Die Erhaltung schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken wird 2020 von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit 3,8 Mio. Euro gefördert.
Der Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken ist eine Aufgabe von gesamt-staatlicher Bedeutung. Das zeigt die erneute Aufstockung des Etats für den Originalerhalt bei der entscheidenden Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags am 14.11.2019.
Im kommenden Jahr werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 1,8 Mio. Euro zusätzlich für konservatorische und restauratorische Maßnahmen bereitgestellt. Statt 2 Mio. Euro, wie im Entwurf des Haushaltsgesetzes vorgesehen, stehen damit insgesamt 3,8 Mio. Euro zur Verfügung. Die Länder müssen die geförderten Projekte mitfinanzieren.
Diese und weitere Fördermittel zum Originalerhalt werden über die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) verwaltet, die sie in zwei separaten Förderlinien auf Antragsstellung vergibt.
BKM-Sonderprogramm 2020
Wie bereits 2019 werden die bereitgestellten Bundesmittel in das BKM-Sonderprogramm für Mengenverfahren fließen. Damit können Maßnahmen wie Massenentsäuerung, Trockenreinigung, Verpackung, Restaurierung oder Zustandserfassung von Archiv- und Bibliotheksbeständen in der Breite gefördert werden.
Die deutlich gestiegenen Antragszahlen unterstreichen sowohl den großen Bedarf an Förderung als auch die Bekanntheit des BKM-Sonderprogramms in Einrichtungen bundesweit. 2019 konnten insgesamt 131 Projekte bewilligt werden. Erstmals war eine mehrjährige Projektlaufzeit von bis zu drei Jahren möglich. Dies ist auch für die kommende Förderperiode vorgesehen.
KEK-Modellprojektförderung 2020: Originale erhalten
Mittlerweile im zehnten Jahr unterstützt die KEK bundesweit ausgewählte Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. Die Förderung von Modellprojektvorhaben trägt auf verschiedenen Ebenen zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken bei. BKM und die Kulturstiftung der Länder (KSL) finanzieren diese Förderlinie gemeinsam.
Im elften Jahr wird durch eine themenoffene Förderung unter dem Motto „Originale erhalten“ der Bogen zum Auftakt der KEK-Modellprojektförderung 2010 geschlagen. 2020 können die antragstellenden Einrichtungen selbst festlegen, in welchen Bereichen des Originalerhalts sie theoretische oder praktische Erfahrungen sammeln wollen. Die Antragsteller werden dazu ermuntert, neben der Sicherung herausragender Bestände auch fachliche Herausforderungen innerhalb ihrer eigenen Einrichtungen zu identifizieren und geeignete Lösungen zu entwickeln.
Informationen zur Antragstellung
Anträge auf Projektförderung müssen bis spätestens 31.01.2020 bei der KEK eingehen.
BKM-Sonderprogramm 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erhalt-des-schriftlichen-kulturguts-316962
KEK-Modellprojektförderung 2020
http://kek-spk.de/projektfoerderung/antragsinformationen/