Recht

Arbeitsrecht in Zeiten von Corona

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 5/2020

Dr. Carmen Silvia Hergenröder | Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben viele Betriebe auf Homoffice umgestellt. Andere mussten Kurzarbeit anmelden oder sogar schließen. Einige sind in der Insolvenz. Mitarbeiter hatten Bedenken, zur Arbeit zu kommen, weil sie eine Ansteckung mit dem Virus befürchteten. Andere konnten nicht kommen, weil sie erkrankt sind, unter Quarantäne gestellt wurden oder aber wegen Kita- und Schulschließungen ihre Kinder beaufsichtigen mussten. Der „Spuk“ ist derzeit noch nicht vorbei. Die arbeitsrechtlichen Folgen dieser Entwicklung sind immens. Viele Arbeitgeber sind verunsichert und suchen Hilfe bei der Bewältigung der in der Praxis aufgetretenen Probleme. Aber auch Betriebsräte benötigen fundierte Hilfestellungen, um ihre Arbeit in der Interessenvertretung sachgerecht und effektiv ausführen zu können. Hierbei kann auf folgende Praktikerliteratur zurückgegriffen werden.

Helm / Bundschuh / Wulff (Hrsg.), Arbeitsrechtliche Beratungspraxis in Krisenzeiten. Aktuelle Fragestellungen in der Pandemie, Nomos-Verlag 1. Aufl. 2020, 301 S., brosch., ISBN 978-3-8487-7613-9, € 58,00.

Zur Minderung der Infektionsrisiken gibt es im öffentlichen wie im Arbeitsleben erhebliche Einschränkungen. Diese erlegen auch Arbeitgebern mannigfache Pflichten auf, deren Nichtbeachtung eine Verletzung zwingenden Rechts bedeutet.

Hier setzt das Besprechungswerk an. Es möchte Arbeitgebern wie Interessenvertretungen Unterstützung bei der Umsetzung der gegenseitigen Rechte und Pflichten in der Pandemie anbieten.

I. So beleuchtet Schubert unter dem Titel „Belastungsprobe für das arbeitsrechtliche Immunsystem –Pandemien und Eingriffe in das Arbeitsrecht“ in § 1 des Werkes einleitend Fragen des – berechtigten – Eingriffs in Arbeitnehmerrechte wie z.B. Grundrechtsbeschränkungen sowie Einschränkungen im Arbeitsschutzrecht bzw. im kollektiven Arbeitsrecht. In diesem Zusammenhang stellt er auch Maßnahmen des Gesetzgebers vor, die zur Bewältigung der Pandemie ergriffen wurden – wie z.B. das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld vom 13.3.2020 oder aber auch die – befristete – Möglichkeit von Arbeitszeiterhöhungen, Freistellungsund Vergütungsfortzahlungsansprüche bei Kinderbetreuung bzw. die befristete Möglichkeit der Durchführung von Betriebsratssitzungen per Videokonferenz.

In § 2 des Besprechungswerks befasst sich Müller mit konkreten Auswirkungen der Pandemie auf arbeitsrechtliche Fragestellungen. Er geht der Frage nach, ob Beschäftigte in Quarantäne Anspruch auf einen Entgeltanspruch haben. Ob Beschäftigte wegen Verdachts einer Infektion freigestellt werden können bzw. wie es mit der Vergütung aussieht, wenn ein Betrieb unter Quarantäne steht oder Mitarbeiter wegen Kinderbetreuung nicht arbeiten können.

In § 3 des Besprechungswerkes befasst sich Bleck-Vogdt mit dem Weisungsrecht des Arbeitgebers im Pandemiefall z.B. im Hinblick auf die einseitige Anordnung von Homeoffice, Kurzarbeit bzw. Dienstreisen. Zudem geht er der Frage nach, ob Arbeitgeber hinsichtlich der Gesundheit und zum Aufenthalt von Arbeitnehmern Fragen stellen dürfen. Diese beleuchtet er unter diversen Gesichtspunkten mit vielen Beispielen.

Das nächste Kapitel 4 ist sodann dem Arbeiten in der Pandemie gewidmet. Müller geht es hier um den Infektionsschutz am Arbeitsplatz, während in § 5 Fragen der (Corona-) Kündigung und Abmahnung in der Pandemie nachgegangen werden. Hier besprechen Franzmann und Best diverse Fallgruppen von pandemiebedingten Kündigungen. Kuby und Kunze befassen sich im nächsten Kapitel 6 mit Fragen des Urlaubsrechts in Zeiten der Pandemie, während § 7 dem Kurzarbeitergeld gewidmet ist. Günter/Meergans/Wheeler beleuchten diese Problematik sehr ausführlich auch unter Einbeziehung der steuerrechtlichen Auswirkung.

Grundlegend sind die Ausführungen von Wulff in § 8 zu Fragen des Homeoffice in Zeiten der Pandemie. Diese sind vielgestaltig und können für Personalverantwortliche eine wertvolle Hilfe sein, wenn sie Mitarbeiter in Homeoffice schicken müssen.

Von Wichtigkeit ist § 9, welcher Probleme von Ausbildungsverhältnissen während der Pandemie betrifft. Fortunato bespricht hier wichtige Fragestellungen, z.B. wie sich Kurzarbeit und Homeoffice auf Ausbildungsverhältnisse auswirken.

Einem völlig anderen Gesichtspunkt geht Achelpöhler in § 10 nach, wo er sich mit der Dienstverpflichtung zur Pandemiebekämpfung befasst. Können Ärzte und Pflegepersonal zwangsverpflichtet werden? Daran schließt sich die weitere Frage an, wie man sich gegen eine Heranziehung wehren kann. § 11 ist schließlich Fragen der Pandemie und Sonntagsarbeit gewidmet. Kothe/Faber/Feldhoff erläutern, welche Sonntagsarbeit pandemiebedingt zugelassen wird und wie man sich gegen rechtswidrige Sonntagsarbeit wehren kann. Demgegenüber befassen sich Carlson/Kummert mit der Durchführung von Betriebsratswahlen in Zeiten einer Pandemie, die ja der Schwierigkeit möglicher Kontaktverbote begegnen kann. Ähnliche Probleme bestehen im Hinblick auf die Kommunikation im Betrieb, womit sich Schlegel/Poppelreuter in § 13 befassen, während die Bedeutung gewerkschaftlicher Arbeit in Krisenzeiten von Dilcher und Mamerow aufgearbeitet wird. Ein weiteres Kapitel 15 ist sodann von Kummert der Frage der Beschlussfassung von Betriebsräten in Zeiten der Pandemie gewidmet, während sich Schlegel und Poppelreuter in § 16 über die Qualifizierung des Betriebsrats Gedanken machen. Hier geht es um Betriebsratsschulungen (online oder in Präsenz). Eng hiermit zusammenhängen weitere Fragen der Besonderheiten der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Zeiten der Pandemie, über die sich Wulff in § 17 Gedanken macht. Unter der Überschrift „Eilfälle nicht Notfälle“ befasst sich Bartl ebenfalls mit der Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten in Notzeiten, während Kettner in § 19 die Verteilung der Arbeitszeit in der Pandemie bespricht.

In § 20 erläutern Windhorst/Lange Probleme von Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit: Was können Betriebe vereinbaren, was kann durchgesetzt werden? Hilfreich sind auch die Ausführungen von Helm in § 21 zu (Eil)Arbeits-

und Gesundheitsschutz in der Pandemie, während es in § 22 um Fragen der Beschäftigungssicherung und das Vorschlagsrecht nach § 92a BetrVG geht. Das letzte Kapitel 23 ist Fragen der Betriebsänderung in einer Pandemie gewidmet, mit denen sich Bundschuth befasst. II. Das Autorenteam hat in diesem Besprechungswerk einen bunten Strauß einschlägiger kollektiv- und einzelarbeitsrechtlicher Themen erarbeitet, um dem Nutzer bei möglichst jedweder Frage eine Antwort bieten zu können. Es ist praxisnah und gut verständlich geschrieben. Auch der nicht juristisch vorgebildete Leser wird aus dem Werk seinen Nutzen ziehen. Es kann vollumfänglich zur Anschaffung empfohlen werden.

