Recht

Insolvenzrecht

Aus: fachbuchjournal Ausgabe 5/2018

Pape, Gerhard/ Gundlach, Ulf/ Vortmann, Jürgen, Handbuch der Gläubigerrechte, Carl Heymanns Verlag, Köln, 3. Aufl., 2018, ISBN 978-3-452-28795-3, 502 und XX S., € 99,00

Insolvenzen gefährden nicht nur die Existenz des Unternehmens selbst, sie zeitigen auch für Dritte wie etwa Vertragspartner vielfältige Auswirkungen. Diese werden dann regelmäßig zu Gläubigern und zwar zu solchen, deren Forderungen allenfalls zu einem Bruchteil erfüllt werden. Insolvenzquoten im unteren einstelligen Bereich sind die Regel. Neben denjenigen Akteuren, welche von Insolvenzen „leben“, also insbesondere Verwaltern und Sanierern, sind es die Gläubiger, welche am Ausgang des Verfahrens ein elementares Interesse haben. Ihnen widmet sich das Werk von Pape/Gundlach/Vortmann, wobei der allgemein gehaltene Titel die Fokussierung auf das Insolvenzverfahren nicht unbedingt erkennen lässt. An Gläubigerrechten ist man schließlich auch außerhalb des Gesamtvollstreckungsverfahrens interessiert. Nachdem das Buch aber schon in 3. Auflage erscheint und es sich auf dem Markt etabliert hat, weiß die Leserschaft, was sie erwartet. Entsprechend den verschiedenen Problemkreisen bzw. Verfahrensstadien gliedert sich das Buch in sieben Kapitel, hinzukommen eine Einleitung sowie zwei Annexe. In der Einleitung (Kapitel 1, S. 1 – 120) wird das Feld bereitet, Pape gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen für die Stellung und Beteiligung der Gläubiger im Insolvenzverfahren. Deprimierend für den Gläubiger von Verbrauchern muss gleich zu Beginn die Lektüre der Rn. 2 (S. 3 f.) sein, wo ihm eröffnet wird, sein Antrag führe nur zum Totalverlust der Forderung. So ist es nun aber, in der Praxis stellen fast ausschließlich die Schuldner den Insolvenzantrag mit dem Ziel der Restschuldbefreiung. Wichtig ist weiter die Einteilung der Gläubiger insbesondere vor dem Hintergrund des Ranges im Verfahren bzw. etwaiger Absonderungs- oder Aussonderungsrechte (Rn. 16 – 29) und die Gläubigerorgane sollte man auch kennen (Rn. 30 – 63). Zu einer Einführung gehört zudem ein Hinweis auf die Problematik der Gläubigerbeteiligung (Rn. 69 – 80), der dinglich gesicherte Gläubiger hat andere Interessen als der über solche Sicherheiten nicht verfügende Forderungsinhaber. Das Kapitel wird abgeschlossen durch eine alphabetisch nach Stichworten gegliederte Rechtsprechungsübersicht (Rn. 81 – 114). Spezifisch der Stellung der Gläubiger im Eröffnungsverfahren widmet sich das zweite von Vortmann verfasste Kapitel (S. 121 – 142). Im Vordergrund stehen hier die anzustellenden Erwägungen im Hinblick auf einen Insolvenzantrag von Gläubigerseite und die entsprechenden Voraussetzungen. Weiter sollte der Gläubiger über Sicherungsmaßnahmen nachdenken (Rn. 141 – 152). Schließlich interessieren die Auswirkungen der Eröffnungsentscheidung (Rn. 158 – 166). Im dritten Kapitel (S. 143 – 198), das wiederum Vortmann verantwortet, geht es um die Gläubigerversammlung. Nach der Klärung des Verhältnisses der Gläubigerversammlung zu den anderen Verfahrensorganen geht es um ihre Stellung im Regel- und im Verbraucherinsolvenzverfahren. Zusammensetzung und Zusammentreten folgen, ehe dann die Stimmrechtsfestsetzung erklärt wird. Näher geht Vortmann dann auf einzelne relevante Beschlussgegenstände der Gläubigerversammlung ein. Den Abschnitt beschließt ein Überblick über die Aufhebung von Beschlüssen. Neben der Gläubigerversammlung gibt es den Gläubigerausschuss, den Vortmann im vierten Kapitel (S. 199 – 240) behandelt. Zunächst geht es um dessen Einsetzung als solche, es folgen die Rechtsstellung seiner Mitglieder sowie Fragen des Verfahrens. Naturgemäß behandelt Vortmann dann wieder ausführlich die Kompetenzen des Gläubigerausschusses. Glücklich schätzen in der Insolvenz können sich neben den Massegläubigern solche mit Aussonderungsbzw. Absonderungsrechten. Die Aussonderung nach § 47 InsO skizziert Gundlach im fünften Kapitel (S. 241 – 322), wobei naturgemäß die Rechte, welche zur Aussonderung taugen, vorgestellt werden (Rn. 440 – 484). Breiten Raum nimmt dann die Ersatzaussonderung ein (Rn. 504 – 588), wie man die entsprechenden Rechte geltend macht, wird abschließend erklärt. Der Absonderung nimmt sich Gundlach dann im sechsten Kapitel (S. 323 – 386) an. Zunächst wird erklärt, wann Absonderungsrechte an Immobilien und Mobilien bestehen, auch das Insolvenzeröffnungsverfahren wird in diesem Zusammenhang angesprochen (Rn. 784 – 797). Die Ersatzabsonderung, Besonderheiten bei Vorliegen eines Insolvenzplans sowie Poolverträge beschließen den Abschnitt. Bei Insolvenzen können Fehler bzw. Pflichtverletzungen begangen werden, sei es durch eine Insolvenzverschleppung der Antragspflichtigen, sei es durch eine Annahme verbotener Zahlungen oder aus anderen Gründen. Im siebenten Kapitel (S. 387 – 432), wiederum besorgt von Gundlach, wird demgemäß auf die Haftung des Geschäftsführers bzw. des Gesellschafters eingegangen. Das achte Kapitel (S. 433 – 457) nennt Pape „Lexikon der Gläubigerbenachteiligung“. In alphabetischer Reihenfolge wird unter Schlagwörtern auf Gläubiger interessierende Grundfragen eingegangen. Das abschließende neunte Kapitel (S. 458 – 492), für das erneut Pape verantwortlich zeichnet, enthält Verfahrensmuster und Fallbeispiele.

