Börsenverein: „Wichtiges kulturpolitisches Signal“
Die EU-Mitgliedsstaaten können in Zukunft für bestimmte Güter des Grundbedarfs einen stark reduzierten Mehrwertsteuersatz einführen oder diese sogar von der Umsatzsteuer befreien. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften gehören laut einer Entscheidung des EU-Rats Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) vom Dienstag zu diesen Waren, die den Grundbedarf der Menschen bedienen und deshalb noch stärker steuerlich begünstigt werden können.
Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels:
„Die Entscheidung des Rats für Wirtschaft und Finanzen ist ein wichtiges kulturpolitisches Signal. Indem das Gremium der EU-Finanzminister*innen Bücher den Gütern des Grundbedarfs zuordnet und für sie damit die günstigste steuerliche Behandlung ermöglicht, unterstreicht es die grundlegende Rolle, die Bücher für Bildung und Kultur, für unsere Gesellschaft und Demokratie spielen. Die deutsche Bundesregierung sollte diese Möglichkeit für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften als Waren des Grundbedarfs ausschöpfen.“
Bücher tragen, so Skipis, maßgeblich zur Bildung, zum kulturellen Leben sowie zur Meinungs- und Informationsvielfalt bei und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen einer freien, demokratischen Gesellschaft. „Dabei wächst der ökonomische Druck auf die Buchbranche immer weiter, etwa durch zunehmende Energie- und Transportkosten sowie drastisch steigende Papierpreise. Die weitere steuerliche Begünstigung wäre eine wichtige Maßnahme, um die Buchproduktion in Deutschland in ihrer Vielfalt und Qualität auch in Zukunft gewährleisten zu können“, sagt Skipis.
Derzeit gilt in Deutschland bei Büchern, E-Books und Hörbüchern der reduzierte MwSt.-Satz von 7 Prozent (regulärer Satz: 19 Prozent). Nach der Entscheidung des ECOFIN könnte die Bundesregierung den Steuersatz weiter herabsetzen oder sogar für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften eine Steuerbefreiung vorsehen. Mitgliedsstaaten können laut ECOFIN bis zu sieben Produkte aus einer vorgegebenen Liste auswählen, auf die diese Sonderregeln angewendet werden können. Neben Nahrungsmitteln, Medikamenten und dem Personenverkehr stehen darauf auch Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (analog und digital).
Der ECOFIN hat die Entscheidung im Rahmen der Überarbeitung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie von 2006 getroffen. Dem Rat gehören alle Finanzminister*innen der EU-Mitgliedsstaaten an. Beschlüsse müssen einstimmig erfolgen und bedürfen in Steuerfragen keiner weiteren Beratungen durch das EU-Parlament.
Weitere Informationen beim Rat der EU: