Recht

Sparkassenrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 3/2022

Carsten Biesok, Sparkassenrecht. Nomos Verlag, Baden-Baden 20 ­21. ISBN 978-3-8487-6954-4, 444 S., € 98,00.

    Das letzte Handbuch zum Sparkassenrecht ist im Jahre 2003 erschienen (Schlierbach/Püttner, Das Sparkassenrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 5. Aufl. 2003). Nach 18 Jahren ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme des Sparkassenrechts. Der durch Veröffentlichungen in diesem Bereich ausgewiesene Experte Carsten Biesok stellt sich – neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Direktor Recht der Ostsächsischen Sparkasse Dresden – dieser Herkules­ aufgabe. Sein – um es vorwegzunehmen – ausgezeichnetes Werk ist in der Reihe NomosPraxis erschienen. Die Sparkassen waren bei ihrer Gründung unselbstständige kommunale Einrichtungen mit der Aufgabe, der (weniger vermögenden) Bevölkerung ausreichende Anlagemöglichkeiten und sonstige Bankdienstleistungen anzubieten. Zu den Wesensmerkmalen gehörte die Anstaltslast, d.h. die rechtliche Verpflichtung der Errichtungskörperschaft zur Wahrung und Sicherung der Funktionsfähigkeit der Anstalt und die Haftung der Errichtungskörperschaft für deren Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern, soweit diese nicht durch die Anstalt befriedigt werden können (Gewährträgerhaftung). Beim Erscheinen des letzten Handbuchs war gerade durch die sog. Brüsseler Verständigung die Gewährträgerhaftung abgeschafft und die Anstaltslast modifiziert worden. Damals konnte man sich eine Finanzmarktkrise, wie sie 2007 die Welt erschütterte, kaum vorstellen. Die danach einsetzende beispielslose Regulierung der Finanzmärkte hat natürlich auch die Sparkassen erfasst.

    Wurde das Sparkassenrecht traditionell als Verwaltungsorganisationsrecht der Sparkassen verstanden, so erfordert die Entwicklung der letzten Jahre eine neue Definition. Der Autor geht nicht den leichteren Weg, das Sparkassenrecht auf die Sparkassengesetze der Länder und die auf deren Grundlage ergangenen Sparkassenverordnungen zu reduzieren. Vielmehr versucht er für die Aufgaben der Sparkassen, ihre öffentlich-rechtliche Rechtsform und ihrer Einbettung in das Kommunalrecht einen neuen Begriff des Sparkassenrechts zu finden, den er in Rn. 75 wie folgt zusammenfasst: „Das Sparkassenrecht ist ein aus dem Kommunalrecht ausgegliedertes Rechtssystem eigener Art, das die Summe aller Normen, die den organisatorischen Rahmen und die Aufgaben der Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts in ihrer kommunalen Verankerung zusammenfasst.“ Dabei ist zu berücksichtigen, dass die durch die Sparkassengesetze der Länder vorgegebenen Regelungen und Aufgabenstellungen durch bundesgesetzliche und europarechtliche Vorgaben ergänzt und überlagert werden.

    Nach der Darstellung dieser Grundlagen in Kapitel A. des Werks befasst sich Kapitel B. mit den Kommunen als Träger der Sparkassen. Das folgende Kapitel („Wesensmerkmale der Sparkassen“) zeigt die Besonderheiten auf, die Sparkassen von privatwirtschaftlichen Geschäftsbanken unterscheiden. Das mit über 100 Seiten umfangreichste Kapitel D. stellt ausführlich die einzelnen Organe (Verwaltungsrat, Ausschüsse des Verwaltungsrats, Vorstand) und ihre Aufgaben vor. Nach dem knappen Abschnitt E. über die Beschäftigten der Sparkasse werden „Jahresabschluss und Risikovorsorge“ und die Eigenmittelausstattung der Sparkassen behandelt.

    Durch die Regulierungsmaßnahmen nach der Finanzmarktkrise wurde das System der Aufsicht über Sparkassen deutlich komplexer ausgestaltet. Zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Bundesbank und der Sparkassenaufsicht der Länder ist die Europäische Zentralbank (EZB) als weitere Aufsichtsinstitution hinzugekommen. Dieser Aufsichtsmechanismus ist Thema des Kapitels H. Zwei knappe Kapitel zur Einlagenund Institutssicherung (J.) und zum Namensschutz (K.) schließen die Darstellung ab.

    Ein grundlegendes Werk zu allen rechtlichen Fragen der Praxis, ein Handbuch im besten Sinne, das eine umfassende Orientierung ermöglicht. Man kann schon jetzt sagen, dass es zum Standardwerk in diesem Bereich werden wird. Zu hoffen bleibt, dass es in kurzen Abständen aktualisiert und fortgeschrieben wird. (bmc)

    VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann war von 2002 bis Ende Februar 2016 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Er ist Mitautor in mehreren juristischen Kommentaren und Autor in juristischen Fachzeitschriften.

    mueller-christmann-bernd@t-online.de

    Diese Seite benutzt Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

    Datenschutzerklärung