Wer sich spezifisch mit den Gläubigerrechten in der Insolvenz auseinandersetzen will oder muss, findet im „Handbuch der Gläubigerrechte“ Antworten zu den relevanten Fragen gut aufbereitet vor. Den schnellen Zugang zu den einzelnen Problemkreisen erleichtern das erste und achte Kapitel mit ihren Schlagwörtern sowie das Stichwortverzeichnis. Und über Antragsformulierungen braucht man auch nicht lange nachzudenken, Vorschläge dazu werden im neunten Kapitel präsentiert. Mit dem Pape/Gundlach/Vortmann ist man also gut beraten. (cwh)

 

Wimmer, Klaus (Hrsg.), FK-InsO. Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung mit EuInsVO, InsVV und weiteren Nebengesetzen, Luchterhand Verlag, Neuwied, 9. Aufl., 2018, ISBN 978-3-472-08985-8, 4168 und L S., € 289,00

Zu den mittlerweile etabliertesten Kommentaren der In solvenz ordnung zählt der Frankfurter Kommentar, der nunmehr bereits in 9. Auflage erscheint und von immerhin 33 AutorInnen verantwortet wird. Das Werk ist gegenüber der Vorauflage um rd. 240 Seiten gewachsen, was den zahlreichen Änderungen der Insolvenzordnung in den vergangenen drei Jahren geschuldet ist. Die Neuauflage steht unter dem erklärten Ziel, die Änderungen im nationalen und europäischen Insolvenzrecht praxistauglich zu kommentieren. Zu berücksichtigen waren insbesondere die Novellierung des § 104 InsO, die Reform des Anfechtungsrechts sowie das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen. Darüber hinaus galt es, die Änderungen in der Europäischen Insolvenzrechtsverordnung nachzuzeichnen.

Die Neukommentierung des § 104 InsO verantwortet Bornemann. Die Vorschrift trägt die Überschrift „Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting“ und wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3147) weitgehend neu gefasst. Die Novellierung wurde notwendig durch eine Entscheidung des BGH vom 9.6.2016 (BGHZ 210, 321), welcher Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten für unwirksam hielt, soweit sie für den Insolvenzfall einer Vertragspartei Rechtsfolgen vorsahen, welche von § 104 InsO a.F. abwichen. Die Neukommentierung enthält demgemäß zunächst einen Überblick über den Normzweck der Vorschrift und ihre Entstehungsgeschichte. Danach geht Bornemann ausführlich auf den neugefassten Tatbestand sowie die Rechtsfolgen des § 104 InsO ein. Breiten Raum widmet er auch dem vertraglichen Liquidationsnetting. Die Neuerungen des Anfechtungsrechts beleuchtet Dauernheim im Rahmen der §§ 129 bis 147 InsO. Die Insolvenzanfechtung dient der Rückgängigmachung einer durch den Schuldner vorinsolvenzlich getroffenen Vermögensverschiebung, durch welche Werte der Masse entzogen werden und die Insolvenzgläubiger dadurch eine Benachteiligung erfahren. Es liegt auf der Hand, dass hier die unterschiedlichsten Interessen aufeinanderprallen, was die Gesetzgebung nicht gerade erleichtert. Die Kommentierung der §§ 131, 133 und 142 InsO verdient hier besondere Beachtung. Bei der „Konzerninsolvenz“ geht es letztlich darum, die zu eröffnenden Einzelverfahren in einem bestimmten Umfang koordinieren zu können. Dies setzt einmal Zuständigkeitsregeln voraus, welche nunmehr in der InsO verankert sind und die Wimmer/Amend (§§ 3 a – 3 d) bzw. Wimmer (§ 3 e) kommentieren. Wimmer ist es auch, der die Erläuterung der §§ 269 a ff. InsO besorgt, welche das Kernstück des neuen Konzerninsolvenzrechts bilden. Wer mit entsprechenden Fragen zu tun hat, kommt um die Lektüre dieser Ausführungen nicht herum. Schließlich sollen noch die Darlegungen von Wenner/Schuster zur neugefassten EuInsVO hervorgehoben werden. So hat der Europäische Gesetzgeber, um dem Restschuldbefreiungstourismus zu begegnen, die in Art. 3 EuInsVO niedergelegte internationale Zuständigkeit der Insolvenzgerichte neu geregelt. Hierzu und zu den anderen Neuregelungen findet man bei Wenner/Schuster alles Wesentliche.

Selbstredend wurden auch alle anderen Teile des Kommentars aktualisiert und die neue Rechtsprechung eingearbeitet. Das Stichwortverzeichnis ist wie schon bislang vorbildlich. Das Fazit ist deshalb einfach: Der Griff zum Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung lohnt sich immer. (cwh)

 

Wimmer, Klaus/ Dauernheim, Jörg/ Wagner, Martin/ Gietl, Josef (Hrsg.), Handbuch des Fachanwalts Insolvenzrecht, Luchterhand Verlag, Neuwied, 8. Aufl., 2018, ISBN 978-3-472-08996-4, 2643 S. und LXVI S., € 189,00

