Verlage | Datenbanken

Kompaktes außenwirtschafts- und zollrechtliches Fachwissen

Aus: fachbuchjournal Ausgabe 2/2017

1

2017 markiert möglicherweise einen Wendepunkt im freien Handel mit Waren und auch Dienstleistungen. Viele Jahre des fast unbeschwerten Im- und insbesondere Exports von Waren liegen hinter uns. Zu verdanken ist dies dem Engagement vieler Länder in Organisationen wie der Weltzoll- und Welthandelsorganisation (WZO und WTO), mit dem die Grundlagen für einen freien Welthandel und ein riesiger Markt geschaffen wurden. Das handelspolitische Engagement der Europäischen Union, die seit ihrem Bestehen eine Vielzahl von Freihandelsund Präferenzabkommen und sogar Zollunionen mit anderen Ländern geschlossen hat, hat ebenfalls zum Wohlstand der Bevölkerung durch den Export von Waren in eine Vielzahl von Märkten beigetragen.

Insbesondere große- und mittelständische Wirtschaftsbeteiligte, die i.d.R. auch bereits auf dem heimischen Markt erfolgreich sind, profitieren als direkter Handelspartner oder indirekt als Zulieferer vom Export.

1 Dr. Thomas Weiß arbeitet als Anwalt, Autor, Dozent und Herausgeber in außenwirtschafts- und zollrechtlichen Fragestellungen.

Zusätzliche Hürden durch handelspolitische Maßnahmen?

Protektionistische Tendenzen, wie sie zuletzt von den USA durch populistische Androhungen von handelspolitischen Maßnahmen (Importsteuern und Strafzölle etc.) beschworen werden, verschleiern oftmals eigene wirtschaftspolitische Fehler aus der Vergangenheit. Dort wo es niedrige Zölle gibt, sind daher handelspolitische Maßnahmen „zum Schutz“ der eigenen Wirtschaft nicht weit. Exportierende Unternehmen müssen sich also darauf vorbereiten, auch wenn die Umsetzung eigener außenwirtschafts-, exportkontroll- und zollrechtlicher Prozesse auch ohne diese zusätzlichen Hürden schon schwierig genug ist.

Vorteile zollrechtlicher Verfahren

Der Umgang mit Import- und Exportverfahren fordert eine weiterreichende Kenntnis der geltenden Vorschriften und die Implementierung unterschiedlichster Prozesse in die Unternehmensabläufe. Wer dabei nur an die Überführung von Waren in den freien Verkehr oder zur Ausfuhr denkt, übersieht dabei die Vielfalt der möglichen besonderen Verfahren die das Zollrecht vorsieht und damit die Chancen unternehmensinterne Prozesse zu vereinfachen.

Der Versand, die Lagerung, die Verwendung und die Veredelung von Waren sind solche Verfahren, die von der Wirtschaft zahlreich genutzt werden und daher auch im Zollrecht detailliert geregelt sind. Ca. 73.000 Bewilligungen sollen bundesweit erteilt worden sein.

Hierfür müssen Anträge gestellt, Aufzeichnungen geführt, die Erledigung von Verfahren dokumentiert und Fristen wie auch Pflichten eingehalten werden. Dies erfordert eine gute Organisation der internen Abläufe, den Einsatz von Software und geschultem Fachpersonal. Nur so können beispielsweise beim Import von Waren Nachzahlungen von Zöllen oder sogar Antidumpingzölle aufgrund einer fehlerhaften zolltariflichen Einreihung von Waren vermieden werden.

Risiken des Exports

Umgekehrt können beim Export von Waren strafbare Verstöße gegen das nationale Außenwirtschaftsgesetz, die Dual-useVerordnung, internationale Bestimmungen oder gegen Länder- und Personenembargos vermieden werden. Dies schließt den richtigen Umgang mit EU- und nationalen Allgemeingenehmigungen sowie individuellen nationalen Genehmigungen im Rahmen der Ausfuhrkontrolle mit ein.

Anwendung und Voraussetzungen

Hatte der Anwender des alten Zollkodex nur eine Durchführungsverordnung zu beachten, so muss er heute neben dem Unionszollkodex zwei verschiedene Verordnungen, die Verordnung über delegierte Rechtsakte und die Verordnung über Durchführungsrechtsakte zu Rate ziehen. Dies macht die Arbeit mit den Vorschriften nicht einfacher. Diejenigen die auf den Einsatz von Software vertrauen, sollten diese bewusst bedienen können, was wiederum eigenes Fachwissen erfordert.

Die Zollverwaltung fordert daher für die Bewilligung vereinfachter Verfahren und für den Status des Authorized Economic Operators (AEO) auch den Einsatz von Fachpersonal und zwar mit einer mindestens dreijährigen Berufspraxis oder einer beruflichen Befähigung, die aktuell jedoch nur ausgebildete Zöllner erfüllen. Wer das Personal nicht hat, kann Dienstleister einsetzen. Diese müssen die Kriterien ebenfalls erfüllen.

„Je größer der Markt, desto größer der Wohlstand für alle.“

Adam Smith

Das A und O

Mit dem Unionszollkodex und der Inanspruchnahme von vereinfachten Verfahren wurde außerdem die Pflicht verknüpft, diese Prozesse mit einem internen Monitoring und Dokumentation zu versehen, was ohne eine entsprechende Unternehmensorganisation, die bei der Entdeckung von Fehlern hilft, nicht ausreichend möglich ist. Also Fehler selbst zu entdecken, Prozesse bewusst zu steuern und intern zu kommunizieren. Entsprechend widmet die Zollverwaltung dem Thema Arbeits- und Organisationsanweisungen (AuO) größere Aufmerksamkeit. Für die Geschäftsführung und Entscheider ein wichtiges Instrument, um sich bei Arbeitsfehlern ihrer Mitarbeiter vom Vorwurf eines bußgeldbewährten Arbeits- und Organisationsverschuldens zu entlasten. Vorausgesetzt sie haben die Einhaltung der AuO´s überwacht.

Komplexität der Vorschriften

Neben dieser zoll- und exportkontrollrechtlichen Vielfalt von Verfahren und Voraussetzungen gibt es weitere Regeln mit Außenwirtschaftsbezug, die es einzuhalten gilt. Das Umsatzsteuerrecht ist eng mit dem Zollrecht verknüpft, hängen hiervon doch die Einfuhrumsatzsteuer, die Nachweise für die steuerfreie Ausfuhrlieferung oder die ermäßigten Steuersätze ab. Themen, die in ihrer Komplexität wiederum individuell betrachtet und geprüft werden müssen. Nichts anderes gilt für die Nutzung von Präferenzzöllen im Warenverkehr mit Ländern, die Präferenzabkommen mit der Europäischen Union geschlossen haben. Unterschiedliche Abkommen mit abweichenden Anforderungen an die Verarbeitung von Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft sowie deren Kumulierungsmöglichkeiten erfordern spezielles Know-how bei der Präferenzkalkulation und die Nachweise über den tatsächlichen Ursprung der Ware mit Lieferantenerklärungen. Hohe finanzielle Risiken, aber auch Vorteile können davon abhängen. (tw)

Diese Seite benutzt Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung