Recht

Arbeitsrecht, Betriebsverfassungs­gesetz, Arbeitsrecht in der Pflege

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 1/2022

Hans Peter Viethen / Kerstin Viethen, Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis 2021/2022, Stand 15.9.2021, Dr. F. Weiss Verlag, 616 S., ISBN 978-3-937015-71-2, € 63,00.

    I. Die Kenntnisse über die Grundlagen des Arbeitsrechts sind das A und O in der betrieblichen Praxis. Gerade die jüngste Vergangenheit hat uns im Zusammenhang mit der SARS-Cov2-Pandemie gezeigt, dass korrekte Personalarbeit nicht ohne Beachtung der einschlägigen Regelungen möglich ist. Man denke nur an die „Wiederbelebung“ des Infektionsschutzgesetzes mit seinen zahlreichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Pandemie bzw. an die Corona-Arbeitsschutzverordnung.

    Das Arbeitsrechtshandbuch von Viethen und Viethen zum Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis ist für jeden Verantwortlichen in der Personalarbeit eine große Hilfe. Es erscheint in jährlich aktualisierter Ausgabe. Aktuell liegt es mit Stand 15.9.2021 vor und erreicht mit dieser Auflage einen Umfang von knapp 616 Seiten. Die Neuauflage wurde in der gewohnten Konzeption erstellt. Sie beinhaltet aktuelle Fragen der arbeitsrechtlichen Praxis sowie eine Fülle von Informationen, welche Betriebspraktiker bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen benötigen. Ziel der Autoren ist es, knapp und verständlich eine Antwort auf die Fragen zu geben, die mit der Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern sowie mit der Durchführung des Arbeitsverhältnisses in Zusammenhang stehen.

    II. Diesem Anspruch wird „Der Ratgeber“ auch gerecht. Nach Darstellung der Grundbegriffe des Arbeitsrechts sowie der rechtlichen Grundlagen erörtern die Autoren zunächst Fragen rund um den Abschluss von Arbeitsverträgen, die Möglichkeit des Eingehens befristeter und Probearbeitsverhältnisse sowie der Teilzeitbeschäftigung. Hierbei werden auch die sog. Minijobs ausführlich besprochen.

    Breiten Raum nimmt sodann die Erörterung der Durchführung von Arbeitsverhältnissen ein: Arbeitspflicht, Arbeitsort und vertragliche Arbeitszeit, Fragen des Arbeitsschutzes, die Nebenpflichten sowie die Haftung der Arbeitnehmer, die Vergütung (Mindestlohn, Vermögenswerte Leistungen, Betriebsrenten, Sicherung des Arbeitseinkommens), Fragen der Entgeltfortzahlung sowie des Erholungs- und Bildungsurlaubs, die Eltern-, Pflege- und Familienpflegezeit, Schutzpflichten und Gleichbehandlung im Unternehmen sowie Probleme bzgl. Arbeitnehmererfindungen und Betriebsinhaberwechsel. Im Anschluss daran besprechen die Autoren Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Anfechtung, Aufhebungsvertrag, Erreichen von Altersgrenzen, Kündigung und Kündigungsschutz, Abfindung, Zeugnis und Arbeitspapiere).

    Abgerundet werden die Ausführungen durch die Besprechung von Problemen der Arbeitnehmerüberlassung, des Jugendarbeits- und Mutterschutzes sowie des Schutzes schwerbehinderter Menschen, des Tarif- und Betriebsverfassungsrechtes bzw. des Arbeitsschutzes. Letztendlich erfährt der Leser auch Grundzüge des Verfahrensrechts (Arbeits- und Schiedsgerichte sowie vorgerichtliche Rechtsberatung).

    III. In insgesamt 35 Kapiteln stellen die Verfasser das Arbeitsrecht in seiner Gesamtheit mit Stand 15.9.2021 dar, wobei auch die aktuelle Rechtsprechung sowie Fachliteratur einschließlich der neuesten Betriebspraxis Berücksichtigung fand.

