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EU-Urheberrecht: Börsenverein begrüßt Abschluss der Trilog-Verhandlungen

Am 13.2.2019 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament im Rahmen der Trilog-Verhandlungen über die EU-Urheberrechtsrichtlinie geeinigt.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels:

„Mit der Einigung der Mitgliedsstaaten und des Parlaments im Trilog sind wir auf dem Weg zu einem modernen und fairen Urheberrecht einen wichtigen Schritt vorangekommen. Die Verhandlungen zur EU-Urheberrechtsreform wurden in letzter Minute abgeschlossen. Nun kann die Richtlinie immer noch in dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments verabschiedet werden. Wir bedanken uns bei den Verhandlungsführern, dass sie sich in dem langwierigen Prozess so intensiv für konstruktive Lösungen eingesetzt haben. Für die deutschen Verlage ist die Richtlinie essentiell, weil sie die Grundlage dafür schaffen kann, dass Verlage wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden können.“

Der Rechtsausschuss und das Plenum des Europäischen Parlaments sowie der Ministerrat müssen der Richtlinie in den nächsten Wochen zustimmen. Sie muss spätestens bis Mitte April beschlossen werden, um noch vor der Europawahl im Mai verabschiedet zu sein.

 

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