Recht

Arbeitsrecht

Aus: fachbuchjournal Ausgabe 3/2017

Viethen, Hans Peter / Wascher, Angelika: Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis 2017. München: Weiss Verlag 2017, Handbuch, 448 Seiten, ISBN 978-3-937015-56-9. € 58,00

I.

Das Handbuch von Viethen und Wascher zum Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis erscheint seit dem Jahre 1981 in jährlich aktualisierter Ausgabe. Nunmehr liegt es mit dem Stand 1. Januar 2017 vor. Auf knapp 500 „eng“ bedruckten Seiten beinhaltet das Werk eine Fülle von Informationen, welche Betriebspraktiker bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen benötigen. Ziel der Autoren ist es, knapp und verständlich eine Antwort auf die Fragen zu geben, die mit der Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern sowie mit der Durchführung des Arbeitsverhältnisses in Zusammenhang stehen.

II.

Diesem Anspruch wird „Der Ratgeber“ auch gerecht. Nach Darstellung der Grundbegriffe des Arbeitsrechts sowie der rechtlichen Grundlagen erörtern die Autoren zunächst Fragen rund um den Abschluss von Arbeitsverträgen, die Möglichkeit des Eingehens befristeter und Probearbeitsverhältnisse sowie der Teilzeitbeschäftigung. Hierbei werden auch die sog. Minijobs ausführlich besprochen.

Breiten Raum nimmt sodann die Erörterung der Durchführung von Arbeitsverhältnissen ein: Arbeitspflicht, Arbeitsort und vertragliche Arbeitszeit, Fragen des Arbeitsschutzes, die Nebenpflichten sowie die Haftung der Arbeitnehmer, die Vergütung (Mindestlohn, Vermögenswerte Leistungen, Betriebsrenten, Sicherung des Arbeitseinkommens), Fragen der Entgeltfortzahlung sowie des Erholungs- und Bildungsurlaubs, die Eltern-, Pflege- und Familienpflegezeit, Schutzpflichten und Gleichbehandlung im Unternehmen sowie Probleme bzgl. Arbeitnehmererfindungen und Betriebsinhaberwechsel. Im Anschluss daran besprechen die Autoren Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Anfechtung, Aufhebungsvertrag, Erreichen von Altersgrenzen, Kündigung und Kündigungsschutz, Abfindung, Zeugnis und Arbeitspapiere). Abgerundet werden die Ausführungen durch die Besprechung von Problemen der Arbeitnehmerüberlassung, des Jugendarbeits- und Mutterschutzes sowie des Schutzes schwerbehinderter Menschen, des Tarif- und Betriebsverfassungsrechtes bzw. des Arbeitsschutzes. Letztendlich erfährt der Leser auch Grundzüge des Verfahrensrechts (Arbeits- und Schiedsgerichte sowie vorgerichtliche Rechtsberatung).

III.

In insgesamt 37 Kapiteln stellen die Verfasser damit das Arbeitsrecht in seiner Gesamtheit mit Stand 1. Januar 2017 dar, wobei auch die aktuelle Rechtsprechung sowie Fachliteratur einschließlich der neuesten Betriebspraxis Berücksichtigung fand.

Darüber hinaus werden ergangene Neuregelungen umfassend dargestellt. So werden u.a. die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz, das Flexirentengesetz sowie die Erhöhung des Mindestlohnes besprochen Auch das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, welches zum 1. April 2017 in Kraft tritt, wurde bereits eingearbeitet. Gleiches gilt für die damit zusammenhängenden Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz und Bürgerlichen Gesetzbuch. Berücksichtigt werden zudem die Neuregelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, des Pflege- und Familienpflegezeitgesetzes sowie des Tarifeinheitsgesetzes.

Das Werk besticht durch absolute Praxisnähe. Es ist leicht verständlich geschrieben und klar gegliedert. Ein Inhaltsverzeichnis am Anfang und ein sehr ausführliches Stichwortverzeichnis am Ende des Buches erleichtern das Auffinden der gewünschten Literaturstelle. Umfangreiche Zitate ermöglichen zudem ein vertieftes Befassen mit der Problematik.

IV.

