Recht

Bank- und Kapitalmarktrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 2/2020

Volker Baas/Petra Buck-Heeb/Stefan Werner (Hrsg.), Anlegerschutzgesetze, de Gruyter Berlin 2019. ISBN 978-3-11-044551-0; XLV, 863 S., geb., € 149,95.

Der vorliegende Kommentar, für den der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) ein kurzes Vorwort verfasst hat, wird herausgegeben von drei Experten auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts mit unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen (Rechtsanwalt, Universitätsprofessorin, Banksyndikus). Ihnen zu Seite stehen 13 Bearbeiter, von denen man außer dem Namen leider nichts erfährt, ein Bearbeiterverzeichnis mit näheren Angaben zur Person fehlt.

Die an den Finanzmärkten zu beobachtenden und in den letzten Jahren immer häufiger auftretenden Turbulenzen und Krisen zeigen die Notwendigkeit, Kapitalanleger und Verbraucher vor unübersehbaren und unkalkulierbaren Risiken zu schützen. Das Tempo und die Entwicklung des deutschen Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrechts wird dabei von europäischen Rechtsakten und dem Konzept der EU-Kommission und dem diesem entsprechenden Ausbau der Regulierung der Finanzmärkte bestimmt. Diesen in der Einleitung formulierten Überlegungen schließt sich eine übersichtliche Zusammenstellung der Rechtsgebiete an, in denen sich die Rechtssetzungsaktivitäten des Gesetzgebers erheblich ausgeweitet haben. Im Einzelnen handelt es sich um das Investmentrecht, das Wertpapierrecht, das Recht der Zahlungsdienste, das Kreditrecht, das Recht der Prospekthaftung und Anlageberatung sowie das Strafrecht. Jedem dieser Rechtsgebiete wird im Folgenden ein eigener Teil der Darstellung gewidmet. Der erste Teil (Investmentrecht) beginnt mit einem Kapitel zum Anlegerschutz im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Abgedruckt und erläutert werden einzelne Vorschriften aus dem KAGB, die dem Anlegerschutz dienen. Genau so wird beim Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) vorgegangen. Im Teil 2 befassen sich vier Bearbeiter (gemeinsam, nicht aufgeteilt) mit dem Wertpapierrecht und der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte und Finanzinstrumente (MIFID II). Die Vorbemerkungen lassen eine durchgehende Skepsis gegenüber staatlichen Eingriffen in Rechte und Interessen von Marktteilnehmern erkennen.

Den mit 300 Seiten umfangreichsten Teil (Recht der Zahlungsdienste) steuert Ole Böger bei. Es handelt sich um eine umfassende und gründliche Kommentierung der §§ 675c bis 676c BGB unter Einbeziehung der Vertragspraxis und Regelungen der AGB-Banken/Sparkassen. Der vierte Teil, Verbraucherkreditrecht, stammt aus der Feder von Christian Kropf, der die §§ 491 bis 498 und §§ 505a, 505b und 505d BGB präzise erläutert. Der fünfte Teil besteht aus zwei unterschiedlichen Kapiteln. Die Mitherausgeberin Petra Buck-Heeb stellt zusammen mit ihrem Mitarbeiter Andreas Dieckmann das System der Prospekthaftung dar, während Klaus Nieding einen knappen Überblick über die Grundsätze der Anlageberatung gibt. Im Mittelpunkt stehen dabei die (aufsichtsrechtlichen) Regelungen im WpHG und deren Verhältnis zur zivilrechtlichen Haftung.

Umfangmäßig und auch inhaltlich dünner fällt der abschließende Teil zu den strafrechtlichen Implikationen aus. Kommt den Strafvorschriften aus dem WpHG, dem BörsG, dem KWG, dem ZAG und dem KAGB noch eine angemessene Behandlung zu, kann dies insbesondere für die klassischen Straftatbestände des StGB nicht gesagt werden. Der als „bedeutsamstes Vermögensdelikt und zentrale Vorschrift des Wirtschaftsstrafrecht“ bezeichnete Betrug wird in zwei Sätzen abgehandelt; nicht viel mehr wird dem Untreuetatbestand zugestanden. Der abschließende Abschnitt („Bedeutung für den Anlegerschutz), in dem die „Aktualität des § 263 StGB für den Anlegerschutz“ durch „aktuelle Gerichtsentscheidungen“ (es handelt sich genau um eine einzige, die belegen soll, „welchen wesentlichen Bezug der Betrugstatbestand zum Kapitalmarktsektor einnimmt“) aufgezeigt werden soll, ist eine ungeordnete Zusammenstellung ganz unterschiedlicher Aspekte, er sollte in der nächsten Auflage nicht mehr auftauchen. Der Kommentar vermittelt einen Überblick über die zivil- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die Anleger und Verbraucher vor Fehlfunktionen des Finanzmarkts, seiner Dienstleistungen und Produkte schützen sollen. Als Gesamtdarstellung des Kunden- und Anlegerschutzes im Bank- und Investmentrecht dürfte er einzigartig sein. (bmc)

 

Siegfried Kümpel/Peter O. Mülbert/Andreas Früh/ Thorsten Seyfried, Bank- und Kapitalmarktrecht,5. Aufl., Verlag Dr. Otto-Schmidt, Köln 2019. ISBN 978-3-504-40059-0, XLVIII, 2592 S., geb., € 299,00.

War bei der Besprechung der 4. Auflage (fbj 5/2011, S. 38) noch von einem Übergang der Herausgeberschaft in jüngere Hände – auf Siegfried Kümpel, der dieses Standardwerk begründet und über drei Auflagen allein betreut hat, folgte Arne Wittig – zu berichten, so wurde nach dem beruflichen Branchenwechsel von Wittig nunmehr ein dreiköpfiges Team mit der Herausgabe der 5. Auflage betraut: Neben dem Mainzer Ordinarius Peter O. Mülbert, der zu den führenden Bankrechtlern in Deutschland zählt, mit Andreas Früh und Thorsten Seyfried zwei Chefsyndici von Großbanken.

Als Ziel der Neuauflage geben die Herausgeber an, das Werk mit Fokussierung auf die Produkte und Dienstleistungen des Commercial und Investment Banking noch praxisbezogener aufzustellen, die thematischen Schwerpunkte anpassen und weiterhin einen wissenschaftlichen Diskussionsbeitrag zu leisten. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Herausgeber vorwiegend Autoren aus der Bankpraxis – ca. die Hälfte war schon bei der Vorauflage tätig – gewonnen, die mit den von ihnen bearbeiteten Themen bestens vertraut und ausgewiesene Experten im Bankund Kapitalmarktrecht sind. Das Werk verfolgt von Anfang an und weiterhin den Anspruch, dem Leser das gesamte Bank- und Kapitalmarktrecht zu erschließen. Das kann bei der Fülle des Materials und der Dynamik nur gelingen, wenn man – wie es das Konzept klugerweise vorsieht – Gebiete, die im besonderen Maße ständigen Veränderungen unterliegen und bei denen der Rechtssuchende für vertiefende Recherchen typischerweise Kommentare heranzieht, lediglich in ausführlichen Grundzügen dargestellt. Der Umfang des Werkes blieb so erfreulicherweise nahezu unverändert, auch weil Abschnitte, die für die aktuelle Rechtspraxis nicht mehr relevant sind, gestrichen wurden. Durch Änderungen in der Gliederung des Bandes wurde die Aufteilung in Commercial Banking und Investment Banking sowie die Darstellung der jeweiligen Produkte/Dienstleistungen einerseits und der dafür geschaffenen Rahmenbedingungen andererseits konsequenter umgesetzt. Das vermeidet weitgehend das „Hin-und-her-Springen“ zwischen Produkten/Dienstleistungen und Rechtsgebieten. Das auf dem Stand Mai 2019 befindliche Werk ist in drei Hauptteile gegliedert. Am Anfang des gegenüber der Vorauflage stark gekürzten 1. Hauptteils „Allgemeines“ steht eine die neueren Tendenzen des Rechtsgebiets aufgreifende Einführung des Mitherausgebers Früh. Bei der ausführlich wiedergegebenen Kritik von Herresthal an Tendenzen in der Rechtsprechung (Rn. 1.94) hätte man gern die Fundstelle dieses kritischen Beitrags erfahren. Außerdem findet sich im 1. Hauptteil jetzt nur noch ein Überblick über das Bankaufsichtsrecht von Isabelle Freis-Janik. Der 2. Hauptteil (Commercial Banking) beginnt mit der bankmäßigen Geschäftsverbindung, deren sich der Mitherausgeber Mülbert annimmt. Wie sein Vorgänger in der Kommentierung lehnt er die Lehre vom allgemeinen Bankvertrag ab (Rn. 3.6 – 3.13). Den Abschnitt „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ hat Christian Kropf übernommen und ohne starke Eingriffe in den bestehenden Text aktualisiert. Die Erläuterung der AGB-Banken im Einzelnen, die in der Vorauflage von dem früh verstorbenen Rechtsanwalt Christian Merz stammte, teilen sich drei Autoren. Den Abschnitt über Entgelte im Bankgeschäft hat Judith Wittig bearbeitet. Es folgen ein Überblick über die Kontobeziehung und die in der Praxis gebräuchlichen Kontoarten (Bearbeiter Kropf). Dem bargeldlosen Zahlungsverkehr widmet sich wie bisher Stefan Werner auf über 250 Seiten unter Berücksichtigung aller neuen technischen Ausprägungen und der zahlreichen rechtlichen Änderungen.

Judith Wittig (Verbraucherdarlehen), Christian Kropf und Isabelle Freis-Janik (Unternehmerdarlehen) sind die Bearbeiter der beiden Abschnitte zum Kreditgeschäft. Danach wird das praktisch wichtige Gebiet der Handelsfinanzierung (Florian Bauer/Michael Seeger) wird ebenso umfassend dargestellt wie das Kreditsicherungsrecht (Federlin). Den Abschluss des 2. Hauptteils bilden die Ausführungen von Frank Peterek zum Einlagen- und Spargeschäft, die grundlegend überarbeitet und durch einen Abschnitt zu Bauspareinlagen ergänzt wurden.

Am Beginn des 3. Hauptteils zum Investment Banking werden zunächst dessen Rahmenbedingungen und Grundlagen (Mark Oulds und Kay Rothenhöfer) behandelt. Es folgt ein Überblick über das Kapitalmarktverhaltensrecht, die Verhaltens-, Organisations- und Aufzeichnungspflichten, wo es umfassende rechtliche Neuerungen einzuarbeiten waren. Mit der Funktionsweise der Börsen und anderer Handelssysteme befasst sich Julius Seiffert, bevor umfassend das Emissionsgeschäft (Robert Müller, Ulrich Brandt, Mark Oulds), das Investmentgeschäft (Thomas Chromek) sowie das Effektengeschäft (Sandra Braun/Martina Kern) und das damit verbundene Depotgeschäft (Frieder Bauer) erläutert werden. Die abschließenden Teile sind dem Derivategeschäft (Andrea Kraft) und dem Beratungsgeschäft im Corporate Finance (Brandt) gewidmet. Hat bereits die für die Vorauflage vorgenommene Überarbeitung und Neukonzipierung dem Werk gutgetan, so ist den neuen Herausgebern eine weitere Verbesserung gelungen. Ein Team von Experten stellt das Bank- und Kapitalmarktrecht in seiner ganzen Breite und Tiefe dar, aktuell und auf hohem Niveau. Angesichts der immensen Fülle des Stoffs eine imponierende Leistung. (bmc)

