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„Das Thema Sonntagöffnung muss jetzt von der Bundesregierung angegangen werden“

Zum Tag der Bibliotheken am 24. Oktober 2023 appellierte der Deutsche Bibliotheksverband an die Bundesregierung, die Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken endlich rechtlich zu ermöglichen.

Am 24. Oktober feierten die rund 9.000 Bibliotheken in Deutschland den bundesweiten „Tag der Bibliotheken“. Mit zahlreichen Lesungen, Workshops, Vorträgen, Lesecafés und Filmvorführungen machten sie deutlich, was sie als Kultur- und Bildungsorte für Kinder und Jugendliche, Studierende, Familien und Senior*innen bereithalten.

Ob als Orte für Begegnung und Kreativität, als Träger wichtiger Angebote zur Medienkompetenz oder als Werkstätten, in denen Kinder das Coden lernen – die Bundesregierung hat die zentrale Funktion, die Bibliotheken heute haben, klar erkannt. Daher hat sie sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken als ‚Dritte Orte‘ bundesweit zu ermöglichen. Bislang ist allerdings noch nichts passiert. Während Theater, Museen, Schwimmbäder und Kinos sonntags ganz selbstverständlich geöffnet sind, ist es Öffentlichen Bibliotheken bislang gesetzlich verboten, ihre Informationsservices und kulturellen Bildungsangebote auch sonntags anzubieten.

Dazu Volker Heller, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv): „Der Bedarf an niedrigschwelligen öffentlichen Orten, die der Bevölkerung Zugang zu Bildung, Kultur und Begegnung auch und gerade an Sonntagen ermöglichen, ist riesig. Vor allem für die Menschen mit geringeren finanziellen und räumlichen Ressourcen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, das Thema Sonntagsöffnung jetzt anzugehen und damit den Zugang zu den Dienstleistungen von Öffentlichen Bibliotheken an sieben Tagen in der Woche rechtlich zu ermöglichen.“

Über 700 Bibliotheksleitungen und -mitarbeiter*innen haben bislang einen Offenen Brief an die Bundesregierung unterzeichnet. Darin fordern sie eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes, das Bibliotheken im Vernehmen mit ihrer Kommune und ihrem Personalrat ermöglicht, sonntags mit Personal zu öffnen. Die Forderung des Deutschen Bibliotheksverbandes unterstützen darüber hinaus zahlreiche Personen aus Politik, Kultur und Bildung. In Videostatements machen sie deutlich, warum sie sich für die Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken einsetzen.

Sonntagsöffnung

Aktuell ist es Öffentlichen Bibliotheken nicht erlaubt, sonntags mit Personal zu öffnen. Der dbv fordert daher eine bundeseinheitliche Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dafür muss die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden. Für Bibliotheken soll damit lediglich die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist jedoch die jeweilige Situation vor Ort entscheidend und eine ausreichende Personal- und Finanzausstattung in den Bibliotheken zentral. Mehr Informationen zum Thema Sonntagsöffnung unter:
www.bibliotheksverband.de/sonntagsoeffnung

 

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