Alles in allem liegt mit dem Ratgeber von Viethen und Wascher ein umfang- und inhaltsreiches Nachschlagewerk in handlicher Form vor, welches den Arbeitsalltag der Betriebspraktiker erleichtert und ihnen rechtliche Sicherheit gibt. Es liefert nicht nur Antworten auf arbeitsrechtliche Fragestellungen, sondern – soweit im Zusammenhang sinnvoll und erforderlich – auch auf damit zusammenhängende betriebsverfassungsrechtliche sowie sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen. Wer mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen in der Praxis befasst ist, findet in dem Ratgeber eine wertvolle Hilfe. Das Werk kann uneingeschränkt empfohlen werden, wobei der im Hinblick auf die Informationsfülle moderate Preis von 58,00 EUR die Kaufentscheidung erleichtert. Der Leser darf sich bereits auf die nächste aktualisierte Auflage 2018 freuen. (csh)

 

Lentföhr, Christian / Ostermaier, Chistian / Vogt, Sylvia: Arbeitsrecht. Rechte und Pflichten für Führungskräfte und Personalverantworte. Reihe Betriebliche Praxis. Berlin: Walhalla 1. Auflage 2017. 248 S., kartoniert, ISBN 978-3-8029-4205-1. € 29,95

I.

Personalverantwortliche und Führungskräfte werden regelmäßig mit Problemen konfrontiert, die oftmals arbeitsrechtlicher Natur sind. Diese können Fragen des Personalrecruitments, des Abschlusses von Arbeitsverträgen, der Durchführung von Arbeitsverhältnissen bis hin zu deren Beendigung betreffen. Die Schwierigkeit bei der Beantwortung arbeitsrechtlicher Fragen besteht darin, dass es kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gibt, in welchem man nachschlagen und nach einer Lösung der sich ergebenden Problemstellungen suchen kann. Das Arbeitsrecht ist – zumindest derzeit noch – in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt, von denen man Kenntnis haben muss, um konkret nach Lösungsmöglichkeiten suchen zu können.

Hier bieten Lentföhr und Ostermaier, ihres Zeichens jeweils Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachwalt für Gesellschaftsrecht, und Vogt, Assossor juris, mit dem Besprechungswerk eine wertvolle Hilfe an. Sie wenden sich ausdrücklich an Führungskräfte und Personalverantwortliche und erläutern diesem ins Auge gefassten Nutzerkreis die Modalitäten des Arbeitsverhältnisses von der Begründung bis zur Beendigung einschließlich der nachvertraglichen Pflichten. Dabei werden neben Fragen des Individualarbeitsrechts auch die Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts sowie der Sozialversicherung besprochen.

Die Autoren beginnen im Rahmen ihrer Darstellung des Arbeitsrechts mit den Grundfragen des Arbeitsvertrages in seiner Abgrenzung zu freien Dienst- und Werkverträgen. Sie besprechen Fragen der Personalsuche, Modalitäten der Bewerbung sowie der Personalauswahl. Im Anschluss daran werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen sowie deren Inhaltskontrolle besprochen. Kapitel drei ist der Darstellung besonderer Vertragsarten wie z.B. befristeten und Teilzeitarbeitsverhältnissen, Minijobs und Job Sharing sowie Fragen der Zeitarbeit und der Beschäftigung von Ausländern gewidmet ist. In Kapitel 4 und 5 werden die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers sowie des Arbeitgebers im bestehenden Arbeitsverhältnis dargestellt, während Kapitel 6 Fragen des Betriebsübergangs und Kapitel 7 die grundsätzlichen Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen erläutert. Kapitel 8 ist den Pflichten bei Ende des Arbeitsverhältnisses und Kapitel 9 den Besonderheiten bei Ausbildungsverhältnissen gewidmet.

In Kapitel 10 stellen die Autoren die Grundsätze des kollektiven Arbeitsrechts dar und befassen sich kurz und knapp mit den wichtigsten Fragen des Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrechts sowie der Mitbestimmung. Letztendlich werden in Kapitel 11 grundsätzliche Fragen der Sozialversicherung erörtert. Wie diese Kurzübersicht des Handbuchs zeigt, werden von den Autoren die wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts einschließlich der Grundzüge der Sozialversicherung dargestellt und erläutert.