Während Kommentare Paragrafen für Paragrafen erläutern, gehen die Verfasser von Handbüchern systematisch vor. Dass das Insolvenzrechtshandbuch von Wimmer/Dauernheim/ Wagner/Gietl von der Praxis gut aufgenommen wird, beweist nicht zuletzt die Tatsache, dass nunmehr bereits die 8. Auflage dieses Werkes vorliegt. Gerade bei Gesetzesänderungen besteht des Öfteren nicht unerheblicher Aktualisierungsbedarf, was eine Neubearbeitung unumgänglich macht. Damit korrespondierend steht die Neuauflage unter dem erklärten Ziel, die gesetzlichen Neuerungen der letzten Jahre in ihren wesentlichen Zügen nachzuzeichnen. Zu berücksichtigen waren insbesondere die Reform des Anfechtungsrechts, das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen sowie die Novellierung des § 104 InsO. Aber auch der EU-Gesetzgeber war nicht untätig und verabschiedete eine Neufassung der Europäischen Insolvenzrechtsverordnung (EuInsVO). So nimmt es nicht weiter Wunder, dass das Buch gegenüber der Vorauflage um 80 Seiten angeschwollen ist, für die stolzen 2.587 Seiten reinen Text zeichnen nun 28 Autoren verantwortlich.

Behandelt werden alle relevanten Fragen, die in Insolvenzen auftreten können. Dies betrifft das Antragsverfahren, das Eröffnungsverfahren, die Stellung der Beteiligten, das Insolvenz planverfahren sowie die Rolle des Verwalters nebst dessen Haftung. Kapitel 7 umfasst die Insolvenzanfechtung. Die Neuerungen des Anfechtungsrechts, welches sich in §§ 129 bis 147 InsO findet, beleuchtet Dauernheim. Die Insolvenzanfechtung dient der Rückgängigmachung einer durch den Schuldner vorinsolvenzlich getroffenen Vermögensverschiebung, durch welche Werte der Masse entzogen werden und die Insolvenzgläubiger dadurch eine Benachteiligung erfahren. Es liegt auf der Hand, dass hier die unterschiedlichsten Interessen aufeinanderprallen, was die Gesetzgebung nicht gerade erleichtert. Die Ausführungen zur Neuregelung verdienen deshalb besondere Beachtung. Nicht ganz so umstritten wie die Insolvenzanfechtung, aber nicht minder wichtig sind die Darlegungen von Wagner zu § 104 InsO im Kapitel 6 (Rn. 67 f.). Die Vorschrift trägt die Überschrift „Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting“ und wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3147) weitgehend neu gefasst. Die Novellierung wurde notwendig durch eine Entscheidung des BGH vom 9.6.2016 (BGHZ 210, 321), welcher Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten für unwirksam hielt, soweit sie für den Insolvenzfall einer Vertragspartei Rechtsfolgen vorsahen, welche von § 104 InsO a.F. abwichen. Wer damit zu tun hat, dem sei der entsprechende Abschnitt empfohlen.

Neben den dem „eigentlichen“ Insolvenzverfahren zuzurechnenden Darstellungen finden sich da, wo es der Zusammenhang gebietet, Ausführungen zum Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, zum Steuerrecht, zum Gesellschaftsrecht sowie zum Familienrecht. Besonders eingegangen wird auf Fragen der Sanierung in der Insolvenz sowie das Internationale Insolvenzrecht. Was Letzteres betrifft, so ist der sog. Restschuldbefreiungstourismus“ den zuständigen Stellen in der Europäischen Union seit langem ein Dorn im Auge. In der Tat ist nicht einzusehen, dass man sich in bestimmten Staaten seiner Verbindlichkeiten in kürzester Zeit unter dubiosen Umständen entledigen kann und dies dann auch noch von den anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen ist. Novelliert wurde deshalb Art. 3 EuInsVO, welcher die internationale Zuständigkeit regelt. Holzer sagt hierzu das Notwendige (Kapitel 12 Rn. 47 ff.). Bei der „Konzerninsolvenz“ geht es letztlich darum, die zu eröffnenden Einzelverfahren in einem bestimmten Umfang koordinieren zu können. Auch hierauf geht Holzer ein (Kapitel 12 Rn. 85 ff.).

Auch die wirtschaftlichen Aspekte kommen nicht zu kurz, Buchführung und Bilanzierung gehören ebenso dazu wie die Rechnungslegung sowie Grundlagen der Finanzplanung. Die allgemeinen betriebswirtschaftlichen Aspekte sind lesenswert, für alle, die von Insolvenzen leben, empfiehlt sich die Lektüre des Abschnitts über die Vergütung der Beteiligten. Hervorgehoben werden soll hier schließlich noch der Abschnitt über die Bauinsolvenz.

