Recht

Zur Betriebsratswahl 2022: Kommentare zum ­Betriebsverfassungsgesetz

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 2/2022

Zum 18. Juni 2021 wurde das Betriebs­verfassungs­gesetz (BetrVG) mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz reformiert. So wurde u.a. mit einer Ergänzung von § 30 BetrVG dauerhaft die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsratssitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz abzuhalten. Auch wurde ein neuer § 79a BetrVG eingefügt. Dieser betrifft den Datenschutz und regelt die datenschutzrechtliche Verantwortung im Betrieb. Ein neuer § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG beinhaltet ein neues Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Zusammenhang mit mobiler Arbeit. Zudem wurde das Verfahren der Betriebsratswahlen vereinfacht und der Kündigungsschutz gestärkt. Das Wahlalter wurde auf 16 Jahre herabgesetzt.

Diese zum Teil tiefgreifenden Änderungen sind Anlass für Kommentatoren, „ihre“ Kommentare auf den neuesten Stand zu bringen. Dies erleichtert die Arbeit von Betriebsräten und denjenigen, die sich mit Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes zu befassen haben, ganz ­erheblich. Auch Betriebsräte warten derzeit auf neu erscheinende Kommentarwerke. Diese sind im Regelfall keine Juristen, müssen sich aber im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit juristischen Fragestellungen auseinandersetzen. Insbesondere müssen sie über detaillierte Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes verfügen, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können.

Aus diesem Grunde haben sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Anspruch auf einen Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz ihrer Wahl in der jeweils aktuellen Auflage. Dieser sollte handlich, leicht verständlich und top aktuell sein und den Betriebsrat bei der Beurteilung sämtlicher Fragestellungen der Betriebsratsarbeit unterstützen.

Drei einschlägige Kommentare sind aktuell neu erschienen, die nachstehend vorgestellt werden sollen.

Däubler / Klebe / Wedde (Hrsg.), BetrVG – Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung und EBR-Gesetz, Bund-Verlag 18. Auflage 2022, Softcover, 3228 S., ISBN 978-3-7663-7163-8, € 119,00.

    I. Der Kommentar von Däubler, Klebe und Wedde liegt aktuell in der 18. Auflage vor. Diese fungieren als Herausgeber mit einem kompetenten Autorenteam, welches die einzelnen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes

    praxisgerecht erläutert und damit Betriebsräten ein zuverlässiges Werk an die Hand gibt, mit welchem diese die sich stellenden rechtlichen und praktischen Probleme ihrer Betriebsratsarbeit bewältigen können. Berücksichtigt wurden die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz aktualisierten Vorschriften des BetrVG, aktuelle Rechtsprechung und Literatur sowie neue Praxiserfahrungen mit Stand Oktober 2021. Im Anhang wurden u.a. die Wahlordnung vom

    8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4640) sowie das Gesetz über Europäische Betriebsräte vom 7.12.2011 (BGBL. I S. 2650) – jeweils in der aktuellen Fassung – kommentiert. Vor der eigentlichen Kommentierung findet sich der fortlaufende Text des BetrVG – zum schnellen Auffinden der gesuchten Vorschrift oder zum Nachlesen der Vorschriften am Stück.

    Damit erhalten Betriebsräte einen Überblick über die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und haben mit dem Kommentar ein Werk in der Hand, welches ihnen kompakt und leicht verständlich die notwendigen rechtlichen Informationen für die Bewältigung ihrer täglichen Betriebsratsarbeit liefert. Bei Zweifelsfragen wurde zudem jeweils eine arbeitnehmerfreundliche Empfehlung der Verfasser aufgenommen, um dem einzelnen Betriebsrat seine Arbeit soweit wie möglich zu erleichtern. Zusätzlich zu der Printversion der Kommentierung ist eine digitale Ausgabe aufrufbar. Auf einem Einlageblatt vorne im Kommentar findet sich der Abruf-Code. Die Lizenz für die Online-Nutzung gilt bis zum Erscheinen der 19. Auflage, mindestens jedoch bis zum 29.2.2024. Die Online-Version wird jährlich aktualisiert. Damit kann der Nutzer des Werkes jederzeit auf aktuelle Informationen zurückgreifen. II. Die 18. Auflage der Kommentierung, die normalerweise im Zwei-Jahres-Rhythmus erscheint, wurde vorgezogen, um den Nutzern die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz reformierten Vorschriften zeitnah kommentiert zur Verfügung zu stellen. Diese wurden sämtlichst in das Kommentarwerk eingearbeitet und umfassend erläutert. Dies gilt u.a. für die Kommentierung des neuen § 79a BetrVG zum Datenschutz, des neuen § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG bzgl. der Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit bzw. des geänderten § 30 BetrVG, welcher die Möglichkeit virtueller Betriebsratssitzungen regelt – um nur einige zu nennen. Nicht mehr berücksichtigt werden konnte § 129 BetrVG, welcher zeitlich begrenzte Sonderregelungen aus Anlass der Covid19-Pandemie beinhaltet.

