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Bitkom zu EU-Vorschlägen für digitale Märkte

EU-Kommission veröffentlicht Entwürfe für Digital Services Act und Digital Markets Act

Die Europäische Kommission hat heute Vorschläge für einen neuen Rechtsrahmen für digitale Dienste vorgelegt – den Digital Services Act und den Digital Markets Act. Mit ersterem sollen vor allem Fragen der Haftung und des Umgangs mit illegalen Inhalten geklärt werden, die bislang von der E-Commerce-Richtlinie geregelt werden.

Der Digitalverband Bitkom begrüßt, dass die Kommission sich mit diesem Entwurf zu jenen Grundprinzipien des freien Internets bekennt, die sie vor 20 Jahren mit der E-Commerce-Richtlinie etabliert hat. Dies betrifft das sogenannte Haftungsprivileg, das Verbot allgemeiner Überwachungspflichten und das Herkunftslandprinzip, die alle mit dem heute vorgelegten Entwurf gewahrt werden sollen. „Die heute vorgelegten Entwürfe sind die bedeutendsten und umfassendsten Änderungen der europäischen Internet-Regulierung seit 20 Jahren“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Der Digital Services Act muss die Grundlagen des freien Internets stärken. Das ist entscheidend dafür, dass künftig mehr innovative Online-Dienste im europäischen digitalen Binnenmarkt entstehen können.“ Laut Entwurf soll der Digital Services Act zudem regeln, wie Unternehmen mit illegalen Inhalten auf ihren Online-Plattformen umgehen sollen, um Verbraucher zu schützen. „Illegale Online-Inhalte sind ein großes Problem, und dieses Problem müssen wir besser in den Griff bekommen. Wir begrüßen, dass die EU die Regeln zur Bekämpfung illegaler Inhalte weiterentwickeln will“, so Berg. „Entscheidend dabei ist, dass die sehr unterschiedlichen Plattformen nicht über einen regulatorischen Kamm geschoren werden. Online-Dienste sollten jene Maßnahmen und Instrumente wählen dürfen, die für ihren Dienst am besten funktionieren.“

Mit dem Digital Markets Act will die EU Wettbewerbsregeln aktualisieren und gleichzeitig sogenannten Gatekeeper-Plattformen neue Verbote auferlegen. „Die EU muss einen fairen Wettbewerb im Internet sicherstellen. Es sollten dabei nur dann neue Verbote oder Kontrollinstrumente zum Einsatz kommen, wenn ein klares Marktversagen vorliegt“, so Berg. Innovationsanreize für neu entstehende Plattformen müssen erhalten und ausgebaut werden. Positiv ist aus Bitkom-Sicht insbesondere, dass die Kontrolle und Durchsetzung der neuen Regelungen direkt auf EU-Ebene angesiedelt werden soll. „Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem harmonisierten europäischen Binnenmarkt“, sagt Berg. „Mit der Datenschutz-Grundverordnung haben wir zuletzt gesehen, wie problematisch eine uneinheitliche Auslegung der Regeln sein kann.“

Eine ausführliche Bitkom-Stellungnahme zur Revision der E-Commerce-Richtlinie im Rahmen des Digital Services Act ist zum Download verfügbar: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Digital-Services-Act-Revision-der-E-Commerce-Richtlinie

 

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