Den Wert des Handbuchs steigert eine Vielzahl von Mustertexten und Checklisten. Da die Dokumente in der Gliederungsübersicht den einzelnen Abschnitten zugeordnet sind, sind sie leicht auffindbar, was naturgemäß die Handhabung des Buches noch erleichtert. Das Werk richtet sich dem Titel nach an FachanwältInnen, aber es kann getrost auch derjenige insolvenzrechtlich Interessierte zu Rate ziehen, der sich mit diesem Attribut nicht schmücken kann.

 

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., WPH Edition, Sanierung und Insolvenz. Rechnungslegung und Beratung in der Unternehmenskrise, IDW Verlag Düsseldorf 2017, ISBN 978-3-8021-2069-5, 550 S., € 99,00

Für das Jahr 2017 sind 20.200 Unternehmensinsolvenzen und 72.100 Verbraucherinsolvenzen zu verzeichnen. Auch wenn sich damit aufgrund der weiterhin positiven wirtschaftlichen Entwicklung der seit Jahren anhaltende rückläufige Trend für Unternehmen und Privatpersonen fortsetzt, so handelt es sich gleichwohl noch um beachtliche Größenordnungen. Angesichts der genannten Zahlen liegt es auf der Hand, dass sich gerade diejenigen, welche von der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit juristischer und natürlicher Personen quasi „leben“ – also insbesondere Insolvenzverwalter, professionelle Sanierer und Treuhänder – mit den damit verbundenen Fragestellungen nach wie vor auseinandersetzen müssen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. gibt zu diesem Zweck mit der WPH Edition eine Reihe heraus, welche in einem Hauptband und teilweise noch in Planung befindlichen sieben Themenbändern allen an der Rechnungslegung, Prüfung und betriebswirtschaftlichen Beratung interessierten Kreisen Rat für den täglichen Umgang mit entsprechenden Fragen gibt. Demgemäß sind die Autoren Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ergänzt durch einen Rechtsanwalt. Im Themenband „Sanierung und Insolvenz“ wird das theoretische und praktische Know-how der Wirtschaftsprüfer zur betriebswirtschaftlichen Beratung sowie zu Rechnungslegung und Prüfung in der Unternehmenskrise zusammengefasst und praxisnah aufbereitet. Das Werk gliedert sich in fünf Teile. Das von Wieland-Blöse und Oberle verfasste erste Kapitel (A, S. 3 – 36) verschafft einen Überblick über Ursachen, Risiken und Handlungsmöglichkeiten beim Auftreten von Unternehmenskrisen. So wird differenziert zwischen endogenen und exogenen Krisen, die Krisenstadien lassen sich einteilen in Stakeholderkrisen, Strategiekrisen, Produkt- und Absatzkrisen, Erfolgskrisen und Liquiditätskrisen, am Ende steht die Insolvenzreife. Es folgt die Darstellung der Pflichten für die Unternehmensorgane in der Krise sowie der Konsequenzen aus Pflichtverletzungen. Immerhin können auch strafrechtliche Folgen drohen (S. 22 f.). Was die Handlungsalternativen anbelangt, differenzieren die Autoren zwischen Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Sanierung sowie einer solchen in der Insolvenz. Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und Insolvenzplanverfahren stehen hier im Vordergrund. Sanierungskonzepte stellt Hermanns im zweiten Kapitel (B, S. 38 – 219) vor, wobei der Schwerpunkt auf solchen nach dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S 6) liegt. Hier geht es um die Unternehmensanalyse, die strategische Neuausrichtung, die stadiengerechte Krisenbewältigung sowie die integrierte Sanierungsplanung. Danach wird der Umfang von Sanierungskonzepten beleuchtet, auch die wiederum nicht zu unterschätzenden Haftungsfragen, welche sich für Sanierer stellen können, kommen nicht zu kurz. Von Steffan unter Mitarbeit von Knaupp wird das dritte Kapitel (C, S. 222 – 392) verantwortet, welches das Unternehmen in der Insolvenz beleuchtet. Ganz entscheidend ist die Be- urteilung der Insolvenzreife als solche, welche sich an den rechtlichen Insolvenzgründen der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), der Überschuldung (§ 18 InsO) sowie der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) zu orientieren hat. Nach einem Überblick über die verschiedenen Verfahrensarten der Insolvenz folgt eine ausführliche Darstellung des Regelinsolvenzverfahrens (S. 267 – 454). Zu den Insolvenzverfahren außerhalb der Regelabwicklung gehören das Planverfahren, die Verbraucherinsolvenz nebst Restschuldbefreiung, die Eigenverwaltung sowie das Schutzschirmverfahren (S. 348 – 372). Insolvenzrechtliche Besonderheiten von Konzerngesellschaften sowie der GmbH&Co KG beschließen diesen Abschnitt.