    Darüber hinaus werden wichtige Neuregelungen für die betriebliche Praxis umfassend erläutert. So findet der Leser praxisgerecht erläutert die Neuregelungen zu den Fragen rund um die Pandemie und erhält eine Erläuterung der wesentlichen Fragen des Infektionsschutzgesetzes sowie der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Aktuell wurde auch das Betriebsverfassungsgesetz reformiert, nämlich mit dem zum 18.6.2021 in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Dieses wurde ebenfalls erläutert ebenso wie die aktuellen Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes sowie die Neuregelungen der illegalen Beschäftigung. Für die betriebliche Praxis ist zudem die Kenntnis wichtig, dass ab Juli 2022 eine elektronische AU-Bescheinigung eingeführt wird, welche die bisherige in Papierform gehaltene ablöst. Auch dies kann der Nutzer des Werkes nachlesen. Dies gilt auch für die neuerlichen Anhebungen des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1.1. sowie 1.7.2022.

    Neben diesen gesetzlichen Neuerungen wurde zudem die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung eingearbeitet. Dies gilt bspw. für die sachgrundlose Befristung, die nach neuester Rechtsprechung im Falle einer Vorbeschäftigung dann möglich sein soll, wenn die ehemalige Beschäftigung 22 Jahre (!) zurückliegt (hierzu Kap. 4 Rn. 4a mit ausführlicher Darstellung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung).

    IV. Das Werk besticht durch absolute Praxisnähe. Es ist leicht verständlich geschrieben und klar gegliedert. Ein Inhaltsverzeichnis am Anfang und ein sehr ausführliches Stichwortverzeichnis am Ende des Buches erleichtern das Auffinden der gewünschten Literaturstelle. Umfangreiche Zitate ermöglichen zudem ein vertieftes Befassen mit der Problematik.

    Alles in allem liegt mit dem Ratgeber von Viethen und Viethen ein umfang- und inhaltsreiches Nachschlagewerk in handlicher Form vor, welches den Arbeitsalltag der Betriebspraktiker erleichtert und ihnen rechtliche Sicherheit gibt. Es liefert nicht nur Antworten auf arbeitsrechtliche Fragestellungen, sondern – soweit im Zusammenhang sinnvoll und erforderlich–- auch auf damit zusammenhängende betriebsverfassungsrechtliche sowie sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen.

    Wer mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen in der Praxis befasst ist, findet in dem Ratgeber eine wertvolle Hilfe. Das Werk kann uneingeschränkt empfohlen werden, da der Leser auf knappem Raum eine Antwort auf die wesentlichen Fragen der arbeitsrechtlichen Praxis erhält. (csh)

     

    Klebe / Ratayczak / Heilmann / Spoo, Betriebsverfassungsgesetz, Basiskommentar mit Wahlordnung, Bund-Verlag Frankfurt a.M., 22. Aufl. 2021, ISBN 978-3-7663-7164-5, € 46,00.

      Betriebsräte benötigen für Ihre Arbeit neueste Literatur. Da am 18. Juni 2021 das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten ist, sind die bisherigen Kommentare zum Betriebsverfassungsgesetz veraltet und müssen durch neue ausgetauscht werden. Haben doch Betriebsräte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts u.a. Anspruch auf einen Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz ihrer Wahl – und zwar in der jeweils aktuellen Auflage. Dieser sollte handlich, leicht verständlich und top aktuell sein und den Betriebsrat bei der Beurteilung sämtlicher Fragestellungen der Betriebsratsarbeit unterstützen.

      I. Diese Voraussetzungen erfüllt der Basiskommentar von Klebe, Ratayczak, Heilmann und Spoo. Praxisorientiert erläutern die Autoren die einzelnen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und geben damit Betriebsräten ein zuverlässiges Werk an die Hand, mit welchem diese die sich stellenden rechtlichen und praktischen Probleme ihrer Betriebsratsarbeit bewältigen können.

      Die jetzt vorliegende 22. Auflage 2021 wurde vorgezogen, damit Betriebsräte zeitnah eine Kommentierung der neuen, durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in das Betriebsverfassungsgesetz eingefügten bzw. geänderten Vorschriften in bewährter Form kommentiert nachlesen können. Berücksichtigt wird zudem die aktuelle und umfangreiche Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichts bis Ende Juni 2021.

      Damit haben Betriebsräte die Möglichkeit, sich auch an der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu orientieren. Im Anhang wurde die Wahlordnung vom 11.12.2001 (BGBl. I S. 3494), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.6.2004 (BGBl. I 1393), abgedruckt. Diese wurde aktuell in Folge des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes geändert und am 8. Oktober 2021 (BGBl. I. S. 4640) verkündet. Da der Verlag die neueste Fassung der Wahlordnung in der 22. Auflage nicht mehr berücksichtigen konnte, findet sich vorne im Werk ein Hinweis, dass diese unter www.bund-verlag.de/wahlordnung2021 abgerufen werden kann. Durch diesen Service hat der Nutzer des Werkes die Möglichkeit, die aktuellste Fassung der Wahlordnung einzusehen.

      Vor der eigentlichen Kommentierung findet sich der fortlaufende Text der aktuellen Fassung des BetrVG – zum schnellen Auffinden der gesuchten Vorschrift oder zum Nachlesen im Überblick.

      Damit erhalten Betriebsräte eine Übersicht über die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und haben mit dem Kommentar ein Werk in der Hand, welches ihnen kompakt und leicht verständlich die notwendigen rechtlichen Informationen für die Bewältigung ihrer täglichen Betriebsratsarbeit liefert. Bei Zweifelsfragen wurde zudem jeweils eine arbeitnehmerfreundliche Empfehlung der Verfasser aufgenommen, um dem einzelnen Betriebsrat seine Arbeit soweit wie möglich zu erleichtern. Diesem Zweck dienen auch das vorn im Buch abgedruckte Inhaltsverzeichnis sowie das am Ende des Werkes befindliche sehr ausführliche Stichwortverzeichnis.

      II. Der Basiskommentar zum BetrVG besticht durch absolute Aktualität. So wird in der Kommentierung zu § 7 BetrVG bereits das durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz zum 18. Juni 2021 auf sechzehn Jahre herabgesetzte Wahlalter erläutert. Dieses gilt für das aktive Wahlrecht. Bei der Wählbarkeit verbleibt es bei dem bisherigen Alter von achtzehn Jahren.

      In der Kommentierung von § 30 BetrVG gehen die Kommentatoren auf die Neuregelung ein, dass Betriebsratssitzungen nun dauerhaft unter bestimmten Umständen virtuell stattfinden können. Die vom Gesetzgeber geregelten Voraussetzungen für virtuelle Sitzungen werden dezidiert erläutert und besprochen.

      Nach der Neuregelung in § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen für erforderlich, wenn der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen muss. Wie diese Neuregelung zur verstehen ist, wird in der Rn. 28 zu der genannten Vorschrift erläutert.

      Eine weitere Neuregelung findet sich in § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG. Danach besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird. Hier können sich Betriebsräte dahingehend informieren, dass ihnen zwar kein Initiativrecht zusteht, wenn es um die Einführung von mobiler Arbeit geht. Ob Mitarbeiter mobil arbeiten dürfen, entscheidet der Arbeitgeber. Ist diese Entscheidung dann gefallen, besteht ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bzgl. der Ausgestaltung des mobilen Arbeitens.

      Diese Beispiele mögen zeigen, dass der Kommentar die im Sommer 2021 vorgenommenen Neuregelungen aufgegriffen und umfassend erläutert hat, damit der Nutzer des Besprechungskommentars sich ganz aktuell über die Neuerungen informieren kann.

      III. Breiten Raum nehmen z.B. auch die Kommentierungen zu den Allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats in § 80 BetrVG sowie zu der zentralen Vorschrift des § 87 BetrVG betreffend die Mitbestimmungsrechte ein. Hier findet der Betriebsrat – übersichtlich gegliedert – wichtige Informationen zu den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten und erhält kurz und knapp eine Antwort auf die Frage des möglichen Abschlusses von Betriebsvereinbarungen zu den geregelten Aufgabenbereichen. Hervorzuheben ist, dass die jeweilige Kommentierung klar strukturiert in Anlehnung an die jeweilige Gesetzesvorschrift gegliedert wurde, um dem Nutzer das Auffinden der gesuchten Zitatstelle zu erleichtern. Als Beispiel möge die Kommentierung des § 87 BetrVG dienen. Hier kann sich der Leser anhand der vorangestellten Inhaltsübersicht orientieren und wird dann problemlos zur gesuchten Kommentarstelle weitergeleitet.

      Entsprechend der praktischen Bedeutung für die Betriebsratsarbeit haben die Autoren zudem die Kommentierung der Vorschrift des § 99 BetrVG besonders ausführlich gestaltet. Die wesentlichen Fragen der Mitbestimmung bei den dort geregelten personellen Einzelmaßnahmen der Einstellung, Ein- und Umgruppierung sowie Versetzung erläutern die Verfasser praxisgerecht und leicht verständlich. Hierbei wurde darauf Rücksicht genommen, dass Betriebsräte regelmäßig keine juristische Vorbildung haben. Die jeweiligen Erläuterungen sind klar und leicht verständlich formuliert. Die zahlreichen Stichworte im Fettdruck erleichtern zudem dem Betriebsrat seine tägliche Arbeit erheblich.

      Breiten Raum nimmt die Kommentierung des § 40 BetrVG ein. Dort geht es um die Kosten und den Sachaufwand des Betriebsrats. Der Grundsatz lautet, dass der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt. Entsprechend dem im Betriebsverfassungsrecht vorherrschenden Grundsatz der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ von Betriebsrat und Arbeitgeber weisen die Kommentatoren allerdings darauf hin, dass Betriebsräte im Hinblick auf die Verursachung von Kosten die Maßstäbe einzuhalten haben, die sie bei eigener Kostentragung anwenden würden. Und auch nur in diesem Umfang sind Kosten dann vom Arbeitgeber erstattungsfähig. Verzichtet haben die Autoren wie auch in den Vorauflagen auf die Kommentierung der Vorschriften zur Seeschifffahrt und zur Luftfahrt (§§ 114 – 117 BetrVG). Vom Abdruck der bedeutungslos gewordenen Vorschriften der §§ 122 – 124, 127 – 128 BetrVG wurde gänzlich abgesehen.

      IV. Wie bereits die Vorauflagen ist der bewährte Basiskommentar zusammenfassend ein hilfreiches Nachschlagwerk für Betriebsräte. Er ist topaktuell, erläutert umfassend die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz zum 18. Juni 2021 erfolgten Neuregelungen und unterstützt Betriebsräte bei der Beurteilung sämtlicher Fragestellungen der Betriebsratsarbeit. Die kompakte Gestaltung des Kommentars ermöglicht zudem die Nutzung in jedweder Situation. Der Kommentar sollte in jedem Betriebsratsbüro seinen festen Platz haben. Abschließend sei der Hinweis erlaubt, dass der Besprechungskommentar nicht nur Betriebsräte bei der täglichen Arbeit unterstützt. Er kann von jedem Leser, der sich mit betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen zu befassen hat, mit großem Nutzen zu Rate gezogen werden. (csh)

       

      Joachim Holwe / Michael Kossens / Cornelia Pielenz / Evelyn Räder, Teilzeit- und Befristungsgesetz. Basiskommentar zum TzBfG, Bund-Verlag Frankfurt a.M., 7. aktual. Auflage 2021, 482 S., kartoniert, ISBN 978-3-7663-7079-2, € 39,00.

        I. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse in Teilzeit oder aber auch befristet einzugehen. Geht es um die Befristung von Arbeitsverträgen, sind nach Gesetz sowie Rechtsprechung zahlreiche Hürden zu umschiffen. Gelingt dies nicht, ist die Befristung unwirksam mit der Folge, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gegeben ist. Aber auch bei Teilzeittätigkeiten bzw. der Reduzierung einer Vollzeitstelle in eine Teilzeitbeschäftigung sind eine Reihe von Vorgaben zu beachten. Hier greifen zudem die Regeln für die neue Brückenteilzeit, die ebenfalls korrekt umzusetzen sind. So beinhaltet das Gesetz zahlreiche Vorschriften, die eine erhebliche Auswirkung auf die Praxis haben. Die Autoren dieses Basiskommentars zum Teilzeit- und Befristungsgesetz möchten Praktikern eine Hilfestellung bei der Umsetzung der teilweise komplizierten Regeln geben. So wenden sie sich mit ihrem Kommentar insbesondere an Betriebs- und Personalräte, aber auch an Personaler, Rechtsanwälte sowie Richter. Diesem Adressatenkreis möchten sie eine Kommentierung an die Hand geben, die handlich und trotzdem ausführlich gehalten ist. Sie erläutern die einzelnen Vorschriften des TzBfG ausführlich und unter Zugrundelegung der teilweise umfangreichen Rechtsprechung des BAG sowie der Obergerichte einschließlich der Rechtsprechung des EuGH, ohne welche eine korrekte Umsetzung der Vorschriften nicht möglich ist. Gesetzgebung und Rechtsprechung wurden bis einschließlich August 2021 berücksichtigt.