 

Wolfgang Däubler, Arbeitsrecht in Zeiten der Corona-Krise. Rechte und Pflichten im Ausnahme­zustand, Bund-Verlag 2020, 154 S., ISBN 978-3-7663-7050-1, € 29,90.

Däubler wendet sich mit seinem Werk an die Betriebsräte und deren Berater. Auch für diese stellt die Pandemie eine Ausnahmesituation mit einem erhöhten Informationsbedarf dar. Der Autor pickt sich im Rahmen seiner Abhandlung vor allem die kritischen Punkte heraus, mit denen Betriebsräte in der derzeitigen Situation konfrontiert werden. Mit Stand 22. März 2020 behandelt er die Rechtsfragen, welche die Pandemie mit sich gebracht hat. Das sind insbesondere Probleme rund um

Vorsorgemaßnahmen im Betrieb: Dieser Thematik ist § 2 des Werkes gewidmet.

Arbeit im Homeoffice: Die bei dieser Problematik auftretenden Fragen behandelt der Autor in § 3 des Buches.

Corona-Erkrankung eines Beschäftigten: In § 4 werden die einzelnen Stadien einer Erkrankung – Verdacht – Quarantäne – tatsächliche Erkrankung besprochen und Tipps mit deren Umgang gegeben.

Arbeitsmangel und Kurzarbeit sind Thema in § 5.

Unversorgte Kinder: Zur Bewältigung dieser Problematik wurden zwei Bestimmungen in das Infektionsschutzgesetz eingefügt, die Däubler bespricht.

Beratungen und Beschlüsse per Video- oder Telefonkonferenz in der Betriebsverfassung: Mit dieser Problematik befasst sich Däubler in § 7 des Werkes. Zum Zeitpunkt des Verfassens des Handbuchs war § 129 BetrVG noch nicht in Kraft getreten, welcher für die Beschlussfassung Video- und Telefonkonferenzen befristet zulässt.

Betriebe mit Arbeitskräftebedarf: In diesem Kapitel § 8 bespricht Däubler u.a. die Modalitäten des pandemiebedingten veränderten Arbeitszeitrechts, den erleichterten Einsatz von Kurzarbeit sowie die Erweiterung der kurzfristigen Beschäftigung.

Abschließend widmet sich der Autor in § 9 der pandemiebedingten neu geschaffenen Möglichkeit von Gerichtsverhandlungen per Video unter bestimmten Voraussetzungen zu.

In einem weiteren, umfangreichen Kapitel hat Däubler insgesamt 75 aktuelle Fragen zum Arbeitsrecht und der Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise zusammengestellt und auch beantwortet. Als Beispiel möge die Kurzarbeit dienen:

Was ist Kurzarbeit?

In welchen Fällen kann seit März 2020 Kurzarbeitergeld beantragt werden?

Was sind die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen der Kurzarbeit?

Wie sieht es mit dem Gehalt während der KurzarbeitsPhase aus?

Wer beantragt Kurzarbeit?

Was ist mit den Sozialversicherungsbeiträgen?

Was ist mit Kurzarbeit und Arbeitszeitkonten?

Was ist mit Urlaub bzw. Resturlaub?

Was ist, wenn der Arbeitgeber einseitig und ohne Rechtsgrundlage Kurzarbeit anordnet?

Dieses Beispiel zeigt, dass Däubler im Rahmen dieses Fragenkatalogs schwierige und komplexe Themen – unterteilt in Unterthemen – einfach und leicht verständlich erläutert und so dem Nutzerkreis eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung anstehender Probleme im Zusammenhang mit der Pandemie bietet.

Das Werk endet mit diversen Arbeitshilfen und Musterbetriebsvereinbarungen.

Es bietet in kompakter Ausstattung praxisnah Lösungsansätze für pandemiebedingte Fragestellungen speziell für Betriebsräte und ihre Berater an und sollte in keinem Betriebsratsbüro fehlen.

 

Tödtmann / v. Bockelmann, Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten. Die Corona-Pandemie und ähnliche Krisensituationen, C.H.BECK 1. Aufl. 2020, Softcover, XVIII, 117 S., ISBN 978-3-406-75839-3, € 29,00.

Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten: Der von den Herausgebern gewählte Titel des Besprechungswerkes zeigt bereits, dass sich dieses mit der pandemiebedingt brisanten Lage im Arbeitsrecht befasst. Von diesem wird erwartet, dass es Lösungsansätze bietet, um die teilweise erheblichen Probleme in den Unternehmen beheben oder zumindest lindern zu können und den Beschäftigten damit letztendlich ihren Arbeitsplatz zu erhalten.

Das Werk beleuchtet drei Situationen:

1. „Vor der Krise – die Not zeichnet sich ab“ In dieser Phase geht es z.B. um betriebliche Maßnahmen wie beispielsweise den Gesundheitsschutz nebst Vorkehrungsmaßnahmen, u.U. um Fragen der Personalreduzierung, eventuell um den Abbau von Arbeitszeitkapazitäten, um betriebsbedingte oder aber Änderungskündigungen bzw. Betriebsänderungen.

Denkbar ist auch, dass Betriebe insolvent werden, weshalb Kenntnisse im Insolvenzrecht gefragt sind. Viele Betriebe werden die Politik der Krisenvermeidung fahren und z.B. in Kurzarbeit gehen, Fördermittel und -kredite, bundesweite Förderprogramme für Unternehmen oder aber steuerliche Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen.

2. „In der Krise – Krisenmanagement“

Während der Krise gilt es, eine Reihe von Punkten zu beachten, wie z.B. den betrieblichen Gesundheitsschutz. Es werden sich aber auch eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragestellungen ergeben. Diese können z.B. betreffen: Kurzarbeit, Entgeltfortzahlung, sonstige kurzfristige Verhinderungen, Urlaub und Betriebsurlaub, Zeitmanagement, Zeitguthaben, Direktionsrecht, Tarifliche Regelungen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Abbau Leiharbeit u.v.m.

Wichtig ist es auch, die Mitbestimmung des Betriebsrats zu beachten, wenn es z.B. um Kurzarbeit, Homeoffice oder veränderte Arbeitszeiten geht.

Auch das öffentliches Recht ist im Auge zu behalten, z.B. im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz, den Datenschutz oder aber vorgesehene Hilfeleistungen an Unternehmen.

Von großer Wichtigkeit ist zudem eine ausreichende Krisenkommunikation: Es sollten die Interessensphären analysiert, Mitarbeiter mitgenommen und eingebunden werden uvm.

3. „Nach der Krise – Es muss weitergehen“ Nach der Krise gibt es für Arbeitgeber und Personalverantwortliche vielfältige Aufgaben. Diese betreffen z.B. den Arbeitsvertrag, wenn es um die Rückkehr in die Normalarbeit, um Versetzungsklausen, Zeitausgleich und Urlaubsgewährung oder aber die variable Vergütung geht. Eine wichtige Rolle spielt hierbei der Betriebsrat im Hinblick auf Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten z.B. bei Versetzungen oder aber bzgl. der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, wenn es bspw. um die Arbeitszeit oder den Urlaub geht.

Das letzte Kapitel für Maßnahmen nach der Krise betrifft Fragen der Kommunikation sowie des Recruitings. Mit der Lockerung der pandemiebedingten Maßnahmen ist wieder eine Kommunikation der Mitarbeiter vor Ort im betrieblichen Ablauf möglich. Hier darf nicht übersehen werden, dass viele Mitarbeiter verunsichert sind und nach wie vor Angst vor Ansteckung haben, womit Personalverantwortliche lernen müssen verantwortlich umzugehen. Das Besprechungswerk kann für den Nutzer eine wertvolle Hilfe und Unterstützung sein, die infolge der CoronaPandemie eingetretenen Veränderungen in dem jeweiligen Betrieb besser in den Griff zu bekommen, seine Mitarbeiter besonnen durch die Krise und später in einen regulären Arbeitsalltag zu führen. Es ist sicherlich eine lohnenswerte Anschaffung.

Dr. Carmen Silvia Hergenröder (csh) ist als selbständige Rechtsanwältin tätig. Sie wirkte als Dozentin an der Fachhochschule des Bundes der BfA in Berlin im Bereich des Bürgerlichen Rechts und an der Handwerkskammer für Unterfranken im Bereich des Bürgerlichen Rechts und des Arbeitsrechts. In ihrer langjährigen Praxis als Referentin widmet sie sich insbesondere Seminaren zum Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie zum Betriebsverfassungsrecht. Zusätzlich arbeitet sie als Herausgeberin und Autorin juristischer Literatur. Sie ist Beraterin einer Schlichtungsstelle für Ausbildungsstreitigkeiten. CASIHE@t-online.de

 

Dahl, Holger / Göpfert, Burkard / Helm, Rüdiger (Hrsg.), Arbeitsrechtlicher Umgang mit Pandemien. Praxisleitfaden am Beispiel der Corona-Krise, 2020, R&W Fachmedien und Wirtschaft, Frankfurt am Main, 2020, ISBN 978-3-8005-1746-6, 238 S., € 89,00.

Das hätte sich die heilige Corona, nach katholischem Verständnis die Schutzpatronin des Geldes, der Fleischer und Schatzsucher, nicht träumen lassen, dass ihr Name Jahrhunderte nach ihrem Wirken – geboren wurde sie im Nahen Osten um das Jahr 160 nach Christus – auf dem Umschlag vieler juristischer Werke prangen würde. Aber sie gilt ja auch als „Pandemieheilige“ und so fügt sich alles wieder ins Lot. Die juristischen Verlage – das muss man ihren Produktmanagern lassen – haben schnell regiert. Und so wird der Büchermarkt um eine weitere Facette erweitert: Ratgeber und Handreichungen zur Covid 19-Pandemie. Auch das von Dahl, Göpfert und Helm herausgegebene Werk ist ihr geschuldet. Zwar sind viele Rechtsgebiete betroffen, das Arbeitsrecht ist aber besonders gefordert. Nicht wenige Unternehmen und Betriebe kommen durch den Shut-down in wirtschaftliche Schwierigkeiten, Entlassungen und Kurzarbeit sind die Folge. Da kommt ein „Praxisleitfaden“, als solcher das Buch im Untertitel bezeichnet wird, zur rechten Zeit.

Zwanzig Autoren beleuchten die verschiedenen Aspekte einer Pandemie. In Kapitel 1 wird zunächst insbesondere die Situation der Arbeitsvertragsparteien und des Betriebsrats dargestellt. Die Überschrift von Kapitel 2 mutet etwas zwiespältig an: „Allheilmittel Kurzarbeit“. Gesondert betrachtet werden die Sicht des Betriebsrats auf der einen sowie die Perspektive des Arbeitgebers auf der anderen Seite. Neben den grundsätzlichen Strukturfragen der Kurzarbeit interessieren den Betriebsrat natürlich seine Rechte im Hinblick auf die Mitbestimmung (S. 22 ff.). Die Arbeitgeberseite wiederum muss sich zuvorderst über die Ermächtigungsgrundlage Gedanken machen, ein Gesichtspunkt, der gerne vernachlässigt wird (S. 33 ff.). Was im Hinblick auf das Kurzarbeitergeld sonst noch zu ­beachten ist, wird selbstredend ebenfalls besprochen (S. 44 ff.). Homeoffice ist nun in aller Munde. Kapitel 3 (S. 55 ff.) ist dem gewidmet, hervorgehoben seien die Ausführungen zu den Voraussetzungen der Einführung von Telearbeit sowie vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten auf individual- sowie kollektivvertraglicher Ebene. „Flexibilisierung der Arbeitszeit“ lautet die Überschrift von Kapitel 4. Neben flexiblen Arbeitszeitmodellen geht es auch um die Möglichkeit von Betriebsferien bei zeitweise geringem Arbeitskräftebedarf (S. 84 ff.). Kaum ein Arbeitsrechtler kannte wohl vor der Corona-Krise das Infektionsschutzgesetz. In Kapitel 5, in welchem es um Quarantäne und Entgeltfortzahlung geht, lernt man es zur Genüge kennen. Insbesondere das Zusammenspiel von Quarantäne und behördlichen Anordnungen verdient hier Beachtung (S. 92 ff.). „Systemrelevante Berufe“, auch so ein Terminus, der vor der Covid 19-Pandemie kaum eine Rolle im Arbeitsrecht spielte. Nunmehr gilt es das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien sowie die betriebsverfassungsrechtlichen Fragen zu beleuchten, dies geschieht in Kapitel 6 (S. 105 ff.). Eine Schlüsselrolle in der gegenwärtigen Zeit nimmt der Arbeits- und Gesundheitsschutz ein (Kapitel 7, S. 121 ff.). Angesprochen werden die Rolle der Arbeitsschutzorganisation, die Prozessgestaltung durch Gefährdungsbeurteilung sowie Maßnahmen des Arbeitsschutzes in der Pandemie. Der Datenschutz darf auch beim Seuchenschutz nicht fehlen. In Kapitel 8 (S. 147 ff.) ist neben den datenschutzrechtlichen Grundlagen auch ein Blick auf die Rolle des Betriebsrats enthalten. Notwendig für den Weiterbestand manch eines Unternehmens bei finanzieller Schieflage ist dessen Restrukturierung. In Kapitel 9 (S. 167 ff.) wird dieser Thematik nachgegangen, zum arbeitsrechtlichen Baukasten (S. 170 ff.) gehören naturgemäß Interessenausgleich und Sozialplan, wobei insoweit auch „Phasenmodelle“ besprochen werden. Auch die Zeitarbeit ist ein Thema in Zeiten von Corona, folglich findet sich in Kapitel 10 dazu einiges (S. 183 ff.). Die Virtualisierung der Betriebsratsarbeit hat auch schon den Gesetzgeber beschäftigt, Überlegungen hierzu liefert Kapitel 11 (S. 201 ff.). Auch Einigungsstellenverfahren lassen sich nicht mehr so durchführen wie vor der Krise (Kapitel 12, S. 215 ff.). In Kapitel 13 (S. 227 ff.) wird noch ein Überblick über das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid 19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht gegeben, bevor abschließend die Herausgeber der Leserschaft noch einige Gedanken nahebringen (Kapitel 14, S. 239 ff.). Beim „Pulverfass Kurzarbeit“ liegt dies besonders nahe (S. 243 ff.).

Fazit: Wer sich einen fundierten Überblick über die mit der Covid 19-Pandemie verbundenen arbeitsrechtlichen Probleme sowie deren Lösung verschaffen will, ist mit dem Praxisleitfaden von Dahl, Göpfert und Helm gut beraten. (cwh)

Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder (cwh), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits-, Handels- und Zivilprozessrecht, Johannes Gutenberg-Universität, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Deutsches, Europäisches und Internationales Arbeits-, Insolvenz- und Zivilverfahrensrecht. cwh@uni-mainz.de

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