Recht

Kommentar zum Bürgerlichen Recht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 3/2023

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 4/2 Schuldrecht Besonderer Teil I/2 (§§ 481-543), 9. Auflage, C.H.Beck, München 2023. ISBN 978-3-406-79447-6, XLIX, 807 S., € 99,00.

     

    Band 6 Schuldrecht Besonderer Teil III (§§ 631-704), 9. Auflage, C.H.Beck, München 2023. ISBN 978-3-406-76676-3, LI, 1801 S., € 219,00.

      Der Münchener Kommentar zum BGB versteht sich als umfassendes Erläuterungswerk für Praxis und Wissenschaft. Neuauflagen des inzwischen auf 13 Bände angewachsenen Kommentars erscheinen im Abstand von etwa drei Jahren. Man kann sich dabei darauf verlassen, dass die einzelnen Bände (es besteht Gesamtabnahmeverpflichtung) in dichter Folge vorgelegt werden, was bei größeren Kommentaren keineswegs selbstverständlich ist. Seit jeher ist bei den Bänden des Münchener Kommentars auch eine hohe personelle Kontinuität über viele Auflagen hinweg festzustellen.

      1. Der Band 4 ist seit der 1. Auflage in seinem Schwerpunkt dem Kaufrecht gewidmet. Dieses hat durch die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie mit dem Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags vom 25. Juli 2021 eine tiefgreifende Umgestaltung erfahren, die eine grundlegende Neukommentierung zentraler Vorschriften bedingt, was bei der dem Kommentar eigenen Gründlichkeit und Sorgfalt entsprechende Zeit erfordert. Im Interesse der Aktualität haben sich Herausgeber und Verlag bei der 9. Auflage deshalb für eine Aufteilung des 4. Bandes entschieden.

      Der hier zu besprechende Halbband (Bd. 4/2) vereinigt neben dem Titel über Teilzeit-Wohnrechteverträge (§§ 481487) das Schenkungsrecht (§§ 516-534) sowie als umfangmäßig stärksten Teil das Recht des Kreditvertrags (§§ 488-515). Das Autorenteam blieb für die Neuauflage weitgehend unverändert: Die Vorschriften über die Teilzeit-Wohnrechteverträge hat Martin Franzen (Universität München), das Schenkungsrecht Jens Koch (Universität zu Köln) kommentiert. Die allgemeinen Vorschriften des Darlehensvertrags (§§ 488-490) erläutert Klaus-Peter Berger (Universität zu Köln), während Christoph A. Weber (Universität München) die besonderen Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge (§§ 491-515) verantwortet.

      Den Anhang zu § 515, der sich dem Finanzierungsleasing widmet, bearbeitet Jens Koch nunmehr gemeinsam mit Rafael Harnos, der neu im Autorenteam ist. Einen Wechsel gab es in der Bandredaktion: Harm Peter Westermann, der den Band seit Begründung des Kommentars über acht Auflagen als Redakteur betreut hat, hat die Verantwortung mit der 9. Auflage in jüngere Hände gelegt. Die Aufgaben des Bandredakteurs nimmt nun mit Hartmut Oetker (Universität Kiel) einer der vier Mitherausgeber des Münchener Kommentars wahr.

      Die Kommentierung berücksichtigt neue Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Insbesondere das Verbraucherdarlehensrecht war seit Erscheinen der Vorauflage (2019) von Rechtsänderungen betroffen, die die vorherigen tiefgreifenden Reformschritte durch die Verbraucherrechte-Richtlinie und die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie fortführen. Zu nennen sind das Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 11.9.2019, der u.a. die sog. Kaskadenverweisung in der Muster-Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge als unionsrechtswidrig beanstandet hat. Die gründliche und präzise Kommentierung von Christoph A. Weber arbeitet nicht nur die Rechtsänderungen und selbstverständlich auch die neuere Rechtsprechung und Literatur ein, sondern nimmt auch schon die geplante Novellierung der Verbraucherkredit-Richtlinie in den Blick (vor § 491 Rn. 34 ff.)

      Der Anhang zum Finanzierungsleasing geht auf knapp 100 Seiten auf alle relevanten Fragen zu diesem gesetzlich nicht geregelten Finanzierungsinstrument ein. Ergänzt wurden insbesondere die Ausführungen zu Kilometerleasingverträgen, zum Operatingleasing und zum NullLeasing. In der Kommentierung zum Schenkungsrecht wurden unter anderem die Bezüge zu Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II auf den aktuellen Stand gebracht.

      2. Band 6 umfasst mit den Titeln 9-15 des Rechts der einzelnen Schuldverhältnisse Kernmaterien des Besonderen Schuldrechts und zwar solche, bei denen es in jüngerer Zeit vielfältige Aktivitäten des Gesetzgebers gegeben hat. Kommentiert werden als besonders von Reformen betroffene Rechtsgebiete der durch die Novellierung des Bauvertragsrechts neu strukturierte Werkvertrag mit seinen Unterformen des Bauvertrags, des Architekten- und Ingenieurvertrags und des Bauträgervertrags (§§  631-650v), der ­Pauschalreisevertrag (§§ 651a-651y), der Maklervertrag (§§ 652-656d) und das Recht der Zahlungsdienste (§§ 675c-676c). Daneben stehen weni­ ger „reformanfällige“ Rechtsmaterien, wie die Auslobung (§§ 657-661a), die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677-687), die Verwahrung (§§ 688-700) und der Gastwirtsvertrag (701-704).

      Das Autorenteam blieb für die Neuauflage weitgehend unverändert: Ausgeschieden ist lediglich der emeritierte Regensburger Ordinarius Herbert Roth, der über viele Auflagen das Maklerrecht kommentiert hat. Seinen Part hat sein Schüler Christoph Althammer übernommen. Die fast 500 Seiten umfassende Kommentierung des Werkvertragsrechts stammt aus der Feder von Jan Busche (Universität Düsseldorf), das Reisevertragsrecht erläutert Klaus Tonner (em. Professor an der Universität Rostock), den Untertitel Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungsleistungen (§§ 655a-655e) Christoph A. Weber (Universität München). Frank L. Schäfer (Universität Freiburg) ist für die Kommentierung der Auslobung und des Auftragsrechts verantwortlich, während Peter W. Heermann (Universität Bayreuth) die entgeltliche Geschäftsbesorgung bearbeitet hat. Die Kommentierung des Zahlungsdiensterechts teilen sich Matthias Casper, ­Carsten Jungmann und Dirk Zetsche. Die Vorschriften über die Verwahrung und den Gastwirtsvertrag hat Martin Henss­ler (Universität zu Köln) übernommen, der auch die Bandredaktion innehat.

      Die Neuauflagen beschränken sich nicht darauf, die Erläuterungen unter Berücksichtigung der seither ergangenen Rechtsprechung und Fachbeiträge auf den neuesten Stand zu bringen, vielmehr nehmen sie wichtige Probleme der täglichen juristischen Arbeit in den Blick, um für diese praxisgerechte Lösungen zu präsentieren. Auch diese Neubearbeitung der Schuldrechtsbände wird dem Anspruch hohen fachlichen Niveaus und praxisgerechter Darstellung vollauf gerecht. Tiefe und Gründlichkeit der Kommentierung sind beeindruckend. (bmc)

      VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann war von 2002 bis Ende Februar 2016 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Er ist Mitautor in mehreren juristischen Kommentaren und Autor in juristischen Fachzeitschriften.

      mueller-christmann-bernd@t-online.de

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