Transparenzregisters. Neben dem Geldwäschegesetz werden die geldwäscherelevanten Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) sowie aus dem StGB der Tatbestand der Terrorismusfinanzierung (§ 89 c StGB) und der Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) ausführlich kommentiert. Die Kommentierung spiegelt den Stand der Gesetzgebung von April 2020 wider. Mit der 6. EU-Geldwäscherichtlinie stehen schon weitere Änderungen ins Haus, sodass die nächste Auflage dieses handlichen Standardwerks nicht lange auf sich warten lassen wird. Bei den geldwäscherechtlich Verpflichteten ist der Bedarf nach praxisgerechter Information angesichts der komplexen Anforderungen des Gesetzgebers und der Aufsichtsbehörden groß. Mit dem vorliegenden Kommentar steht ihnen eine aktuelle, fundierte Arbeitshilfe zur Verfügung, die auch die relevanten Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden und internationaler „Standardsetzer“ berücksichtigt. Aber auch alle anderen, die mit Fragen der Geldwäsche befasst sind, finden in diesem zum Standardwerk gewordenen handlichen Kommentar praxisorientierte Antworten. (bmc)

 

Thomas Heidel / Alexander Schall (Hrsg.), HGB Handkommentar, 3. Aufl. Nomos-Verlag Baden-Baden 2020. ISBN 978-3-8487-5317-8. 3.347 S., € 148,00.

Die Neuauflage des erstmals 2011 erschienenen Handkommentars zum HGB berücksichtigt alle gesetzgeberischen Aktivitäten der jüngeren Vergangenheit, insbesondere die Umsetzungsgesetze zur Zahlungsdiensterichtlinie II und zur CSR-Richtlinie, das erste und zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz, das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen sowie die Logistik-AGB 2019 und bringt das Werk im Wesentlichen auf den Stand von Mai 2019. Die Berücksichtigung dieser Gesetzesnovellen und die Einarbeitung aktueller Rechtsprechung und Literatur haben den Umfang im Vergleich zur Vorauflage um über 300 Seiten erhöht und damit wohl die Grenze der Handlichkeit erreicht. Den beiden Herausgebern, die selbst auch wichtige Abschnitte kommentieren, stehen knapp 40 Autoren zur Seite, überwiegend aus der Rechtsanwaltschaft und der Wissenschaft, aber auch Richter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, insgesamt eine ausgewogene Mischung erfahrener Expertinnen und Experten. Den zahlreichen lobenden Rezensionen der Vorauflagen, die in dem vorliegenden Werk eine den Bedürfnissen der Praxis entsprechende Kommentierung mit wissenschaftlichem Anspruch bzw. eine ausgewogene Kommentierung mit hohem Praxisbezug sehen, kann nur zugestimmt werden.

In seiner Grundausrichtung bleibt der Heidel/Schall seinem bewährten Konzept treu, den Schwerpunkt der Kommentierung an den Bedürfnissen der Praxis zu orientieren. Mit berechtigtem Stolz berichten die Herausgeber im Vorwort, dass der Verlag des Instituts der Wirtschaftsprüfer – IdW – die Kommentierung des Dritten Abschnitts des HGB (§§ 238 – 342e HGB), die mit knapp 1.000 Seiten rund ein Drittel des Gesamtwerkes ausmacht, als eigenständigen Spezialkommentar herausgegeben hat. Wie in anderen Kommentaren zum HGB findet sich auch hier als Anhang zu § 372 HGB eine Darstellung der Grundlagen des Bankrechts, für die Verena Klappstein (Universität Passau) verantwortlich zeichnet. Auf knapp 80 Seiten wird ein sehr dichter Überblick gegeben, der in dem Bemühen, die relevanten Themen des Bankrechts anzusprechen, erstaunlich viel bietet. Gelegentlich wirkt die Fülle der dicht gedrängten Information allerdings fast erdrückend. Kürzungspotenzial liegt bei den teilweise sehr umfangreichen Fußnoten und den Schrifttumsverzeichnissen, die – bei einem Anhang der vorliegenden Art – nicht jeden Festschriftbeitrag und Zeitschriftenaufsatz enthalten müssen.

