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Europäisches KI-Gesetz: Wichtiger erster Schritt, aber es bleibt Regulierungsbedarf

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt, dass die EU die weltweit ersten Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) aufstellen wird. Europaparlament, Rat und Europäische Kommission haben sich nach langen Verhandlungen auf die wesentlichen Inhalte des so genannten AI Act geeinigt.

„Der AI Act ist ein guter erster Aufschlag zur Regulierung von KI. Allerdings setzt er nur Minimalstandards. Es bleiben auch mit diesem Gesetz viele Einzelheiten offen, die noch diskutiert und geregelt werden müssen. Wir stehen erst am Anfang einer voraussichtlich langen Debatte zu der Frage, wie wir als Gesellschaft und Branche KI sinnvoll einsetzen können und welche Leitplanken es dafür braucht“, erklärt Peter Kraus von Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Insbesondere begrüßt es der Börsenverein, dass die von Deutschland, Frankreich und Italien zeitweise geforderte Schwächung der Transparenzpflichten für KI-Anbieter nicht im Gesetz aufgenommen wurde. Vielmehr werden nun Anbieter von generativer KI, die auf künstlerische, kreative und publizistische Inhalte als Ausgangsmaterial zurückgreift, gesetzlich zur Transparenz verpflichtet. Dies soll ausdrücklich Rechteinhaber*innen in die Lage versetzen, ihre Urheberrechte auszuüben und durchzusetzen. Rein KI-generierte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden.

Einige zentrale Punkte zur Nutzung geschützter Werke durch KI sind allerdings nach wie vor ungeregelt, wie die Frage nach der Vergütung von Inhalten, die in generative KI fließen. Peter Kraus vom Cleff: „Urheber*innen und Verlage müssen von der Nutzung ihrer Werke wirtschaftlich profitieren können, denn ohne den Zufluss neuer, von kreativen Menschen erdachter und gemachter Inhalte degenerieren generative KI und werden damit wertlos.“

Nach der einstimmigen Befürwortung des Textes im Rat der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten wird das Plenum des Europaparlaments voraussichtlich im April über den AI Act entscheiden.

 

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