III.

Das Besprechungswerk überzeugt durch Praxisnähe. Zahlreiche Beispiele erläutern die arbeitsrechtlichen Problemfelder. Praxis-Tipps helfen bei der Umsetzung der dargestellten Rechtsgrundsätze. Benutzerfreundlich ist die klar aufgebaute und am Gang des Arbeitsverhältnisses ausgerichtete Gliederung des Praxishandbuchs, die optisch hervorgehoben in elf Kapitel untergliedert ist. Diese erleichtert dem Nutzer des Werkes ein schnelles Auffinden des gewünschten Passus.

Dabei verzichten die Autoren bewusst auf Zitate und weiterführende Literaturtipps, um die oftmals nicht juristisch vorgebildeten Führungskräfte und Personalverantwortlichen nicht zu verunsichern, sondern diese mit dem notwendigen arbeitsrechtlichen Grundlagenwissen kurz und knapp zu versorgen. Das Arbeitsrechtshandbuch ist für den genannten Nutzerkreis ein wertvolles Nachschlagewerk, welches auf knapp 250 Seiten aus allen Bereichen des Arbeitsrechts einschließlich der dargestellten Grundzüge der Sozialversicherung alle notwendigen Informationen bereithält, um sich stellende arbeitsrechtliche Probleme souverän und ohne großen Aufwand lösen zu können. Hierfür garantieren auch eine am Anfang des Buches abgedruckte Schnellübersicht sowie ein ausführliches Stichwortverzeichnis am Schluss des Werkes. Ein Arbeitsrechtsbuch von der Praxis für die Praxis geschrieben, welches als ersten Einstieg Führungskräften und Personalverantwortlichen uneingeschränkt empfohlen werden kann. (csh)

 

Böhm, Wolfgang / Poppelreuter, Stefan: Personal Recruitment, Ausschreibung – Bewerberscreening – Einstellungsgespräch. Leitfaden für die Praxis aus psychologischer und arbeitsrechtlicher Sicht. Berlin: Erich Schmidt Verlag, 8. Aufl. 2015. 287 S., kartoniert, ISBN 978-3-503-15800-3. € 39,80

I.

Fakt ist, dass sich Unternehmen oftmals schwer tun, Arbeitsplätze optimal zu besetzen. Steht fest, dass ein oder mehrere neue Arbeitnehmer eingestellt werden sollen, begeben sich die Unternehmen auf die Suche nach geeigneten Bewerbern. Hier sollte nichts dem Zufall überlassen bleiben, da Fehlbesetzungen schnell teuer werden können. Man denke nur an langwierige Kündigungsrechtsstreitigkeiten verbunden mit hohen Ausfallzeiten, höhere Krankheitstage etc. Zudem können Mitarbeiter, die nicht ins Team passen, die Arbeitsmotivation der anderen Kollegen negativ beeinflussen und im schlimmsten Fall sogar durch Unfreundlichkeit oder fehlende Motivation Kunden verprellen.

Aus diesem Grunde ist eine sorgfältige Personalauswahl die Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmensführung. Diese beginnt schon mit den Vorüberlegungen, welche Bewerber geeignet für die zu besetzenden Stellen sind, wie sich die Suche gestalten soll – z.B. über Printmedien, die eigene Homepage etc. – sowie über die Fragen und Methoden der eigentlichen Bewerberauswahl.

Die sich im Rahmen einer erfolgreichen Bewerberauswahl stellenden Fragen von der Ausschreibung, dem Bewerberscreening bis hin zum Einstellungsgespräch beleuchtet das Besprechungswerk ausführlich. Die Besonderheit besteht hierbei darin, dass die Problemkreise sowohl aus psychologischer als auch aus arbeitsrechtlicher Sicht besprochen werden.

II.

Im ersten Teil des Buches, welcher den psychologischen Grundlagen der Bewerberauswahl gewidmet ist, stellt Poppelreuter, seines Zeichens Diplom-Psychologe, zunächst die Funktionen und Möglichkeiten einer professionellen Personalauswahl mit folgenden Themen dar: Kosten durch unzureichende Personalauswahl einerseits sowie Nutzen durch professionelle Personalauswahl andererseits, die Anforderungen an Personalauswahlinstrumente und ihren Einsatz, die Arbeits- und Anforderungsanalyse als unabdingbare Voraussetzung für professionelle Personalarbeit sowie die unterschiedlichen Verfahren der Personalauswahl.

Im nächsten Kapitel befasst sich Poppelreuter mit der wichtigen Frage, wie man einen Bewerberpool gewinnt. Nur mit einem solchen haben Unternehmen eine optimale Auswahlmöglichkeit und können die am besten geeigneten Bewerber herausfiltern. In diesem Zusammenhang stellt er u.a. auch Überlegungen zu der Frage, ob sich eher eine interne oder besser eine externe Bewerbersuche anbietet.

Der nächste Abschnitt seiner Ausführungen ist dem Einstellungsgespräch gewidmet, welches möglichst professionell geführt werden sollte. Hierbei gibt er Tipps, wie Einstellungsgespräche optimal entwickelt und geführt werden können. Oftmals ist schon der Aufbau eines Bewerbergesprächs maßgebend dafür, ob sich dieses als erfolgreich darstellt. Der psychologische Teil endet sodann mit einem zusammenfassenden Resümee.

III.

Der arbeitsrechtliche Teil des Besprechungswerkes wurde von Böhm bearbeitet.

Dieser stellt eingangs zunächst die rechtlichen Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor. Diese sind bei der Suche nach geeigneten Bewerbern zwingend zu beachten. Anzeigen, die unter Verstoß gegen dieses Gesetz formuliert werden, können als diskriminierend bewertet werden mit der Folge eines Schadensersatzanspruchs des benachteiligten Bewerbers. Aber auch im Rahmen der eigentlichen Bewerberauswahl sind zwingend die Grundsätze dieses Gesetzes zu beachten. Bereits eine unbedachte Frage kann die genannte Rechtsfolge auslösen.

Der nächste Teil der juristischen Abhandlung ist sodann der Frage der rechtswirksamen Stellenausschreibung gewidmet. Böhm erläutert hierbei u.a. die nach § 8 AGG zulässige Ungleichbehandlung – bedingt durch sog. berufliche Anforderungen. So ist es nach den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zulässig, gegen dort enthaltene Diskriminierungsmerkmale zu verstoßen, sofern dies aus beruflichen Gründen notwendig ist: Für ein Dessous-Modell darf z.B. eine weibliche Bewerberin gesucht werden, ohne dass männliche Bewerber diskriminiert werden.

In der Folge bespricht Böhm Probleme des Bewerberscreenings unter datenschutzrechtlichen Aspekten. Im Anschluss daran läutert er, welche Fragen Bewerbern gestellt werden dürfen und ob u.U. sogar eine Offenbarungspflicht seitens des Bewerbers besteht. Eine solche ist z.B. anzunehmen, wenn sich jemand auf einen Schichtarbeitsplatz bewirbt und er aus gesundheitlichen Gründen nicht alle Schichten abdecken kann.

Sollen Bewerber eine Absage bekommen, ist ebenfalls Vorsicht geboten, um den Anschein einer Diskriminierung zu vermeiden. Auch hier gibt Böhm wertvolle Tipps und geht dabei auch der Frage nach, ob abgelehnte Bewerber einen Auskunftsanspruch gegen das Unternehmen haben können. Entscheidet sich das Unternehmen dann für einen Bewerber, stellen sich Fragen der Vertragsverhandlungen und des Vertragsschlusses, denen ebenso nachgegangen wird wie der gesetzlichen Vorgabe, dass der Betriebsrat im Rahmen einer Einstellung zu beteiligen ist.

Das Besprechungswerk greift ein wichtiges Thema auf und behandelt dieses praxisnah und souverän. Es werden sämtliche Fragen des Personal Recruitments sowohl aus psychologischer als auch aus juristischer Sicht beleuchtet. Der Nutzer des Werkes erhält einen guten Überblick über die optimale Bewerberauswahl. Dadurch kann er Ärger und unnötige Kosten bei der Besetzung offener Stellen vermeiden. Die Besonderheit dieses Leitfadens zur Auswahl geeigneter Bewerber ist der psychologische Teil von Poppelreuter. Ohne die Beachtung psychologischer Grundlagen werden sich Arbeitgeber bei der Besetzung offener Stellen mit dem optimalsten Bewerber schwertun.

