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75 Jahre „Recht & Wirtschaft“

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 3/2021
Torsten Kutschke
Prokurist, Gesamtverlagsleiter Fachmedien
Recht & Wirtschaft in der dfv Mediengruppe
Chefredakteur „Kommunikation & Recht“

Eine Erfolgsgeschichte in vielen kleinen Etappen

Anfang/Mitte März des vorigen Jahres nahm die Ausbreitung des Coronavirus endgültig solche Ausmaße an, dass das öffentliche Leben weitgehend zum Stillstand kommen musste.

Inklusive zahlreicher, vollkommen unbekannter Auswirkungen auf das Arbeitsleben – wie z.B. Home­office, das plötzlich möglich war, wo sonst nie ­daran gedacht wurde. Viele rechtliche Fragen stellten sich in diesem Zusammenhang, für die noch kein Kommentar oder Handbuch eine Lösung wusste. Weil bislang einfach unvorstellbar. Wir waren damals froh, über ein exzellentes Autorennetzwerk zu verfügen und bereits im April 2020 gemeinsam mit Holger Dahl, Burkhard Göpfert und Rüdiger Helm das Buch „Arbeitsrechtlicher Umgang mit Pandemien. Praxisleitfaden am Beispiel der Corona-Krise“ herausgeben zu können. Es dürfte damals das erste Werk gewesen sein, das Hilfestellungen zu Fragen wie Kurzarbeit, Homeoffice/Mobile Work, Flexibilisierung der Arbeitszeit, Rechtliche Grundlagen für Videokonferenzen, etc. bot.

Und das war erst der Anfang. Mit – dann zugegebenermaßen – ein wenig mehr Vorlaufzeit haben wir auch zwei neue Zeitschriften aus der Taufe gehoben, die ebenfalls an Aktualität kaum zu überbieten waren: Die „RdZ – Recht der Zahlungsdienste“ und den „Sanierungsberater“. Das bargeldlose Zahlen war plötzlich auch bei Kleinstbeträgen und quasi bei jedem Bäcker möglich – und Fragen rund um die Sanierung als Vorstufe der Insolvenz sind aktueller denn je und werden mit Auslaufen der noch bestehenden Kurzarbeiterregelung noch einmal an Bedeutung gewinnen. Beide Titel wurden vom Markt angenommen: dank praxisrelevanter Beiträge, herausragender Autoren und eben der Aktualität, die nach Lösungen für genau diese Problemfelder suchte.

Rückblickend waren wir eigentlich immer in Bewegung. So sind in der jüngeren Vergangenheit viele neue Titel gegründet worden, wie z.B. die „InTeR – Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht“ oder die „RAW – Recht Automobil Wirtschaft“. Für sehr spezielle Zielgruppen vielleicht, aber wir merken, dass es nachhaltigen Lese- und Informationsbedarf gibt. Hinzu erworben wurde außerdem vom Kölner Sportverlag die „Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht“. Und Ende 2017 konnten wir von den Handelsblatt Fachmedien die Zeitschrift „Datenschutz-Berater“ übernehmen. Das war damals eine spannende Zeit und mit der DSGVO standen große rechtliche Umwälzungen bevor. Rückblickend ein Glücksfall, wie der Anstieg der Abonnentenzahlen in den folgenden Monaten gezeigt hat.

Nun ist in 2021 der Verlagsbereich „Recht & Wirtschaft“ in der dfv Mediengruppe 75 Jahre alt geworden. Gegründet wurde R&W 1946 als Verlag Recht und Wirtschaft GmbH in Heidelberg mit dem ersten Titel „BetriebsBerater“, nach wie vor dem Flaggschiff des Bereiches. Anfang der 2000er Jahre wurde er vom Deutschen Fachverlag übernommen und hat seinen Sitz nach Frankfurt am Main verlagert. Und so, wie sich der BB, die RIW oder die ZHR schon immer gut entwickelt haben, nahm die Dynamik mit der Übernahme und dem Umzug weiter zu. Neue Zeitschriften wurden gegründet oder von anderen Häusern übernommen und in das Portfolio integriert. Das Buchprogramm wurde ebenso kontinuierlich erweitert und zudem zahlreiche Veranstaltungen ins Leben gerufen. Während der DFV früher mit den „Heidelberger Wettbewerbstagen der WRP“ und dem „Deutschen Lebensmittelrechtstag“ lediglich zwei juristische Veranstaltungen im Jahr aufweisen konnte, sind es inzwischen über 50. Auch für diese war das Jahr 2020 eine große Herausforderung. Während die ersten Tagungen im Januar und Februar noch planmäßig durchgeführt werden konnten, war ab März quasi Funkstille. Zudem stellten sich zahlreiche Fragen: Wie umgehen mit der neuen Situation? Würden ersatzweise Online-Formate angenommen werden? Und wenn ja, mit welcher Resonanz? Letztendlich haben wir bis auf drei Events alle Veranstaltungen durchführen können. Viele rein online, einige dann im Früh- und Spätsommer aber auch hybrid. Und zu unserer großen Freude haben uns die allermeisten unserer regelmäßigen Besucher die Treue gehalten. Ja, wir konnten sogar viele neue hinzugewinnen. Die Lehre daraus ist, dass wir – sicher auf absehbare Zeit – alle unsere Veranstaltungen nicht nur wieder präsent durchführen werden (so sich denn die Zahlen weiter positiv entwickeln und die Rahmenbedingungen es zulässig machen), sondern par ­ allel auch die Möglichkeit der Online-Teilnahme anbieten werden. Denn es gilt nach wie vor: Je größer die Firma, desto restriktiver sind die Reisebeschränkungen. Und „bequemer“ ist es allemal, sich vom heimischen Büro aus weiterzubilden, als mitunter vier, fünf oder sechs Stunden anzureisen. Wir sehen uns hier als Dienstleister für unsere Gäste – und kommen ihren Bedürfnissen gerne nach. Ungewiss war auch die Reaktion auf die von uns verlegten Bücher. Würden diese so ankommen, wie wir es uns erhofft haben? Nicht immer konnten die Buchhandlungen durchgehend öffnen, der Bestellprozess in den Kanzleien lief ebenfalls anders als gedacht und wir waren ein wenig verunsichert.

Aber der Markt hat nun einmal seine eigenen Gesetze – und so konnten wir mit einigen Top-Titeln ganz wunderbare Absatzzahlen erzielen. Die 2. Auflage des Kommentars zum Geldwäschegesetz von Zentes/Glaab, mit knapp 1.500 Seiten und 259 Euro wahrlich kein Leichtgewicht, schlug ein „wie eine Bombe“. Und mit Stephan Hansen-Oest (dem sog. „Datenschutz-Guru“) haben wir das Buch „Datenschutzbeauftragte. Einsteigerlektüre für Anfänger“ auf den Markt gebracht, das sich inzwischen zum bestverkauften Werk aller Zeiten bei R&W entwickelt hat. Datenschutz – das haben wir gelernt – ist nach wie vor ein spannendes Thema. In 2021 wird die Neuauflage des Kommentares „Taeger/Gabel“ bei uns erscheinen, bereits im Druck ist der „Moos/Schefzig/Arning“, ein Handbuch zum Datenschutz, das in der 2. Auflage erscheint und das wir vom Verlag deGruyter übernommen haben.

Gerade das Thema „Geldwäsche“ hat es uns inzwischen angetan. Jeweils zum Erscheinen des o.g. Kommentars haben wir eine Tagung zelebriert, bei der nicht nur die Autoren „aus ihrem Werke gelesen“, sondern wir auch noch weitere brandaktuelle Fragen behandelt haben. Wir waren von der Resonanz überrascht. Positiv. Und haben uns daraufhin entschlossen, das Periodikum „Geldwäsche & Recht“ zu gründen. Fragen rund um Geldwäsche bzw. Geldwäscheprävention kamen im „BetriebsBerater“, dem „ComplianceBerater“, der „Recht der Zahlungsdienste“ und der „Recht der Finanzinstrumente“ schon immer vor, aber eben nicht dezidiert. Und so freuen wir uns, mit Penelope Schneider und Jacob Wende zwei engagierte Schriftleiter gefunden zu haben, die sich nun regelmäßig um dieses Gebiet kümmern werden. Die erste Ausgabe wird noch vor der Sommerpause erscheinen. Die letzte und vielleicht größte Herausforderung in diesem Jahr steht im September an. Wir wollten anlässlich des runden Geburtstages eine kleine Feier durchführen. Eigentlich ist das Gründungsdatum von R&W ja Mitte Juni. Aber in gewisser Vorahnung haben wir von Vornherein den September angepeilt. Die aktuelle Entwicklung der Zahlen stimmt uns positiv. Die Infektionen sinken, die Zahl der Geimpften steigt. Und so hoffen wir, dass wir trotz der sicher noch notwendigen Abstandsregelungen mit unseren Buch- und Zeitschriftenautoren, Lesern, Abonnenten und Vortragenden, langjährigen Partnern und Freunden des Hauses gemeinsam werden anstoßen können.

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