Der Erhalt schriftlicher Originale in Archiven und Bibliotheken wird 2019 über die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) in gestiegenem Maße gefördert. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert im Rahmen des BKM-Sonderprogramms Maßnahmen zur Mengenbehandlung. Gemeinsam mit der Kulturstiftung der Länder (KSL) fördert BKM zum Jahresthema „Prävention lohnt“ außerdem die Umsetzung von Modellprojektvorhaben zur vorausschauenden Sicherung des schriftlichen Kulturerbes. Derzeit befinden sich in zwei Förderprogrammen 170 Projekte mit einem Gesamtvolumen von gut 4,7 Mio. Euro in der Umsetzung.
http://kek-spk.de/fileadmin/Pressemitteilung_KEK_2019-09-09.pdf