Recht

Verbraucherrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 5/2021

Sascha Borowski / Peter Röthemeyer / Jörn Steike. VSBG, Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Handkommentar, 2. Aufl. Nomos-Verlag Baden-Baden 2021, ISBN 978-3-8487-6798-4, 507 S., € 78,00.

Als im Frühjahr 2016 das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft trat, war das nun in 2. Auflage erschienene Werk schon bald als erste Kommentierung auf dem Markt (besprochen in fbj 1/2017, S. 42). Diesem schnellen Erscheinen lag eine Pionierarbeit zugrunde. Die Autoren – zwei Rechtsanwälte und ein Ministerialbeamter – mussten Neuland betreten und zu Problemen zu einem Zeitpunkt Stellung beziehen, als noch wenig Material zur Auswertung zur Verfügung stand. In Rezensionen wurde damals nicht nur diese Schnelligkeit hervorgehoben (Höxter, VuR 2017, 40), sondern dem Werk auch bescheinigt, eine kenntnisreiche und sorgfältige Kommentierung zu sein und ihm eine Entwicklung zum „Standardwerk für das ­VSBG“ vorausgesagt (Prütting, NJW 2017, 1932). Die in fünf Teile gegliederte Darstellung beginnt mit einer Einführung, die den europarechtlichen Hintergrund beleuchtet und einen ersten Überblick über das VSBG gibt, dessen 43 Paragraphen dann in Teil II in Form einer klassischen Kommentierung erläutert werden. In Teil III werden weitere Artikel aus dem Umsetzungsgesetz kommentiert, nämlich die Änderungen des § 15 a EGZPO, des § 204 BGB und des § 309 BGB. Teil IV enthält Mustertexte einer Verfahrensordnung, eines verfahrenseinleitenden Antrags und einer Erwiderung hierauf sowie Musterformulare im Zusammenhang mit der Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle. Im abschließenden Teil V sind Gesetzes- und Verordnungstexte abgedruckt. Die (nochmalige) Wiedergabe des bereits in Teil II abgedruckten und kommentierten Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes hätte man sich allerdings sparen können. Neu aufgenommen wurde hier die Universalschlichtungsstellenverordnung. Anlass für die Neubearbeitung war u.a. das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen am 01.01.2020. Mit der VSBG-Novelle wurde die Universalschlichtungsstelle des Bundes eingerichtet, die als Auffangstelle die Verbraucherschlichtung in Bereichen übernimmt, für die es in Deutschland kein ausreichendes Schlichtungsangebot gibt. Nach der Vorgabe in Art. 5 der europäischen Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie) muss nämlich dem Verbraucher für jede Streitigkeit mit einem in dem betreffenden Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmer eine Schlichtungsstelle zur Verfügung stehen. Die Universalschlichtungsstelle ist ferner für die Schlichtung nach einem Urteil oder einem Vergleich im Musterfeststellungsverfahren zuständig. Die entsprechenden Neuregelungen in §§ 29 – 31 VSBG werden von Röthemeyer kommentiert. Borowski erläutert den neu aufgenommenen Ablehnungsgrund in § 14 Abs. 1 Nr. 3 VSBG (Rechtshängigkeit einer Musterfeststellungsklage). Natürlich arbeitet die Neuauflage die seit 2016 ergangene Rechtsprechung zum VSBG und die zwischenzeitlich erschienene Literatur ein – das Literaturverzeichnis weist allerdings noch einige veraltete Auflagen (z.B. bei MünchKomm BGB, Thomas/Putzo) auf.

Das Werk, das auf engem Raum erstaunlich viel bietet, wird auch in der Neuauflage Wissenschaft und Praxis gute Dienste leisten. Die 2. Auflage ist ein weiterer Schritt zum Standardwerk. (bmc)

 

Patrick Rösler/Konrad Wimmer/Volker Lang. Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen, 2. Auflage, C.H.Beck München 2021, ISBN 978-3-406-75680-1, XXIII, 293 S., € 89,00.

Wer als Darlehensnehmer eine vorzeitige Rückführung eines Kredits in Betracht zieht, muss damit rechnen, dass er dies nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung tun kann. Mit der Vorfälligkeitsentschädigung zahlt der Bankkunde für die außerplanmäßige Ablösung seines Darlehens innerhalb der Zinsfestschreibungsfrist ein Entgelt. Denn wenn ein Kredit vor Ende seiner Laufzeit zurückgezahlt wird, entgeht der Bank ein Teil des eingeplanten Zinsgewinns, der ihr vertraglich zusteht. Patrick Rösler, Konrad Wimmer und Volker Lang beschäftigen sich seit über 20 Jahren intensiv mit diesem Thema und sind durch Veröffentlichungen und Vorträge in dieser juristisch wie finanzmathematisch komplexen Materie bestens ausgewiesen. Nachdem der Bundesgerichtshof 1997 grundlegende Entscheidungen zur Vorfälligkeitsentschädigung getroffen hatte, hat es das Autorenteam unternommen, in einem Praxishandbuch die Problematik umfassend darzustellen, indem sie die Begriffe Nichtabnahmeentschädigung, Vorfälligkeitsentschädigung und Vorfälligkeitsentgelt und die Grundlagen der Berechnung ausführlich und verständlich erläuterten und mit vielen Rechenbeispielen anschaulich machten. Das 2003 erschienene Praxishandbuch hat mit seiner kombinierten juristisch und finanzmathematischen Darstellung großen Anklang gefunden und vielen Praktikern einen Zugang zu dieser komplexen Materie ermöglicht. Für die 2. Auflage mussten die Kapitel zu den Beendigungsgründen für Darlehen und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen hinsichtlich der Zahlungsverpflichtungen komplett überarbeitet werden; zusätzlich wurde unter anderem ein Kapitel zu den „Vermeidungsstrategien“ auf Seiten des Kunden aufgenommen. Das Werk ist in acht Abschnitte (A-H) gegliedert. Nach einer Einführung, in der in einem knappen Überblick die Motive einer vorzeitigen Vertragsbeendigung aufgezeigt und die Entwicklung von gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung dargestellt sowie die wichtige Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmer vorgenommen werden, befassen sich die beiden nächsten Abschnitte mit den einzelnen Möglichkeiten der Darlehensbeendigung und den daraus folgenden Zahlungsansprüchen und -verpflichtungen. In Abschnitt D wird erläutert, wann eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt und wie sie vermieden werden kann. Nachdem in Abschnitt E die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung abgesteckt sind, werden im Abschnitt F, der den Schwerpunkt des Werkes bildet, die konkreten Methoden zur Berechnung behandelt. Die über 80 Seiten umfassende Ausführungen sind keine leichte Kost, wer sich einarbeitet, wird mit reichem Erkenntnisgewinn belohnt und ist in der Lage „mitzureden“. Die finanzmathematischen Zusammenhänge werden ausführlich erklärt und mit Beispielen versehen. Abschließend befassen sich die Abschnitte G und H mit Spezialfragen (Berücksichtigung sonstiger Vertragsänderungen; Abwicklung von Leasinggeschäften und Teilzahlungskrediten).

Im Kleinen gibt es einiges zu kritisieren. Die erste Auflage war noch in alter Rechtschreibung verfasst. Warum es nicht gelungen ist, die unverändert gebliebenen Passagen durchgehend auf die neue Rechtschreibung umzustellen, bleibt ebenso rätselhaft wie die Häufung von Druckfehlern („Vertragsauhebung, Immobiliarkreit, Sicheitenaustausch, Verräge, Gründsätze, verschwiedene“, um nur einige von leider sehr vielen aufzuführen), die Autoren und Verlag bei Einsatz eines Rechtschreibprogramms leicht hätten vermeiden können. Wenig Sorgfalt waltete auch bei der Erstellung des Literaturverzeichnisses, das nicht immer die neuesten Auflagen zitiert und wo man bei der Suche nach bekannten BGB-Kommentaren auf seltsame Fundstücke stößt. Den BGB-Kommentar von Erman findet man nicht beim Buchstaben E, sondern unter W bei dem Herausgeber Westermann, der zudem mit einem falschen Vornamen aufgeführt ist. Der Münchner Kommentar taucht überraschend unter F als Werk eines gewissen Franz Jürgen auf; gemeint ist wohl einer der Herausgeber, nämlich Franz Jürgen Säcker; auch der Name des zweiten Herausgebers (Rixecker) ist falsch geschrieben. Im ersten Teil finden sich auch schlicht unverständliche Sätze, z.B. (Rn. 153): Problematisch an Financial Covenants kann sein, dass mit umfassenden Covenants die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers mit den Covenants frühzeitig erkannt werden sollen oder (Rn. 86): Der Tatbestand der Vertragsanbahnung ist der Grundtatbestand … bei der Anbahnung eines Vertrags. Dies mögen für sich genommen Kleinigkeiten sein, ihre Häufung trübt den Gesamteindruck dieses Werks, das von sich zu Recht behaupten kann, die ausführlichste Monographie zur Vorfälligkeitsentschädigung auf dem deutschen Markt zu sein. (bmc)

VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann war von 2002 bis Ende Februar 2016 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Er ist Mitautor in mehreren juristischen Kommentaren und Autor in juristischen Fachzeitschriften.

mueller-christmann-bernd@t-online.de

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