Recht

Kirchliches ­Arbeitsrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 6/2020

Herbert Deppisch / Robert Jung / Erhard Schleitzer, Praxis der Mitarbeitervertretung von A bis Z. Das Lexikon für die Evangelische Kirche und Diakonie, Bund-Verlag 5. aktualisierte. u. überarb. Auflage 2020, 992 S., Buch inkl. Online-Nutzung, ISBN 978-3-7663-6882-9, € 58,00.

Das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) in der Evangelischen Kirche ist ein kirchliches Gesetz zur Regelung der betrieblichen Mitbestimmung für Beschäftigte in den Kirchenverwaltungen sowie deren Einrichtungen wie z.B. der Diakonie. Es regelt u.a. die Bildung und Zusammensetzung der Mitarbeitervertretung, deren Wahl und Amtszeit, die Rechtsstellung der Mitglieder, die Geschäftsführung, Aufgaben und Befugnisse der Mitarbeitervertretung, die Interessenvertretung besonderer Mitarbeitergruppen, den Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen sowie letztendlich den kirchengerichtlichen Rechtsschutz. Die Tätigkeit der MAV ist anspruchsvoll und vielschichtig. Ihre Mitglieder müssen über ein breites Fachwissen verfügen und sind zudem darauf angewiesen, sich bei Zweifelsfragen schnell und unbürokratisch informieren zu können. Hier kann ihnen das Besprechungswerk empfohlen werden. Dieses versteht sich nicht als Kommentar zum MVG oder zur AVR Diakonie, sondern als Lexikon für die Beantwortung der zahlreichen Fragen, die sich regelmäßig in der täglichen MAV-Praxis stellen.

I. In knapp 180 Stichwörtern – von A „Abfindung“ bis Z „Zuweisung“ – bietet das Lexikon auf nahezu 1.000 Seiten Umfang Antworten auf alle wichtigen Fragen der Mitarbeitervertretung. Diese sind so gefasst, dass sie auch der nicht juristisch vorgebildete Nutzer leicht lesen und verstehen kann.

Kommt z.B. eine Frage im Zusammenhang mit Urlaub auf, kann sich der Nutzer das Stichwort „Urlaub“ zur Handnehmen. Dort findet er grundsätzliche Erklärungen dazu, was man unter „Urlaub“ versteht, welche Urlaubsarten und dazugehörenden rechtlichen Bestimmungen es gibt, wie das Urlaubsentgelt zu berechnen ist und welche Bedeutung Urlaubsfragen für die MAV sowie die Beschäftigten haben. Zur vertieften Befassung mit der Problematik wird auf weiterführende Literatur verwiesen. In dieser Form sind sämtliche Stichwörter aufgebaut. Mithin findet der Nutzer unter dem jeweiligen Stichwort rasch eine Information über die jeweilige Problematik und dann jeweils Ausführungen zur Bedeutung dieser Frage für die MAV, sprich in welcher Weise diese bei der Problematik zu beteiligen ist.

Diese klare Struktur des Besprechungswerkes erleichtert die Arbeit mit diesem ungemein. Diesem Zweck dienen auch das ausführliche Inhaltsverzeichnis am Anfang des Lexikons sowie das sehr ausführlich gehaltene Stichwortverzeichnis im Anhang.

Hilfreich für die Arbeit der MAV sind auch die im Anhang abgedruckten wichtigen Adressen mit Stand April 2020.

II. Das Lexikon wurde für die 5. Auflage grundlegend überarbeitet. Neu aufgenommen wurden mehr als dreißig neue Stichworte wie z.B. Kurzarbeit, Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf die MAV, der neue „Datenschutz im MAV-Büro“, „Arbeitsstättenverordnung“ oder z.B. „Behinderung der MAV“ sowie „Stellenbeschreibung“. Mit dem Rechtsstand Mai 2020 wurde zudem neue Rechtsprechung eingearbeitet, insbesondere die des EuGH sowie des BAG – insbesondere zur Auslegung des Selbstverwaltungsrechts der Kirchen. Eingearbeitet wurden u.a. auch das sog. Chefarzt-Urteil des EuGH aus dem Jahre 2018 oder aber das Egensberger-Urteil des EuGH aus dem gleichen Jahre. Berücksichtigt wurden zudem die gesetzlichen Neuerungen insbesondere im MWG-EKD, das neue Datenschutzrecht, das neue Entgelttransparenzgesetz sowie die Neuregelungen im Recht der Schwerbehinderten. Neu ist ein Online-Zugriff auf alle Stichwörter und Arbeitshilfen. Dieser ist mit einen Update-Newsletter verbunden. Vorne im Lexikon auf der Innenseite des Umschlags finden sich die Zugangsdaten. Nach Registrierung hat der Nutzer Zugriff auf alle Stichwörter und Arbeitshilfen des Lexikons. Dies hat eine unwahrscheinliche Arbeitserleichterung zur Folge, da der Nutzer jederzeit und überall Zugriff auf das Werk hat, sich die entsprechenden Passagen auch auf seinen PC laden, bearbeiten, einfügen und drucken kann. Die Lizenz zur Nutzung gilt bis zum Erscheinen der 6. Auflage.

III. Damit ist das Besprechungswerk nicht nur eine großartige Informationsquelle für die MAV, sondern auch eine Hilfestellung bei der Bearbeitung entsprechender Fälle. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass selbstverständlich nicht nur die MAV, sondern auch die betroffenen Dienststellen der Evangelischen Kirche und der Diakonie das Werk mit großem Nutzen verwenden können. Es kann für den entsprechenden Nutzerkreis wärmstens zur Anschaffung empfohlen werden. (csh)

Dr. Carmen Silvia Hergenröder (csh) ist als selbständige Rechtsanwältin tätig. Sie wirkte als Dozentin an der Fachhochschule des

Bundes der BfA in Berlin im Bereich des Bürgerlichen Rechts und an der Handwerkskammer für Unterfranken im Bereich des Bürgerlichen Rechts und des Arbeitsrechts. In ihrer langjährigen Praxis als Referentin widmet sie sich insbesondere Seminaren zum Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie zum Betriebsverfassungsrecht. Zusätzlich arbeitet sie als Herausgeberin und Autorin juristischer Literatur. Sie ist Beraterin einer Schlichtungsstelle für Ausbildungsstreitigkeiten. CASIHE@t-online.de

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