Auf einzelne Passagen kann im Rahmen dieser Rezension nicht eingegangen werden. Insgesamt herrscht der Eindruck einer ausgewogenen, aktuellen Kommentierung vor, die kompakt, prägnant und konzentriert den Stoff mit hohem Praxisbezug erläutert, ohne dabei die systematischen Grundlagen des Handelsrechts und ihre Verbindungen zu anderen Rechtsgebieten aus den Augen zu verlieren. Die gut gelungene Verknüpfung von Wissenschaftlichkeit und Praxisbezug erfüllt alle Ansprüche, die man an einen handlichen HGB-Kommentar stellt. Das Werk ist damit eine hervorragende Ergänzung oder Alternative zu den bereits vorhandenen Kommentaren zum HGB. (bmc)

 

Ebenroth / Boujong / Joos / Strohn. Handelsgesetzbuch, Band 2: §§ 343-475h, Transportrecht, Bank- und Börsenrecht. Kommentar 4. Aufl. C.H.Beck Verlag Vahlen 2020. ISBN 978-3-8006-5682-0, LX, 3083 S., € 379,00.

Der von Karlheinz Boujong, Carsten Ebenroth und Detlev Joost 2001 begründete, nunmehr von Detlev Joost und Lutz Strohn herausgegebene zweibändige Kommentar zum Handelsgesetzbuch (HGB) liegt nun in 4. Auflage vor. Nachdem Band 1 Anfang des Jahres 2020 erschienen war, folgt wenige Monate später der 2. Band, in dem die §§ 343-475h HGB kommentiert werden. Auch wenn es im Autorenkreis gegenüber der 2014 erschienenen Vorauflage einige Änderungen gibt, bietet das auf 26 Autoren angewachsene Team weiterhin eine ausgewogene Mischung aus Vertretern der Wissenschaft, Justiz und Rechtsanwaltschaft.

Neben der Kommentierung der §§ 343-475h HGB, die nur etwa ein starkes Drittel des Gesamtumfangs ausmacht, sind knapp 500 Seiten den Erläuterungen zum Transportrecht (CMR und Montrealer Übereinkommen sowie Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) gewidmet. Einen weiteren Schwerpunkt bildet mit ca. 1.400 Seiten das Bank- und Börsenrecht, dessen Themen in sieben Abschnitten (A-G) behandelt werden. Nach der Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde werden im 2. Teil (Zahlungsverkehr – Zahlungsdienste) zunächst die §§ 675c – 676c BGB kommentiert und die entsprechenden Klauselwerke abgedruckt. Angesichts der deutlich zurückgegangenen Bedeutung von Wechsel und Scheck im Zahlungsverkehr fallen die Erläuterungen zum Wechselrecht und zum Scheckrecht noch recht ausführlich aus. Es folgt ein Abschnitt zum Dokumenteninkasso und Dokumentenakkreditiv. Nach einem eher knappen Überblick zum Einlagengeschäft bildet das Kreditgeschäft mit knapp 200 Seiten den Schwerpunkt innerhalb des bankrechtlichen Teils. Weitere Themen sind das Finanzierungsgeschäft (Factoring, Forfaiting, Finanzierungsleasing), das Emissionsund Konsortialgeschäft sowie Finanztermingeschäfte und Derivate. In diesem letzten Abschnitt finden sich Kommentierungen des Depotgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), der Markmissbrauchsverordnung, des Börsengesetzes mit Börsenzulassungsverordnung, des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) und der Wertpapierprospektverordnung. Allein diese beeindruckende Aufzählung zeigt, dass in dem bank- und börsenrechtlichen Teil des Bandes die wichtigsten Regelungen aus diesem Bereich zusammengefasst und von ausgewiesenen Experten kommentiert sind. Die Erläuterungen sind aktuell und auf hohem wissenschaftlichen Niveau, ohne den Praxisbezug aus den Augen zu verlieren.

Band 2 hat laut Vorwort den Bearbeitungsstand Dezember 2019. Bedauerlich ist, dass einige im Jahre 2019 erschienene Neuauflagen häufig zitierter Werke (Kümpel, MüKoHGB Bd. 6) nicht mehr berücksichtigt wurden oder werden konnten. Bei 26 Autoren verwundert es nicht, dass Darstellungsweise und Umfang der einzelnen Beiträge unterschiedlich ausfallen. Generell kann bescheinigt werden, dass, wie es sich für eine gute Kommentierung gehört, bei den einzelnen Vorschriften die Streitfragen und Probleme herausgearbeitet und Lösungsansätze unter sorgfältiger Auswertung von Rechtsprechung und Literatur aufgezeigt werden. Ob der Leser eine solche Fülle von Nachweisen erwartet, wie von einzelnen Autoren geboten (vgl. z.B. die Einführung vor § 343, wo der Fußnotentext auf vielen Seiten mehr Raum einnimmt als der Kommentierungstext oder das über 14-seitige Schrifttumsverzeichnis vor der Kommentierung der Markmissbrauchsverordnung) sollte überdacht werden.