Das Werk kann Arbeitgebern sowie Personalverantwortlichen bedenkenlos empfohlen werden, wenn es um die Frage des bestmöglichen Auswahlverfahrens geht. (csh)

 

Gutmann, Joachim: Flexible Arbeit – inkl. Arbeitshilfen online. Zeitarbeit, Werkvertrag, Outsourcing. Freiburg: Haufe 2017, 252 Seiten, Broschur, ISBN 978-3-648-09618-5. € 39,95

Flexibilisierung der Arbeitszeit ist für Unternehmen ein wichtiger Faktor, um einen Handlungsspielraum beim Einsatz von Personal zu erlangen und effektiv und kostenbewusst arbeiten zu können. Die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern, die Vergabe von Projektarbeit auf der Grundlage von Werk- und Dienstverträgen sowie das Outsourcing von Unternehmensaufgaben sind von der heutigen Unternehmenswirklichkeit nicht mehr wegzudenken. Aktuell wurde in diesem Zusammenhang auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zum 1. April 2017 reformiert, um die Grundlagen der „Leiharbeit“ bzw. „Arbeitnehmerüberlassung“ konkreter zu definieren und insbesondere Tatbestände verdeckter Arbeitnehmerüberlassung besser in den Griff zu bekommen.

Gutmann bespricht in seinem Werk die Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitformen, um dem Leser einen Überblick für mögliche Flexibilisierungsformen beim Personaleinsatz zu geben. Hierbei befasst er sich vertieft mit dem gesetzlichen Rahmen vorhandener Möglichkeiten sowie den hierzu einschlägigen tariflichen Bestimmungen. Für Praxisnähe und Benutzerfreundlichkeit sorgen zahlreiche Arbeitshilfen in Form von Checklisten sowie diverse Abbildungen. Zudem hat der Leser die Möglichkeit des Zugriffs auf diverse Online-Dokumente wie Gesetze und Verordnungen, Tarifverträge, Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit sowie Musterverträge wie einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, einen Arbeitsvertrag für Zeitarbeitnehmer sowie eine Arbeitsschutzvereinbarung. Ein Verzeichnis der jeweiligen Quellen findet sich auf den Seiten 16 ff zum erleichterten Auffinden der genannten Arbeitshilfen. Auf Seite 152 erfährt der Leser den Zugangscode zum Download.

II.

In diesem Handbuch zur flexiblen Arbeit befasst sich der Autor einleitend in Kapitel 1 mit allgemeinen Überlegungen zur Flexibilisierung der Arbeit, Fragen der Entwicklung des Fachkräftebedarfs sowie der nachhaltigen HR-Flexibilisierung sowie die dadurch erforderlich werdenden Anforderungen an die Personalplanung. Als Online-Arbeitshilfe findet der Leser auf Seite 33 eine Checkliste, wie er seine Personalplanung optimieren kann.

In Kapitel 2 stellt der Autor die einzelnen Flexibilisierungsformen vor wie die Arbeitnehmerüberlassung, den Abschluss von Werk- und Dienstverträgen, die Modalitäten von Outsourcing bzw. von Transfergesellschaften.

In Kapitel 3 erfährt der Leser die jeweiligen rechtlichen Grundlagen. Hervorzuheben ist, dass der Autor bei der Arbeitnehmerüberlassung die ab 1. April 2017 aktuelle Rechtslage zugrundelegt.

In einem weiteren Kapitel befasst sich der Autor mit der Tariflandschaft in der Zeitarbeit und bespricht in Kapitel 6 die einzelnen Vertragsverhältnisse im Rahmen der Zeitarbeit. Hierbei gibt er im nächsten Kapitel wichtige Tipps bei der Auswahl geeigneter Anbieter und bespricht im letzten Kapitel die Abläufe und Prozesse vor Einsatzbeginn sowie während des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern.

III.