 

Hermann-Josef Bunte/Kai Zahrte, AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen, 5. Aufl., Verlag C.H. Beck, München 2019. ISBN 978-3-40670021-7. XXXIX, 1009 S., € 169,00.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) spielen eine wichtige Rolle im Bankrecht. Neben den gesetzlichen Regelungen bilden sie den Rechtsrahmen für die einzelnen Bankgeschäfte. Mit Hilfe von AGB können gleichartige Verträge typisiert und standardisiert werden; die Standardisierung bringt neben Rationalisierungseffekten auch Rechtssicherheit, weil die vertraglichen Inhalte in der Bank-KundenBeziehung transparenter werden. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es im Bankrecht zahlreiche Sonderbedingungen (SB) für einzelne Geschäftsbeziehungen, vom Überweisungs-, Scheck-, Lastschrift- und Sparverkehr über das Online-Banking bis zu Bedingungen für die Vermietung von Schließfächern.

Der in der gelben Reihe des Beck-Verlags erscheinende Kommentar zu den AGB der Kreditinstitute hat es in kurzer Zeit zu fünf Auflagen gebracht. Dies erklärt sich zwar auch, aber nicht nur mit der rasanten Entwicklung im privaten Bankrecht und den dadurch notwendig gewordenen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein weiterer Grund für den Erfolg des Werkes liegt sicherlich darin, dass es in eine der wenigen noch verbliebenen Marktlücken gestoßen ist und diese offensichtlich zur Zufriedenheit seiner Nutzer geschlossen hat. Die 5. Auflage arbeitet die Änderungen im Zahlungsverkehrsrecht durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (ZDRL II) vom 13.01.2018 ein. Weitere Änderungen in den Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen ergaben sich durch die SEPAVO, durch die Regelungen zum Recht auf ein Basiskonto, durch das Einlagensicherungsgesetz sowie natürlich durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu einzelnen AGBKlauseln. Zahl und Umfang der Änderungen machte eine grundlegende Neubearbeitung erforderlich. Dabei hat der Begründer des Werks, Hermann-Josef Bunte, früher Professor an der Universität der Bundeswehr Hamburg und heute Rechtsanwalt Unterstützung erhalten durch Kai Zahrte, seines Zeichens Regierungsdirektor im Finanzreferat einer obersten Bundesbehörde und durch zahlreiche bankrechtliche Veröffentlichungen, u.a. im Münchener Kommentar zum HGB und im Beck‘schen Online-Großkommentar als Experte bestens ausgewiesen. Eingeleitet wird die Darstellung durch einen Überblick über das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 – 310 BGB), wobei die Themen Anwendungsbereich, Einbeziehung in den Bankvertrag, Auslegung von AGB und deren Inhaltskontrolle im Mittelpunkt stehen. Im 2. Teil folgen auf einen vollständigen Textabdruck der AGBBanken (Stand 01.10.2018) „Vorbemerkungen“, in denen Entstehung, Aufgabe und Bedeutung der AGB erläutert werden. Hier finden sich auch Ausführungen zum Rechtsanspruch auf ein Girokonto, der nunmehr im Zahlungskontengesetz (ZKG) geregelt ist. Den Hauptteil des Werkes macht die Einzelkommentierung der aus 21 Nummern bestehenden AGB-Banken und der (zahlenmäßig) etwas umfangreicheren AGB-Sparkassen (Teil 3) aus. Sehr stark in der rechtlichen Diskussion stehen seit einiger Zeit die Regelungen in den AGB über Zinsen, Entgelte und Auslagen im Geschäft mit Verbrauchern (Nr. 12 Abs. 1 AGB-Banken bzw. Nr. 17 Abs. 1 AGB-Sparkassen). Die umfangreiche Rechtsprechung hierzu wird in einem Überblick von A (Abtretungserklärung) bis Z (Zessionsbearbeitung) bei den Erläuterungen zu Nr. 