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Wissenschaftsrat bescheinigt ZB MED und BIBI hohe Dynamik und Potential für die Zukunft

Gutachten bestätigt strukturelle Relevanz und nationale Bedeutung für Wissenschaftseinrichtung

Prof. Dr. Dietrich Rebholz-Schuhmann begrüßt, dass das Gutachten wichtige Fortschritte in der Entwicklung von ZB MED und BIBI benennt.
© ZB MED / Eric Lichtenscheidt

ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften und das Bielefelder Institut für Bioinformatik-Infrastruktur (BIBI) durchliefen im vergangenen Jahr eine mehr­stu­fige Begutachtung. Das Ziel: die gemeinsame Aufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft und die damit verbundene Förderung durch Bund und Länder. Der Wissen­schafts­rat veröffentlichte nun seine Stellungnahme und das Ergeb­nis einer Begutachtung durch eine mit Expert:in­nen besetzte Arbeitsgruppe. Es bescheinigt ZB MED eine erfolgreiche Neuausrichtung und eine sehr positive Entwicklung mit hoher Dynamik in den letzten Jahre. Die Zusammenarbeit von ZB MED und BIBI wird als sinnvoll und hilfreich für erfolgreiche Forschung bewertet. Die endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft trifft die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz im November 2022.

Der Wissenschaftsrat beurteilt in seiner vorliegenden Stellungnahme drei Parameter für ZB MED/BIBI: wissenschaftliche Qualität, überregionale Bedeutung und strukturelle Relevanz. Das Gutachten bestätigt, dass ZB MED und BIBI grundsätzlich als Infrastruktur- und Forschungseinrichtung für lebenswissenschaftliche Daten und Informationen wichtige und relevante Aufgaben wahrnehmen. Ebenso erkennt es an, dass diese Aufgaben von nationaler Bedeutung sind. Für die Zukunft bescheinigt der Wissenschaftsrat den beiden Einrichtungen großes Potential, da sie sich dauerhaft zu einem gemeinsamen innovativen und überregional nachgefragten Infrastruktur- und Forschungszentrum für die Lebenswissenschaften entwickeln könnten.

Der Wissenschaftsrat würdigt, dass ZB MED und BIBI zum einen eine Gesamtstrategie und ein abgestimmtes Vorgehen entwickelt und umgesetzt haben. Zum anderen erkennt er an, dass die gemeinsame Arbeit mit großem Engagement und viel Sachkenntnis angegangen wird. Die signifikante Steigerung der eingeworbenen Drittmittel wird positiv hervorgehoben. Die Kommission sieht die Alleinstellungsmerkmale von ZB MED und BIBI in der Informationsversorgung und Archivfunktion für Literatur und Daten in Kombination mit cloud-basierten Diensten sowie der gemeinsamen Forschung für die Lebenswissenschaften in Deutschland.

Prof. Dr. Dietrich Rebholz-Schuhmann, Wissenschaftlicher Direktor von ZB MED, begrüßt, dass das Gutachten wichtige Fortschritte in der Entwicklung von ZB MED und BIBI benennt: „Wir haben in den vergangenen Jahren unsere Transformation mit großem Engagement erfolgreich vorangetrieben. Das erkennt der Wissenschaftsrat an und bestätigt uns darin, diesen Weg weiterzugehen und unser Alleinstellungsmerkmal dabei weiterzuentwickeln.“

Die Entscheidung über die gemeinsame Aufnahme von ZB MED und BIBI in die Leibniz-Gemeinschaft wird auf Grundlage der Stellungnahme und einer darauf aufbauenden Empfehlung von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz in ihrer Sitzung im November 2022 getroffen. In die Stellungnahme des Wissenschaftsrates fließt auch eine Stellungnahme des Senats der Leibniz-Gemeinschaft ein. Diese bestätigt ZB MED und BIBI einen strategischen Nutzen für die Leibniz-Gemeinschaft sowie institutionelle Passfähigkeit und eine insgesamt sehr gute Leistung.

Direktor Dietrich Rebholz-Schuhmann blickt voraus: „Auch nach der Begutachtung werden wir uns nicht auf dem Erreichten ausruhen. Wir überarbeiten kontinuierlich unsere Ziele und Maßnahmen und passen unsere Ausrichtung an neue Gegebenheiten und Anforderungen an. Wir nehmen Herausforderungen, Veränderungen und Wandel als treibende Kraft für unseren Fortschritt wahr und wollen ZB MED unter Berücksichtigung der Hinweise des Wissenschaftsrates als das überregionale zentrale Infrastruktur- und Forschungszentrum für lebenswissenschaftliche Daten und Informationen positionieren.“

Zur Stellungnahme des Wissenschaftsrates:
URL: www.wissenschaftsrat.de/download/2022/9783-22.html
DOI: https://doi.org/10.57674/ynp2-3s13

 

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