Rechnungslegung und Prüfung in der Krise und in der Insolvenz sind dann im vierten Abschnitt (D, S. 393 – 435) Sache von Hillebrand. Dargestellt werden die Rechnungslegung vor der Insolvenz, in der Insolvenz sowie die Insolvenzrechnungslegung in der Praxis. Den abschließenden fünften Teil (E, S. 438 –502), welcher dem Steuerrecht gewidmet ist, gestaltet Geiwitz unter Mitarbeit von Honold, Danckelmann und Schmidt. Dargestellt werden die steuerlichen Aspekte der Regelinsolvenz, der Eigenverwaltung sowie weitere zu beachtende Steuerfragen bei der außergerichtlichen Sanierung. Dass das Buch mit einem ausführlichen Stichwortverzeichnis ausgestattet ist, versteht sich von selbst.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Werk die mit dem Titel verbundenen Erwartungen ohne weiteres erfüllt. Übersichtlich und praxisgerecht werden die wesentlichen Gesichtspunkte, die für den Sanierer von Interesse sind, beleuchtet. Eine Fülle von Beispielen und Praxistipps hilft, die Klippen zu umschiffen und sachgerechte Lösungen zu finden. Wer sich mit Fragen der Sanierung in und außerhalb der Insolvenz auseinanderzusetzen hat, ist mit dem Themenband „Sanierung und Insolvenz“ jedenfalls bestens beraten. (cwh)

 

Kayser, Godehard/ Thole, Christoph (Hrsg.), Insolvenzordnung, Heidelberger Kommentar, C. F. Müller, Heidelberg, 9. Aufl., 2018, ISBN 978-3-8114-4716-5, 2936 und XXXII S., € 169,99

