Recht

Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 6/2018

Von Viethen/ Wascher: Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis 2018. München: Dr. F. Weiss Verlag, 30. vollständig überarbeitete Auflage 2018. 568 S., kartoniert, ISBN 978-3-937015-60-6. € 58,00

I.

Das Handbuch von Viethen und Wascher zum Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis erscheint in jährlich aktualisierter Ausgabe. Es liegt nunmehr mit dem Stand 1. Februar 2018 vor und wurde aus Anlass des 30. Erscheinungsjahres komplett überarbeitet sowie im vergrößerten Format herausgegeben. Auf 568 „eng“ bedruckten Seiten beinhaltet das Werk eine Fülle von Informationen, welche Betriebspraktiker bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen benötigen. Ziel der Autoren ist es, knapp und verständlich eine Antwort auf die Fragen zu geben, die mit der Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern sowie mit der Durchführung des Arbeitsverhältnisses in Zusammenhang stehen.

II.

Diesem Anspruch wird „Der Ratgeber“ auch gerecht. Nach Darstellung der Grundbegriffe des Arbeitsrechts sowie der rechtlichen Grundlagen erörtern die Autoren zunächst Fragen rund um den Abschluss von Arbeitsverträgen, die Möglichkeit des Eingehens befristeter und Probearbeitsverhältnisse sowie der Teilzeitbeschäftigung. Hierbei werden auch die sog. Minijobs ausführlich besprochen.

Breiten Raum nimmt sodann die Erörterung der Durchführung von Arbeitsverhältnissen ein: Arbeitspflicht, Arbeitsort und vertragliche Arbeitszeit, Fragen des Arbeitsschutzes, die Nebenpflichten sowie die Haftung der Arbeitnehmer, die Vergütung (Mindestlohn, Vermögenswerte Leistungen, Betriebsrenten, Sicherung des Arbeitseinkommens), Fragen der Entgeltfortzahlung sowie des Erholungs- und Bildungsurlaubs, die Eltern-, Pflege- und Familienpflegezeit, Schutzpflichten und Gleichbehandlung im Unternehmen sowie Probleme bzgl. Arbeitnehmererfindungen und Betriebsinhaberwechsel. Im Anschluss daran besprechen die Autoren Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Anfechtung, Aufhebungsvertrag, Erreichen von Altersgrenzen, Kündigung und Kündigungsschutz, Abfindung, Zeugnis und Arbeitspapiere). Abgerundet werden die Ausführungen durch die Besprechung von Problemen der Arbeitnehmerüberlassung, des Jugendarbeits- und Mutterschutzes sowie des Schutzes schwerbehinderter Menschen, des Tarif- und Betriebsverfassungsrechtes bzw. des Arbeitsschutzes. Letztendlich erfährt der Leser auch Grundzüge des Verfahrensrechts (Arbeits- und Schiedsgerichte sowie vorgerichtliche Rechtsberatung).

III.

In insgesamt 35 Kapiteln stellen die Verfasser das Arbeitsrecht in seiner Gesamtheit mit Stand 1. Februar 2018 dar, wobei auch die aktuelle Rechtsprechung sowie Fachliteratur einschließlich der neuesten Betriebspraxis Berücksichtigung fand.

Darüber hinaus werden wichtige Neuregelungen für die betriebliche Praxis umfassend dargestellt. So werden im Kapitel 18 unter Ziff. 15 ff. die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz auf der Grundlage der zum 25. Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung sowie des zum gleichen Stichtag in Kraft getretenen neuen Bundesdatenschutzgesetz näher erläutert. Im Kapitel 20 unter Ziff. 23 ff. kann der Leser die durch das Entgelttransparenzgesetz vom 6. Juli 2018 erfolgten Neuregelungen nachlesen. Dieses bezweckt die Förderung der Entgeltgleichzeit zwischen Männern und Frauen im Betrieb und arbeitet mit einem Auskunftsanspruch des jeweils anderen Geschlechts, welcher erstmals zum 7. Januar 2018 geltend gemacht werden konnte. Breiten Raum nimmt die Darstellung des Mutterschutzrechts ein Kapitel. 19 Ziff. 1 ff. ein. Dieses hat durch das Mutterschutzgesetz 2018 umfassende Änderungen erfahren, die praxisgerecht und leicht verständlich erläutert werden. Gleiches gilt für die Regelungen zur Betrieblichen Altersversorgung, welche durch das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz reformiert worden ist (Kapitel 14 Ziff. 1 ff.).

Das Werk besticht durch absolute Praxisnähe. Es ist leicht verständlich geschrieben und klar gegliedert. Ein Inhaltsverzeichnis am Anfang und ein sehr ausführliches Stichwortverzeichnis am Ende des Buches erleichtern das Auffinden der gewünschten Literaturstelle. Umfangreiche Zitate ermöglichen zudem ein vertieftes Befassen mit der Problematik.

IV.

Alles in allem liegt mit Ratgeber von Viethen und Wascher ein umfang- und inhaltsreiches Nachschlagewerk in handlicher Form vor, welches den Arbeitsalltag der Betriebspraktiker erleichtert und ihnen rechtliche Sicherheit gibt. Es liefert nicht nur Antworten auf arbeitsrechtliche Fragestellungen, sondern – soweit im Zusammenhang sinnvoll und erforderlich – auch auf damit zusammenhängende betriebsverfassungsrechtliche sowie sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen. Wer mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen in der Praxis befasst ist, findet in dem Ratgeber eine wertvolle Hilfe. Das Werk kann uneingeschränkt empfohlen werden, wobei der im Hinblick auf die Informationsfülle moderate Preis von 58,– EUR die Kaufentscheidung erleichtert. Der Leser darf sich bereits auf die nächste aktualisierte Auflage 2019 freuen. (csh)

 

Hahn/ Pfeiffer/ Schubert ( Hrsg.): Arbeitszeitrecht. Handkommentar. Baden-Baden: Nomos, 2. Aufl. 2018, 690 S., Hardcover, ISBN 978-3-8487-4401-5. € 89,00

Der Beraterkommentar zum Arbeitszeitrecht – kurz HK-ArbZeitR – liegt nunmehr bereits in der zweiten Auflage vor. Ausweislich des Vorworts wollen die Herausgeber sowie Autoren mit dieser Neuauflage ihren Platz im Feld der Kommentierungen „untermauern“. Mit einem unveränderten, renommierten  Autorenteam wurden die bisherigen Kommentierungen aktualisiert, Gesetzesänderungen sowie neue Rechtsprechung mit Stand Herbst 2017 eingebaut und auch tarifvertragliche Neuerungen berücksichtigt. Wie auch in der Erstauflage werden branchenspezifische Besonderheiten insbesondere aus den Bereichen Öffentlicher Dienst, Chemie, Metall, Bau sowie Kirche in die Kommentierung einbezogen.

Das Konzept der Kommentierung ist unverändert geblieben. Neben einer ausführlichen Kommentierung des ArbZG werden arbeitszeitrechtliche Regelungen aus weiteren Gesetzen wie z.B. dem AGG, dem ArbSchG, dem BBiG, dem BetrVG, der GewO, dem JArbSchG, dem MuSchG, dem SGB IX, dem TzBFG sowie dem TVöD – soweit relevant – kommentiert. Dies ermöglicht es dem Nutzer, auftretende Fragen der Gestaltung der Arbeitszeit umfassend zu klären. Hinzukommt, dass die arbeitszeitrechtlichen Aspekte anderer Rechtsvorschriften auch jeweils in die Kommentierung des ArbZG einfließen und damit dem Nutzer des Kommentars wertvolle Recherchezeit sparen, da er die arbeitszeitrechtliche Gesamtproblematik in einer Fund- und Zitatstelle „präsentiert“ bekommt.

I.

Als Beispiel möge die Vorschrift des § 3 ArbZG dienen, wonach die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann bis auf zu zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Hier erläutert der Kommentar die gesetzliche Vorgabe des 8-Stundentages als Grundsatz und erklärt die Möglichkeiten der Verlängerung auf 10 Stunden im Ausgleichszeitraum (§ 3 ArbZG Rndnrn. 15 ff.).

Bei Fragen der Arbeitszeit von Arbeitnehmern besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG, welches ebenfalls ausführlich in allen Facetten kommentiert wird (§ 3 ArbZG Rdn. 38).

Ergänzend setzt sich der Kommentar mit den besonderen Vorschriften zur Arbeitszeit bei jugendlichen Auszubildenden (§ 3 ArbZG Rdnr. 54 f.), bei werdenden und stillenden Müttern (§ 3 ArbZG Rdnr. 56), bei Menschen mit Behinderung (§ 3 ArbZG Rdnr. 57) sowie bei sonstigen Beschäftigtengruppen (§ 3 ArbZG Rdnr. 58) auseinander.

Besprochen werden auch die besonderen Formen der Arbeitszeit wie gleitende Arbeitszeit (§ 3 ArbZG Rdnr. 63 ff-), die Führung von Arbeitszeitkonen (§ 3 ArbZG Rndnr. 67 ff.), sowie die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit (§ 3 ArZG Rdnrn. 72 f.).

Ein weiterer Unterpunkt der Kommentierung ist den Vorschriften zur Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 3 ArbZG Rdnrn. 74 ff.) sowie letztendlich den Sanktionen, Rechtsbehelfen und Rechtsschutzmöglichkeiten bei Verstößen (§ 3 ArbZG Rdnrn. 83 ff.) gewidmet.

II.

Auch hinsichtlich der Auswahl der einzelnen Kommentierungen sowie besprochenen Themenkomplexe zeichnet sich der Kommentar durch höchste Aktualität aus.

So wurden die arbeitszeitrechtlichen Problemstellungen des Mutterschutzrechts bereits auf der Grundlage des reformierten MuSchG 2018 besprochen.

Ein Schwerpunkt der Neukommentierung ist zudem die Diskussion um die Digitalisierung – auch geführt unter dem Schlagwort „Arbeit 4.0“. Hierbei auftretenden Fragen und Problemstellungen werden an den unterschiedlichsten Stellen des Kommentars erörtert. Damit möchte der Kommentar einen Beitrag zu dieser Diskussion leisten und diese mit weiteren Argumenten unterstützen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierung wurde auf moderne Arbeitszeitformen wie z.B. croud-/cloudworking gelegt und die hierbei bestehenden Probleme ausführlich erörtert.

III.

Der Beraterkommentar verknüpft durchgängig in den einzelnen Kommentierungen beratungsrelevante Gesichtspunkte und beleuchtet diese komplex unter Berücksichtigung von Detailfragen aus Sondervorschriften. Beispiele und Formulierungsvorschläge sorgen für Praxisnähe und erleichtern dem Nutzer die Umsetzung der gewonnen Lösungsansätze. Ein Inhaltsverzeichnis vorne im Buch sowie ein ausführliches Stichwortverzeichnis ganz hinten im Kommentar erleichtern das Auffinden der gewünschten Zitatstelle und damit auch die Arbeit mit diesem Werk.

