Recht

Verbraucherrecht

A. Entwicklung des Verbraucherrechts

Verbraucherrecht ist in erster Linie Verbraucherschutzrecht. In den vergangenen Jahren hat die öffentliche Wahrnehmung des Verbraucherschutzes stark zugenommen. Politik und Gesetzgebung in EU, Bund und Ländern wenden sich vermehrt diesem Thema zu und treffen Maßnahmen und Entscheidungen, die darauf abzielen, den Verbraucherinteressen zu einer angemessenen Durchsetzung zu verhelfen. Der Schutzbedarf beruht auf der Sicht, dass Verbraucher gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern strukturell unterlegen sind und infolge mangelnder Fachkenntnis, Information und Erfahrung benachteiligt werden können. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen, ist Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes. Im deutschen Recht gibt es kein gesondertes „Verbraucherschutzgesetz“, das alle Fragen des Verbraucherrechts regelt. Als Rechtsgebiet ist der Verbraucherschutz nicht eindeutig abgrenzbar; oft überschneidet sich die Zielsetzung des Verbraucherschutzes mit anderen Normzwecken. Rechtsnormen, die hauptsächlich oder jedenfalls auch Zielen des Verbraucherschutzes dienen, gibt es in zahlreichen Einzelgesetzen. Viele Verbraucherschutzgesetze, z.B. das AGB-Gesetz, das Haustürgeschäftewiderrufsgesetz, das Fernabsatzgesetz und das Verbraucherkreditgesetz sind bei der letzten großen Schuldrechtsreform in das BGB inkorporiert worden. Das verbraucherpolitische Ziel der Bundesregierung ist ein „verbraucherfreundlicher, transparenter Markt, auf dem sichere und gute Produkte unter fairen und nachhaltigen Bedingungen hergestellt und angeboten werden.“ (Verbraucherpolitischer Bericht der Bundesregierung 2016, S. 6). Diese Verbraucherpolitik ist geleitet von einem differenzierten Verbraucherbild, das berücksichtigt, dass Bedürfnisse, Interessen, Wissen und Verhalten von Verbrauchern variieren. Marktungleichgewichten soll durch eine kollektive Vertretung von Verbraucherinteressen, also durch organisatorische Gegenmachtbildung, begegnet werden. In der Verbraucherpolitik der Bundesrepublik Deutschland dominiert die Fremdorganisation; d.h., Verbraucherinteressen werden repräsentativ wahrgenommen (Verbraucherverbände), eine direkte, unmittelbare Einflussmöglichkeit durch einzelne Verbraucher besteht nur ansatzweise. Bei den Handlungsbereichen der Verbraucherpolitik stehen im Vordergrund Maßnahmen der

Verbraucherinformation: Der Verbraucher soll zur Herstellung eines höheren Grades von Markttransparenz möglichst aktuelle Informationen über das Güterangebot über verschiedene Kommunikationskanäle erhalten. Dadurch sollen einseitige, verzerrte Anbieterinformationen ergänzt und richtig gestellt werden

Verbraucherschutz: Eine Fülle von Geboten und Verboten, fixiert in zivil- und öffentlich-rechtlichen Regelungen, sollen die Stellung des Verbrauchers gegenüber den Marketing-Praktiken von Anbietern stärken

Verbrauchererziehung: Bereits in der Schule sollen Menschen auch auf die Rolle des Konsumenten vorbereitet werden.

Je nach Standpunkt halten die einen den Verbraucherschutz inzwischen für übertrieben, andere noch immer für zu wenig ausgeprägt. Wenn man in diesem Zusammenhang den deutschen Gesetzgeber – wegen Untätigkeit oder Übereifer – rügt, muss man wissen, dass im Verbraucherschutzrecht vieles auf europäischer Ebene geregelt wird und der nationale Gesetzgeber oft keinen oder nur einen geringen Spielraum bei der Umsetzung hat.

B. Übersicht über die Literatur

Diese stürmische Entwicklung schlägt naturgemäß sich auf dem Büchermarkt nieder: Zahlreiche Neuerscheinungen oder Überarbeitungen von Gesetzeskommentaren sind zu verzeichnen. Die Besprechungen in dieser Rubrik des Fachbuchjournals befassen sich nicht mit Spezialliteratur zu einzelnen Gesetzen aus dem Bereich des Verbraucherrechts, sondern haben die übergreifenden Darstellungen im Blick, deren Ziel es ist, dieses Rechtsgebiet bei aller Ausdifferenzierung und Komplexität als Ganzes zu erfassen.

Als derzeit umfassendste Darstellung des Verbraucherrechts ist zu nennen:

Marina Tamm/Klaus Tonner (Hrsg.). Verbraucherrecht, Beratungshandbuch. 2. Aufl. Nomos-Verlag, Baden-Baden 2016, ISBN 978-3-8487-2537-3, 1336 S., € 128,00.

Mit diesem Handbuch hat der Nomos-Verlag im Jahre 2012 erstmals eine umfassende Gesamtdarstellung des deutschen Verbraucherschutzrechts, damals bearbeitet von 35 Autoren vorgelegt. Von den seither in Kraft getretenen Rechtsänderungen sind vor allem die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu nennen, die zu umfangreichen Neuregelungen im BGB geführt hat mit der Notwendigkeit einer weitgehenden Neubearbeitung der entsprechenden Kapitel in diesem Werk. Im Bereich der Verbraucherrechtsdurchsetzung ist das gerade (1.4.2016) in Kraft getretene Verbraucherstreitbeilegungsgesetz mit seinen Auswirkungen auf künftige Zivilrechtsstreitigkeiten bereits vollständig berücksichtigt. Da nicht nur die Aktivitäten des Gesetzgebers, sondern auch eine Fülle grundlegender Rechtsprechungsentscheidungen einzuarbeiten waren, sahen sich Verlag und Herausgeber veranlasst, dem dadurch verursachten Anschwellen des Stoffes durch Streichung einiger Abschnitte zu Randbereichen des Verbraucherrechts zu begegnen. Betroffen sind Abschnitte zum Umweltrecht und Kartellrecht sowie zum Bau-und Mietrecht. Man mag dies bedauern, die Einschnitte sind aber zu verschmerzen, zumal der „Querschnittscharakter“ erhalten geblieben ist und nur so die Einbändigkeit des Werkes gesichert werden konnte, das in 2. Auflage von 28 Autoren bearbeitet wird. Das Autorenteam weist eine gute Mischung aus Praxis (Rechtsanwaltschaft, Justiz) und Wissenschaft auf und besteht erfreulicherweise nicht nur aus Vertretern der Verbraucherseite, sondern auch der Unternehmerseite.

Die Darstellung ist in acht Kapitel gegliedert, wobei das achte Kapitel („Grenzüberschreitender Verbraucherschutz“) durch ein „Redaktionsversehen“ nicht in den Band aufgenommen, sondern in Form einer 43 Seiten umfassenden Ergänzungsbeilage erschienen ist, eine ärgerliche Panne. Auf das einleitende Kapitel, in dem die Grundlagen des Verbraucherschutzes und das Europäische Verbraucherschutzrecht von den beiden Herausgebern dargestellt werden, folgt im 2. Kapitel ein Überblick über das Datenschutzrecht und über den Verbraucherschutz im Urheberrecht. Kapitel 3 befasst sich mit dem Verbraucherschutz im vorvertraglichen Bereich, worunter das Lauterkeitsrecht und der Schutz bei unbestellten Warenlieferungen und Gewinnmitteilungen gefasst wird. Hier, wie bei den anderen Kapiteln, werden nicht nur das materielle Recht dargestellt, sondern immer auch Fragen der Rechtsdurchsetzung sinnvollerweise mitbehandelt. Im Mittelpunkt des 4. Kapitels steht der Verbraucherschutz im Vertriebsrecht. Im Einzelnen geht es um die Außergeschäftsraumverträge (früher Haustürgeschäfte), die Fernabsatzverträge und den Vertrag im elektronischen Rechtsverkehr (E-Commerce). Kapitel 5 hat die vertragstypenübergreifenden Instrumente des Verbraucherschutzes zum Gegenstand. Die Überschrift passt nur insofern zum ersten Thema, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, als sich dort detailreiche Ausführungen zu deren Überprüfung und Inhaltskontrolle finden. Nach Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie musste der von dem neu hinzugekommenen Autor Carsten Föhlisch betreute Abschnitt zum Widerrufsrecht gründlich überarbeitet werden. Das Kapitel wird durch einen Überblick über Informationspflichten und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung abgeschlossen. Das mit über 500 Seiten am umfangreichsten ausgefallene 6. Kapitel untersucht das Verbraucherschutzrecht für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Im Einzelnen werden das Kaufvertragsrecht (mit Verbrauchsgüterkauf und Besonderheiten beim Autokauf), Versorgungsdienstleistungen (Elektrische Energie und Gas, Wasser und Telekommunikation), Versicherungsdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen sowie der Bereich Tourismus und Freizeit in den Blick genommen. Ein besonders wichtiger Abschnitt in diesem Kapitel befasst sich mit dem Verbraucherschutz im Bereich der Finanzdienstleistungen, in dem sich so relevante Themen wie Bankentgelte, Anlageberatung und Anlagevermittlung und das Verbraucherdarlehensrecht finden. Unter der unglücklich gewählten Überschrift „Verbraucherschutz durch Herstellergarantien, Produzentenund Produkthaftung“ werden auch davon überhaupt nicht erfasste Themen wie Schlichtung und sonstige alternative Streitbeilegung, Kollektiver Rechtsschutz und Verbraucherinsolvenz angesprochen. 

Herausgeber und Autoren haben sich der gewaltigen Aufgabe angenommen, das Verbraucherrecht im Gefüge der deutschen Rechtsordnung unter Berücksichtigung der europarechtlichen Einflüsse umfassend darzustellen, verzweigte Rechtsgrundlagen zusammenzuführen und detailliertes Expertenwissen zu vermitteln. Konnte man schon von der 1. Auflage sagen, dass sie eine Lücke geschlossen hat, liegt mit der 2. Auflage ein ausgereiftes Werk vor, das im Verbraucherrecht Maßstäbe setzt. Seinem Charakter als Beratungshandbuch entsprechend wird es vor allem für Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und Verbraucherorganisationen eine wertvolle, ja unverzichtbare Hilfe sein.

Mit neuen Möglichkeiten der Streitbeilegung in Verbrauchersachen befasst sich

Sascha Borowski/Peter Röthemeyer/Jörn Steike. VSBG, Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Handkommentar, Nomos-Verlag Baden-Baden 2016, ISBN 978-3-84872609-7, 434 S., € 68,00.

Am 1.4.2016 ist Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die im Mai 2013 verabschiedete europäische Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie) um. Wie in der Formulierung „alternativ“ zum Ausdruck kommt, geht es dabei nicht um die Verbesserung des gerichtlichen Rechtsschutzes, sondern um die Schaffung eines neuen Systems zur Lösung von Verbraucherstreitigkeiten, das neben dem durch die staatlichen Gerichte gewährten Rechtsschutz steht. Mögen Notwendigkeit und Ausgestaltung dieser Form des Rechtsschutzes durchaus kritisch gesehen werden, die europäischen Mitgliedstaaten sind wegen der ADR-Richtlinie verpflichtet, ein flächendeckendes Netz an alternativen Streitbeilegungsstellen bereitzustellen bzw. die vorhandenen Streitschlichtungsstrukturen an die Vorgaben der Richtlinie anzupassen. Diese Aufgabe stellt Unternehmer und Verbraucher sowie deren Rechtsberater und nicht zuletzt die Schlichtungsstellen und Gerichte vor neue Fragen und Herausforderungen. Eine wertvolle Hilfestellung gibt ihnen dabei der vorliegende Handkommentar, der wenige Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes auf den Markt kam. Diesem insbesondere für die Praxis höchst erfreulichen Umstand liegt eine Pionierarbeit zugrunde. Die Autoren mussten Neuland betreten und zu Problemen zu einem Zeitpunkt Stellung beziehen, als neben den (erfahrungsgemäß nur gelegentlich ergiebigen) Gesetzesmaterialen wenig Material zur Auswertung zur Verfügung stand.

Die in fünf Teile gegliederte Darstellung beginnt mit einer Einführung, die den europarechtlichen Hintergrund beleuchtet und einen ersten Überblick über das VSBG gibt, dessen 43 Paragraphen dann in Teil II in Form einer klassischen Kommentierung erläutert werden. In Teil III werden weitere Artikel aus dem Umsetzungsgesetz kommentiert, nämlich die Änderungen des § 15 a EGZPO, des § 204 BGB und des § 309 BGB. Bei den Erläuterungen zur Verjährungshemmung nach § 204 BGB ist bereits die neue strenge Rechtsprechung zum Inhalt eines Güteantrags eingearbeitet. Teil IV enthält Mustertexte einer Verfahrensordnung, eines verfahrenseinleitenden Antrags und einer Erwiderung hierauf sowie Musterformulare im Zusammenhang mit der Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle. Im abschließenden Teil V sind Gesetzes- und Verordnungstexte abgedruckt. Die (nochmalige) Wiedergabe des bereits in Teil II abgedruckten und kommentierten Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes hätte man sich allerdings sparen können.

Mit diesem Handbuch, das auf engem Raum erstaunlich viel bietet, können sich Anwälte, Verbraucherorganisationen und Unternehmen über die konkreten Auswirkungen der Neuregelungen informieren und erste Stellungnahmen zu den absehbaren Streitfragen finden. Das Werk wird als erste Kommentierung der Neuregelungen Bestand haben und Wissenschaft und Praxis gute Dienste leisten.

Thomas Franke. Der Verbraucherkredit in der Bankpraxis. 2. Aufl., Bank-Verlag Köln 2016, ISBN 978-3-86556-469-6, 240 S., € 59,00. 

Das vorliegende Band ist ein Sonderdruck aus dem rund 8.000 Seiten starken Loseblattwerk „Bankrecht und Bankpraxis“, das seit über 30 Jahren vor allem Mitarbeitern in den Kreditinstituten als unentbehrlicher Ratgeber in bankrechtlichen Fragen dient. Der Autor ist Geschäftsführer der Nationalbank Vermögenstreuhand GmbH in Essen und war dort als Projektleiter verantwortlich für die Umsetzung des neuen Verbraucherkreditrechts. Aufgrund dieser Tätigkeit und als Referent auf Fachtagungen ist er für den Bereich des Verbraucherkreditrechts als Experte ausgewiesen.

Die 2013 erschienene 1. Auflage (ebenfalls als Sonderdruck aus dem Loseblattwerk) enthielt eine Darstellung des nach Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie seit Juni 2010 in Deutschland geltenden Verbraucherkreditrechts. Seitdem haben das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (in Kraft seit 13. Juni 2014) und das zum 21. März 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie weitere und weitreichende Änderungen im Verbraucherkreditrecht gebracht. Das letztgenannte Gesetz konnte nicht mehr eingearbeitet werden, im einleitenden Kapitel A („Gesetzesänderungen“) findet sich immerhin noch einer Hinweis auf das bevorstehende Inkrafttreten mit einem knappen Überblick über die wichtigsten Änderungen. Nach einem vierseitigen (mit sehr kleiner Schrift) Literaturverzeichnis wird der Überblick über das Verbraucherkreditrecht eingeleitet mit dem (persönlichen, sachlichen und räumlichen) Anwendungsbereich (Kapitel B), wobei zahlreiche praxisrelevante Abgrenzungsfragen erörtert werden. Schwerpunkt der Darstellung ist das mit „Eckpunkte des Verbraucherkreditrechts“ überschriebene Kapitel C, das fast 4/5 des Gesamtumfangs ausmacht. Beginnend mit den vorvertraglichen Pflichten (mit Abdruck der umfangreichen Muster zur Erteilung der notwendigen Informationen) werden die einzelnen Stadien des Zustandekommens und der Durchführung eines Verbraucherdarlehensvertrags behandelt. Im Einzelnen geht es um die Pflichten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss, um die Rechte und Pflichten während der Vertragslaufzeit und im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung. Auch hier sind alle Änderungen, die die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie gebracht hat, eingearbeitet und Streitfragen unter Auswertung von Rechtsprechung und Literatur sorgfältig dokumentiert. Die Darstellung wird abgeschlossen mit einem Überblick über die Änderungen im Recht der Darlehensvermittlung. Das Werk ist nicht nur den Rechtsabteilungen von Kreditinstituten eine große Hilfe bei der Umsetzung der neuen Vorgaben, es enthält eine solide Darstellung des Verbraucherkreditrechts nach der Verbraucherrechterichtlinie (allerdings noch ohne die Änderungen durch die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie), mit der sich jeder, der mit diesem Rechtsgebiet zu tun hat, zuverlässig informieren kann. (bmc)

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