Das Besprechungswerk ist eine wertvolle Hilfe bei Fragen der Flexibilisierung von Arbeit. Der Leser findet zahlreiche Anregungen für einen flexiblen Einsatz von Personal. Für Praxisnähe sorgen die online gestellten Arbeitshilfen, die problemlos und einfach heruntergeladen werden können. Zudem helfen zahlreiche Tipps bei der Umsetzung der erarbeiteten Vorschläge. Ein absolut empfehlenswertes Handbuch für jeden, der mit Detailfragen der Flexibilisierung von Arbeit befasst ist. (csh)

 

Hartmann, Dietmar: Leitfaden für Ausbildungsbeauftragte in der betrieblichen Praxis. Renningen: expert Verlag 3. neu bearbeitete Auflage 2017. 102 Seiten, Softcover. ISBN 978-3-8169-3403-5. € 22,00

I.

Eine der spannendsten Aufgaben im Betrieb ist die Ausbildung von jungen Menschen. Durch Sparmaßnahmen ist es derzeit leider oft so, dass die Ausbildung „nebenher“ läuft und die Mitarbeiter ihre Ausbildungsaufgaben nur am Rande erledigen. Das ist wirklich bedauerlich. Denn Ausbildungsbeauftragte haben die Möglichkeit, qualitativ hochwertige Ausbildung anzubieten und auf diese Weise für das Unternehmen kompetente neue Mitarbeiter zu formen. Dies verkennen Unternehmen leider zu oft und geben ihren Ausbildungsbeauftragten einen unzureichenden zeitlichen Rahmen, um die Ausbildung effektiv und im Sinne der Schaffung eines kompetenten Nachwuchses für das Unternehmen zu gestalten.

Hier möchte Hartmann mit seinem Werk eine Hilfe anbieten, damit Ausbildungsbeauftragte trotz knapper Zeitressourcen „ihre Auszubildenden“ so effektiv wie möglich durch ihre Ausbildung begleiten. Der Autor war selbst langjähriger Ausbildungsbeauftragter, ist geprüfter Ausbildungs- und Weiterbildungspädagoge (IHK) und arbeitet als Trainer und Dozent für Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen von Auszubildenden und Ausbildern für namhafte Unternehmen. Er ist u.a. Mitglied im Schlichtungsausschuss der IHK Frankfurt/Main.

II.

Im Rahmen seines Handbuchs bietet er Ausbildungsbeauftragten zahlreiche Hilfestellungen: Er befasst sich einleitend mit Fragen des Zeitmanagements und bespricht, wie Ausbildungsbeauftragte ihre persönliche Arbeit mit der Betreuung von Auszubildenden effektiv in Einklang bringen können. Im Anschluss daran gibt er wertvolle Tipps, welche Unterweisungsmethoden angewandt werden können, um Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln. Zu diesem Zweck hat er eine 4-Stufen-Methode entwickelt: Vorbereiten, Vorführung und Erklärung, Nachmachen und Erklärung sowie selbständig üben und arbeiten lassen. Wichtig ist auch die Lernprozessbeteiligung, die er eingehend erläutert und hierbei wertvolle Tipps gibt. Zudem erklärt er Ausbildungsbeauftragten, in welcher Form Schlüsselqualifikationen wie Fach-, Methoden-, Personal- und Sozialkompetenz vermittelt werden können. Nicht vergessen wird auch die Erläuterung, wie Ausbildungsleistungen beurteilt und bewertet werden können. Von großer Wichtigkeit ist das Konfliktmanagement. Wie kann ich mit „schwierigen“ Auszubildenden umgehen und Konflikte lösen? Hierbei sollte sich der Ausbildungsbeauftragte die Frage stellen, wie sein Auszubildender „tickt“. Grundlage dieser Ausführungen ist die 17. Shell Jugendstudie 2017. Optimal kann ein Ausbildungsbeauftragter dann mit Auszubildenden umgehen, wenn er sich die Frage stellt, „was erwarte ich von meinem Auszubildenden – was erwarten sie von mir?“ Hier erhält der Leser wertvolle Tipps und kann entsprechende Stellungnahmen Auszubildender sowie Ausbildungsbeauftragter nachlesen.

