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Hochschulrechtsänderung in Baden-Württemberg: BLB, WLB und BSZ jetzt als Dienstleister für die Hochschulen ins Landeshochschulgesetz aufgenommen

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Dezember 2020 das Vierte Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Viertes Hochschulrechtsänderungsgesetz) beschlossen. In dem neugefassten Paragraphen zur „Informationsversorgung“ sind nun auch die Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart und das Bibliotheksservicezentrum in Konstanz berücksichtigt, deren Dienstleistungen die Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg seit jeher selbstverständlich nutzen und deren weitreichende Unterstützung für Forschung und Lehre an den Hochschulen des Landes nun auch eine gesetzliche Grundlage hat.

In § 28 Abs. 4 heißt es über die Hochschulen: „Sie arbeiten in einem kooperativen Leistungsverbund mit der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe und der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart nach Maßgabe von § 6 zusammen [§ 6 regelt das Zusammenwirken der Hochschulen untereinander und mit anderen Einrichtungen]. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Landesbibliotheken durch die Bereitstellung von Medien zur Informationsversorgung an den Hoch-schulen beitragen und Aufgaben der Informationsvermittlung und der Bereitstellung von Lernorten für diese übernehmen.“

Damit sind drei der wesentlichen Dienstleistungen der beiden Landesbibliotheken für die Hoch-schulen benannt. Die Bedeutung der Badischen und der Württembergischen Landesbibliothek für die Literatur- und Informationsversorgung der Hochschulen vor allem in den Geistes- und Sozialwissenschaften lässt sich einerseits am hohen Anteil ihrer aktiven Benutzerinnen und Be-nutzer ablesen – weit mehr als die Hälfte davon sind Studierende –, andererseits am hohen Auf-kommen der Fernleihbestellungen aus den Hochschulbibliotheken des Landes. Beide Landesbibliotheken engagieren sich sehr im Bereich der Informationsvermittlung für Studierende, sei es im persönlichen Beratungsgespräch oder durch konkret am Bedarf ausgerichtete Schulungsangebote; dazu zählen auch Schulungen zum wissenschaftlichen Schreiben und Publizieren sowie zur Plagiatsvermeidung und zur Nutzung von Literaturverwaltungssoftware. Ganz unverzichtbar für die Studierenden vor Ort sind die Lern- und Arbeitsplätze und die online buchbaren Gruppen- und Einzelarbeitsräume, die verschiedenste Bedürfnisse an förderliche Lernumgebungen erfüllen.

Darüber hinaus ist die Kooperation vor Ort hinsichtlich der Dienstleistungen für die Bibliotheksbenutzer und -benutzerinnen unterschiedlich ausgeprägt. Als zentrale Einrichtungen leisten die Landesbibliotheken für die Hochschulen aber auch manches, was deren Geschäftsbetrieb zu Gute kommt. Bei ihnen ist die bibliothekarische Ausbildung des mittleren und höheren Dienstes etatisiert. Sie sind Multiplikatoren im Schulungsgeschäft bei der Einführung neuer bibliothekarischer Regelwerke oder Datenformate. Gemeinsam organisieren sie den Bücherautodienst und das Umladezentrum für den Fernleihverkehr innerhalb des Landes. Sie übernehmen zentrale Auf-gaben bei der Überlieferungssicherung in Baden-Württemberg. Und sie erleichtern tagtäglich mit vielen kleinen Dienstleistungen vor Ort den Hochschulbibliotheken das Alltagsgeschäft. Die viel-fältige Unterstützung der Informationsversorgung an den Hochschulen durch die Landesbibliotheken sowie ihre enge Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen findet nun Berücksichtigung im Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg.

www.blb-karlsruhe.de

 

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