Recht

Erbrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 3/2020
VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann

Jürgen Damrau/Manuel Tanck (Hrsg.), Praxiskommentar Erbrecht, 4. Aufl., zerb-Verlag, Bonn 2020. ISBN 978-3-95661-080-6. XXVIII, 2472 S., geb., € 169,00.

Der erstmals 2004 erschienene Praxiskommentar liegt nunmehr in 4. Auflage (Gesetzesstand Dezember 2019) vor. Mit der Vorauflage ist zu dem ursprünglichen Alleinherausgeber Jürgen Damrau, emeritierter Professor an der Universität Konstanz, der Mannheimer Fachanwalt für Erbrecht Manuel Tanck getreten, der zusammen mit den Rechtsanwälten Michael Bonefeld und Christopher Riedel auch die Redaktion des Bandes innehat. Das jetzt 27-köpfige Autorenteam hat einige Änderungen erfahren: ausgeschieden sind die beiden Universitätslehrer Winfried Boecken und (der umstrittene, inzwischen von der Universität Greifswald beurlaubte) Ralph Weber, sodass die Kommentierung – abgesehen von zwei Richtern (Uwe Gottwald und Christoph Syrbe) – nur noch in den Händen von Rechtsanwälten, überwiegend Fachanwälte für Erbrecht, aber auch für Steuerrecht, liegt.

Wie schon bei der Besprechung der Vorauflagen (zuletzt fachbuchjournal 2/2015, S. 57) ausgeführt, sieht das Werk zwar auf den ersten Blick wie ein normaler Kommentar zum Erbrecht aus, weil das gesamte 5. Buch des BGB, beginnend mit § 1922 BGB der Reihe nach erläutert wird. Die Unterschiede zum herkömmlichen Kommentar zeigen sich aber schon in den Gliederungsübersichten bei den einzelnen Paragraphen. Fast immer schließen sich an die Kommentierung der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen einer Norm hilfreiche Beratungs- und Gestaltungshinweise sowie prozesstaktische Überlegungen an. Soweit erforderlich werden gebühren- oder steuerrechtliche Probleme im Überblick behandelt. An kritischen Stellen wird der Anwalt gezielt vor „Haftungsfallen“ gewarnt. Hilfreich sind auch die Berechnungsbeispiele (etwa bei der insgesamt sehr ausführlichen und tiefgehenden Kommentierung des Pflichtteilsrechts durch Riedel) oder Formulierungsmuster. Zahl und Umfang der Fußnoten beschränken sich auf das Wesentliche. Diese Praxisorientierung mag der Grund sein, dass das Werk sich über die Jahre gehalten hat, was nicht jedem Erbrechtskommentar, der gegen die etablierten BGB-Kommentare „angetreten“ ist, gelungen ist. Die Anerkennung, die der Praxiskommentar inzwischen genießt, zeigt sich auch daran, dass er zunehmend in Gerichtsentscheidungen und von Konkurrenzwerken zitiert wird.

Weiterhin gilt, dass es sich durchgehend um eine sehr solide Kommentierung des gesamten 5. Buchs des BGB mit präzisen, praxisbezogenen Ausführungen handelt. Der anwaltlichen Beratungspraxis steht mit diesem Werk eine umfassende und aktuelle Kommentierung zur Verfügung. Mit fast 2.500 Seiten hat der Kommentar allerdings nun die Grenze der Handlichkeit erreicht. Die Herausgeber müssen sich Gedanken machen, wie sie hier bei der nächsten Auflage gegensteuern. (bmc) ˜

VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann war von 2002 bis Ende Februar 2016 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Er ist Mitautor in mehreren juristischen Kommentaren und Autor in juristischen Fachzeitschriften.

mueller-christmann-bernd@t-online.de

 

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