        Zum leichteren Auffinden der gesuchten Kommentarstelle finden sich vorne im Werk ein Inhaltsverzeichnis und hinten ein sehr ausführliches Stichwortverzeichnis, welches den Leser rasch zu der gewünschten Kommentarstelle leitet. Zudem wurden den einzelnen Kommentierungen jeweils eine Inhaltsübersicht vorangestellt, an der sich der Nutzer des Werkes orientieren kann.

        II. Der Kommentar besticht durch Aktualität. So gab es bei der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG durch die Entscheidung des BVerfG vom 6. Juni 2018 – 1 BvL 7/14, 1 BvL 1375/14 die Klärung der Rechtsfrage, dass das Vorbeschäftigungsverbot dieser Vorschrift grundsätzlich zwingend ist und eine sachgrundlose Befristung ausscheidet, wenn zwischen denselben Vertragsparteien bereits ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat. Nach der genannten Entscheidung des BVerfG kann indes etwas anderes gelten, wenn die Vorbeschäftigung „sehr lange zurückliegt, ganz anders geartet ist oder nur von sehr kurzer Dauer gewesen ist.“

        Eine Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe wurde zwischenzeitlich von den Arbeitsgerichten „in Angriff“ genommen. Was die Vorgabe „sehr lange zurückliegt“ angeht, liegen zahlreiche Gerichtsentscheidungen vor, die an der entsprechenden Kommentarstelle (§ 14 TzBfG Rn. 118 b ff.) auch ausführlich dargestellt werden. Letztendlich hat das BAG mit Urteil vom 21.8.2019 – 7 AZR 452/17 – die

        Feststellung getroffen, dass eine Vorbeschäftigung, die fast 22 Jahre zurückliegt, diese Voraussetzung erfüllt und damit einer neuerlichen sachgrundlosen Befristung nicht im Wege steht.

        Auch die neue Brückenteilzeit, die in § 9a TzBfG geregelt ist, wurde von den Autoren ausführlich kommentiert und erläutert. Somit erfährt der Nutzer des Werkes beim Studium dieser Kommentarstelle ganz genau, welche Vorgaben im Hinblick auf die vorübergehende Arbeitszeitreduzierung im Rahmen der Brückenteilzeit zu beachten sind.

        III. Wie die Beispiele zeigen befasst sich der Kommentar sehr ausführlich und mit zahlreichen Rechtsprechungsund Literaturzitaten mit den Vorschriften des Gesetzes. Für Praxisnähe sorgen zudem zahlreiche Beispiele, mit welchen die jeweilige Rechtslage erläutert wird. So gelingt es leicht, die gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen. Wer einen Kommentar sucht, der das TzBfG ausführlich und aktuell unter ausführlicher Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung erläutert, ist mit dem Basiskommentar gut beraten. (csh)

         

        Martina Weber, 100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte. Aktuelles Fachwissen für Fach- und Führungskräfte, Schlütersche Verlag, 2. aktualisierte Aufl. 2019, 100 S., kartoniert, ISBN 978-3-8426-0804-7, € 19,95.

          In der Reihe „Pflege Praxis“ ist nun bereits in der zweiten Auflage der Ratgeber von Weber zu Fragen im Pflegealltag erschienen. Mit diesem erhalten sowohl Pflegekräfte wie auch Führungskräfte im Pflegebereich unkompliziert Antworten auf sich stellende Fragen.

          Die Autorin ist Volljuristin und hat sich auf Fragen des Arbeits- sowie Pflegerechts spezialisiert. Jahrelang war sie Dozentin für das Recht in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung sowie -fortbildung.

          Mit dem Besprechungswerk klärt sie die 100 wichtigsten Fragen aus dem Pflegealltag, die sich für die Vertragsparteien regelmäßig stellen und auf die Betroffene eine Antwort suchen.

          Hierbei geht es zunächst um Fragen im Zusammenhang mit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses wie z.B. „Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch unzulässig?“.

          Soweit es um Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis geht, drängen sich Fragen auf wie z.B. „Inwieweit darf eine Gesundheits- und Krankenpflegerin, die in einem Krankenhaus arbeitet, eine Nebentätigkeit ausüben?“. Ein weiteres wichtiges Thema betrifft die Arbeits- und Ruhezeit einschließlich der Pausen und damit zusammenhängende Fragen der Dienstplangestaltung. Hier geht die Autorin u.a. der Frage nach „Kann der Arbeitgeber bezahlte Raucherpausen abschaffen?“.