Um rd. 250 Seiten gewachsen ist die 9. Auflage des Kommentars zur Insolvenzordnung von Kayser/Thole. Bedenkt man, dass die Vorauflage gerade mal zwei Jahre zurückliegt, macht dies deutlich, wieviel es im Insolvenzrecht zu sagen gibt und wie viel sich in kurzer Zeit auf diesem Rechtsgebiet tut. Darüber hinaus macht der kurze Abstand zwischen den beiden Auflagen deutlich, dass sich das Erläuterungswerk auf dem nicht gerade unterbesetzten Markt der Kommentare zur Insolvenzordnung sicher behauptet. Zwischenzeitlich verantworten 25 AutorInnen das Buch, selbst einbändige Kommentare zur InsO sind von wenigen Verfassern also nicht mehr zu bewältigen. Vorab ist zu bemerken, dass nicht nur die Insolvenzordnung kommentiert wird, sondern darüber hinaus auch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO), die einschlägigen Vorschriften zum Insolvenzgeld im Sozialgesetzbuch III (vornehmlich §§ 165 ff. SGB III), die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) sowie die Verordnung (EG) Nr. 2015/848 des Rates über Insolvenzverfahren (EuInsVO). Ergänzend wird das Anfechtungsgesetz im Wortlaut abgedruckt. Die Neuauflage steht zunächst unter dem erklärten Ziel, die gesetzlichen Neuerungen der letzten Jahre in ihren wesentlichen Zügen nachzuzeichnen. Zu berücksichtigen waren insbesondere das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen, die Novellierung des § 104 InsO sowie die Reform des Anfechtungsrechts. Bei der „Konzerninsolvenz“ geht es letztlich darum, die zu eröffnenden Einzelverfahren in einem bestimmten Umfang koordinieren zu können. Dies setzt einmal Zuständigkeitsregeln voraus, welche nunmehr in der InsO verankert sind und die Sternal (§§ 3 a – 3 e) kommentiert. Specovius obliegt es, die neuen §§ 269 a ff. InsO, welche das Kernstück des neuen Konzerninsolvenzrechts bilden, dem Leser nahezubringen. Wer mit entsprechenden Fragen zu tun hat, kommt um die Lektüre dieser Ausführungen nicht herum. Die Neukommentierung des § 104 InsO verantwortet Marotzke. Die Vorschrift trägt die Überschrift „Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting“ und wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3147) weitgehend neu gefasst. Die Novellierung wurde notwendig durch eine Entscheidung des BGH vom 9.6.2016 (BGHZ 210, 321), welcher Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten für unwirksam hielt, soweit sie für den Insolvenzfall einer Vertragspartei Rechtsfolgen vorsahen, welche von § 104 InsO a.F. abwichen. Die Neukommentierung enthält demgemäß zunächst einen Überblick über den Normzweck der Vorschrift und ihre Entstehungsgeschichte. Danach geht Marotzke ausführlich auf den neugefassten Tatbestand sowie die Rechtsfolgen des § 104 InsO ein. Im unmittelbaren Anschluss kommentiert Marotzke noch den in Art. 102b EuInsVO verankerten Anfechtungsausschluss, wobei mit rechtspolitischer Kritik an der Vorschrift nicht gespart wird. Die Neuerungen des Anfechtungsrechts beleuchtet Thole im Rahmen der §§ 129 bis 147 InsO.

Die Insolvenzanfechtung dient der Rückgängigmachung einer durch den Schuldner vorinsolvenzlich getroffenen Vermögensverschiebung, durch welche Werte der Masse entzogen werden und die Insolvenzgläubiger dadurch eine Benachteiligung erfahren. Es liegt auf der Hand, dass hier die unterschiedlichsten Interessen aufeinanderprallen, was die Gesetzgebung nicht gerade erleichtert. Die Kommentierung der §§ 131, 133 und 142 InsO verdient hier besondere Beachtung. Der sog. „Restschuldbefreiungstourismus“ ist seit langem den zuständigen Stellen in der Europäischen Union ein Dorn im Auge. In der Tat ist nicht einzusehen, dass man sich in bestimmten Staaten seiner Verbindlichkeiten in kürzester Zeit unter dubiosen Umständen entledigen kann und dies dann auch noch von den anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen ist. Novelliert wurde deshalb die Zuständigkeitsvorschrift des Art. 3 EuInsVO, der die internationale Zuständigkeit regelt. Dornblüth sagt hierzu das Notwendige.

Selbstredend wurden auch alle anderen Teile des Kommentars aktualisiert und die neue Rechtsprechung ist eingearbei tet. Dem Heidelberger Kommentar ist also ohne weiteres zu attestieren, dass die Bearbeitung auch in der Neuauflage in gewohnter Präzision und Aktualität erfolgt ist. Auch für das aktuelle Werk gilt, dass man Antworten auf die Fragen findet, die einem das Insolvenzverfahren stellt. Das Stichwortverzeichnis ist wie schon bislang vorbildlich. Das Fazit ist deshalb einfach: Der Griff zum Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung lohnt sich immer. (cwh)

 

Jaeger, Ernst, Insolvenzordnung, De Gruyter, Berlin/Boston, 1. Aufl., herausgegeben von Wolfram Henckel und Walter Gerhard, ISBN 978-3-11-046630-0, XXXV und 798 S., € 189,95