Der praxisgerechte geschriebene Kommentar wendet sich insbesondere an Berater, Personalabteilungen Rechtsanwälte, Richter, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Aufsichtsbehörden, Integrationsämter und Sozialversicherungsträger. Dem genannten Nutzerkreis kann der Kommentar bedenkenlos zur Anschaffung empfohlen werden. Finden sich doch in nur einem Kommentarwerk Erläuterungen der einschlägigen arbeitszeitrechtlichen Vorschriften. (csh)

 

Küttner: Personalbuch 2018. München: C.H.Beck, 25. Vollständig neubearbeitete Auflage 2018. Buch inkl. Online-Nutzung, 3082 S., Hardcover (in Leinen), ISBN 978-3-406-71318-7. € 139,00

Das jährlich aktualisierte Personalbuch von Küttner ist im Jahre 2018 vollständig neu bearbeitet nunmehr in der 25. Auflage erschienen. Es ist ein Standardwerk, welches sich insbesondere an Rechtsanwälte, Steuerberater, Richter, Betriebsräte sowie Personalabteilungen wendet. Begründet von Dr. Wolfdieter Küttner, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht in Köln, wird es aktuell von Jürgen Röller, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln, herausgegeben.

I.

In mehr als 400 Stichworten werden mit Rechtsstand 1. Januar 2018 alle wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts quasi in Form eines Lexikons aufbereitet – von „Abfindung“ bis „Zurückbehaltungsrecht“. Dies erfolgt praxisnah und aktuell. Da arbeitsrechtliche Entscheidungen oftmals Folgen auslösen, die im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht ihre Verankerung haben, wäre es sträflich, ausschließlich das Arbeitsrecht in die Problemlösung einzubeziehen. Aus diesem Grunde werden die einzelnen Fragestellungen auch aus lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht beleuchtet. Damit erhält der Leser jeweils eine fachübergreifende Antwort auf auftretende Fragen und ist somit in der Lage, personalrechtliche Fragen umfassend richtig zu beantworten.

Das hohe Niveau der einzelnen Beiträge wird garantiert durch ein Team herausragender Praktiker. Durch die jährliche Erscheinungsweise wird eine große Aktualität gewährleistet. So wurden in die Neuauflage über 1.000 Änderungen – bedingt durch Rechtsprechung und Gesetzgebung – mit Rechtsstand 1. Januar 2018 eingearbeitet. Betroffen ist z.B. das Stichwort Nr. 140 Datenschutz, mit welchem die ab dem 25. Mai 2018 durch die EU-Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz geltende neue Rechtslage dargestellt wird. Im Stichwort 317 Mutterschutz werden die durch das Mutterschutzgesetz 2018 erfolgten Änderungen im Mutterschutzrecht näher erläutert. Im Stichwort Nr. 34 Arbeitnehmerüberlassung kann der Leser die durch das Gesetz zur Änderung des AÜG und anderer Gesetze erfolgten Änderungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung nachlesen. Dieses ist zum 1. April 2017 in Kraft getreten mit dem Ziel, die Arbeitnehmerüberlassung auf seine Kernfunktion zu beschränken und dem Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen entgegenzuwirken. Unter dem Stichwort Nr. 92 Behinderte wird erläutert, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2017 die durch das Bundesteilhabegesetz erfolgte Änderung in Kraft getreten ist, wonach eine Kündigung schwerbehinderter Mitarbeitet nur wirksam ist, wenn neben der Anhörung des Betriebsrats auch die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen ist. Dies gilt unabhängig von der Regelung, dass nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses eine Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen werden kann. Der „Küttner“ greift aber auch neue Themen auf. Zu nennen sind z.B. das Stichwort 164 Entgelttransparenz. Das zum 6. Juli 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz bezweckt die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen im Betrieb. Es verbietet die mittelbare sowie unmittelbare Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts und arbeitet insoweit mit einem Auskunftsanspruch von Mitarbeitern des jeweils anderen Geschlechts, welcher erstmals zum 7. Januar geltend gemacht werden konnte.

An weiteren neu aufgenommenen Themen zu nennen sind z.B. die Stichworte Nr. 188 Flexirente, Nr. 301 Matrixorganisation sowie Nr. 402 Teilhabe und Inklusion.

II.

In allen Fragen des Personalrechts findet der Leser eine rasche und kompetente Lösung seines jeweiligen            Problems. Eine klare Gliederung erleichtert das rasche Auffinden des jeweiligen Stichworts, wobei die vorne im Buch lose liegende, auf gelbem Papier gedruckte „Stichwortübersicht“ eine große Hilfe ist. Ein ausführliches Sachverzeichnis findet sich dann am Ende des Werkes.

Auch die Bearbeitung der einzelnen Stichworte ist leicht lesbar. Die durchgängig gewählte Gliederung der einzelnen Stichworte in „A. Arbeitsrecht“, „B. Lohnsteuerrecht“ sowie „C .Sozialversicherungsrecht“ erleichtert dem eiligen Leser ein rasches Auffinden der von ihm gesuchten Textpassagen. Diesem Zweck dient auch die bei umfangreichen Stichworten vorangestellte Gliederungsübersicht mit Verweis auf die jeweiligen Randziffern.

