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KEK: Förderung 2019 auf 5 Mio. Euro erhöht

2019 stehen für den Originalerhalt schriftlichen Kulturguts insgesamt 5 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung!

Über die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) werden jährlich in zwei Förderlinien Projekte zum Originalerhalt unterstützt. Die KEK wird dabei von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) gefördert.

Die bemerkenswerte Aufstockung des BKM-Sonderprogramms von 1 Mio. Euro 2017 auf 2,5 Mio. Euro 2018 auf nun 4,5 Mio. Euro zeigt die Bedeutung und Dringlichkeit der Erhaltung schriftlichen Kulturguts in Bibliotheken und Archiven.

Neben dem auf Mengenverfahren ausgelegten BKM-Sonderprogramm ist über die KEK-Modellprojektförderung 2019 die Förderung von Good Practices-Beispielen möglich, die die Bedeutung von präventivem Handeln in den Vordergrund stellen, denn die Vermeidung von Bränden, Wasserschäden, Papierzerfall oder Insektenbefall in Archiven und Bibliotheken spart nicht nur langfristig Geld, sondern ist auch der beste Schutz für unersetzliches Kulturgut.

schriftgutschuetzen.kek-spk.de

 

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