In Lehre und Forschung werden sowohl urheberrechtlich geschützte Inhalte genutzt als auch eigene urheberrechtlich geschützte Inhalte produziert. Die Handreichung „Urheberrecht in der Wissenschaft“ des BMBF und des dbv erklärt, unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte Werke für die Lehre und Forschung im Hochschulbereich genutzt werden können.