Leicht lesbar ist auch die Bearbeitung der einzelnen Stichworte. Sehr nutzerfreundlich ist die klare Gliederung und Hervorhebung der einschlägigen Schlagwörter in „Fettschrift“, wodurch eine schnelle Orientierung gewährleistet wird. Damit bietet das Personalbuch auch in der 25. Auflage in gewohnter Prägnanz eine aktuelle und leicht verständliche Darstellung der jeweiligen Problematik sowie eine zuverlässige und schnelle Information.

III.

Hervorzuheben ist die im Preis inbegriffene Online-Stellung des Personalbuchs. Auf der ersten Seite des Print-Werkes findet sich ein Freischaltcode, er es auch dem in Fragen des Internets möglicherweise unerfahrenen Leser ermöglicht, in kürzester Zeit die Online-Version einzusehen. Auf diese Weise ist der Nutzer in der Lage, jederzeit und an jedem Ort nicht nur das komplette Personalbuch einzusehen. Es wurden Verlinkungen vorgenommen auf die im Werk zitierte Rechtsprechung im Volltext. Gleiches gilt für sämtliche im Personalbuch zitierten Gesetze, Verordnungen sowie Verwaltungsanweisungen. Zusätzlich erhält der Nutzer die Möglichkeit der Einsichtnahme in Musterformulare zum Personalrecht wie z.B. Arbeitsverträge oder Abfindungsvereinbarungen. Hervorzuheben ist auch, dass die Online-Version dreimal jährlich, nämlich zum 1. Januar, zum 1. Juli sowie zum 1.Oktober auf den neuesten Rechtsstand gebracht wird, wodurch eine hohe Aktualität des gesamten Werkes garantiert wird. Aber auch die Verlinkung auf Altauflagen des „Küttner“ kann in gewissen Fällen hilfreich sein.

IV.

An dem Personalbuch von Küttner kommt niemand – ob Jurist oder Personalverantwortlicher – vorbei, der sich mit Fragen des Personalrechts näher befasst. Insbesondere die Verzahnung der drei relevanten Rechtsgebiete des Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts ermöglicht dem Leser eine umfassende Lösung anstehender Rechtsfragen und damit das Auffinden einer sachgerechten Fachentscheidung. Der Preis von 139 EUR ist zwar hoch. Er rechtfertigt sich jedoch durch die umfassende Bearbeitung der Thematik sowie den freischaltbaren Online-Zugang, durch welchen der Nutzer in den Genuss der dreimal jährlich erfolgenden Aktualisierung kommt und damit Informationen jeweils auf dem aktuellsten Rechtsstand erhält. Das Standardwerk von Küttner ist damit zweifellos eine lohnenswerte Anschaffung. (csh)

 

Ottl: Arbeitsrecht und Berufsbildungsrecht – Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Tectum Verlag, 2018. 132 S., Paperback, ISBN 978-3-8288-4148-2. € 29,95

Sinn und Zweck eines Ausbildungsverhältnisses ist das Erlernen eines Ausbildungsberufes. Aus diesem Grunde sieht § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG vor, dass Ausbildungsbetriebe dafür sorgen müssen, dass „ihren“ Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist. Auszubildende müssen sich ihrerseits bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist (§ 13 Satz 1 BBiG). Ottl, seines Zeichens Jurist an einer Kreisverwaltungsbehörde in Bayern und Lehrbeauftragter an der Hochschule Weihenstephan-Troisdorf, hat festgestellt, dass trotz dieser ausdrücklich normierten gesetzlichen Pflichten der Ausbildungskräfte Auszubildende schon während ihrer Berufsausbildung als vollwertige Arbeitskräfte eingesetzt und mit Aufgaben betraut werden, die mit dem zu erlernenden Beruf nichts zu tun haben. Zudem sind auf den Berufsausbildungsvertrag die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften anzuwenden, sofern sich aus seinem Wesen und Zweck sowie aus dem BBiG nichts anderes ergibt (§ 10 Abs. 2 BBiG). Gleichwohl wird in der juristischen Literatur streng zwischen den rechtlichen Vorgaben des Arbeitsrechts sowie des Berufsbildungsrechts getrennt. Damit stellt sich die Problematik, dass sowohl die Unterschiede als auch die Gemeinsamkeiten beider Rechtsgebiete für den Rechtsanwender nicht ausreichend deutlich werden. Diese Lücke möchte Ottl mit dem Besprechungswerk schließen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach seinen Recherchen im Jahre 2016 insgesamt 655.000 neue Arbeitsverhältnisse aber auch gleichzeitig 510.900 Ausbildungsverhältnisse eingegangen wurden, sollte dieser Problematik verstärkt Beachtung geschenkt werden.

I.

So untersucht Ottl in Kap. C seines Werkes ausführlich die rechtlichen Vorgaben für Arbeitsverhältnisse einerseits und für Ausbildungsverhältnisse andererseits sowohl im Hinblick auf die Begründung des jeweiligen Rechtsverhältnisses, dessen Inhalt sowie Beendigung.

