Geschichte, Recht

Über die Beteiligung der Justiz am Staatsterror der Nazis

Aus: fachbuchjournal Ausgabe 5/2017

Es ist hoch an der Zeit, das Verhalten der Justiz, also der Richter, Staatsanwälte und der anderen Juristen in den juristischen Berufen in Anwaltschaft, Behörden und Universitäten in der Nazizeit und in der Nachkriegszeit stärker und detaillierter zu beleuchten, als das bisher geschehen ist.

Wer, wie ich, in den 60ger Jahren Rechtswissenschaften studierte, erfuhr von seinen Hochschullehrern kaum etwas darüber. Die eindrucksvolle und damals viel bekämpfte Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ half; wer aber fragte, wie denn unsere Professoren, unsere ausbildenden Richter oder die Gerichtspräsidenten und Staatsanwälte unseres zuständigen Oberlandesgerichts sich verhalten hatten, kam nicht weiter. Wenn überhaupt eine Antwort kam, dann bestand sie aus abwiegelnden oder verharmlosenden Phrasen. Oder aus den bekannten Worten: Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein. Schuld war höchstens die schreckliche Diktatur der Nazis, aber die war jetzt ja vorbei. Persönliche Verantwortung oder gar Verstrickung? Fehlanzeige. Nur wenige gaben wirklich Antworten, Fritz Bauer, der hessische Generalstaatsanwalt und Richard Schmid, der Stuttgarter OLG-Präsident gehörten dazu.

Die heutige Generation der Studierenden hat es leichter. In den letzten Jahren sind mehr und detaillierte Arbeiten zu der Beteiligung der Justiz am Staatsterror der Nazis erschienen. Auch Abhandlungen über den sehr häufig schändlichen Umgang der Behörden und Gerichte der Bundesrepublik Deutschland mit den Opfern und deren Angehörigen. Die machen auch deutlich, wie hoch die Schutzwälle aus Schweigen und Verfahrenshindernissen waren, die von persönlich in das Nazi-Unrecht verstrickten Angehörigen der bundesrepublikanischen Justiz oder von ihnen treu ergebenen Schülern zugunsten der Richter und Staatsanwälte der Nazizeit errichtet und verteidigt wurden. Auch Öffentlichkeit und Politik waren an Aufklärung oder Aufarbeitung kaum interessiert. Für den Bereich des Nazi-Reichsjustizministeriums in den Jahren 1933–1945 und den Einfluss seiner willfährigen NaziJuristen auf die Gesetzgebung der jungen Bundesrepublik haben erst die Rosenburg Dokumentationen des Bundesministeriums der Justiz wichtige Aufschlüsse gegeben. Sie zeigen nicht nur die beklagenswerte personelle Kontinuität, sondern machen auch verständlicher, warum längst als Verfassungswidrig erkannte Gesetze in den 50ger und 60ger Jahren und darüber hinaus weiter galten. Und durchsichtig, warum die Verfolgung von Nazi-Juristen nicht stattfand und auch damals längst überfällige Reformen, z. B. die zur Änderung des Strafvollzugsrechtes, des Demonstrationsstrafrechts oder der Streichung des § 175 StGB unterblieben sind oder jahrelang verzögert wurden.

Mit ihren Recherchen setzen Renate Citron-Piorkowski und Ulrich Marenbach ebenso wie Christoph Schneider die notwendige Aufarbeitung fort. Ihre gut geschriebenen und durch Nachweise sorgfältig belegten wissenschaftlichen Arbeiten verdienen gelesen zu werden. Die Lektüre ist spannend und anspruchsvoll, der Inhalt indes meist bedrückend.

Zu „Verjagt aus Amt und Würden“

Renate Citron-Piorkowski, Ulrich Marenbach schildern die Zeit der „Säuberung“ der Justiz durch die Nazis 1933 anhand genau recherchierter Lebensläufe von 14 Richtern des Preußischen Oberverwaltungsgerichts in Berlin. Den Nazis ging es um die Unterordnung der Gerichtsbarkeit unter die Politik des Führers und um die Zerstörung der in einem Rechtstaat unverzichtbaren Unabhängigkeit der Justiz. Missliebige Richter sollten entlassen oder auf Posten versetzt werden, wo sie den Nazis nicht in die Quere kommen konnten. Diese Säuberung lief unmittelbar nach der mit der Mehrheit aus Nationalsozialisten, Konservativen und Liberalen beschlossenen Selbstentmachtung des Reichstags durch das Ermächtigungsgesetz an. Die Autoren des Buchs, selbst Juristen, haben die Personalakten der damals am wichtigen Preußischen OVG in Berlin tätigen Richter und viele zusätzliche Dokumente aus den Archiven durchforscht. Sie schildern im Einzelnen, welche Richter warum „gesäubert“ wurden, was mit den Betroffenen geschah und wie es ihnen und ihren Angehörigen, falls sie die Naziherrschaft und den Krieg überlebten, in der Bundesrepublik erging.

Im Preußischen OVG arbeiteten 1933 in 8 Senaten 52 Richter. 14 dieser Richter wurden „gesäubert“. Grundlage der Säuberung war das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom April 1933, ein Regierungsgesetz, dessen Regelungen durch Rechtsverordnung auf die Richter ausgedehnt worden waren. Die Richter mussten ihren Lebenslauf, ihre Religion und weitere Angaben zu ihrer Person und Haltung in einen Fragebogen eingeben – die Autoren haben auch dieses bemerkenswerte Dokument in ihre Arbeit aufgenommen. An der Aktion aktiv beteiligt waren insbesondere der damalige OVG-Präsidenten Drews und der ehemalige Personalreferent des OVG, Schellen, der von Göring mit der „Säuberung“ des OVG beauftragt worden war. Drews, ein bekannter Verwaltungs- und Polizeirechtler, der auch den Jurastudierenden meiner Generation durch „den Drews-Wacke“ noch ein Begriff ist, nutzte die Säuberung nicht nur, um Auftrags gemäß Gegner der Nazis zu entfernen, sondern auch ganz opportunistisch, um jene Richter loszuwerden, die er persönlich nicht mochte. Drews gab die Fragebogen an die Richter aus, mit denen die Säuberung begann und versuchte höchstens in Einzelfällen, und auch dann nur mit geringem Nachdruck, im einen oder anderen Fall besonders krasser Entscheidungen mäßigend einzugreifen. Sein Verhalten zeigt, wie sehr die Nazis sich damals auf die breite Masse der Juristen stützen konnten. Es spiegelt auch wieder, wie eilfertig sich ein fachlich anerkannter und früher durchaus an gewissen rechtstaatlichen Elementen orientierter Jurist zu einem autoritären Gefolgsmann der Nazis wandelte. Die Autoren belegen Drews Verhalten nicht nur mit Dokumenten über seine Aktivitäten im Zusammenhang mit der Säuberung der 14 OVG-Kollegen, sondern auch mit Zitaten aus der Rede, mit der Drews sich 1937 mit 67 Jahren in den Ruhestand verabschiedete: Vier Jahre nach der Zerstörung des Rechtstaats, zwei Jahre nach Inkrafttreten der schändlichen Nürnberger Gesetze, fühlte sich dieser deutsche Spitzenjurist dazu bemüßigt, seine Abschiedsrede mit einer Eloge auf die Selbstbesinnung des deutschen Volkes und auf die Wiedergewinnung seiner Ehre durch die Nazis und schließlich mit einem dreifachen „Sieg-Heil“ auf Führer Volk und Vaterland abzuschließen.

Der andere Aktivist der Säuberung war ein dafür offensichtlich besonders geeigneter Nazi-Scharfmacher im Preußischen Innenministerium. Citron/Piorkowski und Marenbach schildern anhand der von ihnen recherchierten Personalakten und anderer aufgefundener Dokumente, wie fanatisch und machtbewusst der ehemalige Personalreferent des Preußischen OVG, Schellen, vorging: Nazi-Gefolgschaft und nahezu grenzenloser persönlicher Ehrgeiz und Eitelkeit, aber auch Rachsucht lassen sich aus den Dokumenten als Beweggründe herauslesen. Richter, die er nicht mochte oder mit denen er fachliche Auseinandersetzungen gehabt hatte, verfolgte er gnadenlos und nutzte das im Einzelfall durchaus vorhandene Ermessen zusätzlich zu ihren Lasten. Nur Kollegen, die er persönlich mochte und die seiner Eitelkeit schmeichelten, hatten überhaupt eine Chance auf mildere Entscheidungen. Schellen wäre gerne schneller befördert worden, schaffte es aber durch persönliche Streitereien mit hohen Nazifunktionären erst 1936, zum Senatspräsidenten ernannt zu werden. Er starb kurz vor Ausbruch des zweiten Weltkriegs und musste sich leider niemals verantworten.

Von den 52 OVG-Richtern und 8 Senatspräsidenten wurden 14 Richter „gesäubert“. Die Übrigen – immerhin die große Mehrheit – konnten bleiben, passten sich an, ordneten sich unter oder unterstützten die Vorgaben der Nazis aktiv, auch das eine Wiederspiegelung der allgemeinen Juristenhaltung damals. Die Schilderungen der Lebensläufe der betroffenen 14 Richter des Preußischen OVG geben einen lebendigen Einblick in das rücksichtlose Vorgehen der Nazis, aber auch in die vergeblichen Versuche der Betroffenen, sich gegen Unrecht und Entwürdigung zu wehren. Sie belegen zugleich die obrigkeitsstaatliche Demokratiefeindschaft der Juristen und ihre aggressive Ablehnung von Juden, Linken und Demokraten, ohne die das Vorgehen der Nazis nicht möglich gewesen wäre. Im Übrigen herrschte auch bei den Richtern, die den Nazis durchaus distanziert gegenüber standen, Feigheit und Anpassung vor. Mut und Anstand, die Menschen retten konnten, gab es; die von der Säuberung Betroffenen fanden sie unter ihren Kollegen jedoch kaum. Es ist wichtig, alles das in Erinnerung zu rufen, auch wenn die Schilderungen der Entwürdigung und Vernichtung der rechtsstaatlich und demokratisch denkenden Richterpersönlichkeiten und ihrer Familien deprimieren müssen. Auch das Leben jener „Gesäuberten“, die nicht in den KZs ermordet wurden, war zumeist schlimm. Insgesamt wurden die 14 „Gesäuberten“ entweder entlassen oder auf niedrigere Verwaltungspositionen versetzt, wobei Einige wenigstens ihre Bezüge weiter erhielten. Ein Teil von ihnen wurde zwangsweise pensioniert, mit oder ohne Bezüge. Wenigen Privilegierten wurde die „Wahl“ zwischen Zwangspensionierung und Versetzung gestattet.

Besonders verhasst bei den Nazis waren diejenigen Richter des OVG, die in der Weimarer Republik als Mitglieder von SPD oder liberalen Parteien oder/und in den Reihen des Republikanischen Richterbundes oder des Reichsbanners für Demokratie und Rechtstaat eingetreten waren. Wenn dann noch ihr jüdischer Glaube dazu kam, bei einigen reichten auch jüdische Vorfahren oder Vermutungen in diese Richtung, dann mussten sie mit dem Schlimmsten rechnen.

Genau das passierte Samuel Siegfrid Fritz Citron, einem herausragenden Juristen, Protestant mit jüdischen Vorfahren. Er wurde von Schellen als „rassischer Volljude“ gnadenlos verfolgt. Die Autoren bemerken zurecht, dass die von Schellen verwandte Bezeichnung „rassischer Volljude“ damals noch außergewöhnlich war und führen sie als weiteren Hinweis auf Schellens Fanatismus an. Sie wurde erst später, 1935, in die schändlichen Nürnberger Rassegesetze aufgenommen. Citron wurde alles weggenommen: Amt, Einkünfte und juristische Arbeitsmöglichkeiten; er durfte auch seinen bekannten Kommentar zum Genossenschaftsrecht nicht weiter bearbeiten.

Seine Familie wurde verfolgt, Citron musste von ihr getrennt wohnen. Das alles konnte Citron nicht auf Dauer aushalten: er nahm sich das Leben.

Es ist gut, dass die Autoren an Citron erinnern. Es ist traurig, dass ihn bis heute kein Denkmal würdigt. Das Gleiche gilt für Wolff Jacob Philipp Kroner, ebenfalls Richter des Preußischen OVG. Kroner, jüdischer Sozialdemokrat und langjähriger herausragender Vorsitzender des Republikanischen Richterbundes in der Weimarer Republik, war Ziel des Hasses von Nazis und Rechten seit seiner öffentlichen Fachkritik an dem elenden Ebert-Urteil des Landgerichts Magdeburg im Jahr 1924. Auch Kroner wurde entrechtet und entlassen. Er hat es geschafft, seine Kinder ins Ausland zu bringen, konnte aber selbst nicht mehr emigrieren. 1942 haben die Nazis ihn und seine Frau ins KZ Theresienstadt deportiert, wo beide zu Tode kamen. Übrigens haben sich die bundesrepublikanischen Behörden der Nachkriegszeit, deren Großzügigkeit gegenüber verstrickten Richtern und Staatsanwälten ja sattsam bekannt ist, Kroners Kindern gegenüber mehr als schäbig verhalten. Sie sind nie nach Deutschland zurückgekommen. Ernst Haymann Isay und Christian Anselm Alfred Oppler, beides ebenfalls ausgezeichnete Juristen und OVG-Richter, konnten nach der „Säuberung“ noch rechtzeitig emigrieren. Beide waren Weltkriegsteilnehmer, wurden wegen ihrer jüdischen Vorfahren zunächst zwangspensioniert, bzw. versetzt, dann nach 1935 entlassen. Isay hatte sich an der Universität Münster habilitiert und dort Vorlesungen gehalten; das wurde ihm sofort verboten. Die Universität Münster entzog Isay eilfertig die Venia und brauchte bis zum Jahr 2000, um diese Entscheidung für rechtswidrig zu erklären. Isay durfte seine Kommentierung des IPR nicht fortführen und verlor damit weitere Einkünfte.

Er schaffte es noch, mit seiner Familie nach Brasilien zu emigrieren, konnte jedoch dort nicht mehr Fuß fassen. Oppler, der Jüngere, wurde 1933 zunächst degradiert und versetzt, wobei Drews sich kaum für ihn verwandte, obwohl er ihn wegen seiner herausragenden Qualifikation speziell für das OVG angefordert hatte, wo er als jüngster OVG-Richter eingesetzt wurde. Auch Oppler wurde als Folge der Nürnberger Gesetze 1935 entlassen und schaffte erst nach großen Schwierigkeiten die Emigration mit seiner Familie in die USA. Allerdings konnte er dort Fuß fassen. Oppler machte sogar Karriere, zuletzt als Berater von General MacArthur in Japan.