Das nun vollständige Gesamtwerk bewegt sich auf der Grenze zwischen einer kompakten Kommentierung und einem Großkommentar. Es steht den vielbändigen Kommentaren zum HGB und Spezialwerken zum Bankrecht kaum nach. Wer in dem Preis ein Anschaffungshindernis sieht, sollte sich genau den reichen Inhalt des Werkes ansehen. Unter Umständen erspart man sich mit dessen Erwerb die Anschaffung weiterer Kommentare. (bmc)

 

Heinz J. Hockmann / Friedrich Thießen, Geschäfts­felder des Investmentbankings, 2021, Verlag Schäffer-Poeschel Stuttgart. ISBN 978-3-7910-4990-8, 510 S., € 49,95.

Investmentbanking ist ein schillernder, häufig auch polarisierender Begriff. Es gibt Bankhäuser, die auf das Investmentbanking spezialisiert sind, zum Beispiel Goldman Sachs in den USA, aber auch bei Universalbanken findet Investmentbanking statt. Das Geschäftsfeld hat durchaus Glamourfaktor; Investmentbanker zählen zu den Topverdienern der Finanzbranche. Ihr Ruf ist freilich arg ramponiert, gierig und nur am kurzfristigen Erfolg interessiert lautet ein verbreitetes Urteil. Doch das ist nicht Thema der vorliegenden Neuerscheinung, die sich weniger mit den Personen, sondern mit deren Tätigkeit befasst. Das in drei Auflagen erschienene Vorgängerwerk „Grundlagen des Investmentbanking“ wurde nun aufgeteilt in ein Lehrbuch mit allgemeinen und übergreifenden Fragestellungen und das darauf aufbauende zu besprechende Fachbuch, das alle wesentlichen Geschäftsfelder des Investmentbanking zusammenfasst.

Als Herausgeber fungieren Heinz J. Hockmann (Honorarprofessor an der Justus-Liebig-Universität in Gießen, Senior Advisor einer amerikanischen Private Equity Gesellschaft und Aufsichtsrat verschiedener Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor in Deutschland und Europa) und Friedrich Thießen (Inhaber des Lehrstuhls für Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre an der Technischen Universität Chemnitz und Vorstandsmitglied des Rhein-MainInstituts für Regionalforschung und Geschäftsführender Direktor des Network for Financial Studies). Ihnen zur Seite stehen 20 Autorinnen und Autoren, die am Ende des Bandes vorgestellt werden.

Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf dem Kapitalmarkt (Teil I). Dabei geht es zunächst um die Geschäfte am Primärmarkt, eine klassische Investmentbanking-Aktivität, die sich dem Emissionsgeschäft widmet. Der Aktien- bzw. Eigenkapitalmarkt (Equity Capital Market) ist zwar der bekanntere Teil des Kapitalmarkts, der weitaus größere ist jedoch der Fremdkapitalmarkt (Debt Capital Market), der in einem gesonderten Abschnitt behandelt wird. Es folgt ein Kapitel über Asset Backed Securities (strukturierte Wertpapiere, mit denen ein Pool von Vermögensgegenständen finanziert wird) und Collateralized Loan Obligations (Wertpapiere, die durch besicherte Kredite an Unternehmen gedeckt sind).

Teil II befasst sich mit dem Sekundärmarkt, dem Handel, der durch eine hohe Zahl an Produkten, eine hohe Zahl von Orders und durch Globalität gekennzeichnet wird. Themen dieses Abschnitts sind das Brokerage (Handeln von Vermögenswerten für Rechnung von Kunden), der Eigenhandel und der Hochfrequenzhandel. Teil III hat schließlich das Asset Management, d.h. die Verwaltung von Vermögenswerten (Assets) Dritter durch spezialisierte Dienstleister zum Gegenstand. Zielsetzung des Asset Managements ist die optimale Vermögensstrukturierung durch Anlage in verschiedene Assetklassen unter Beachtung der Präferenzen der Vermögeneigentümer. Das Fachbuch verfolgt didaktische Ziele. Durch einen sog. Kapitelnavigator wird der Leser auf die Themen und Lernziele eingestimmt. Am Ende eines Abschnitts kann der Lernerfolg durch Aufgaben zur Lernkontrolle überprüft werden und anhand einer Literaturübersicht vertieft werden. Definitionen, methodische Fragestellungen, Produkte sowie theoretische, mathematische und rechtliche Grundlagen werden jeweils dort behandelt, wo sie für eine Geschäftsart wichtig sind. Darüber hinaus wird durch Beispielrechnungen eine konkrete Vorstellung vermittelt, wie sich die Tätigkeiten in der Praxis darstellen. Bleibt die Frage, für wen dieses Fachbuch gedacht und geeignet ist. Für interessierte Laien weniger, weil die Materie komplex ist und zu viele Vorkenntnisse vorausgesetzt werden. Wer sich dagegen im Rahmen eines Studiums mit finanz- oder wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung oder einer praktischen Ausbildung mit Investmentbanking befassen muss, erhält durch dieses Werk einen breit gefächerten anschaulichen Überblick. (bmc)