Es ist einigermaßen ungewöhnlich, dass ein zur Insolvenzordnung erscheinender Großkommentar den Namen eines Wissenschaftlers trägt, der bereits in der Mitte des letzten Jahrhunderts verstorben ist. Dies gilt umso mehr, als erst über 50 Jahre nach dem Tod von Ernst Jäger die heute geltende Insolvenzordnung in Kraft getreten ist, zu seinen Lebzeiten galt noch die altehrwürdige Konkursordnung aus dem Jahre 1877. Zu eben jener Konkursordnung hatte aber Ernst Jäger auf Anregung von Hermann Staub den grundlegenden Kommentar verfasst, welcher im Jahre 1901 in erster Auflage erschienen war. Jäger ging es zum einen um die wissenschaftliche Durchdringung des Konkursrechts, zum anderen wollte er die genannte Materie einer raisonablen Rechtsanwendung zugänglich machen. Insbesondere beließ Jäger es nicht bei der bloßen Erläuterung von Rechtsprechung und Rechtslehre (vgl. auch Bernhard, ZZP 1950, 1 f.). Nach dem Tode des Schöpfers des Kommentars zur Konkursordnung übernahmen Friedrich Lent und Friedrich Weber das Werk, danach ging die Herausgeberschaft an Wolfram Henckel und Walter Gerhardt.

Den nunmehr vorliegenden Bd. 5/2 verantwortet Diederich Eckardt alleine! Nur wer selbst kommentiert, kann ermessen, was es heißt, 774 Seiten Erläuterungen zu verfassen: fürwahr eine gewaltige Leistung! Inhaltlich geht es um die §§ 156 bis 173 InsO, welche die Verwaltung und Verwertung der Masse normieren. Der Jäger nennt sich auf der Titelseite „Großkommentar“; eine Bezeichnung, welche vor dem Hintergrund ver- ständlich wird, dass der Band 5/2 von den über 200 Paragrafen der Insolvenzordnung gerade mal deren achtzehn beinhaltet. Schon der Umfang der Kommentierung lässt erahnen, wie detailliert den Einzelproblemen nachgegangen wird. Zwar haben die nicht wenigen einbändigen Kommentare zur Insolvenzordnung auch ohne weiteres zwischen 2000 und 3000 Seiten, nur finden sich da neben 359 Paragrafen der InsO auch weitere Gesetze wie das das Anfechtungsgesetz, das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO), die einschlägigen Vorschriften zum Insolvenzgeld im Sozialgesetzbuch III (vornehmlich §§ 165 ff. SGB III), die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) sowie die Verordnung (EG) Nr. 2015/848 des Rates über Insolvenzverfahren (EuInsVO). Der Jäger wird vor diesem Hintergrund eine fünfstellige Seitenzahl benötigen, um allen Problemstellungen gerecht werden zu können. Der eigentlichen Kommentierung stellt Eckardt da, wo es erforderlich ist, eine Gliederungsübersicht, ein Stichwortverzeichnis sowie ein Literaturverzeichnis voran. Man braucht also auch in den einzelnen Paragrafen nicht lange nach den interessierenden Ausführungen zu suchen, ein unschätzbarer Vorteil. Inhaltlich wird auf alle relevanten Probleme eingegangen. Auch die Schwerpunktsetzung überzeugt, wobei man bei einem Großkommentar wie dem Jäger mit dieser Bezeichnung ohnedies vorsichtig sein muss. Darüber hinaus finden sich an den entsprechenden Stellen zahlreiche Hinweise auf Annexprobleme etwa was die Mitbestimmung des Betriebsrats anbelangt (§ 158 Rn. 61 ff. und öfter) oder das Steuerrecht (zB § 159 Rn. 114 ff. und öfter). Zu bemerken ist abschließend, dass das am Schluss des Bandes befindliche Sachregister vorbildlich ist. Das Fazit fällt deshalb leicht: Wer sich vertieft mit den Problemen befassen muss, welche die §§ 156 bis 173 InsO aufwerfen, ist mit dem Jäger/Eckardt bestens beraten. (cwh)

Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder (cwh), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits-, Handels- und Zivilprozessrecht, Johannes Gutenberg-Universität, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Deutsches, Europäisches und Internationales Arbeits-, Insolvenz- und Zivilverfahrensrecht. cwh@uni-mainz.de

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