Nicht nur diese Berichte, sondern auch die Schilderungen von Citron/Piorkowski und Marenbach, wie und warum die übrigen OVG-Richter gesäubert wurden, sind lesenswert: Einige dieser Richter galten aufgrund ihrer früheren Mitgliedschaft in demokratischen Parteien als „politisch belastet“; anderen wurden ihre jüdischen Vorfahren vorgeworfen, bei wieder anderen reichte die bloße Vermutung, weil Schellen oder Drews sie eben loswerden wollten. Die meisten wurden auf niedrigere Verwaltungsposten in den Provinzen versetzt oder zwangspensioniert. Wenn sie die Nazizeit und den Krieg überlebten, versuchten sie, Entschädigung und Wiedergutmachung zu erhalten oder in der Justiz wieder Fuß zu fassen. Das ist einigen von ihnen gelungen. Einer wurde sogar Präsident eines Landesrechnungshofs mit Globke als Stellvertreter. Die Autoren schildern im Einzelnen, wie die bundesrepublikanischen Nachkriegsbehörden ihnen Steine in den Weg legten oder – das geschah jedoch nur bei wenigen – auch einmal aus dem Weg räumten: ein Ruhmesblatt war das alles nicht. Am meisten bedrückt jedoch das Versagen der Nachkriegsbehörden gegenüber den Angehörigen von Citron, Isay und Kroner – gerade das muss auch in Erinnerung bleiben. Nochmals: Das Buch von Citron/Piorkowski und Marenbach lohnt. Es sollte zur Pflichtlektüre der Studierenden werden, um ihnen zu zeigen, dass es aufrechte Juristen und Vorbilder gegeben hat. Es ist auch wichtig, um zu verstehen, dass ohne die Erinnerung an Verstrickung, Fehler und Versagen der meisten Juristen in der Nazizeit, Grundelemente unseres Lebens und unserer Ordnung wie Rechtstaatlichkeit, Freiheit und Unabhängigkeit der Gerichte ganz schnell wieder in Gefahr geraten können.

Weil das so ist, empfehle ich, auch Ingo Müllers Vorwort zu dieser Arbeit zu lesen. Ingo Müller hat bekanntlich in früheren Arbeiten, darunter in seinem Buch „Furchtbare Juristen“ gegen den Widerstand vieler ewig Gestriger unter den bundesdeutschen Juristen früh die Verstrickung von Justiz und Universitäten in den Staatsterror der Nazis öffentlich gemacht. Müller schildert das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 07.04.1933 und das „Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“ vom gleichen Tag. Er erinnert auch ganz bewusst daran, welche unheilvolle Rolle autoritäre Wissenschaftler und Naziförderer wie Carl Schmitt gespielt haben: Carl Schmitt rechtfertigte, ja begrüßte die Abschaffung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte. Er forderte, der richterlichen Unabhängigkeit müsse „im Interesse einer einheitlichen Staatsführung gewisse Grenzen gesetzt werden“; „anders als früher“ müssten Richter eine Bindung suchen, die „zuverlässiger, lebendiger und tiefer ist als die trügerische Bindung an die verdrehbaren Buchstaben von tausend Paragraphen“. Genau solche Äußerungen wollten und brauchten die Nazis. Dass Carl Schmitt sich den Nazis andiente und darüber hinaus sehr viel zur Zerstörung des rechtstaatlichen Denkens beigetragen hat, muss gerade in einer Zeit in Erinnerung gerufen werden, in der seine Gedanken bei rechtsextremen Gruppen und autoritären Ideologen immer noch oder schon wieder auf Sympathie stoßen.

Erwähnenswert – und lesenswert – sind auch die Worte Robert Kempners, die Ingo Müller seinem Vorwort zu Citron/Piorkowski und Marenbachs Buch voran gestellt hat. Kempner, dieser großartige Jurist, der als jüdischer Beamter des Preußischen Innenministeriums von den Nazis verfolgt, rechtzeitig fliehen konnte, trat später als US-Ankläger bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen unerschrocken für Menschenrechte, für Recht und Gerechtigkeit, für die persönliche Verantwortlichkeit der Täter und gegen die absehbare Tendenz zur Straflosigkeit ein. Seine Worte umreißen eindrucksvoll und präzise den Staatsterrorismus an Juden und Nazigegnern, den so viele der Juristen aktiv unterstützten oder durch ihr Wegschauen erst möglich gemacht haben. Deshalb zitiere ich sie auch an dieser Stelle. Kempner schrieb:

„Man hat ihnen den Beruf genommen, das Besitztum gestohlen, sie durften nicht erben oder vererben, sie durften nicht auf Parkbänken sitzen oder einen Kanarienvogel halten, keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, keine Restaurants, keine Konzerte, kein Kino besuchen, für sie galten bestimmte Rassengesetze, ihnen wurden sämtliche staatsbürger-lichen Rechte entzogen, die Freizügigkeit wurde ihnen genommen, ihre Menschenrechte und Menschenwürde wurden in den Staub getreten, bis sie ins Konzentrationslager deportiert wurden und in die Gaskammern kamen.“

Die von Citron/Piorkowski und Marenbach in ihrem Buch geschilderten Lebensläufe der 14 „gesäuberten“ Richter des Preußischen Oberverwaltungsgerichts belegen genau das.

 

Christoph Schneider, Diener des Rechts und der Vernichtung. Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer. Wiss. Reihe des Fritz Bauer Instituts, Band 30, Campus Verlag Frankfurt/New York 2017

Zu Christoph Schneider: „Diener des Rechts und der Vernichtung“

Christoph Schneider wirft seine Leser schon mit seiner Formulierung des Buchtitels mitten hinein in die Auseinandersetzung um die Rolle der Justiz in der Nazizeit und deren Aufarbeitung in der Bundesrepublik Deutschland: Man kann ja nicht beides zugleich sein, Diener des Rechts und der Vernichtung. Die Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte, also die Crème de la Crème der deutschen Justiz, die 1941 auf Einladung des damaligen Reichsjustizministers Schlegelberger auf einer Konferenz über die „Vernichtung Lebensunwerten Lebens“ in Berlin informiert wurden, haben gleichwohl für sich in Anspruch genommen, Diener des Rechts zu sein. Sie waren es nicht. Sie waren Diener des Unrechts, des Staatsterrorismus der Nazis. Schneider nennt sie später zutreffend auch „Büttel“.

Schneider untersucht wichtige Kapitel der deutschen Geschichte und der deutschen Justizgeschichte, die freilich bis in die Gegenwart reicht. Es sind düstere Kapitel: Er beschreibt die Nazi-Aktion T4, die geheime Vernichtung „Lebensunwerten Lebens“, bei der 70.000 Anstaltspatienten ermordet wurden; er schildert anhand von Lebensläufen die Menschen, um die es ging. Er vermerkt, dass es auch Widerstand gab: Schneider nennt Bodelschwingh und von Galen. Vor allem entstand bei vielen Angehörigen Unruhe; es gab Nachfragen wegen gleichförmigen und auffälligen Todesnachrichten an Behörden und Gerichte. Die konnten häufig keine Auskunft geben, weil diese Aktion unter besonderer Geheimhaltung durchgeführt werden sollte. Das alles führte zu Problemen. Bodelschwingh wandte sich an Reichsminister Gürtler, den Vorgänger Schlegelbergers. Der war von der Reichskanzlei nicht informiert worden, was ihn ärgerte und störte. Er hätte wohl auch gern ein Gesetz als Rechtsgrundlage gesehen, was Hitler abgelehnt hatte, wohl wegen der befürchteten ausländischen Reaktionen. Inhaltliche Bedenken äußerte Gürtler ebenso wenig wie später sein Nachfolger Schlegelberger, der 1941 zu der nach ihm benannten Konferenz der Präsidenten und Generalstaatsanwälte einlud. Unter Berufung auf die Arbeiten von Lothar Gruchmann berichtet Schneider in diesem Zusammenhang von einem bemerkenswerten Vorfall: Gürtler hatte mit dem Vormundschaftsrichter Kreyssig zu tun; der hatte – als einer der wenigen unter den 1600 Vormundschaftsrichtern der damaligen Zeit – nicht nur den Abtransport von Kranken verweigert, sondern sich schriftlich gegen die Vernichtung verwahrt. Gürtler kündigte ihm die sofortige Versetzung in den Ruhestand mit den Worten an: „Ja, wenn Sie den Willen des Führers als Rechtsquelle, als Rechtsgrundlage nicht anerkennen können, dann können Sie nicht Richter bleiben.“ Schneider berichtet auch, dass Kreyssig im Übrigen keinerlei weitere Nachteile zu erleiden hatte.

