Theologie | Religion

Thesen zum priesterlichen Zölibat

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 6/2019

Hubert Wolf, Zölibat. 16 Thesen. München: C.H.BECK PAPERBACK Originalausgabe, 2019. 192 Seiten. Klappenbroschur. ISBN 978-3-406-74185-2. € 14,95

Der Professor für Mittlere und Neuere Kirchengeschichte an der Universität Münster Hubert Wolf (*1959) stellte sein Buch drei Tage vor dem Erscheinungstermin, dem 18. Juli 2019, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung selber vor. Die Umschlagabbildung des Buches zeigt Männer in liturgischer Gewandung in Proskynese, zu Boden gestreckt, bei der Erteilung der Weihe in Notre-Dame de Paris. Wolfs „16 Thesen“ – ‚These‘ sei eine Meinung, die jemand vertritt, „der sie rational zu verteidigen bereit ist“ (im Buch Seite 15, zitiert aus dem Historischen Wörterbuch der Philosophie 1998) – stellen den Zölibat, die Ehelosigkeit des geweihten Klerus, in Frage. „Ehe und Weihe stehen nicht gegeneinander“, verkündet in großen Lettern die Feuilleton-Überschrift.

Am 18. Juli standen in Die Zeit Äußerungen zweier Männer, die im Kindesalter sexuellen Missbrauch in der Kirche erlebten. Der eine begehrt auf: Muss ich mich „schämen, dass mir Gewalt angetan wurde“? Der andere hält „den Zölibat nicht für lebbar“.

Am 23. Juli antwortete in der FAZ auf Wolfs Artikel Walter Kardinal Brandmüller (*1929). In den rechtzeitig vor der „Amazonas-Synode“ im Oktober 2019 publizierten Thesen Wolfs stecke ein „Geist in der Flasche“, der „radikaler Umbau der Kirche“ heiße. Deutlich sei, dass „Zeiten kirchlichkultureller Blüte stets auch durch Treue zum Zölibat gekennzeichnet waren – und umgekehrt“. Fällt der Zölibat, „dann ist auch die Kirche am Ende“.