Was die Begründung von Ausbildungsverhältnissen angeht stellt Ottl fest, dass diese ebenso wie Arbeitsverhältnisse grundsätzlich zunächst einmal formlos geschlossen werden können. Arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind sodann nach § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen. Nach § 11 As. 1 Satz 1 BBiG sind Ausbildungsbetriebe verpflichtet, unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages schriftlich niederzulegen. Während jedoch an die Eigenschaft als Arbeitgeber keine besonderen Anforderungen gestellt werden, müssen Ausbilder fachlich und persönlich geeignet für die Durchführung einer Berufsausbildung ein. Unterschiede bestehen bzgl. der beiderseitigen Hauptpflichten. Im Arbeitsverhältnis ist der Arbeitnehmer zum Arbeiten, der Arbeitgeber zur Entgeltzahlung verpflichtet. Diese ist im Ausbildungsverhältnis „nur“ vertragliche Nebenpflicht. In diesem ist der Auszubildende zum Lernen, der Ausbildende zum Ausbilden verpflichtet.

Ottl untersucht in der Folge die gegenseitigen Nebenpflichten aus beiden Rechtsverhältnissen und wendet sich sodann der

Untersuchung der weiteren gesetzlichen Vorgaben zu. So sind z.B. die zeitlichen Einsatzmöglichkeiten jugendlicher Auszubildender und Arbeitnehmer im Vergleich zu denen volljähriger Kollegen gesetzlich stark eingeschränkt, während hingegen bspw. die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes sowie des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowohl im Arbeitsals auch im Berufsausbildungsverhältnis Anwendung finden. Was die Beendigung der jeweiligen Rechtsverhältnisse angeht, so werden Arbeitsverhältnisse grundsätzlich unbefristet abgeschlossen, während Berufsausbildungsverhältnisse immer befristet sind. Diese können nach der Probezeit nur noch vom Auszubildenden ordentlich mit der sog. Berufsaufgabekündigung gekündigt werden, ansonsten von beiden Seiten fristlos aus wichtigem Grund. Arbeitsverhältnisse können hingegen auch nach der Probezeit beidseits ordentlich, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen aber auch außerordentlich gekündigt werden.

Damit stellt Ottl im Ergebnis sowohl Gemeinsamkeiten als auch rechtliche Unterschiede in beiden Rechtsverhältnissen fest. Für den eiligen Leser hat Ottl die gefundenen Ergebnisse in Kap. D in Thesen zusammengefasst.

II.

Wer sich mit Fragen des Berufsausbildungsrechts befasst, wird das Besprechungswerk mit Interesse lesen. (csh)

 

Schoof: Betriebsratspraxis von A bis Z. Das Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung (inklusive OnlineZugriff auf alle Arbeitshilfen), Reihe: Praxis der Interessenvertretung von A bis Z, Bund-Verlag Frankfurt am Main, 13., neu bearbeitete, erweiterte Auflage 2018, 2430 S., geb., ISBN 978-3-7663-6704-4. € 56,00

I.

Das bewährte Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung liegt nunmehr bereits in der aktualisierten 13. Auflage 2018 vor. Es wendet sich explizit an die betrieblichen Interessenvertretungen, um diesen in altbewährter Weise eine hilfreiche Unterstützung bei der täglichen Arbeit anzubieten. Auf insgesamt 2.430 Seiten behandelt der Autor lexikonartig aufgebaut in einzelnen Stichworten von „Abfindung“ bis „Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers“ sämtliche relevanten Probleme des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts. Er wendet sich mit seinem Werk insbesondere an Betriebsräte, die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretungen, an Schwerbehindertenvertretungen sowie an Beschäftigte, die eine schnelle Lösung praxisrelevanter Probleme im betrieblichen Alltag suchen. Das Werk wird ergänzt durch eine OnlineVersion, die bis zum Erscheinen der 14. Auflage Gültigkeit hat. In dieser findet sich nicht nur der gesamte Inhalt des Lexikons. Aus Platzgründen wurde ein Teil der Arbeitshilfen wie z.B. Übersichten, Checklisten und Musterschreiben ebenfalls eingestellt, um den Umfang des Werkes zu begrenzen. Diese sind jeweils mit einem „online-Symbol“ gekennzeichnet, damit der Nutzer des Werkes sich problemlos orientieren kann. Der Registrierungscode findet sich vorne im Buch. Leicht ver ständlich werden die einzelnen Schritte der Online-Registrierung erläutert, die damit jedem Leser gelingen wird. Den Ausführungen vorangestellt ist ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, welches die einzelnen Stichworte umfasst. Auf S. 2307 ff. findet sich ein sehr ausführliches Stichwortverzeichnis. Damit ist der Leser in der Lage, schnell die gesuchten Begriffe zu finden, um auf unkompliziertem Weg eine Lösung für bestehende Probleme zu finden.

Ergänzt werden die Ausführungen durch mehr als 300 Musterschreiben, Checklisten sowie Übersichten. Damit erhält der Nutzer vielzählige praktische Arbeitshilfen, die von unschätzbaren praktischem Nutzen sind. Durch die Online-Stellung der Arbeitshilfen ist der Nutzer des Werkes in der Lage, diese problemlos auf seinen PC zu überspielen und zu bearbeiten.

II.

Das Lexikon berücksichtigt den Rechtsstand bis August 2017. Aus diesem Grunde wurde z.B. im Stichwort „Teilzeitarbeit“ das neue Gesetzesvorhaben zur Brückenteilzeit noch nicht berücksichtigt.