Im Mittelpunkt der Recherchen Schneiders stehen mehrere Komplexe: Der erste Schwerpunkt betrifft diese Tagung der Gerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte in Berlin, auf der sie anhand von Vorträgen über die Vernichtungsaktion im Detail informiert und dann angewiesen wurden, ihrerseits die Landgerichtspräsidenten „mündlich“ in Kenntnis zu setzen. Zweck der Veranstaltung sollte es sein, Störungen im Ablauf der T4-Mordaktion durch die Verpflichtung auf ein gleichförmiges Verfahren bei Behörden und Gerichten zu vermeiden und insbesondere die Weitergabe von Eingaben und Anfragen an das Ministerium zu sichern.

Dass es diese Tagung überhaupt gegeben hat und dass keiner der hohen Juristen der Mordaktion widersprochen hat, dass vielmehr alle letztlich die Ermordung von über 70.000 Anstaltspatienten billigten, ja unterstützten, ist schrecklich. Zusätzlich schockiert, dass diese hohen Juristen ebenso willig akzeptierten, dass der Wille des Führers Recht setze. Es zeigt, wie moralisch verkommen und juristisch verrottet die damaligen Spitzen der Gerichte und Staatsanwaltschaften waren: willige Helfer des Staatsterrors der Nazis.

Ärgerlich ist allerdings auch, wie wenig Kenntnisse über diese Tagung bis heute vorhanden sind und von der Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen werden: Nicht nur die damaligen immerhin 33 Präsidenten und Generalstaatsanwälte und ihre Schüler und Nachfolger in der Justiz der Bundesrepublik Deutschland haben ganz offensichtlich eisern geschwiegen, hoffentlich einige unter ihnen wenigstens aus Reue und Scham. Unverständlich ist jedoch, dass auch Wissenschaft und Öffentlichkeit ganz offensichtlich an der Aufarbeitung dieses Skandals kaum Interesse hatten. Christoph Schneider kommentiert die Tatsache, dass der verdienstvolle Braunschweiger OLG-Richter Helmut Kramer 1984 in Frankfurt darüber einen Vortrag gehalten hatte, denn auch zurecht mit der lakonischen Bemerkung: „Die Pointe: 1984 war das eine Neuigkeit.“ Schneiders verdienstvolle Arbeit schafft Abhilfe, füllt diese Lücke. Schneider arbeitet in einem zweiten Schwerpunkt auch das schändliche, von der Öffentlichkeit der Bundesrepublik freilich ebenso wenig zur Kenntnis genommene Vorgehen der Justiz im Zusammenhang mit dem sog. Schlegelberger-Verfahren im Detail heraus. Zweck dieses Verfahrens sollte es sein, die ja namentlich bekannten Gerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte endlich zur Verantwortung zu ziehen. Heute streiten wir auf globaler Ebene im Zusammenhang mit dem internationalen Strafgerichtshof – ICC – um die effiziente Durchsetzung des Kampfes gegen die immer noch starke Tendenz zur Straflosigkeit der Mächtigen in Politik und Militär; umso wichtiger ist auch der offene Umgang mit der persönlichen Verantwortlichkeit der Spitzen der Justiz in unserer eigenen Geschichte der Nazizeit und der Bundesrepublik. Schneider stellt die verschiedenen Etappen dieses Verfahrens und seine Merkwürdigkeiten ausführlich dar, das sich nach seiner Einleitung im Jahr 1960 durch Fritz Bauer, den damaligen Hessischen Generalstaatsanwalt, bis 1970 hinzog. Es wurde hin- und hergeschoben, hinausgezögert, blockiert und verschleppt und schließlich, nachdem einige der Beschuldigten gestorben waren und auch Fritz Bauer zu diesem Zeitpunkt nicht mehr lebte, durch Außer-VerfolgungSetzung der restlichen Beschuldigten beendet. Auch das wurde von der Öffentlichkeit kaum registriert. Schneider berichtet, dass und mit welchen Mitteln nahezu alle beteiligten Staatsanwaltschaften sich erfolgreich bemühten, die Ermittlungen zu torpedieren oder zu verzögern, auch die Staatsanwaltschaft am Landgericht Stuttgart unter dem damaligen Staatsanwalt Arno Hillman. Auch sie bemühte sich ebenso wie andere Staatsanwaltschaften höchst wenig um zügige Ermittlungen und Anklagen, sondern nutzte eifrig jede der großenteils erbärmlichen Einlassungen der vernommenen Beschuldigten, um zu Einstellungen oder wenigstens zu weiteren Verzögerungen zu kommen. Solche Staatsanwälte ließen es auch zu, dass Fritz Bauer in der mittlerweile bekannten Weise angegriffen, als einseitig, übereifrig und jüdisch verunglimpft wurde. Zurecht hat Schneider seinem Buchtitel den Satz hinzugefügt: Die Justiz gegen Fritz Bauer.

Auch deshalb ist lesenswert, was Schneider zu Fritz Bauer schreibt: Er bewundert nicht allein seine juristischen Fähigkeiten, seine rechtstaatliche Einstellung und seinen Mut, Nazitäter zur Verantwortung zu ziehen, obwohl weder die Öffentlichkeit, noch die Politik – mit wenigen Ausnahmen – ihn darin unterstützten. Es ist vielmehr auch spannend, die Schilderung über Bauers taktisches Geschick im Schlegelberger-Verfahren zu lesen. Bauer ist in der Tat ein Vorbild, gerade auch für junge Juristinnen und Juristen heute. Es ist gut, dass er und seine Arbeit heute durch wissenschaftliche Abhandlungen und Bücher, durch die Neuauflage seiner juristischen Schriften, aber auch durch Namensgebung von Schulen und Straßen, ja sogar in Spielfilmen besser gewürdigt werden. Das war viel zu lange nicht der Fall. Umso bedenkenswerter sind die Anmerkungen Schneiders zu einigen Zügen der derzeitigen Bauer-Renaissance. Er stellt sie der in der Tat schändlichen Behandlung etwa des mutigen Sozialrichters Jan Robert von Renesse gegenüber, der sich für eine bessere Entschädigung von NS-Opfern einsetzt und warnt davor, die Würdigung von Bauer dazu zu missbrauchen, die heute noch mögliche und nötige Unterstützung und Wiedergutmachung zu behindern. Und dazu, mutige Richter mundtot zu machen.

Fazit: Beide Bücher sind ein Gewinn; sie sind gut geschrieben, lesenswert und als Pflichtlektüre für alle, die sich für Geschichte, Rechtsstaatlichkeit und Recht interessieren, sehr zu empfehlen.

RA Prof. Dr. jur. Herta Däubler-Gmelin, ehem. MdB (SPD), ehem. Bundesministerin der Justiz und stellvertretende Vorsitzende der SPD. Regelmäßige Vorlesungen (Völkerrecht, Europarecht, Good Governance, Menschenrechte) an Universitäten im In- und Ausland (u.a. in China, Vietnam, Tunis, Accra); u.a. Schirmherrin des Deutschen Schöffenverbandes, der Deutschen Hospizbewegung – DHPV. Mitglied div. High Level Expert Groups von EU und anderen internationalen Organisationen. Verheiratet mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler, zwei Kinder, drei Enkelkinder.

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