Recht

Arbeitsrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 6/2023

Wiedemann, Herbert (Hrsg.); Bayreuther, Frank; Jacobs ­ , Matthias; Oetker, Hartmut; Thüsing, Gregor; Tarifvertragsgesetz, C. H. Beck, 9. Aufl., München 2023, ISBN 9783406788376, 1522 S., € 189,00.

Das in seiner Zahl aus überschaubaren Vorschriften bestehende Tarifvertragsgesetz ist bekanntlich in seiner konkreten Anwendung komplex und bedarf entsprechend einer fundierten und strukturierten Darstellung. Die von Wiedemann herausgegebene Kommentierung wird dem seit vielen Jahren gerecht. Sie ist nicht nur etablierter Bestandteil des wissenschaftlichen Diskurses, sie gibt auch dem Praktiker zielsicher Rat. Die 9. Auflage setzt dies in bewährter Weise fort. Sie berücksichtigt Gesetzgebung, Literatur und Rechtsprechung bis zum 01.03.2023.

Aufgrund dessen, dass Wank an ihr nicht mehr mitwirkt, bürgt nun Bayreuther als neuer Autor gemeinsam mit Jacobs, Oetker und Thüsing für die außerordentlich hohe Qualität der Kommentierung. Das Autorenteam hat die zuvor von Wank betreuten Abschnitte neu zugeordnet. Bayreuther verantwortet nunmehr die §§ 4 und 5, Jacobs den ersten Abschnitt in § 1 zur Auslegung von Tarifverträgen, während Oetker die Bearbeitung des § 12a übernommen hat.

Seit der 8. Auflage hat der Gesetzgeber den Text der Vorschriften weitgehend unberührt gelassen. Lediglich die Möglichkeit einer Teilnahme an den Verhandlungen des Tarifausschusses per Video- und Telefonkonferenz in begründeten Ausnahmefällen wurde in den § 5 Abs. 2 Satz 2 TVG neu aufgenommen. Ferner hat die Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes eine Änderung erfahren. Beides ist selbstredend in die Neuauflage eingeflossen und in der von Bayreuther grundlegend überarbeiteten Kommentierung des § 5 berücksichtigt (Rn. 120). Er weist darauf hin, dass sich die Neuregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 nur auf die „Zuschaltung“ der in § 5 Abs. 2 Satz 1 genannten Personengruppe bezieht. Konsequent wird von ihm auch § 2 Abs. 2 Satz 2 TVGDV in die Erläuterungen einbezogen, welcher von der Möglichkeit einer Teilnahme auch der Mitglieder des Tarifausschusses mittels Video- oder Telefonkonferenz ausgehe. Folglich könne davon ausgegangen werden, dass in besonders begründeten Fällen auch einzelne Mitglieder des Tarifausschusses virtuell zugeschaltet oder Sitzungen insgesamt online durchgeführt werden können.

Die Neuauflage besticht weiter mit der sorgfältigen Einarbeitung der seit der 8. Auflage erschienenen Literatur und Rechtsprechung. Das ausführliche Abkürzungsverzeichnis, ein umfangreiches Stichwortverzeichnis sowie gelungene Gliederungsübersichten ermöglichen die schnelle Orientierung in dem umfassenden Werk.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Autoren erfreulicher Weise den zeitlichen Abstand der Neuauflage im Vergleich zur Vorauflage deutlich verkürzt haben, die damit hochaktuell bleibt. In konsequenter Fortführung seiner Tradition ist das Werk nicht nur an denjenigen adressiert, der außerordentliche systematische Ansprüche hat. Auch wer eine konkrete Frage in der Arbeit mit dem TVG beantwortet haben möchte, findet hier sorgfältig begründete Antworten.

Dr. René von Wickede, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt am Main

rvonwickede@k44.de

 

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