Recht

Erbrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 2/2020

Anne Röthel. Erbrecht, 18. Aufl., Beck-Verlag, München 2020.  ISBN 978-3-406-72854-9. XXV, 484 S., € 29,80.

Mit der 18. Auflage führt Anne Röthel, Professorin an der Bucerius Law School Hamburg, das bis zur 16. Auflage von Wilfried Schlüter verantwortete traditionsreiche Kurzlehrbuch alleine weiter. Die mit der Vorauflage (Schlüter/Röthel, Erbrecht, 17. Aufl. 2015, besprochen in fbj 4/2016 S. 37) eingeleitete Überarbeitung wird konsequent fortgeführt, auch wenn die Autorin betont, dass das Buch in der Tradition des Vorgängerwerks steht, was sich in der Darstellung historischer Wurzeln und der Hervorhebung familienrechtlicher Bezüge dokumentiert.

Das von Anne Röthel didaktisch neu konzipierte Werk ist in acht Kapitel mit 39 Paragraphen gegliedert, die (mindestens) den Pflichtstoff für die juristischen Examina behandeln. Auf die Einführung, in der die erbrechtlichen Grundbegriffe erläutert werden, folgt nach einem Überblick über die gesetzliche Erbfolge das ausführliche Kapitel zur Errichtung erbrechtlicher Verfügungen. Weitere Schwerpunkte sind die erbrechtlichen Wirkungen nach dem Erbfall (5. Kap.), die einzelnen erbrechtlichen Verfügungen (6. Kap.) sowie das Pflichtteilsrecht (7. Kap.). Etwas knapper behandelt werden die anderen Rechtsgeschäfte auf den Todesfall (4. Kap.); den Abschluss bildet der Erbschaftskauf.

Das Werk hält in Umfang und Ausführlichkeit die Mitte zwischen Grundriss und großem Lehrbuch. Es ist für Studierende geschrieben und zwar gerade auch für diejenigen, die sich dem Erbrecht das erste Mal annähern. Die Autorin nennt im Vorwort als besonderes Anliegen, die großen konzeptionellen Entscheidungen des deutschen Rechts historisch zu erklären und in ihren rechtsvergleichenden Kontext zu stellen. Als Beispiel hierfür möge das einführende 1. Kapitel dienen.

Die zentralen Institutionen des Erbrechts werden im systematischen Zusammenhang erläutert, zahlreiche kleine Beispielsfälle und Übersichten erleichtern das Erfassen des Stoffes und die spätere Anwendung des Gelernten. Die Hinweise in den Fußnoten beschränken sich auf das Wesentliche.

Das gut eingeführte Kurzlehrbuch zählt zu den Werken im Erbrecht, die man Studierenden und Referendaren ohne Einschränkung und guten Gewissens empfehlen kann. (bmc)

 

Walter Gierl/Andreas Köhler/Ludwig Kroiß/Harald Wilsch (Hrsg.). Internationales Erbrecht, 3. Aufl., Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2020. ISBN 978-3-8487-4808-2. 944 S., € 118,00.

Das hier vorzustellende Buch ist 2015 erstmals erschienen (besprochen in fbj 4/2016 S. 37) und war damals die erste umfassende Darstellung und Kommentierung der Europäischen Erbrechtsverordnung. Der Erlass der Durchführungsverordnung zur Erbrechtsverordnung war Anlass für die 2. Auflage 2017. Die nunmehr vorliegende 3. Auflage bringt die Darstellung nicht nur auf den neuesten Stand, sondern präsentiert ein Werk, dessen Umfang sich mehr als verdoppelt hat. Grund hierfür ist der neu aufgenommene über 500 Seiten starke 6. Teil mit Länderberichten aus 21 Staaten.

Der wie bisher ausschließlich von Köhler bearbeitete 1. Teil stellt nach einem einleitenden Überblick den Anwendungsbereich und das Zuständigkeitssystem der EuErbVO vor. Den Schwerpunkt bildet der knapp 80 Seiten umfassende Abschnitt über das Internationale Privatrecht (Art. 20-38 EuErbVO). Hier finden sich (wie in anderen Kapiteln auch) hilfreiche Übersichten und Formulierungsvorschläge, etwa eine Darstellung der Prüfungsschritte bei der Bearbeitung internationaler Erbfälle. Es folgt ein knapper Überblick über die Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen sowie über öffentliche Urkunden und Vergleiche. Erläuterungen zu dem in Art. 62-73 EuErbVO geregelten Europäische Nachlasszeugnis schließen den 1. Teil ab. Der 2. Teil widmet sich dem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz (Int-ErbRVG), in welchem die zur Durchführung der EuErbVO erforderlichen Bestimmungen kodifiziert wurden. Schwerpunkte der Darstellung sind hier das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Titel (Bearbeiter Gierl) und die Verfahrensvorschriften zum Europäischen Nachlasszeugnis (Bearbeiter Kroiß und Wilsch).

Teil 3 behandelt die Durchführungsverordnung, die die Europäische Kommission gemäß Art. 80 EuErbVO erlassen hat. Wilsch erläutert sämtliche Formblätter, die in der Durchführungsverordnung enthalten sind – sicherlich keine spannende Lektüre, aber im Bedarfsfall eine große Hilfe. Neu arrangiert wurde ein eigenständiges Kapitel (Teil 4), welches das internationale Erbrecht im Rechtspflegergesetz, im Grundbuchverfahren sowie im Kostenrecht darstellt. Die auf dem Gebiet des internationalen Erbrechts weiterhin zu beachtenden Staatsverträge finden nun im Teil 5 Berücksichtigung. In den für die starke Umfangerweiterung verantwortlichen 6. Teil sind ausführliche Länderberichte zu insgesamt 21 Staaten aufgenommen. Solche Länderberichte finden sich auch in anderen Kommentaren oder Handbüchern zum Erbrecht (z.B. Burandt/Rojahn, Erbrecht. 3. Aufl. 2019 oder NKBGB Bd. 5 Erbrecht, 5. Aufl. 2018). In allen Werken werden die Erbrechtsordnungen von ungefähr 20 Staaten vorgestellt, wobei die Auswahl etwas willkürlich erscheint und möglicherweise davon abhängig ist, ob der Verlag einen passenden Autor gefunden hat. Im vorliegenden Band setzt sich das Autorenteam vorwiegend aus Hochschullehrern und Rechtsanwälten, teilweise, aber nicht immer aus dem jeweiligen Staat, zusammen. Die Berichte folgen einem einheitlichen Aufbau und sie sind unter dem spezifischen Blickwinkel der EuErbVO verfasst.

Handelte es sich bei der Erstauflage noch eher um einen Überblick, der die Erbrechtspraxis auf die neuen Herausforderungen durch die EuErbVO vorbereiten wollte, liegt inzwischen ein etabliertes Werk vor, das Gerichten, Anwälten und Notaren die alltägliche Arbeit mit internationalen Erbfällen erheblich erleichtert. (bmc)

Claus-Henrik Horn, Materialienkommentar Erbrecht.Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden und zerbVerlag Bonn 2020. ISBN 978-3-8487-5972-9 und 978-3-95661-099-8. XXV, 1662 S., € 169,00.

Warum ein weiterer Kommentar zum Erbrecht? Haben wir doch (neben Lehr- und Handbüchern) Großkommentare und zahlreiche mehr- und einbändige Kommentare zum BGB jeweils mit ausführlichen Erläuterungen zum Erbrecht, die etabliert und von ausgezeichneter Qualität sind. Ein Mangel an erbrechtlicher Literatur ist wahrlich nicht zu beklagen. Bei nicht wenigen dieser Werke ist im Übrigen der Autor des zu besprechenden Bandes Claus-Henrik Horn, Fachanwalt für Erbrecht und anerkannter Erbrechts-Experte selbst als Herausgeber und/oder Kommentator tätig. Nun geht er mit dem „Materialienkommentar Erbrecht“ das Wagnis einer weiteren großen Veröffentlichung ein. Welches Ziel will er damit erreichen?

Wie der Name des Kommentars zum Ausdruck bringt, bereitet er alle historischen Materialien und sämtliche Reformen für die heutige erbrechtliche Argumentation auf. Auf einen Blick werden so die Entwicklung einer jeden Norm und alle Gesetzesänderungen seit Inkrafttreten des BGB sichtbar und die Materialien systematisch verfügbar. Sinn und Nutzen dieses Bandes werden deutlicher, wenn man sich vergegenwärtigt, dass nur etwa ein Drittel der (ursprünglich 464) Paragraphen des Erbrechts seit Inkrafttreten des BGB geändert wurden. Umgekehrt formuliert, etwa 300 Paragraphen sind seit dem 01.01.1900 unverändert geblieben. Wie nur in wenigen Rechtsgebieten können daher die Materialien der Gesetzesentstehung bei der Auslegung der Vorschriften herangezogen werden. Der Zugang zu ihnen ist allerdings aufwändig, da die entscheidenden Stellen oft schwer auffindbar sind. Entsprechend dem Aufbau eines klassischen Kommentars werden jedem Paragrafen (von § 1922 bis § 2385 BGB) in einem Teil A die Materialien (Motive, Protokolle, Denkschrift, Bericht der XII. Kommission, Reichstagsverhandlungen etc.) zugeordnet und zwar chronologisch.

Teil B erfasst dann die Gesetzesreformen seit dem Jahr 1900. Eine kurze Anleitung (S. XI – IVX) erläutert den Aufbau und Gebrauch des Kommentars anhand der Entstehungsgeschichte des BGB. Die Darstellung wird abgeschlossen durch sechs Anhänge (im Inhaltsverzeichnis durchgehend als „Angang“ bezeichnet), in denen die Gesetzesentwürfe zusammenhängend und vollständig abgedruckt sind.

Ein – offenbar auf hohem Niveau – geführter Rechtsstreit, bei dem die jeweiligen Prozessbevollmächtigten sich zur Stützung ihrer Rechtsauffassung auf Erwägungen des historischen Gesetzgebers beriefen, hat in Horn die Idee eines historisch-aktuellen Kommentars reifen lassen. Er musste zur Umsetzung dieses Vorhabens weit mehr als bei üblichen Kommentierungen leisten, nämlich umfangreiches, nicht immer leicht zugängliches Material sammeln, sichten und sortieren und zum Beispiel auch Dienstleister für die Umwandlung der Fraktur-Schrift in das Word-Textprogramm finden. Die ungemein produktive Schaffenskraft des Autors ist bewundernswert. Auch mit diesem einzigartigen Werk ist ihm ein großer Wurf gelungen. Dass er auf positive Resonanz hoffen darf, zeigen die beiden im Buch abgedruckten Grußworte aus der Wissenschaft (Prof. Muscheler, Universität Bochum) und aus der Richterschaft (von zwei Mitgliedern des für Erbrecht zuständigen Zivilsenats beim Bundesgerichtshof), in denen das Projekt lebhaft begrüßt wird. Man liest in Rezensionen immer wieder, ein Werk stelle eine wahre Fundgrube dar – es wird nur wenige geben, bei denen dieser Satz in so einzigartiger Weise zutrifft. (bmc) ˜

VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann war von 2002 bis Ende Februar 2016 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Er ist Mitautor in mehreren juristischen Kommen­ taren und Autor in juristischen Fachzeitschriften.

mueller-christmann-bernd@t-online.de

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