Recht

Insolvenzrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 6/2018

Janlewing, Gabriele, Insolvenzrecht für die familienrechtliche Praxis, 2. Aufl., 2018, Gieseking, Bielefeld, ISBN 978-3-7694-1201-7, 161 S., 44,00 €

Eine Vielzahl von Schuldnern in- und außerhalb der Insolvenz ist verheiratet bzw. hat Kinder. Nicht selten führen familienrechtliche Ereignisse wie die Geburt eines Kindes oder die Trennung vom Ehegatten bzw. Lebenspartner erst in die finanzielle Schieflage. Das Schicksal von Unterhaltsverpflichtungen wird damit zum Thema der Insolvenz. Auch der Gesetzgeber hat dies erkannt und mit Wirkung zum 1.7.2014 festgelegt, dass neben Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung auch solche aus rückständigem Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, von der Erteilung der Restschuldbefreiung nicht berührt werden. War also Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten gegeben und lag Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners vor, wird die vorsätzliche Nichtzahlung des Unterhalts einer unerlaubten Handlung gleichgestellt.

Der solchermaßen beispielhaft umrissenen Schnittstelle von Insolvenzrecht und Familienrecht widmet sich das Buch von Janlewing. Dass binnen dreier Jahre eine Neuauflage fällig wurde, beweist das Interesse der Praxis an der Thematik. Da wohl nicht jeder Familienrechtler auch über vertiefte privatinsolvenzrechtliche Kenntnisse verfügt, gibt die Verfasserin zunächst einen Überblick über die Grundlagen des Insolvenz und Restschuldbefreiungsverfahrens natürlicher Personen (§ 2, S. 5 – 33). Dabei wird schon in diesem Teil auf familienrechtliche Besonderheiten eingegangen, so findet im Rahmen der Verfahrenskostenstundung § 1360 a Abs. 4 BGB Berücksichtigung, welcher den Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Verfahrenskostenvorschuss verpflichtet (S. 16 – 19). Familienrechtliche Ansprüche als Bestandteil der Insolvenzmasse stehen als nächstes auf der Agenda (§ 3, S. 36 – 48). Wichtig sind die Darlegungen zur Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens. Umgekehrt interessiert, welche familienrechtlichen Ansprüche in der Insolvenz des Berechtigten in die Masse fallen (S. 40 – 48). Unterhaltsansprüche stehen hier an erster Stelle, neben erbrechtlichen Ansprüchen geht die Verf. auch auf Anfechtungsmöglichkeiten gegenüber Angehörigen sowie Ansprüche auf Steuererstattung ein. Auch die familienrechtlichen Insolvenzgläubiger kommen nicht zu kurz (§ 4, S. 49 – 65). Nach der Abgrenzung Altgläubiger/Neugläubiger geht es vor allem um die praktisch wichtigen Unterhaltsansprüche und deren Schicksal in der Insolvenz des Verpflichteten. Im Abschnitt zur Anmeldung einer familienrechtlichen Insolvenzforderung (§ 5, S. 67 – 88) nimmt naturgemäß § 302 Nr. 1 InsO breiten Raum ein. Gelingt es nämlich, die Unter-

haltsforderung mit dem entsprechenden Attribut zu versehen, hat der Gläubiger gut lachen: Die Restschuldbefreiung nützt dem insolvenzbefangenen Unterhaltsschuldner dann nämlich nichts. Verdienstvoll geht das Buch deshalb auch auf die Attributsklage ein (S. 79 f.). Breiten Raum widmet die Verf. auch den zahlreichen Fragen in Zusammenhang mit familienrechtlichen Neugläubigern (§ 6, S. 89 – 111). Demgegenüber spielen familienrechtliche Massegläubiger eine eher untergeordnete Rolle in der Insolvenz (§ 7, S. 113 – 119). Wichtig ist wieder, ob für eine zahlungsunfähige Person unterhaltsrechtliche Obliegenheiten bestehen, einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 8, S. 121 – 130). Während § 240 ZPO wohl allgemein bekannt sein dürfte, ist die Verweisungsnorm des § 95 Abs. 1 FamG eher Spezialisten vorbehalten. Nach der Lektüre von § 9 (S. 131 – 133) kennt man beide Vorschriften. Nachdem seit 1.7.2014 die Möglichkeit eines Insolvenzplans auch für Verbraucherschuldner eröffnet ist, ist der Schlussteil den familienrechtlichen Gläubigern im Insolvenzplanverfahren gewidmet (§ 10, S. 135 – 138).

Die zahlreichen Beispiele sowie die Muster im Anhang (S. 143 – 157) erleichtern den Zugang zur Materie, hilfreich ist auch das Stichwortverzeichnis. Wer das Verhältnis Insolvenzrecht – Familienrecht näher kennenlernen will und Handlungsempfehlungen sucht, wird bei Janlewing ohne weiteres fündig werden. (cwh)

Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder (cwh), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits-, Handels- und Zivilprozessrecht, Johannes Gutenberg-Universität, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Deutsches, Europäisches und Internationales Arbeits-, Insolvenz- und Zivilverfahrensrecht.

cwh@uni-mainz.de

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