Recht

Verwaltungsgerichtsordnung

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 1/2019

Sodan, Helge/Ziekow, Jan (Hrsg.), Verwaltungsgerichtsordnung. Kommentar 5. Aufl., Nomos Baden-Baden 2018, 3559 Seiten, ISBN 978-3-8487-3974-5, € 228,00

Herausgeber dieses voluminösen (mit rund dreieinhalbtausend Dünndruck-Seiten gerade noch „handlichen“) Kommentars zur Verwaltungsgerichtsordnung sind Prof. Dr. Helge Sodan, Freie Universität Berlin, und Prof. Dr. Dr. h. c. Jan Ziekow, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer, ergänzt durch 22 weitere Autorinnen und Autoren überwiegend aus dem Universitätsbereich, aber auch aus den Bereichen Verwaltungsgerichtsbarkeit und Anwaltschaft. Sie alle erläutern in diesem Großkommentar, der diese Bezeichnung wirklich verdient, das einschlägige Verfahrensrecht für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, und dies in einer zuverlässigen und absolut erschöpfenden Art und Weise.

Die Herausgeber weisen im Vorwort (S. 5) zu Recht darauf hin, dass auch in konsolidierten staatlichen und supranationalen Kontexten die Aktivitäten des Gesetzgebers nicht nachlassen, auch wenn Eingriffe in den Normenbestand der Verwaltungsgerichtsordnung selbst nicht allzu häufig sind. Aber viele Neuregelungen im Bereich des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrensrechts haben Auswirkungen auf Anwendung und Reichweite auch prozessualer Regelungen, hier: der 195 Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Die Fülle des bei der Neuauflage eines umfassenden Kommentars wie diesem zu berücksichtigenden Materials ist daher enorm. Dies gilt umso mehr, nimmt man die große Zahl von einschlägigen Veröffentlichungen und Neuauflagen hinzu, die es zu verarbeiten galt. Dies alles ist den Herausgebern und Autorinnen und Autoren in beeindruckender Weise gelungen und gilt mit Blick auf alle Teile der VwGO betreffend: Gerichtsverfassung, Verfahren, Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens, Kosten und Vollstreckung sowie- die Schluss- und Übergangsbestimmungen

Die einzelnen Paragrafen der VwGO werden je nach Umfang und Bedeutung in kürzeren oder längeren bis sehr langen Texten erläutert, und zwar in einer absolut erschöpfenden Art und Weise. Regelmäßig beginnen die Kommentierungen mit sehr ausführlichen Hinweisen zu Rechtsprechung und Literatur sowie zur Entstehungsgeschichte der jeweiligen Norm. Fast durchweg folgt sodann ein „Allgemeiner Überblick“ über die wesentlichen Inhalte der jeweiligen Kommentierung, gleichsam eine Kurzfassung also, so dass es dem Leser, der zunächst einen Überblick über die Materie gewinnen will, rasch gelingt, einen Einstieg zu finden, um sodann in die darauf folgenden, ausführlichen Texte punktuell oder umfassend „einzusteigen“. Das Werk wird abgerundet durch die üblichen Verzeichnisse sowie eine Darstellung des europäischen Verwaltungsrechtsschutzes im Umfang von über 80 Druckseiten.

Der Kommentar von Sodan/ Ziekow ragt aus der Reihe der übrigen längeren oder kürzeren Kommentierungen zur VwGO in jeder Hinsicht heraus. Er sollte auf keinem Schreibtisch oder Bücherregal eines Verwaltungsrichters oder einer Verwaltungsrichterin, einer im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts, insbesondere aus der Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht, oder von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern fehlen, die sich mit dem öffentlichen Recht befassen.

Das Werk ist auch nützlich für den großen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, ist doch mit Blick auf das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (Kinder- und Jugendhilfe) nach wie vor die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben – anders als bei inzwischen allen anderen Büchern des Sozialgesetzbuchs (SGB), über die vor den Sozialgerichten zu verhandeln ist. Bei kinder- und jugendhilferechtlichen Widerspruchsverfahren und Verwaltungsgerichtsverfahren ist deshalb die Anschaffung dieses Werkes auch durch Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe durchaus in Erwägung zu ziehen – trotz seines nicht geringen Anschaffungspreises, der allerdings mit Blick auf Umfang und Qualität des Werkes gerechtfertigt ist. In einer Verlagswerbung hieß es kürzlich: „Mehr VwGO geht nicht“. Dem ist nichts hinzuzufügen. (rjw) ˜

Professor Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz (rjw), Assessor jur., Magister rer. publ., Ministerialdirek tor a. D., Hochschule RheinMain, Fach bereich Sozialwesen, Wiesbaden.

reinhard.wabnitz@gmx.de

 

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