 

Sebastian Vollmer, Bearbeitungsentgelte im Darlehensrecht. Duncker & Humblot, Berlin 2020. ISBN 978-3-428-18021-9. 186 S., € 64,90.

Über Jahrzehnte entsprach es der üblichen Bankenpraxis, in Darlehensverträgen als »Bearbeitungsentgelt« oder »Bearbeitungsgebühr« bezeichnete laufzeitunabhängige Entgelte zu erheben. Mit dem Bearbeitungsentgelt verlangten die Kreditinstitute ein einmaliges Entgelt für den Abschluss des Darlehensvertrags, das den im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung entstehenden Verwaltungsaufwand abdecken sollte. Die ältere Rechtsprechung hatte Bearbeitungsentgelte in banküblicher Höhe von zuletzt bis zu 2% ausdrücklich gebilligt. Auf (Unterlassungs-) Klagen von Verbraucherschutzverbänden hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit zwei Urteilen vom 13. Mai 2014 entschieden, dass AGB-Klauseln über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind. Später hat der BGH dies auf gewerbliche Kredite und Bauspardarlehen ausgedehnt. Der BGH sieht in dem Bearbeitungsentgelt weder eine kontrollfreie Preishauptabrede für die vertragliche Hauptleistung noch ein Entgelt für eine Sonderleistung.

Die vorliegende Abhandlung, die im Frühjahr 2019 von der Universität Freiburg als Dissertation angenommen und in die renommierte Schriftenreihe „Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen“ aufgenommen wurde, unterzieht diese Rechtsprechung einer umfassenden kritischen Würdigung.

Die Arbeit ist in acht Teile (A-H) gegliedert. Nach einer sehr kurzen Einleitung wird der betriebswirtschaftliche Hintergrund von Bearbeitungsentgelten im Kreditgeschäft aufgezeigt, wobei allerdings die Ausführungen zur Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten in Geschäftsbedingungen (B.V.) nicht in diesen Zusammenhang passen. Vor Prüfung der entscheidenden Frage, ob bei Entgeltklauseln eine Inhaltskontrolle eröffnet ist, werden allgemeine Überlegungen zur Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen angestellt (C.). Bei der zentralen Frage nach der Kontrollfähigkeit von Entgeltklauseln setzt sich Sebastian Vollmer kritisch mit der Rechtsprechung auseinander. Er wendet sich insbesondere gegen den von der Rechtsprechung zu Bankentgelten aufgestellten Grundsatz, aus dem Fehlen einer Anspruchsgrundlage könne der Schluss gezogen werden, eine gesonderte Vergütung von Tätigkeiten im eigenen Interesse widerspräche der Wertung des Gesetzgebers. Auch dem vom BGH zugrunde gelegten Leitbild des Darlehensvertrags, wonach allein der Zins als laufzeitabhängiges Entgelt im synallagmatischen Verhältnis zur Hauptleistung des Darlehensgebers stehen kann, tritt er entgegen. Auf dieser Basis kommt er folgerichtig zu dem Ergebnis, dass die Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts für Verbraucherdarlehen nicht im Sinne von § 307 Abs. 3 S. 1 BGB von Rechtsvorschriften abweicht und dass die Eröffnung der Inhaltskontrolle zudem unter Berücksichtigung ihres Schutzzwecks abzulehnen sei. Dieses Ergebnis wird auf Unternehmensdarlehensverträge (F.) und besondere Darlehensformen wie Bausparverträge und Förderkreditverträge (G.) erstreckt.

Mit seiner Kritik an der Rechtsprechung zu Bearbeitungsentgelten im Darlehensrecht steht der Autor nicht allein. Er belässt es in dieser Arbeit nicht an der Kritik, sondern unterbreitet in Konsequenz der gefundenen Untersuchungsergebnisse abschließend einen alternativen Ansatz zur Kontrolle von Entgeltregelungen in AGB. Diese straffe Untersuchung wird die inzwischen festgefügte Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Entgeltklauseln nicht zu Umkehr bewegen, die Kritik setzt aber an der richtigen Stelle an und liefert Argumente für die Gegenmeinung.

Eine kleine Anmerkung zum Schluss. Es ist eine gute Sitte, im Vorwort einer veröffentlichten Dissertation dem Doktorvater und anderen Personen, die zum Gelingen der Arbeit beigetragen haben, Dank auszusprechen. Für eine (allzu private) Liebeserklärung an die Ehefrau und für eine Mitteilung an den (toten) Vater erscheint mir das Vorwort einer wissenschaftlichen Arbeit dagegen nicht der passende Platz. (bmc)

 

Daniel Blagojevic. Die effektive Durchsetzung kapitalmarktrechtlicher Ansprüche mittels Gruppenklage. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2020. ISBN 978-3-8487-7780-8. 332 S., € 86,00.

In Deutschland bestehen neben dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), nach dem die Unterlassung eines Verstoßes gegen bestimmte Verbraucherrechte durch sog. „qualifizierte Einrichtungen“ geltend gemacht werden kann, derzeit zwei weitere Möglichkeiten zur kollektiven Rechtsdurchsetzung: Das Verfahren nach dem KapitalanlegerMusterverfahrensgesetz (KapMuG) sowie das 2018 eingeführte Musterfeststellungsverfahren gemäß §§ 606 ff. ZPO. Die vorliegende in der Schriftenreihe „Studien zum Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht“ erschienene Abhandlung, die im Sommersemester 2019 von der Humboldt-Universität zu Berlin als Dissertation (Doktorvater Prof. Lars Klöhn) angenommen wurde, untersucht, wie kollektiver Rechtsschutz im deutschen Kapitalmarktrecht ausgestaltet werden muss, damit eine effektive Rechtsdurchsetzung gewährleistet werden kann.

Im einleitenden Kapitel wird das geringe Kapitalmarktengagement deutscher Kleinanleger auf fehlendes Vertrauen wegen hoher Rechtsdurchsetzungskosten zurückgeführt. Das mag eine Ursache für die traditionelle Zurückhaltung deutscher Kleinanleger sein, wird aber m.E. vom Autor zu sehr in den Vordergrund gestellt. Nicht erst die Probleme bei der Rechtsdurchsetzung schrecken Anleger ab, sondern schon die Tatsache, dass es immer wieder zu spektakulären Börsenskandalen mit enormen Schäden für Anleger kommt.

Nach einem knappen Überblick, der die mangelnde Effektivität der herkömmlichen Möglichkeiten der Anspruchsbündelung aufzeigt, werden im 3. und 4. Kapitel die unterschiedlichen Kollektivklageformen (Verbands-, Muster-, Gruppenklage) voneinander abgegrenzt und die Vorteile einer Gruppenklage gegenüber bestehenden Bündelungsinstrumenten dargestellt. Das im Jahre 2005 eingeführte Kapitalanleger-Musterverfahren hat sich nicht nur nach Ansicht des Verf. in der Praxis nicht ausreichend bewährt, wie im 5. Kapitel analysiert wird.

In den folgenden Kapiteln (6 – 11) legt Blagojevic dar, wie sich die private Rechtsdurchsetzung im Kapitalmarktrecht weiterentwickeln muss. Dazu zeichnet er zunächst ein Bild von den rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene. Etwas versteckt wird in diesem Zusammenhang die Musterfeststellungsklage behandelt, wobei es nicht recht einleuchtet, warum hierzu noch die Stellungnahmen von Verbänden und Sachverständigen aus dem Gesetzgebungsverfahren wiedergegeben werden. Der Verf. jedenfalls kommt zu dem Ergebnis, dass die Musterfeststellungsklage kein effektives Instrument des kollektiven Rechtsschutzes darstellt. Überraschenderweise taucht dieses Resultat in dem die Ergebnisse der Arbeit zusammenfassenden 12. Kapitel nicht mehr auf. Im 7. Kapitel folgt eine Beschreibung der verschiedenen Gruppenklagemodelle, die im letzten Jahrzehnt in Deutschland vorgeschlagen und diskutiert wurden. Das ist einerseits für das weitere Verständnis hilfreich, geht aber zu sehr ins Detail, insbesondere, wenn zu einem Entwurf (von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sieben Stellungnahmen aufgeführt werden. Kapitel 8 schildert die Erfahrungen im Ausland mit Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes. Im Mittelpunkt steht dabei die US-amerikanische ­securities class action, der der Autor insgesamt positiv gegenübersteht. Die Bedenken werden zwar nicht verschwiegen, m.E. aber zu schnell vom Tisch gewischt und eine Übernahme wichtiger Elemente der class action in das deutsche Recht empfohlen, wobei das mit der class action einhergehende Missbrauchs- und Erpressungspotential mit Besonderheiten des US-Rechts begründet wird, das in Deutschland nicht zum Tragen kommen könne.