Zur Abrundung beinhaltet das Handbuch Auszüge aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz, welches in rechtlicher Hinsicht Sonderregelungen für jugendliche Auszubildende beinhaltet. Zur vertieften Befassung mit der Problematik findet der Leser auf Seite 73 einen Quellennachweis, auf Seite 73 f. weiterführende interessante Links, auf S. 76 weiterführende Literatur sowie auf Seite 78f. Hinweise zu Workshops und Seminaren für Ausbildungsbeauftragte. Wer als Ausbildungsbeauftragter im Ausbildungswesen tätig ist, findet in diesem kurz gefassten Handbuch wertvolle Tipps, um seine Ausbildungstätigkeit noch effektiver zu gestalten. (csh)

Dr. Carmen Silvia Hergenröder (csh) ist als selbständige Rechtsanwältin tätig. In ihrer langjährigen Praxis als Referentin widmet sie sich insbesondere Seminaren zum Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie zum Betriebsverfassungsrecht. Zusätzlich arbeitet sie als Herausgeberin und Autorin juristischer Literatur. Sie ist Lehrbeauftragte an der Technischen Hochschule Bingen.

CASIHE@t-online.de

 

Preis, Ulrich / Ulber, Daniel, WissZeitVG. Kommentar zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz, Luchterhand Verlag, 2. Auflage, Köln 2017, 562 S., ISBN 978-3-472-08957-5. € 59,00

Arbeitsverhältnisse werden nicht selten befristet abgeschlossen. Entsprechend zeitlich limitierte Beschäftigungen findet man nicht nur bei zur Aushilfe eingestellten Arbeitnehmern, bei der zweckgebundenen Einstellung für begrenzte Projekte oder im öffentlichen Dienst, wenn Haushaltsmittel nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung gestellt werden, sondern auch in der Privatwirtschaft, um konjunkturell bedingte Ungewissheiten des Personalbedarfs aufzufangen. Wie sich § 620 BGB entnehmen lässt, sind Befristungen grundsätzlich zulässig. Die Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis gebietet jedoch Einschränkungen. Die Rechtsordnung kann Befristungen nicht unbeschränkt hinnehmen, weil durch sie der Schutz vor Entlassungen, wie ihn vor allem das Kündigungsschutzgesetz beinhaltet, umgangen werden könnte. Das gilt in erster Linie für sogenannte Kettenarbeitsverhältnisse, also wiederholte Befristungen, aber je nach Sachlage auch schon bei einmaliger Befristung. Durch den Kündigungsschutz soll dem Arbeitnehmer der Arbeitsplatz erhalten werden und lediglich bei Vorliegen sachlicher Gründe genommen werden können. Daraus ergibt sich, dass eine Befristung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nur insoweit zulässig sein kann, als für sie ein hinreichender sachlicher Grund vorhanden ist.

Grundnorm des arbeitsrechtlichen Befristungsschutzes ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz, welches einen nicht abschließenden Katalog von Befristungsgründen enthält. Allerdings existiert eine Reihe vorrangiger spezialgesetzlichen Vorschriften, die Bedürfnissen bestimmter Branchen bzw. besonderen Konstellationen Rechnung tragen wollen.

Ein solches Sonderbefristungsrecht enthält das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZVG) für den Wissenschaftsbereich, also insbesondere Universitäten, Fachhochschulen und Forschungsinstitute. Es trägt damit zum einen den insoweit bestehenden spezifischen Bedürfnissen der Branche Rechnung, die zur Sicherung ihrer Innovationsfähigkeit auf eine stete Personalfluktuation angewiesen ist und zum anderen schon wegen zeitlich nur begrenzt zur Verfügung stehender Drittmittel auch einen schwankenden Personalbedarf hat. Auf der anderen Seite ist natürlich auch bei den Beschäftigten wissenschaftlicher Einrichtungen der Arbeitnehmerschutz zu gewährleisten. Wohl jede deutsche Hochschule sah sich schon Entfristungsklagen von Arbeitnehmern gegenüber, denen die Weiterbeschäftigung nach Ablauf ihres Zeitvertrages verweigert wurde. Insbesondere Mitarbeiter, welche viele Jahre ihres Lebens auf der Grundlage von Zeitverträgen in Fakultäten bzw. Fachbereichen beschäftigt waren und aufgrund ihres Lebensalters außerhalb der Hochschulen keine Perspektiven mehr sehen, versuchen sich auf diesem Wege einzuklagen. Einzuräumen ist dabei, dass bis vor nicht allzu langer Zeit die bestehende Rechtslage durchaus fragwürdig genutzt werden konnte und teilweise auch genutzt wurde. Insbesondere mit einer seinerzeit zulässigen Aneinanderreihung von Kurzbefristungen konnte das Personal an die Kette gelegt werden, musste es doch jederzeit auf einen neuen – natürlich wieder befristeten – Vertrag aus sein. Durch die Novellierung des WissZVG im Jahre 2016 sollten entsprechende Missstände beseitigt werden. Die Gegenleistung für die Befristung, nämlich die wissenschaftliche und künstlerische (Weiter)Qualifikation, findet sich nun ausdrücklich im Gesetz niedergeschrieben, nämlich in § 2 Abs. 1 S. 1 WissZVG.