          Relevant sind auch Probleme rund um die bezahlte sowie unbezahlte Freistellung von der Arbeit wie z.B. „Welche Möglichkeiten gibt das Pflegezeitgesetz einem Arbeitnehmer, der einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen möchte?“.

          Bzgl. des Schutzes besonderer Personengruppen formuliert die Autorin Fragen bzgl. des Schutzes schwerbehinderter Menschen, des Jugend- und Mutterschutzes sowie der Elternzeit.

          Soweit es um Teilzeitarbeit sowie befristete Arbeitsverhältnisse geht, kann sich der Leser in einigen Fragen informieren wie z.B. „Was sind die Voraussetzungen des Anspruchs auf Brückenteilzeit nach § 9aTzBfG?“.

          Ein weiteres Kapitel ist Fragen rund um den Dienstwagen gewidmet. Dort wird z.B. der Frage nachgegangen „Wann muss die Pflegekraft einen zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen zurückgeben?“.

          Das letztes Kapitel widmet sich Fragen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Möglichkeiten der Konfliktlösung und Mediation. Hier wird u.a. der wichtigen Frage nachgegangen „Eine Pflegefachkraft will die Wirksamkeit ihrer Kündigung vom Arbeitsgericht überprüfen lassen. Welche Frist hat sie hierbei einzuhalten?“. Diese Beispiele verdeutlichen, dass das Besprechungswerk breit aufgestellt ist und zahlreiche Konstellationen bespricht, die sich im Pflegealltag ergeben können. Wer eine schnelle Antwort auf sich stellende Fragen sucht, ist mit dem Werk gut beraten. Er erhält fundierte arbeitsrechtliche Informationen in aktueller Form. (csh)

           

          Thorsten Siefarth, Arbeitsrecht in der Pflege. Das Lexikon für die Praxis mit einer systematischen Einführung, Quidditas-Verlag, 2020, 812 S., kartoniert, ISBN 978-3-944589-01-5, € 29,80.

            I. Auch in der Pflege sind Kenntnisse über arbeitsrechtliche Fragestellungen ein wichtiger Pfeiler einer erfolgreichen Arbeit und Zusammenarbeit zwischen Mitarbeiter/innen und Führungskräften. Lassen sich doch bei korrekter Umsetzung arbeitsrechtlicher Vorgaben Streitigkeiten „im Keim ersticken“, ohne dass Unstimmigkeiten ausufern und letztendlich sogar vor dem Arbeitsrichter landen. Gerade in der Pflegebranche mit dem bekannten „Pflegenotstand“ bleibt für die Betroffenen oftmals allerdings nicht ausreichend Zeit, sich im Detail arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu widmen. Da sind Unstimmigkeiten vorprogrammiert, die sich ohne Weiteres vermeiden ließen. Hier will Siefahrth, seines Zeichens Rechtsanwalt und langjähriger Experte für das Pflegerecht, eine Hilfestellung geben. Siefahrth hat sich nach seinem Studium auf das Pflegerecht spezialisiert und unterrichtet seit mehr als zwanzig Jahren Personal in der Pflegebranche sowie Studierende. Dieses Wissen und seine Erfahrung hat er in dem Besprechungswerk niedergelegt, welches er als Nachschlagewerk für die Arbeitsvertragsparteien in der Pflegebranche verstanden haben will.

            II. In dem kompakten Ratgeber findet der der Leser praxisnah und leicht verständlich Antwort auf Fragen, die sich im Pflegealltag stellen. In einer ausführlichen „Einführung“ erfährt der Leser die Grundlagen des Arbeitsrechts – zugeschnitten auf den Pflegealltag. Hier werden zunächst die „Rechtsquellen“ des Arbeitsrechts dargestellt. Der Autor erläutert auch sehr ausführlich den Weg von der Personalplanung bis zum Vertragsabschluss und bespricht praxisrelevante Fragen wie z.B. die Eingehung von Probearbeitsverhältnissen, die vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten der Vertragsparteien, Fragen des Arbeitsschutzes, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie des kollektiven Arbeitsrechts. Zudem werden die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts besprochen, sind doch viele Pflegefachkräfte bei kirchlichen Arbeitgebern unter Vertrag.

            Im Anschluss an diese sehr ausführlich gehaltene Einführung findet sich ein Lexikon, welches nach Stichworten gegliedert ist. Von „A“ wie „Abfindung“ bis „Z“ sie „Zusatzvereinbarung“ kann sich der Leser und Nutzer des Werkes über gerade anstehende Problem- und Fragestellungen unkompliziert informieren. Fragen rund um die Schwangerschaft von Mitarbeiterinnen können unter dem Stichwort „Mutterschutz“ nachgelesen werden. Was unter einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verstehen ist, kann unter dem Stichwort „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ nachgeschlagen werden. Ergänzend erläutert das Stichwort „Entgeltfortzahlung“, unter welchen Voraussetzungen und wie lange Beschäftigte im Fall einer Arbeitsunfähigkeit ihr Gehalt weiterbezahlt bekommen. Darf mich mein Arbeitgeber tatsächlich abmahnen? Erläuterungen findet der Leser unter dem Stichwort „Abmahnung“. Und die gerade für die Pflegebranche wichtige Frage der Dienstplangestaltung wird unter dem gleichlautenden Stichwort aufgearbeitet.

            Diese Beispiele mögen verdeutlichen, wie umfangreich und umfassend der Lexikonteil des Besprechungswerkes gehalten ist. Der Nutzer wird hier bei auftretenden Problemen leicht eine Antwort finden.

            Ergänzend finden sich in dem Nachschlagewerk zahlreiche Übersichten, Checklisten und Tipps, um dem Leser die einzelnen arbeitsrechtlichen Fragen auf leichtverständliche Art und Weise näherzubringen.

            III. Das absolut praxisorientierte Nachschlagewerk richtet sich sowohl an Mitarbeiter in der Pflegebranche als auch an die Arbeitgeberseite. Die einzelnen Rechtsfragen werden „neutral“ für beide Parteien beleuchtet, was einen großen Mehrwert des Werkes ausmacht.

            Der Nutzer des kompakten Naschlagewerks kann sich nicht nur in dem sehr ausführlich gehaltenen Einführungsteil mit wesentlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen vertraut machen und sozusagen „einlesen“. Er hat vielmehr auch die Möglichkeit, im Lexikonteil des Werkes auftretende Rechtsprobleme nachzuschlagen und sich auf diese Weise kurz und bündig sowie praxisgerecht zu informieren.

            Damit ist das Besprechungswerk eine große Hilfestellung für Praktiker in der Pflegebranche, mit welchem diese ohne großen Aufwand rechtssichere Antworten auf auftretende Fragen erhalten. Es kann ohne Einschränkung zum Kauf empfohlen werden, zumal der Preis von EUR 29,80 im Hinblick auf die Fülle der Informationen moderat gehalten ist. (csh)

             

            Daniela Gieseler, So geht Ausbildung heute! Das Praxisbuch für Ausbilder in kleinen und mittelständischen Unternehmen, 2. Aufl. 2021, Christiani Verlag, 220 S., ISBN 978-3-95863-285-1, € 17,20.

              Gerade in kleineren Unternehmen wird die betriebliche Ausbildung sozusagen „nebenberuflich“ von fachlich und persönlich geeigneten Mitarbeitern „miterledigt“. Da tauchen regelmäßig Fragen auf, wie die qualifizierte Auszubildende zunächst einmal gefunden und dann optimal ausgebildet werden. Hier möchte Gieseler, eine ausgewiesene Expertin zum Thema Ausbildung und Inhaberin der Firma AzubiScout, mit ihrem Praxisbuch eine Hilfestellung geben. I. Praxisnah und leicht verständlich geschrieben führt sie den Leser durch den Ausbildungsalltag. So widmet sie ein erstes Kapitel dem Ausbildungsmarketing und bespricht, wie Ausbildungsbetriebe die Suche nach geeigneten Azubis so optimal wie möglich gestalten. Wichtig hierbei sind u.a. die Bedarfsermittlung und die Erstellung eines Anforderungsprofils ebenso wie Employer Branding, also die Schaffung einer Arbeitgebermarke. Gieseler erläutert auch passgenau, wie eine optimale Stellenausschreibung formuliert werden sollte und auf welchen Wegen die Suche nach Azubis erfolgen kann.

              Sind dann Bewerber um einen Ausbildungsplatz gefunden, geht es um die Auswahl des passenden Azubis. Dieser Frage ist Kapitel 2 gewidmet. Hier bespricht die Autorin geeignete Auswahlverfahren und stellt auch Beispiele für den Ablauf möglicher Auswahlprozesse dar. Im nächsten Schritt erläutert sie den optimalen Start in die Ausbildung – vom Vertragsschluss bis zum Ausbildungsbeginn. Zwei Beispiele zum Ablauf des Starts der Ausbildung vermitteln dem Leser ein Gefühl für die optimale Vorgehensweise. Von enormer Wichtigkeit ist hierbei auch, Azubis von Beginn an zu motivierten. Hierfür gibt Gieseler wertvolle Tipps in Kapitel 4.

              Zu einer erfolgreichen Ausbildung gehören auch regelmäßige Gespräche und Feedback-Möglichkeiten sowie notfalls die Führung von Kritikgesprächen. Die notwendigen Hilfestellungen nebst Gesprächsleitfaden findet der Leser in Kapitel 5 sowie Tipps für Beurteilungsgespräche in Kapitel 6. Der wichtigen Frage, wie Wissen in professioneller Weise an Azubis vermittelt werden kann, geht Gieseler im nächsten Kapitel nach. Hier kann sich der Leser über passende Lehrmethoden informieren. Aber auch für Azubis selbst finden sich wertvolle Lerntipps. Abgerundet wird die Thematik mit der Darstellung der Möglichkeiten, selbständiges Arbeiten von Azubis zu fördern.

              Wer selbst ausbildet, macht die Erfahrung, dass es trotz optimaler Vorbereitung und Durchführung von Ausbildung auch zu Problemen mit Auszubildenden kommen kann. Wie mit diesen umgegangen werden kann, erläutert die Autorin in Kapitel 9 des Praxishandbuchs. Hier spricht sie Fragen an wie Suchtprobleme, Körpergeruch, nicht ordnungsgemäßes Führen des Berichtsheftes bis hin zu Gewaltsituationen im Ausbildungsalltag. Letztlich ist ein weiteres Kapitel 10 der Planung des Ausbildungsendes gewidmet. Sollen Auszubildende übernommen werden? Wie sieht es mit der Prüfungsvorbereitung und Prüfungsfreistellung aus? Wann ist ein Ausbildungszeugnis zu erstellen. Wie gehen Ausbilder vor, wenn die Prüfung nicht bestanden wird?

              Letztendlich verrät Gieseler in einem „Bonus-Kapitel“ aus ihrem reichen Erfahrungsschatz noch Tipps und Tricks für eine optimale Gestaltung von Ausbildungsverhältnissen. So stellt sie das von ihr erfundene „Superbuch für Azubis“ vor, gibt Tipps für ein optimales Zeit- und Selbstmanagement und vergisst auch das aktuelle Thema nicht, nämlich die Möglichkeit des Ausbildens im Homeoffice. II. Zusammenfassend kann dem Praxisbuch die „Note eins“ gegeben werden. Ausbilder finden in dem Werk eine Antwort auf die drängendsten Fragen im Ausbilderalltag. Sie erhalten praxisnah erläutert wertvolle Tipps für die optimale Gestaltung von Ausbildungsverhältnissen. Dies ermöglichen auch die zahlreichen Praxisbeispiele, die es dem Leser ermöglichen, die erlangten Informationen leicht im Ausbildungsverhältnis umzusetzen. Dem gleichen Zweck dienen die umfangreichen Checklisten, Vorlagen und Arbeitshilfen, auf welche der Leser über die begleitende Homepage zugreifen kann.

              Wer sich mit Fragen der Ausbildung befasst, wird in dem Praxishandbuch wertvolle Hilfestellungen und Tipps für die Gestaltung einer optimalen betrieblichen Ausbildung erhalten. Die Anschaffung des Werkes kann ohne Einschränkung empfohlen werden. (csh)

              Dr. Carmen Silvia Hergenröder (csh) ist als selbständige Rechts­ anwältin tätig. Sie wirkte als Dozentin an der Fachhochschule des Bundes der BfA in Berlin im Bereich des Bürgerlichen Rechts und an der Handwerkskammer für Unterfranken im Bereich des Bür­ gerlichen Rechts und des Arbeitsrechts. In ihrer langjährigen Pra­ xis als Referentin widmet sie sich insbesondere Seminaren zum Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie zum Betriebsverfassungs­ recht. Zusätzlich arbeitet sie als Herausgeberin und Autorin ju­ ristischer Literatur. Sie ist Lehrbeauftragte an der Technischen Hochschule Bingen.

              CASIHE@t-online.de

              Diese Seite benutzt Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

              Datenschutzerklärung