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„Fehlende Regelung im Urheberrecht höhlt Kultur- und Bildungsinfrastruktur der Öffentlichen Bibliotheken aus!“

Über 600 Bibliotheksleitungen fordern in einem Offenen Brief
den ungehinderten Zugang zu E-Books

Immer mehr Bücher werden heute als E-Book digital veröffentlicht und gelesen. Der digitale Zugang ist gerade in Zeiten von Corona und geschlossenen Bibliotheksgebäuden oft die einzige Möglichkeit für Bürger*innen, an Bücher, Informationen und Medien heranzukommen. Doch beim sogenannten „E-Lending“ – also der temporären Bereitstellung einer Nutzungslizenz für ein elektronisches Buch – wird den Bibliotheken ein Riegel vorgeschoben. 70% der E-Book-Titel der Spiegel-Bestsellerliste (Belletristik und Sachbücher) werden Bibliotheken bis zu einem Jahr lang vorenthalten.

In einem Offenen Brief, den bislang über 600 Bibliotheksleitungen unterschrieben haben, fordert der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nun auf, sich dafür einzusetzen, dass Bibliotheken ihrem Kultur- und Bildungsauftrag durch den umfassenden Verleih auch von elektronischen Büchern nachkommen können.

Dazu Prof. Dr. Andreas Degkwitz, Bundesvorsitzender des dbv: „Der Deutsche Bibliotheksverband vertritt bundesweit 11 Mio. Bibliotheksnutzer*innen. Sein zentrales Anliegen ist es, Bürger*innen ungehinderten Zugang zu Informationen, Bildung und Medien zu ermöglichen. Denn der freie Zugang zu Wissen und Information unabhängig von Bezahlschranken ist ein Grundrecht. Doch das seit Jahren fehlende Verleihrecht für E-Books im Urheberrecht höhlt die Kultur- und Bildungsinfrastruktur der Öffentlichen Bibliotheken aus. Anlässlich des aktuell vorliegenden Gesetzentwurfes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes ist es daher unerlässlich, endlich eine entsprechende gesetzliche Regelung aufzunehmen. Der dbv und die über 600 Unterzeichner*innen des Offenen Briefes fordern daher die Politik auf, hier endlich die notwendige Grundlage zu schaffen.“

 

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