U.a. wurden folgende gesetzliche Neuerungen in das Werk eingearbeitet:

• Datenschutz: Änderungen durch die EU-DatenschutzGrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz

• Mutterschutzgesetz: Die Auswirkungen des reformierten Gesetzes auf den geschützten Personenkreis, auf Arbeitszeitregelungen sowie Beschäftigungsverbote

• Sozialgesetzbuch IX: Einarbeitung der neuen Paragrafenzählung und Vorschriften zur Stärkung der Interessenvertretung durch das Bundesteilhabegesetz

• Entgeltgleichheit für Frauen und Männer: Der Auskunftsanspruch nach dem neuen Entgelttransparenzgesetz

• Arbeitnehmerüberlassung: Die neue Ausgestaltung der Zeitarbeit durch das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die Regelung der Schwellenwerte

• Betriebliche Altersversorgung: Entwicklungen durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz

• Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Regelungen für befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft

• Neufassung der Arbeitsstättenverordnung mit Einarbeitung der bisherigen Bildschirmarbeitsverordnung.

Mit Stand August 2017 wurde zudem die einschlägige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung berücksichtigt. U.a. wurde die Entscheidung des BVerfG vom 11.07.2017 – 1 BvR 1571/15 zum Tarifeinheitsgesetz eingearbeitet.

III.

Das Werk ist für den Praktiker geschrieben. Der regelmäßig nicht juristisch vorgebildete Nutzer erhält in den einzelnen Stichworten eine leicht verständliche Erläuterung der jeweiligen Problematik. Als Beispiel möge die Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz dienen. Danach ist die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist die höchstens dreimalige Verlängerung des kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages möglich. Für den Praktiker leicht verständlich erläutert Schoof die rechtlich korrekte Vorgehensweise unter dem Stichwort „Befristeter Arbeitsvertrag“

Rn. 28 dahingehend, dass nach einer ersten Befristung von sechs Monaten insgesamt drei Verlängerungen von jeweils sechs Monaten möglich sind und auf diese Weise die Gesamtdauer von zwei Monaten ausgeschöpft werden kann. Bei der Lektüre dieser Randnummer können auch bei Nichtjuristen keine Zweifel aufkommen, wie gesetzeskonform vorgegangen werden kann.

Zahlreiche Rechtsprechungszitate ermöglichen zudem einen unproblematischen Zugriff auf die einschlägige, aktuelle Rechtsprechung.

Positiv zu unterstreichen ist zudem, dass der Autor jedes Stichwort nach einem einheitlichen Schema aufbaut:

• Was ist das?

• Bedeutung für die Betriebsratsarbeit

• Bedeutung für die Beschäftigten

Durch diesen klaren Aufbau der jeweiligen Stichworte findet sich der Leser bei der Lektüre der einzelnen Begriffe schnell zurecht und ist in der Lage, die gesuchte Lösung seines Problems rasch aufzufinden.

IV.

Von unschätzbarem Wert ist – so angebracht – jeweils ein Hinweis auf das mögliche prozessuale Vorgehen. Als Beispiel möge das Stichwort „Interessenausgleich“ dienen. Dort erfolgt unter der Rn. 10a unter der Überschrift „Unterlassungsanspruch des Betriebsrats“ der Hinweis darauf, dass dem Betriebsrat ein mit einstweiliger Verfügung vor dem Arbeitsgericht durchsetzbarer Unterlassungsanspruch zusteht. Sehr ausführlich gehalten sind auch die Ausführungen zur Einigungsstelle, die nach § 76 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bei Bedarf gebildet werden kann. Der Leser kann unter dem Stichwort „Einigungsstelle“ in Rn. 3 ff. überblickmäßig nachlesen, in welchen Fällen eine Einigungsstelle vorgesehen ist. Er findet darüber hinaus z.B. Erläuterungen zur Besetzung der Einigungsstelle, der Funktion des Einigungsstellenvorsitzenden und sehr ausführlich zum Ablauf des Einigungsstellenverfahrens nebst Beschlussfassung der Einigungsstelle. Unter dem Gliederungspunkt „Arbeitshilfen“ finden sich diverse Übersichten sowie Formulierungshilfen, welche die Arbeit der Beteiligten wesentlich vereinfachen.

V.

Damit wird der „Schoof“ seinem Anspruch gerecht, über die Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats sowie die Rechte der Beschäftigten umfassend, leicht verständlich und praxisnah zu informieren. Er besticht durch Benutzerfreundlichkeit und leichte Handhabung. Durch die zusätzliche Online-Ausgabe ist der Praktiker in der Lage, die Inhalte der einzelnen Arbeitshilfen auf seinen PC zu spielen und zu bearbeiten, womit die tägliche Arbeit wesentlich erleichtert wird. Auch mit der Neuauflage beweist Schoof, dass sein Werk aus der Praxis der Arbeit der Betriebsräte nicht mehr wegzudenken ist. Es gehört in jedes Betriebsratsbüro, zumal der Preis von 56,00 EUR im Hinblick auf die Fülle der Informationen als moderat angesehen werden kann. (csh)

 

Lakies / Malotte: BBiG – Berufsbildungsgesetz. Bund Verlag Frankfurt am Main, 6. neubearb. Auflage 2018, ISBN 978-3-7663-6835-5. € 79,00

Jährlich entscheiden sich rund 75% aller Schulabgänger für eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und damit bewusst gegen ein Studium an einer Fachhochschule bzw. Universität. Um die Ausbildung ordnungsgemäß absolvieren zu können, ist es wichtig, dass sich diese nach festgelegten Regeln gestaltet. Den rechtlichen Rahmen hierfür bildet das BBiG. Dieses stellt nicht nur Vorschriften für den Ablauf des eigentlichen Ausbildungsverhältnisses auf. Es regelt darüber hinaus u.a. Fragen der Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals, das Prüfungswesen, Fragen der Organisation der Ausbildung, der beruflichen Fortbildung und Umschulung sowie der Berufsbildung behinderter Auszubildender. Abgerundet werden die Regelungen durch Vorschriften zum Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle, zur Organisation und Kompetenz des Bundesinstituts für Berufsbildung sowie letztendlich durch ergänzende Bußgeldvorschriften.