    Eingearbeitet wurde auch die aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz sowie zum Arbeitsrecht mit Stand August 2021.

    III. Breiten Raum nehmen z.B. die Kommentierungen zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats in § 80 BetrVG sowie zu der zentralen Vorschrift des § 87 BetrVG ­ betreffend die Mitbestimmungsrechte ein. Hier findet der Betriebsrat – übersichtlich gegliedert – wichtige Informationen zu den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten und erhält kurz und knapp eine Antwort auf die Frage des möglichen Abschlusses von Betriebsvereinbarungen zu den geregelten Aufgabenbereichen. Hervorzuheben ist, dass die jeweilige Kommentierung klar strukturiert in Anlehnung an die einzelnen Gesetzesvorschriften gegliedert wurde, um dem Nutzer das Auffinden der gesuchten Zitatstelle zu erleichtern. Als Beispiel möge die Kommentierung des § 87 BetrVG dienen. Hier kann sich der Leser anhand der vorangestellten Inhaltsübersicht orientieren und wird dann problemlos zur gesuchten Kommentarstelle weitergeleitet. Im Rahmen dieser Kommentierung hat sich Klebe sehr ausführlich mit dem neuen Mitbestimmungstatbestand „Mobile Arbeit“ auseinandersetzt. Hiervon profitiert der Nutzer und erhält genaue Erläuterungen, wie er mit der neuen Regelung umzugehen hat. Entsprechend der praktischen Bedeutung für die Betriebsratsarbeit haben die Autoren zudem die Kommentierung der Vorschrift des § 99 BetrVG besonders ausführlich gestaltet. Die wesentlichen Fragen der Mitbestimmung bei den dort geregelten personellen Einzelmaßnahmen der Einstellung, Ein- und Umgruppierung sowie Versetzung erläutern die Verfasser praxisgerecht und leicht verständlich. Hierbei wurde darauf Rücksicht genommen, dass Betriebsräte regelmäßig keine juristische Vorbildung haben. Die jeweiligen Erläuterungen sind klar und leicht verständlich formuliert. Die zahlreichen Stichworte im Fettdruck erleichtern zudem dem Betriebsrat seine tägliche Arbeit erheblich. Breiten Raum nimmt die Kommentierung des § 40 BetrVG ein. Dort geht es um die Kosten und den Sachaufwand des Betriebsrats. Der Grundsatz lautet, dass der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt. Entsprechend dem im Betriebsverfassungsrecht vorherrschenden Grundsatz der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ von Betriebsrat und Arbeitgeber weisen die Kommentatoren allerdings darauf hin, dass Betriebsräte im Hinblick auf die Verursachung von Kosten die Maßstäbe einzuhalten haben, die sie bei eigener Kostentragung anwenden würden. Und auch nur in diesem Umfang sind Kosten dann vom Arbeitgeber erstattungsfähig. IV. Wie bereits die Vorauflagen ist der bewährte Basiskommentar zusammenfassend ein hilfreiches Nachschlagwerk für Betriebsräte. Er ist topaktuell und unterstützt diese bei der Beurteilung sämtlicher Fragestellungen der Betriebsratsarbeit. Die kompakte Gestaltung des Kommentars ermöglicht zudem die Nutzung in jedweder Situation. Der Kommentar sollte in jedem Betriebsratsbüro seinen festen Platz haben. (csh)

     

    Richardi, Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG mit Wahlordnung, C.H.BECK, 17. Auflage 2022, Hardcover (Leinen), XXII, 2584 S., ISBN 978-3-406-77201-6, € 189,00.

      I. Pünktlich zur Betriebsratswahl im Frühjahr 2022 ist der „Unternehmenskommentar“ von Richardi in Neuauflage erschienen. Er erläutert die neuen Regeln der Betriebsratswahl und gibt zahlreiche Hilfestellungen zur Vorbereitung und rechtssicheren Durchführung der Wahl. Damit ist er eine große Hilfestellung für Arbeitgeber, mit der Wahl befasste Wahlvorstände sowie neu gewählte Betriebsratsgremien. Insbesondere werden die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz aktualisierten Vorschriften einer umfassenden und wissenschaftlich fundierten Kommentierung unterzogen und die Auswirkungen der Covid-19-Gesetzgebung dargestellt. Zudem findet sich eine Kommentierung der neuen Wahlordnung vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4640), die im Anhang auf S. 2361 ff. abgedruckt und von Forst eingehend erläutert wird.