12 AGB-Banken zusammengefasst. Die Sonderbedingungen sind im 4. Teil des Werkes auf ca. 600 Seiten abgedruckt und kommentiert. Bei den Sonderbedingungen für den fast bedeutungslos gewordenen Scheckverkehr (SchB) ist, wie die Fußnoten zeigen, nicht viel neues dazugekommen. Im Literaturverzeichnis hierzu sind einige Werke (z.B. Derleder/Knops/Bamberger, Handbuch oder Schwintowski, Bankrecht) mit veralteten Auflagen angegeben, während die Ende 2019 noch nicht erschienene 24. Auflage des Standardwerks von Baumbach/ Hefermehl/Casper schon aufgeführt ist. Ausgeweitet wurden die Erläuterungen zu den Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte), die die Sonderbedingungen für die SparkassenCard (girocard) abgelöst haben. In den teilweise neu strukturierten und deutlich überarbeiteten Ausführungen zeigt sich die Handschrift des neuen Mitautors. Dies gilt auch für die folgenden Abschnitte, die die Sonderbedingungen für Sparkonten und für den Überweisungsverkehr behandeln. Hier könnte man die Darstellung etwas (platzsparend) straffen, indem man den gesonderten Textabdruck streicht, zumal der Regelungstext teilweise deutlich umfangreicher als die Erläuterung ist, etwa bei Nr. 3.1 bis 3.2.3.3. Dadurch entfiele auch der doppelte Abdruck des Anhangs (S. 569 und S. 656). Neu aufgenommen wurden die Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen. Die gründliche Überarbeitung der Sonderbedingungen Online-Banking, die infolge der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie zum 13.01.2018 angepasst werden mussten, zeigt sich schon am Anwachsen des Literaturverzeichnisses. Auch hier gehen der eigentlichen Kommentierung „Vorbemerkungen“ voraus, in denen Zahrte auch auf die streitige Frage eingeht, ob ein Anspruch auf Zulassung zum online-banking besteht (SB Online Rn. 14 ff.), was im Anwendungsbereich des Zahlungskontengesetzes zu bejahen ist. Die einzelnen Authentifizierungsverfahren sowie die neu eingeführten Zahlungsauslösedienste (§ 1 Abs. 33 ZAG) und Kontoinformationsdienste (§ 1 Abs. 34 ZAG) werden vorgestellt und verständlich erklärt. Bei der Kommentierung bildet erwartungsgemäß die Klausel zur Haftung (Nr. 10 SB online) den Schwerpunkt. Die Erläuterungen zu den Sonderbedingungen Lastschrift wurden im Rahmen der Überarbeitung ebenfalls deutlich erweitert und mit einer Einführung versehen. Auch die Kommentierung der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte hat an Umfang deutlich zugenommen. Den Abschluss bilden die Erläuterungen zu den Sonderbedingungen für die Vermietung von Schrankfächern und für die Annahme von Verwahrstücken sowie zu den Sonderbedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten und Notaren.

Der Kommentar von Bunte/Zahrte kann im Bereich AGB und Sonderbedingungen der Kreditinstitute als unangefochtenes Standardwerk gelten. Das Werk zeichnet sich durch eine praxisorientierte, gut verständliche Darstellungsweise aus. Durch den Eintritt eines Mitautors hat es erkennbar an Qualität gewonnen. Dass trotz der Konzentration auf das Wesentliche und einer erfreulichen Beschränkung bei den Fußnoten auf zentrale Entscheidungen und Literaturangaben der Umfang von Auflage zu Auflage zunimmt, erklärt sich durch die Komplexität der Materie und die Vielzahl der Änderungen. Mit dem Überschreiten der 1.000 Seiten-Marke ist allerdings auch die Grenze der Handlichkeit erreicht. Für die nächsten Auflagen wird deshalb der Verzicht auf die Kommentierung weniger bedeutsamer Regeln erwogen werden müssen. (bmc)

 

 

 

Klaus Rotter/Thomas Placzek. Beck‘sches Mandatshandbuch Bankrecht. 2. Aufl., Beck-Verlag München 2019. ISBN 978-3-406-66058-0. XXIV, 486 S., € 79,00

Zehn Jahre nach der Erstauflage legen die Autoren, beide Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, das Handbuch in deutlich erweitertem Umfang vor. Gelang es ihnen bei der Erstauflage noch, den Stoff auf 232 Seiten zusammenzudrängen, ist die 2. Auflage mit 486 Seiten mehr als doppelt so stark. Das ist kein Wunder, bedenkt man die zahlreichen Regelungen, die der (deutsche und europäische) Gesetzgeber dem dynamischen Rechtsgebiet Bankrecht in einem Jahrzehnt beschert hat. Hinzu kommen eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere zum Kredit- und Bankentgeltrecht, zur Prospekthaftung und zur Haftung für fehlerhafte Anlageberatung, die einzuarbeiten waren. Der Untertitel „Ansprüche, Verfahren, Strategie“ zeigt die Zielrichtung des Handbuchs auf; es will neben einem Einblick in das Bankrecht taktische Tipps für den Umgang mit Kreditinstituten geben und den Rechtsanwalt bei der Beratung des Mandanten und der Rechtsverfolgung, sei es bei der Durchsetzung von Ansprüchen oder der Abwehr von Forderungen unterstützen. Die Darstellung ist in 21 Paragraphen gegliedert, beginnend mit den Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunde und dem Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen (§ 2, wo sich auch ein kurzer Überblick über das Basiskonto findet). Das neu eingefügte Kapitel „Willenserklärungen und Vertragsschluss“ enthält einen eigenen Abschnitt zum elektronischen Geschäftsverkehr. § 4, der sich mit „Entgelten und Zinsen des Kunden“ befasst, ist zwar gegenüber den dünnen Ausführungen der Vorauflage deutlich erweitert, angesichts der Bedeutung dieses Themas in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber immer noch recht knapp. Die ihnen gebührende ausführliche Behandlung erfahren nun die klassischen bankrechtlichen Themen Zahlungsverkehrskonto (§ 5), Überweisung (§ 6) und Lastschriftverfahren (§ 7). Den früher fünfseitigen Abriss zu Zahlungskarten hat der Zweitautor, der im Übrigen für 17 der 21 Kapitel verantwortlich zeichnet, zu einer 20 Seiten umfassenden Darstellung der Debitund Kreditkarten ausgebaut. Weniger Änderungen mussten im Abschnitt zum Scheckverfahren vorgenommen werden, weil die stark zurückgehende praktische Bedeutung des Schecks sich auch in der Gerichtspraxis widerspiegelt. Einen Schwerpunkt der Darstellung bildet das Kreditrecht, dem die §§ 10-13 gewidmet sind. Nach dem Einlagengeschäft (§ 14) und dem Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten (§ 15) folgt das wichtige von Rotter bearbeitete Kapitel zur Anlageberatung. Vor dem abschließenden zusammenfassenden Überblick zum bankrechtlichen Mandat (§ 21) findet sich eine etwas beliebige Auswahl übrig gebliebener Themen wie Vermögensverwaltung, Geheimhaltungspflichten des Kreditinstituts, Pfändung von Kontoforderungen und Rechtsprobleme beim Tod des Kunden. Das kompakte Handbuch hat durch die umfassende Neubearbeitung nicht nur an Umfang und Aktualität, sondern auch an Qualität gewonnen. (bmc) ˜

 

VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann war von 2002 bis Ende Februar 2016 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Er ist Mitautor in mehreren juristischen Kommen­ taren und Autor in juristischen Fachzeitschriften.

mueller-christmann-bernd@t-online.de

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