Mit der Neuregelung sind freilich viele neue Fragen aufgetaucht. Die Personalabteilungen der Hochschulen – stets in Sorge vor Entfristungsklagen – sind vielfach auf eine restriktive Linie eingeschwenkt. Befristungen sollen so rechtssicher wie möglich sein. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass Preis/ Ulber eine Neuauflage des Kommentars zum WissZVG vorgelegt haben. Nach einer kurzen Einleitung (S. 1 – 29) folgt die Erläuterung der einzelnen Bestimmungen, immerhin nehmen die gerade mal sieben Paragrafen 246 Seiten in Anspruch. Vervollständigt wird die Kommentierung durch vier Anhänge (S. 279 – 545). Frühere Fassungen des Hochschulbefristungsrechts finden sich in Anhang 1, landesrechtliche Regelungen zu Personalkategorien in Anhang 2 und Mitarbeitertypen in den Bundesländern in Anhang 3. Rd. 220 S. stark ist dann der vierte Anhang, in welchem die einschlägigen Bestimmungen der Landeshochschulgesetze von Baden-Württemberg bis Thüringen abgedruckt werden. Ein vorzügliches Stichwortverzeichnis hilft dem eiligen Leser (S. 547 – 562). Hervorzuheben an der Kommentierung von Preis/Ulber ist die Praxisrelevanz. Gerade problematische Fragen werden ausführlich angesprochen, so wird in den Erläuterungen zu § 1 WissZVG vertieft auf den Begriff der wissenschaftlichen Dienstleistung eingegangen (Rn. 16 ff.). In der Tat handelt es sich insoweit um ein Grundproblem, denn warum soll „normale“ Lehrtätigkeit eine durch das WissZVG privilegierte Befristung rechtfertigen können. Die Ausführungen in den Rn. 41 – 51 seien hier den Personalverantwortlichen ausdrücklich empfohlen. Breiten Raum nimmt auch die Kommentierung zu § 2 WissZVG ein, hervorzuheben sind dabei die Überlegungen zur sachgrundlosen Befristung (Rn. 4 ff.), zur Drittmittelbefristung (Rn. 79 ff.), zur Anrechnung früherer Beschäftigungen (Rn. 123 ff.) sowie zur einseitigen Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages (Rn. 164 ff.). Alle angesprochenen Punkte haben schon vielfach die Arbeitsgerichte beschäftigt. Weniger brisant, aber ebenso kundig werden dann § 3 WissZVG (Privatdienstvertrag), § 4 WissZVG (Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten Hochschulen) sowie § 5 WissZVG (Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen) erklärt. Für jeden Lehrstuhl relevant sind dann wieder die Darlegungen zu wissenschaftlichen Hilfskräften (§ 6 WissZVG). Und auch im Hinblick auf die Übergangsregelung in § 7 WissZVG wird man nicht im Stich gelassen. Fazit: Wer einen vertieften Blick ins WissZVG werfen muss oder will, wird an dem Kommentar von Preis/Ulber nicht vorbeikommen. Den Personalern an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen sei er wärmstens empfohlen. (cwh) ¢

Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder (cwh), cwh@uni-mainz.de

 

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