      Richardi kann auf ein Autorenteam ausgewiesener Experten auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsgesetzes zurückgreifen, welches aufgrund ausgezeichneter Rechtskenntnisse und jahrelanger Berufserfahrung die Kommentierung mit sehr großem Sachverstand wissenschaftlich fundiert vorgenommen hat.

      Schwerpunktmäßig wurden neben den geänderten Vorschriften des BetrVG noch weitere Themen in der Neuauflage berücksichtigt wie z.B. der Beschäftigtendatenschutz nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, die Vorgaben des Qualifizierungschancengesetzes, Mindestlohn, AGG und Entgelttransparenz, die Haftung des Betriebsrates, Matrix-Strukturen und Diversity sowie Fragen der Gefährdungsbeurteilung.

      Die Autoren haben die einschlägige Rechtsprechung und Literatur mit neuestem Stand eingearbeitet und noch während der Drucklegung Neuerungen berücksichtigt. II. Der Kommentar hebt sich insoweit von den gängigen Praktikerkommentaren ab, als auch eine große Fülle einschlägiger arbeitsrechtlicher Entscheidungen der oberen Arbeitsgerichte eingearbeitet und zudem die Rechtsprechungsentwicklung der Mitbestimmung aufgezeigt wird. In sehr großem Umfang ist zudem Wissenschaft und Literatur zum Gesamtbereich des kollektiven Arbeitsrechts in die Kommentierung eingeflossen.

      Demzufolge richtet sich der Kommentar neben Praktikern wie Anwälten, Personal- und Betriebsräten, Personalabteilungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Richtern und Verbänden auch explizit an Wissenschaftler. Wer eine fundierte Kommentierung des Betriebsverfassungsgesetzes auf wissenschaftlichem Niveau sucht, welches zugleich praxisnah geschrieben ist und eine Fülle praxistauglicher Empfehlungen enthält, der kommt an dem „Richardi“ nicht vorbei. Richardi legt mit dem Kommentar ein Standardwerk vor, welches all‘ denjenigen uneingeschränkt empfohlen werden kann, die sich vertieft mit Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes auseinandersetzen wollen oder müssen. (csh)

       

      Fitting / Schmidt / Trebinger / Linsenmaier / Schelz: Betriebsverfassungsgesetz BetrVG mit Wahlordnung, Handkommentar, Vahlen, 31. Auflage 2022, Hardcover, XXXVII, 2487 S., ISBN 978-3-8006-6547-1, € 89,00.

        Der bewährte Praktikerkommentar ist pünktlich zum Beginn des Wahljahres 2022 in der 31. Auflage erschienen. Der „Fitting“ ist ganz allgemein der Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz für alle mit dieser Rechtsmaterie befassten Verantwortlichen. Er stellt insbesondere ein fundiertes Arbeitsmittel für die neuen Gremien dar. Und dies nicht ohne Grund. Der Kommentar bietet auf knapp 2.500 Seiten einen fundierten Überblick über die neuesten Entwicklungen sowie die gängigen Streitfragen zum Betriebsverfassungsgesetz. Alle wichtigen Themen werden praxisnah, leicht verständlich und kurz und präzise besprochen, aktuelle Streitfragen erörtert und jeweils einer ausgewogenen Lösung zugeführt. Damit ist der Besprechungskommentar ein bewährter Helfer bei Konfliktfällen betriebsverfassungsrechtlicher Art.