In Kap. 9 wird geprüft, ob die Rechtsordnung zugunsten des Klägers hinreichende Beweiserleichterungen und Möglichkeiten des Zugriffs auf Dokumente der Gegenseite zur Verfügung stellt. Die hier angestellten Überlegungen gelten freilich für fast alle Klagen, ohne dass jemand die vom Autor befürworteten Erweiterungen generell ernsthaft fordern würde. Es folgt eine Untersuchung, welche kapitalmarktrechtlichen Anspruchsgrundlagen sich für Gruppenklagen eignen. Abschließend stellt Blagojevic ein eigenes Modell einer Gruppenklage vor. Für das 12. Kapitel wird eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit angekündigt. Tatsächlich stellt dieser Abschnitt im Wesentlichen eine Fortsetzung und Vertiefung des vorangegangenen Kapitels dar.

Ende November 2020 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur neuen europäischen Sammelklage (Verbandsklage) in Verbrauchersachen verabschiedet. Die Richtlinie muss von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 25. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Es wird interessant sein zu beobachten, welche Grundsätze und Details dieser Arbeit sich dort wiederfinden. (bmc)

 

Kay Uwe Erdmann / Oliver Heck, Bank- und Kapitalmarktrecht von A-Z, Verlag C.H.Beck, München 2020. V, 152 S., ISBN 978-3-406-70908-1. € 49,00.

Der schmale Band soll als Einstieg für Juristen und Nichtjuristen (gedacht ist an Bankkunden und Anleger und andere an der Materie Interessierte) dienen, die sich einen Überblick über das Bank-, und Kapitalmarktrecht verschaffen möchten oder ein Nachschlagewerk in diesem Bereich suchen. Der Autor Kay Uwe Erdmann ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer einer Pensionsgesellschaft tätig, der Mitautor Oliver Heck ist Dipl.-Betriebswirt.

In Kapitel 1 wird das Bankrecht auf exakt 100 Seiten behandelt, das 2. Kapitel Kapitalmarktrecht kommt mit der Hälfte aus. Erläutert werden alle wichtigen Begriffe aus den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, wobei die jeweiligen Ausführungen von unterschiedlicher Länge und Verständlichkeit sind. Für den Nichtjuristen, mag er noch so interessiert sein, wird sich manches nicht erschließen, so etwa die Darlegungen zur Leistungsbeziehung, wo auch auf Mehrpersonenkonstellationen unter wörtlicher Wiedergabe von Auszügen aus BGH-Entscheidungen eingegangen wird. Gleichwohl kann man feststellen, dass die Erläuterungen insgesamt verständlich geschrieben sind.

Wer Rechtsgebiete von A bis Z erklären will, muss einerseits damit rechnen, dass das Gebotene – aus der Sicht des Fachmanns – als oberflächlich und unvollständig eingestuft wird; andererseits wird – aus der Sicht des Laien – manches immer noch als zu kompliziert und komplex empfunden. Das wird man auch dem vorliegenden Werk vorhalten. Und natürlich wird man immer Begriffe finden, die überflüssig erscheinen (z.B. bereicherungsrechtliche Rückabwicklung) und bemängeln, dass andere (z.B. Basiskonto) fehlen. Sicherlich erleichtert der Band den Zugang zu den Rechtsgebieten des Bank- und Kapitelmarktrechts. Die Frage ist nur, wer bereit ist, für diese Form des Zugangs über ein A bis Z Nachschlagewerk fast 50 Euro zu investieren. (bmc)

VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann (bmc) war von 2002 bis Ende Februar 2016 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe.

mueller-christmann-bernd@t-online.de

Diese Seite benutzt Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung