Recht

Versicherungsrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 2/2023

Höra, Knut / Schubach, Arno (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, 5. Aufl., C.H.Beck, München 2022, ISBN 978-3-406-76903-0, 2.345 S., € 259,00.

    Das nun schon in fünfter Auflage erschienene, von Höra und Schubach herausgegebene Werk zum Versicherungsrecht, zählt zum Kreis der Münchener Anwaltshandbücher. Eine Autorin und 30 Autoren – das Privatversicherungsrecht ist offensichtlich eine Männerdomäne – haben den Anspruch, der Leserschaft alle relevanten Versicherungssparten nahezubringen. Das Werk ist seinem Anspruch nach kein Formularbuch, gleichwohl findet der in der Beratungspraxis tätige Jurist eine Vielzahl von Mustern vor. Im Schriftbild hervorgehobene Praxistipps erleichtern den Zugang zur Materie.

    Wie es sich für ein Handbuch gehört, welches auch Einsteigern eine Hilfestellung geben will, wird in Teil A (Allgemeiner Teil) mit einer Einführung in die Grundlagen des Privatversicherungsrechts begonnen (§ 1). Vor allem die Strukturen des Versicherungsrechts sind hier von Interesse (S. 7 ff.). Dass auch ein Abschnitt über die Stärkung des Verbrauchschutzes vorhanden ist, ist vor dem Hintergrund des in der Bevölkerung grassierenden Rufes dieser Branche naheliegend. Einen ersten Schwerpunkt des Werkes bilden dann die materiellrechtlichen Grundsätze (§ 2). Dem Leser werden hier alle wichtigen Begrifflichkeiten (Was ist eine „Rückwärtsversicherung“?), aber auch die vertragsrechtlichen Grundlagen und wechselseitigen Verpflichtungen erläutert. Da Versicherungen häufig nicht zahlen wollen und sie dazu im Klagewege gezwungen werden müssen, ist der nächste Abschnitt (§ 3) den prozessualen Besonderheiten gewidmet. Schon die Überschriften machen deutlich, dass es hier Eigenheiten gibt, wie etwa die Gerichtsstände im Versicherungsvertragsgesetz – VVG (S. 126 ff.). Der Versicherungsvermittler (§ 4) hat nicht nur eine Regelung im VVG erfahren, zu beachten ist auch die Gewerbeordnung (S. 179 ff.) sowie die Versicherungsvermittlerverordnung (S. 186 ff.).

    Teil B ist den Sachversicherungen gewidmet. Der Aufbau ist zweckmäßig: Zunächst werden die Besonderheiten des jeweiligen Versicherungszweiges erläutert, dann folgen die Musterklagen bzw. Mustertexte. Sinnvollerweise werden materielles Recht und Prozessrecht miteinander verbunden, taktische Ratschläge ergänzen die Darstellung. Begonnen wird mit der Feuerversicherung (§ 5). Unwillkürlich denkt man bei der Überschrift „Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles“ (S. 212) an den „warmen Abriss“. Wichtig ist hier die Entschädigungsberech- nung (S. 242 ff.). Bei der Wohngebäudeversicherung (§ 6) wird den versicherten Gefahren besondere Beachtung geschenkt (S. 265 ff.). Hausratversicherung (7) und Einbruchdiebstahlversicherung (§ 8) schließen sich an. Bei der industriellen Sachversicherung (§ 9) steht der Schutz vor Feuer im Vordergrund (S. 414 ff.). In der Praxis eminent wichtig ist die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (§ 10), eine Versicherungssparte, mit der wohl jeder anwaltlich Tätige irgendwann einmal zu tun hat. Demgegenüber ist die Transportversicherung (§ 11) wieder etwas für Spezialisten, wobei die Vielzahl der versicherbaren Risiken beeindruckend ist. Wer hat schon einmal etwas von der Flusskaskoversicherung gehört (S. 586 ff.)? In Teil C geht es um die Haftpflichtversicherungen. Deren Bedeutung wird schon daraus ersichtlich, dass rd. 700 Seiten ihnen gewidmet sind. Breiten Raum nimmt zunächst die Allgemeine Haftpflichtversicherung einschließlich der Privathaftpflicht ein (§ 12). Für die Versicherungsnehmer wenig erfreulich sind die zahlreichen Deckungsausschlüsse (S. 669 ff.). Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (§ 13) ist – wie der Name schon sagt – eine Pflichtversicherung und zeichnet sich durch einen Direktanspruch des Geschädigten gegen die Versicherung aus (S. 768 ff.). Hervorzuheben ist hier die Checkliste „Mandatsbearbeitung‘“ (S. 782 f.). Es folgen die nicht minder wichtige Betriebshaftpflichtversicherung (§ 14) sowie die ebenso bedeutsame Produkthaftpflicht (§ 15). Immer wichtiger wird nicht zuletzt aufgrund des gesteigerten Bewusstseins der Gesellschaft in dieser Hinsicht die Umwelthaftpflicht- bzw. Umweltschadenversicherung (§ 16). Nicht jedermann weiß mit der D&O-Versicherung etwas anzufangen (§ 17), weshalb „typischen Missverständnissen“ über ihre Funktionsweise ein eigener Passus gewidmet ist (S. 1004 f.). Auch Anwälte und Notare machen Fehler – wohl nicht einmal selten – und deshalb ist auch deren Versicherung Beachtung zu schenken (§ 18). Gleiches gilt für Ärzte bzw. Krankenhäuser (§ 19) sowie Architekten (§ 20). Allerdings mag es nicht ratsam sein, Patientenmandate ohne eine entsprechende Spezialisierung und damit vorhandenes Hintergrundwissen zu übernehmen. Anschließend geht es an die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Banken (§ 21), ein schwieriges Feld, da dem einzelnen Bankkunden ein Institut mit in jeder Hinsicht überlegenen Ressourcen gegenübersteht. Die Haftpflichtversicherung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater (§ 22) beschließt diesen Abschnitt.

    Den einzelnen Personenversicherungen ist Abschnitt D des Buches gewidmet. Letztlich geht es bei diesen immer um menschliches Leid. Begonnen wird mit der Krankenversicherung (§ 23), ein für das Individuum äußerst wichtiges Gebiet. Es folgen die Unfallversicherung (§ 24), bei welcher die Leistungen von besonderem Interesse sind (S. 1464 ff.). Bei der Lebensversicherung (§ 25) wird insbesondere auch auf die Rechte Dritter eingegangen (S. 1603 ff.). Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 26) wird der Kreis der Personenversicherungen abgeschlossen. Teil E beinhaltet die Vermögensschadensversicherungen. An erster Stelle steht die Rechtsschutzversicherung (§ 27), die für viele Anspruchsteller die Prozessführung risikolos und damit erschwinglich macht. Die Ausdifferenzierung der Leistungsarten ist beeindruckend (S. 1785 ff.). Eine Betriebsunterbrechungsversicherung (§ 28) liegt für viele Unternehmer nahe. Bei der Vertrauensschadenversicherung (§ 29) wird auch auf arbeitsrechtliche und strafrechtliche Aspekte eingegangen (S. 1969 ff.)

    Sonstige Versicherungen und Mischformen schließen in Teil E den nationalen Teil des Buches ab. Immer mehr Privatleute schließen eine Reiseversicherung (§ 30) ab, hier geht es naturgemäß häufig um Reiserücktrittskosten (S. 1975 ff.). Bei den Elektronik- und Softwareversicherungen (§ 31) findet sich auch ein Marktüberblick (S. 2026 ff.). Als nächstes wird die Bauversicherung (§ 32) behandelt, viel gilt es dann zur Sportversicherung (§ 33) zu sagen. Die Rückversicherung (§ 24) interessiert in der Regel nur die Branche selbst. Dass das Handbuch alle technischen Entwicklungen im Blick hat, machen nicht zuletzt die Ausführungen zu den technischen Versicherungen (§ 35) und der Cyberversicherung (§ 36) deutlich. Wie detailliert auf einzelne Problemkomplexe eingegangen wird, machen etwa die Ausführungen zu Windkraftanlagen (S. 2221) deutlich. Mit Teil G wird das Kompendium beschlossen, er ist der internationalen Versicherung (§ 37) und den Grundzügen des Versicherungsaufsichtsrechts (§ 38) gewidmet. 2.345 Seiten umfasst das Opus, welches alle Versicherungssparten abdeckt. Rechtsprechungs- und Literaturnachweise fehlen natürlich auch nicht. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis rundet das Werk ab. Das kommentierte Vertrags- und Prozessformularbuch erspart einem also in vieler Hinsicht die eigene Formulierungsarbeit und erklärt auch noch bei Bedarf das außerprozessuale Vorgehen sowie das Verhalten im Prozess. Die Anschaffung lohnt sich also allemal. (cwh)

    Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder (cwh)

    cwh@uni-mainz.de

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