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Deutlich mehr Schutz für das schriftliche Kulturerbe

Der Erhalt schriftlicher Originale in Archiven und Bibliotheken wird 2019 über die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) in gestiegenem Maße gefördert. Die  Beauftragte  der  Bundesregierung  für  Kultur  und Medien (BKM) fördert im Rahmen des BKM-Sonderprogramms Maßnahmen zur Mengenbehandlung.  Gemeinsam  mit  der  Kulturstiftung  der  Länder  (KSL)  fördert  BKM  zum Jahresthema „Prävention lohnt“ außerdem  die  Umsetzung von Modellprojektvorhaben zur vorausschauenden Sicherung des schriftlichen Kulturerbes. Derzeit befinden sich in zwei Förderprogrammen 170 Projekte mit einem Gesamtvolumen von gut 4,7 Mio. Euro in der Umsetzung.

http://kek-spk.de/fileadmin/Pressemitteilung_KEK_2019-09-09.pdf

 

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