Aber nicht nur das BBiG stellt Regeln für die Abwicklung einer ordnungsgemäßen Berufsausbildung auf. Durch einen Verweis auf die für den Arbeitsvertrag geltenden Vorschriften in § 10 Abs. 2 BBiG greifen auch die diesbezüglichen Gesetze im Ausbildungswesen. Besonderer Bedeutung kommt hierbei dem JArbSchG zu, welches Sondervorschriften für minderjährige Auszubildende enthält. Einen wesentlichen Pfeiler im Recht der Ausbildung stellt zudem die Rechtsprechung dar, ohne deren Beachtung eine erfolgversprechende Ausbildung nicht möglich sein wird.

I.

Die praxisnahe Kommentierung der Vorschriften des BBiG haben sich Lakies, seines Zeichens Richter am Arbeitsgericht Berlin, und Malottke, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Koblenz, zur Aufgabe gemacht. Der Kommentar stellt nach Aussage der Kommentatoren das geltende Recht anschaulich, kompakt und kritisch dar. Er möchte bei der Auslegung des Gesetzes sowie der Ausgestaltung des Ausbildungswesens in der praktischen Anwendung helfen. Hervorzuheben ist insoweit, dass es gelungen ist, die Bezüge zum allgemeinen Arbeitsrecht sowie zum Betriebsverfassungsrecht herzustellen, wobei das Tarifvertragsrecht ebenfalls seine Berücksichtigung gefunden hat. Dem Anspruch auf Praxisnähe wird der Kommentar z.B. dadurch gerecht, dass das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden besonders ausführlich dargestellt wird (§ 10 BBiG Rdnrn. 96 ff.) und auch die Frage der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nicht unberücksichtigt bleibt (§ 10 BBiG Rdnrn. 135 ff.).

Breiten Raum nimmt die Kommentierung zu den Modalitäten des Abschlusses des Berufsausbildungsvertrages sowie der Vertragsniederschrift in den §§ 10, 11 BBiG ein ergänzend durch Fragen zur Eintragung der Ausbildungsverhältnisse in den §§ 34 ff. BBiG. Einen Schwerpunkt der Kommentierung stellen zudem Fragen der beiderseitigen Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis dar. Entsprechend der besonderen Bedeutung in der Praxis wird auch die heikle Problematik der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses in der Kommentierung zu § 22 BBiG ausführlich behandelt.

II.

Trotz des Anspruchs der Kommentatoren auf eine kompakte Darstellung des Rechts der Ausbildung fand sich Platz für den Abdruck ergänzender Vorschriften wie z.B. der Empfehlung für eine Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen in § 56 BBiG Rdnrn. 3 auf den Seiten 584 ff. Dies ist zu begrüßen und vor dem Hintergrund verständlich, dass sich der Kommentar insbesondere an Praktiker wendet. „Zielgruppe“ der Autoren sind neben Fachkräften und Fachberatern insbesondere Ausbildungsberater der Kammern, Mitglieder der Prüfungsausschüsse, Landesausschüsse für Berufsbildung sowie Berufsbildungsausschüsse der Kammern ebenso wie der Schlichtungsausschüsse. Empfohlen wird das Werk zudem den Personalverantwortlichen in den Betrieben einschließlich der Betriebs- und Personalräte sowie Mitgliedern der beratenden Berufe und letztendlich auch Studierenden. Die Autoren zielen zudem darauf ab, dass der Kommentar auch von den unmittelbar Betroffenen des Ausbildungsverhältnisses wie Ausbildenden, Ausbildern sowie Auszubildenden zu Rate gezogen wird.

Diesem Anspruch wird der Kommentar gerecht, sofern nicht zur vertiefenden Klärung bestehender Fragen eine umfangreichere Kommentierung benötigt wird.

III.

Der Kommentar ist im Jahre 2018 nunmehr in der 6. Auflage erschienen. Kernthemen der Neuauflage sind die Bewerberauswahl, datenschutzrechtliche Regelungen, das Fragerecht der Ausbildenden, der Anspruch Auszubildender auf eine »angemessene ((wo Zitatende??)) Vergütung sowie das ausbildungsintegrierende duale Studium. In § 13 Rdnr. 28 finden sich Ausführungen zu der nunmehr im Gesetz geregelten Verpflichtung, Ausbildungsnachweise zu führen – sei es wie bisher schriftlich oder in elektronischer Form. Diese Pflicht besteht für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Oktober 2017 abgeschlossen worden sind. Dies unterstreicht die Aktualität dieses Kommentarwerkes.

Nicht unerwähnt bleiben kann, dass das JArbSchG im Anhang ebenfalls kommentiert worden ist, wenn auch in knapp gehaltener Form. Damit ist der Nutzer des Werkes nicht gezwungen, bezüglich der Sonderregelungen für minderjährige Auszubildende auf einen gesonderten Kommentar zurückgreifen zu müssen. Er findet vielmehr die Kommentierung der für Ausbildungsverhältnisse wesentlichen Vorschriften des BBiG sowie des JArbSchG in nur einem Werk.

Der Besprechungskommentar erläutert zudem ausführlich die Beteiligungsrechte von Betriebsrat, Personalrat, JAV und berücksichtigt aktuelle Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

IV.

Er kann Vertretern der genannten Zielgruppe (unter II.) uneingeschränkt empfohlen werden, sofern diese eine knappe und praxisnahe Erläuterung der gegebenen Rechtsvorschriften des Ausbildungswesens suchen. Die kompakte Ausgestaltung des Werkes ermöglicht eine leichte Handhabung und den Einsatz in allen denkbaren Situationen des Praxislebens. Der günstige Preis von 79,00 EUR wird zudem die Kaufentscheidung erleichtern und den Kommentar zum umfangreichen Einsatz in der Praxis prädestinieren. (csh)

 

Lakies: Jugendarbeitsschutzgesetz, Basiskommentar zum JArbSchG mit Einleitung und ergänzenden Vorschriften, Bund-Verlag Frankfurt am Main, 8. neubearb. Auflage 2018, ISBN 978-3-7663-6720-4. € 34,90

Das JArbSchG gilt u.a. für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, in der Berufsausbildung, als Arbeitnehmer bzw. in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis. Dies waren nach Lakies im Jahre 2016 rund eine Million junge Frauen und Männer. Das Gesetz soll Kinder und Jugendliche im Arbeitsleben vor körperlicher und geistig-seelischer Überforderung schützen und ihre ordnungsgemäße Ausbildung sichern. Es beinhaltet zwingende Vorgaben für Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen, zur Sonntags- und Feiertagsruhe, für Beschäftigungsverbote, zum Vorrang der Berufsschule, für Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, zu ärztlichen Untersuchungen sowie u.a. Sonderregelungen zur Urlaubsdauer. Es ist die zentrale Regelung für minderjährige Beschäftigte, deren Nichtbeachtung straf- und bußgeldbewehrt ist.

I.

Der Besprechungskommentar stellt – so wörtlich Lakies – das JArbSchG „anschaulich, kompakt und abgestellt auf die Bedürfnisse der Praxis dar“. Dies geschieht im Rahmen der Kommentierung der einzelnen Vorschriften, abgedruckt auf den Seiten 129 bis 325, wobei Gesetzesänderungen und Rechtsprechung bis April 2018 berücksichtigt werden. Zur schnellen Orientierung ist jeweils eine Inhaltsübersicht vorangestellt, so dass der Nutzer die gewünschte Zitatstelle problemlos auffinden kann. Diesem Zweck dienen auch ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, welches sich vorne im Werk befindet, sowie das am Schluss des Kommentars abgedruckte Stichwortverzeichnis.

Die einzelnen Kommentierungen sind klar gegliedert, was der besseren Lesbarkeit dient. Eine Fülle von Zitaten ermöglicht ein vertieftes Befassen mit der jeweiligen Problematik. Zum besseren Verständnis finden sich im Kommentar zudem zahlreiche Beispiele.

Da das JArbSchG nicht alle Rechtsfragen, die Kinder und minderjährige Beschäftigte betreffen, regelt, hat Lakies eine ausführliche Einleitung – abgedruckt auf den Seiten 19 bis 127 – verfasst. In dieser wird die rechtliche Stellung geschäftsunfähiger sowie beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger dargestellt, die Rolle des gesetzlichen Vertreters Minderjähriger beleuchtet sowie die Stellung der Minderjährigen in der Ausbildung sowie im Arbeitsverhältnis untersucht. So findet sich in den Rdnrn. 297 bis 404 auch eine kompakte Darstellung des Berufsbildungsrecht basierend auf dem BBiG. In einem ausführlichen Anhang werden diverse Gesetze sowie Verordnungen abgedruckt. Zu nennen sind z.B. das BBiG im Auszug, die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz, die EU-Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz sowie das Seearbeitsgesetz im Auszug. Damit ist der Leser in der Lage, die einzelnen Gesetzesbestimmungen nachzulesen, ohne sich anderweitig um eine Zitatquelle bemühen zu müssen.

II.

Der kompakt und praxisgerecht gestaltete Kommentar wendet sich insbesondere an die Personalverantwortlichen in den Betrieben, an die Ausbildungsberater der Kammern, an Betriebs- und Personalräte, an Jugend- und Auszubildendenvertretungen, an Rechtsanwälte, Rechtsberater in Verbänden, Gewerkschaften, Kammern und Richter. Er kann aber auch Ausbildern, Ausbildenden, betroffenen Jugendlichen sowie deren Eltern ein wertvoller Ratgeber sein, wenn es um die Rechtstellung Minderjähriger in Ausbildung und Beruf geht. Wer einen ersten Einstieg in das Jugendarbeitsschutzrecht bzw. eine kompakte Übersicht über die jeweilige Problematik sucht, ist mit dem Kommentar von Lakies bestens beraten. (csh)

Dr. Carmen Silvia Hergenröder (csh) ist als selbständige Rechtsanwältin tätig. Sie wirkte als Dozentin an der Fachhochschule des Bundes der BfA in Berlin im Bereich des Bürgerlichen Rechts und an der Handwerkskammer für Unterfranken im Bereich des Bürgerlichen Rechts und des Arbeitsrechts. In ihrer langjährigen Praxis als Referentin widmet sie sich insbesondere Seminaren zum Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie zum Betriebsverfassungsrecht. Zusätzlich arbeitet sie als Herausgeberin und Autorin juristischer Literatur. Sie ist Lehrbeauftragte an der Technischen Hochschule Bingen.

CASIHE@t-online.de

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