        Die Neuauflage berücksichtigt die seit der Vorauflage vorgenommenen zahlreichen Gesetzesänderungen, soweit sie einen Bezug zum Betriebsverfassungsrecht haben. Hierbei liegt ein Schwerpunkt auf den Neuregelungen, die das Betriebsrätemodernisierungsgesetz zum 18. Juni 2021 gebracht hat. Besonderes Augenmerk wurde zudem auf die Neuregelungen zur diesjährigen Betriebsratswahl gelegt. Wobei auch das aktuelle Schrifttum berücksichtigt wurde. Ebenso wurden die aktuelle Rechtsprechung des BAG und des EuGH sowie Grundsatzentscheidungen der Instanzgerichte eingearbeitet und fachgerecht ausgewertet. Hierfür garantiert das renommierte Autorenteam, welches das Betriebsverfassungsrecht sozusagen aus erster Hand kennt und die Rechtsprechung und Gesetzgebung maßgeblich mitgestaltet hat. Besonders hervorzuheben ist, dass der „Fitting“ die Rechtsmaterie nicht einseitig für die Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberseite, sondern ausgewogen darstellt. Aus diesem Grunde wird er nicht nur von Betriebsräten und Gewerkschaften, sondern auch von Arbeitgebern, Personalverantwortlichen, Rechtsanwälten, Behörden und Gerichten, der gesamten arbeitsrechtlichen Praxis sowie von der Wissenschaft zu Rate gezogen und zitiert. I. Was die behandelten Themen angeht, ist der Besprechungskommentar auf dem neuesten Stand. Ein Schwerpunkt der 31. Auflage liegt auf der Erläuterung der durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz erfolgten Neuerungen. So wurde in § 87 BetrVG im Absatz 1 eine neue Nr. 14 eingefügt, nach welcher der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung der mobilen Arbeit hat. Ob diese eingeführt bzw. nach Auslaufen der coronabedingten Sondervorschriften weitergeführt wird, liegt in der Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers. Neu ist auch die Regelung in § 30 BetrVG, wonach der Betriebsrat nunmehr grundsätzlich Betriebsratssitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz abhalten kann. Die Vorgaben für die Online-Sitzungen werden in der Kommentierung zu § 30 Rz. 24 ff. besprochen. Zudem hat der Gesetzgeber im Rahmen der BetrVG-Reform die Zuziehung von externen Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG erleichtert, soweit es um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Zusammenhang mit der Beteiligung von Betriebsräten geht. Dankenswerter Weise können in der Kommentierung zu § 80 Rz. 94c Beispiele für den Einsatz von KI nachgelesen werden, nachdem nach wie vor großes Rätselraten besteht, was genau unter „KI“ zu verstehen ist.

        Zu nennen sind noch weitere Neuerungen, die im Rahmen der Neuauflage besprochen wurden: Die Vorschriften zur Einigungsstellensitzung sowie Betriebsversammlung, die betriebsverfassungsrechtlichen Auswirkungen der GSA Fleisch, die erleichterten Möglichkeiten für den Abschluss von Sozialplänen durch beiderseitige elektronische Signatur desselben Dokuments auch in elektronischer Form, die neue Crowdworker-Entscheidung des BAG zur Arbeitnehmereigenschaft von Crowdworkern, aktuelle Fragen des Datenschutzes sowie die praktischen Auswirkungen der Coronagesetzgebung auf die Arbeit der Betriebsräte. Passend für die anstehenden bzw. gerade in Durchführung begriffenen Betriebsratswahlen beinhaltet die Neuauflage auch die neuen Regeln zum Wahlalter bzw. zur Ausweitung des Sonderkündigungsschutzes im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen, die Neuausrichtung des Wahlverfahrens durch Festsetzung neuer Schwellenwerte für das vereinfachte Wahlverfahren, die neuen Regelungen zur Einschränkung der Anfechtung der Betriebsratswahl wegen falscher Wählerliste usw.

        Neben der Darstellung des materiellen Rechts vergessen die Autoren nicht, dem Nutzer des Kommentars die Grundzüge einschlägiger prozessualer Fragen näher zu bringen. Aus diesem Grunde ist Anhang 3 des Kommentars dem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gewidmet. Dort kann der Leser die relevanten Verfahrensgrundsätze nachschlagen und erhält dezidierte Informationen zum Verfahrensablauf einschließlich möglicher Rechtsmittel, Fragen der Zwangsvollstreckung sowie der Möglichkeit der Beantragung einstweiliger Verfügungen. Im Anhang 1 findet sich eine Kommentierung der reformierten Wahlordnung 2021 in der Fassung vom 8.10.2021 (BGBl. I S. 4640). Diese ist im Jahre 2022 von besonderer Relevanz, da in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2022 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. Hier findet der Nutzer einschlägige Information, wie diese Wahl rechtmäßig und fehlerfrei durchgeführt werden kann. Das Europäische Betriebsräte-Gesetz ist zudem im Anhang 2 abgedruckt und wird in seinen Grundzügen in einer „Übersicht“ erläutert.

        II. Damit bietet der Besprechungskommentar ein weites Spektrum einschlägiger Informationen zum Betriebsverfassungsgesetz mitsamt sämtlicher „Nebenschauplätze“. Durch die umfassende und praxisnah gestaltete Aufarbeitung bestehender Rechtsgrundsätze und Probleme findet der Nutzer auf bestehende Fragen eine schnelle und ausführliche Antwort sowie fundierte Lösungen für Konfliktfälle. Nicht umsonst ist der „Fitting“ ein Standardkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, der jedem empfohlen werden kann, der sich auch nur im weitesten Sinne mit betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen befasst. Zumal der Preis von 89,00 EUR im Hinblick auf die Fülle der Informationen moderat ist. (csh)

        Dr. Carmen Silvia Hergenröder (csh) ist als selbständige Rechtsanwältin tätig.

        CASIHE@t-online.de

        Diese Seite benutzt Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

        Datenschutzerklärung