Recht

Insolvenzrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 6/2020

Schulz, Dirk / Bert, Ulrich / Lessing, Holger, Handbuch Insolvenz. Insolvenzverfahren, Haftung, Gläubigerschutz, 5. Aufl., Haufe Group, Freiburg 2019, ISBN 978-3-648-12127-6, 342 S., € 69,95.

Dass ein juristisches Handbuch ganz ohne Zitate aus Rechtsprechung und Literatur auskommt, hat eher Seltenheitswert. Das Handbuch von Schulz/Bert/Lessing gehört in diese Kategorie. Nun kann man ohnedies trefflich darüber streiten, ob die Aneinanderreihung mehr oder minder sinnvoller Belege für einzelne Aussagen dem Ganzen dienlich ist oder nicht eher sich eigene Überlegungen der jeweiligen Autorenschaft dadurch erübrigen. Im „Handbuch Insolvenz“ hat der skizzierte Verzicht indes einen ganz anderen Grund: Es richtet sich in erster Linie an Nichtjuristen und diese Spezies fängt mit Nachweisen ohnedies nicht viel an, müsste man Ihr doch zunächst einmal die juristische Zitierpraxis näher erläutern. Die Verfasser konzentrieren sich demzufolge auf eine verständliche Darstellung der insolvenzrechtlichen Verfahrensabläufe und dies ist durchaus begrüßenswert. Ebenso ungewöhnlich wie sinnvoll sind die zu Beginn gegebenen „Handlungsanweisungen“ in Bezug auf den Umgang mit dem Werk. „Wie benutzen Sie diesen Praktiker-Ratgeber?“ heißt es in der Einleitung, man erfährt etwa als Geschäftsführer einer insolventen Gesellschaft, was man lesen soll und die Gläubiger lernen, wo man Ihnen Gehör schenkt (S. 14). In der Sache selbst wird das Insolvenzverfahren anschaulich behandelt, Schaubilder, Tipps und Tabellen erleichtern den Zugang zur Materie. Die Darstellung orientiert sich am gesetzlich vorgesehenen Verfahrensablauf. Nach Hinweisen, welche Vorsichtsmaßnahmen Gläubiger ergreifen können (S. 19 ff.) und wann von einer zur Insolvenz führenden Krise zu sprechen ist (S. 31 ff.), wird der Insolvenzantrag behandelt (S. 45 ff.). Dass der in ein vorläufiges Insolvenzverfahren (S. 45 ff.) mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter (S. 77 ff.) mündet, erfährt der Leser im Anschluss hieran. Je nach Masse entscheidet das Insolvenzgericht, ob es das Verfahren eröffnet wird oder nicht. Kommt es zum Verfahren, gilt es eine ganze Menge zu erläutern (S. 133 ff.): so etwa die Rechtsstellung der Beteiligten, sprich des Insolvenzverwalters und der Gläubiger, die maßgeblichen Organe wie die Gläubigerversammlung, ob Aufrechnungen möglich sind, wie das Vermögen verteilt wird und natürlich, was das Verfahren kostet. Die potentielle persönliche Haftung der Leitungsorgane einer Gesellschaft sollte diese veranlassen, den entsprechenden Abschnitt zu lesen (S. 229 ff.) und auch die Sanierungsmöglichkeiten sollten überdacht werden (S. 245). In diesem Zusammenhang erfolgt im Buch ein Hinweis auf das Restschuldbefreiungsverfahren für Private. Auch das Schicksal der Arbeitsverhältnisse muss interessieren (S. 285 ff.), der Staat wiederum mischt in Bezug auf Steuern (S. 303 ff.) und Sozialversicherung mit (S. 311 ff.). Eine Übersicht über die möglichen Rechtsformen des Unternehmertums schließt die Darstellung ab.

Bemerkenswert ist der pragmatische Ansatz der Autoren, den man nur unterstützen kann. Es macht keinen Sinn, mit dem Kopf durch die Wand zu wollen – selbst wenn man glaubt, „im Recht zu sein“. Praxisgerechte Lösungen erfordern manchmal ein Zurückstecken (zB S. 152). Nicht zuletzt deshalb ist das Handbuch ein guter Ratgeber für diejenigen, die sich über Ablauf und Folgen einer Insolvenz informieren möchten. (cwh)

Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder (cwh), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits-, Handels- und Zivilprozessrecht, Johannes Gutenberg-Universität, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Deutsches, Europäisches und Internationales Arbeits-, Insolvenz- und Zivilverfahrensrecht. cwh@uni-mainz.de

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