Am 30. Juli ging in der FAZ der Althistoriker an der Frankfurter Goethe-Universität Hartmut Leppin (*1963) auf die Debatte ein. Im Paulus zugeschriebenen Ersten Brief an Timotheus wird der junge Gemeindeleiter in Ephesus ermahnt, sich im Aufseher-Amt so zu verhalten, dass auch die Zeitgenossen außerhalb der Gemeinde anerkennen, dieser „Bischof“ lebe anständig, besonnen im Umgang mit Menschen, Mann einer Frau, den Hausstand in Ordnung und die Kinder in Gehorsam haltend (1Timotheus 3,1-7 – die Verse 1-5 zitiert Wolf im Buch auf Seite 20). Leppin: „Es scheint, dass in den ersten nachchristlichen Jahrhunderten immer mehr Menschen verschiedener Weltanschauungen danach strebten, den Sexualtrieb konsequent zu kontrollieren“ (ähnlich in Wolfs These 5, 46-54). Paulus, dem aus Korinth von sexueller Enthaltsamkeit geschrieben worden war, seufzt: Möge euch nicht der Satan in Versuchung führen! „Ich wünschte freilich, alle Menschen wären auch wie ich; doch jeder hat ein eigenes Charisma von Gott, der eine so, der andre so.“ Für Menschen, denen Enthaltung schwer fällt, ist es besser – sagt Paulus „aus Nachsicht, nicht als wäre es geboten“ – zu heiraten. (1Korinther 7,1.5-9) Wer wie Paulus an sich merkt, nicht auf die Weise getrieben zu sein, hat das als Gabe und nicht als eigene Leistung. (Übrigens sprach am Ende des 19. Jahrhunderts Nietzsches Zarathustra „Von der Keuschheit“: „bei einigen eine Tugend, aber bei vielen beinahe ein Laster“. „Wem die Keuschheit schwer fällt, dem ist sie zu widerraten: dass sie nicht der Weg zur Hölle werde“. Keuschheit „kam zu uns, und nicht wir zu ihr“.) Dem Nichtkatholiken Leppin kommt „Sakramententheologie“ bedenklich vor. Wenn gewiss ist, dass kirchliches sakramentales Tun auf Erden auch im Himmel gelten wird wie das Binden und Lösen durch Petrus laut Matthäus 16,19, dann kann ein Priester nach dem Weihesakrament nicht anders sein als engelsrein. Oder ist die Gewissheit doch nicht ganz felsenfest? In Wolfs Buch beginnt These 1 mit dem Wort „Priestermangel“ und der Text dazu (9-15) mit einer Schilderung: „Rom, 4. April 2014. Der Bischof der brasilianischen Diözese Xingu, Erwin Kräutler, wird von Papst Franziskus zu einer Privataudienz empfangen.“ Er berichtet vom Gemeindeleben im Amazonasgebiet. Zur Einweihung einer Kapelle angereist, bemerkte er schockiert das Fehlen des Altars, notwendig für die Opferhandlung zum Gedächtnis, wie Jesus in der Nacht, in der er verraten wurde, im Kreise der Jünger bei Tisch Dank sagte über dem Brot und dem Kelch. Die Gemeindeleiterin beruhigte ihn; für die Eucharistiefeier, die sie „ja nur zwei bis drei Mal im Jahr“ hätten – öfter käme kein Priester vorbei –, könne man „einen Tisch hereintragen“. Weil Priester rar geworden sind, Entwöhnung von „Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“? Dass die Wandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Jesu Christi im Hochgebet der Messe diese Bedeutung hat, hält die vom Zweiten Vatikanischen Konzil am 21. November 1964 verabschiedete Dogmatische Konstitution Lumen Gentium fest (135f). „Die Audienz endet mit dem berühmt gewordenen Satz des Papstes, die Bischofskonferenzen sollten ihm ‚mutige‘ Vorschläge machen.“ (Wolf zitiert aus Kräutlers Buch „Habt Mut! Jetzt die Welt und die Kirche verändern“, 2. Auflage 2016.) Zumindest lateinamerikanische Bischöfe bereiteten sich vor auf die nach Rom einberufene Bischofssynode im Herbst 2019 über „Amazonien – neue Wege für Kirche und eine ganzheitliche Ökologie“.

In Wolfs weiteren Thesen wird angesprochen, wozu der priesterliche Zölibat im Geschichtsverlauf hat gut sein sollen.

• Asketische Affektkontrolle, die den „Ottonormalchristen“ imponierte, schien geeignet, die hierarchische Überordnung des geweihten Klerus über die Laien zu festigen. Aber dem heiligen Martin von Tours im 4. Jahrhundert, dem als Mönch durch Askese und Gebet die Vollmacht zugekommen war, Sünden zu vergeben und zu heilen, stand nach seiner Weihe zum Bischof „keineswegs die gleiche Wunderkraft zu Gebot“ (50f).

• Reinheit des Kultpersonals schien erforderlich, als ob sonst die Kulthandlung „ungültig“ wäre. „Das widersprach zwar der offiziellen Sakramentenlehre der katholischen Kirche, wurde im hohen Mittelalter vielen Gläubigen aber erfolgreich eingeredet.“ (42) Man wähnte lange, in der Ehe geschähe Befleckendes. 1525 heirateten der Augustinermönch Martin Luther und die Nonne Katharina von Bora – „skandalös“! (62) Das Konzil von Trient 1545–1563 überließ die den Zölibat betreffende Entscheidung dem Papst. 1568 machte Pius V. in einem Breve das „dauernde mit ehelicher Treue und Hingabe durchgeführte Zusammenleben eines Priesters mit einer Frau“ für den Niedergang des kirchlichen und sittlichen Lebens überhaupt verantwortlich“ (68). Das Zweite Vatikanische Konzil 1962–1965 definierte in der Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes vom 7. Dezember 1965 die Ehe als Abbild des Bundes Gottes mit seinem Volk. Akte, durch die „Eheleute innigst und lauter eins werden, sind von sittlicher Würde“ – ein bis dahin in einem kirchlichen Lehrdokument unvorstellbarer Satz. „Zugleich wird, wie das Konzil ausdrücklich feststellt, ‚durch die gegenseitige und bedingungslose Liebe die gleiche personale Würde sowohl der Frau wie des Mannes anerkannt‘.“ Johannes Paul II. bezeichnete 1981 das Ehesakrament als „Realsymbol des Heilsgeschehens“ zwischen Gott und dem Menschen. (112f) (Nietzsches Zarathustra nennt in „Von den drei Bösen“ „Wollust: das große Gleichnis-Glück für höheres Glück und höchste Hoffnung. Vielem nämlich ist Ehe verheißen und mehr als Ehe – vielem, das fremder sich ist, als Mann und Weib“.)

• Wolfs These 6 (55-61) überrascht: Der Zölibat sollte gut sein für kirchliche Besitzwahrung. „Die Ehelosigkeit stellte im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit sicher, dass Geistliche die ihnen unterstellten Kirchengüter nicht an ihre Kinder vererben konnten.“ Dadurch, dass „Priester-, Bischofs- und Papstkinder Kirchengut, über das deren Vater verfügt hatte“, erben und es „nichtkirchlichen Zwecken zuführen konnten“, sei, wie Papst Benedikt VIII. auf der Synode von Pavia 1022 klagte, „die Kirche zur ‚Ärmsten der Armen‘ geworden“. Dem Güterentzug half die Bedingung ab, vor der Übernahme eines kirchlichen Amtes Ehelosigkeit zu versprechen. Die Nicht-Erblichkeit wurde „auf dem Zweiten Laterankonzil im Jahr 1139 zur gesamtkirchlichen Vorschrift“. Aber den Zölibat einzuhalten war einem einfachen Landpfarrer praktisch unmöglich. Er lebte vom Ertrag der mit seinem Amt verbundenen Pfründe, der Landwirtschaft, und das war nur im Familienbetrieb zu schaffen. „Der Pfarrer war Bauer, wie die ihm anvertrauten Schäfchen auch.“ Gegen den Pfarrer mit Frau und Kindern hatten die Schäfchen durchweg nichts. Heutzutage ist wegen der Alimentierung der Kirchenbediensteten durch Kirchensteuer das vermeintlich probate Mittel gegen Verarmung der Kirche „schlicht obsolet“.

• Im neunzehnten Jahrhundert musste sich der Katholizismus „nach der Katastrophe der Französischen Revolution neu erfinden“ und tat das durch noch nie dagewesene Überhöhung des Priestertums. Der Zölibat sollte Heiligkeit auf Erden garantieren. Wolf beobachtet: „Je säkularer die Welt wurde, desto heiliger musste die Kirche sein.“ In Wet­ zer und Welte’s Kirchenlexikon 1884 argumentierte der Münchener Kirchenrechtler George Philipps, der „von der Jungfrau geborene Hohepriester Christus“ habe in der Kirche „die jungfräuliche Generation des Priesterthums durch die Weihe gesetzt“. „Virginität“ gehöre zu dessen Natur, „da dieses täglich, vom Aufgang bis zum Niedergang, Christum als unblutiges Opfer darbringt“. (42f) Jean-Baptiste-Marie Vianney, ein 1786 in der Nähe von Lyon geborener Bauernknecht, nach mühsam geschafften theologischen Examina zum Priester geweiht und in eine Zweihundertseelengemeinde geschickt, wurde „wider alle Erwartung als ‚heiliger Pfarrer von Ars‘ zum Ziel einer neuen Wallfahrtsbewegung“. Vianney schwärmte: „Oh, wie groß ist der Priester! … auf sein Wort hin steigt der Herr vom Himmel herab und schließt sich in eine kleine Hostie ein … Ohne das Sakrament der Weihe hätten wir den Herrn nicht. … Nach Gott ist der Priester alles!“ Benedikt XVI., der „aus Anlass des hundertfünfzigsten Todesjahres des Pfarrers von Ars 2009 ein ‚Jahr des Priesters‘ ausrief“, erinnerte an die Aussagen Vianneys. Sie „mögen übertrieben erscheinen. Doch in ihnen offenbart sich die außerordentliche Achtung, die er dem Sakrament des Priestertums entgegenbrachte“. Die „extreme spirituelle Überhöhung“ des Priesters hatte „ausgerechnet nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil noch einmal einen neuen Höhepunkt“ erreicht. Paul VI. ergriff in der am 24. Juni 1967, dem „Festtag Johannes’ des Täufers und somit am Namenstag des heiligen Pfarrers von Ars“, verkündeten Enzyklika Sacerdotalis caelibatus „gerne die von der Vorsehung Gottes gebotene Gelegenheit“ zur erneuten Erläuterung der Gründe für den Zölibat. Kritisch äußerten sich in einem Memorandum vom 6. Februar 1970 vierundachtzig deutschsprachige Theologieprofessoren, darunter Walter Kasper, Karl Rahner und Joseph Ratzinger: Wenn der Zölibat „eine derartig große Gnadengabe Gottes, geradezu ein Zeichen des Himmels sei“, bedürfe er dann der Einschärfung durch kirchenrechtliche Zölibatsgesetzgebung? (82-87)

These 15 (137-143) kommt auf das Stichwort zurück, mit dem These 1 begann: „Güterabwägung. Vor die Wahl gestellt, dem Priestermangel abzuhelfen oder den Zölibat beizubehalten, muss sich die Kirche im Interesse der heilsnotwendigen Eucharistie gegen den nicht heilsnotwendigen Zölibat entscheiden.“ Dass der Priester die Vollmacht zur Wandlung von Brot und Wein in die Realpräsenz Jesu Christi – „Dies ist mein Leib … mein Blut“ – durch das Sakrament der Weihe (Ordo) erhält, „zogen Luther und seine reformatorischen Mitstreiter fundamental in Zweifel“. Daraufhin verurteilte das Konzil von Trient im Dekret „Die wahre und katholische Lehre über das Sakrament des Ordo“ vom 15. Juli 1563 feierlich „alle abweichenden Meinungen“ mit dem „Anathem“, der Formel für die Verwerfung von Glaubensirrtümern. Gemäß dem derzeit geltenden kirchlichen Gesetzbuch, dem Codex Juris Canonici von 1983, haben die Gläubigen ein Recht auf die Feier der Eucharistie „am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen“ und die Pflicht zur Teilnahme daran. „Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde.“ Den Kirchenoberen obliegt, dafür zu sorgen, dass ein geweihter Pfarrer vor Ort ist. Wenn denn die Eucharistie den Heiland präsent und die Priesterweihe den Menschen zum Heilandbringer macht, bietet sich als Abhilfe vom Priestermangel an, mehr Menschen zu Priestern zu weihen, auch solche, die nicht meinen, Ehelosigkeit versprechen zu können. In der katholischen Kirche gab es seit langem die Dispens unter der Bedingung, dass verheiratete Pfarrer die „Absolutionstaxen“ zahlten; wer als Landpfarrer am Ende des sechzehnten Jahrhunderts „diese Gebühren sparen wollte, der trat häufig allein schon aus diesem Grund zum Protestantismus über“ (These 7, 69). Wenn Konvertiten zum Katholizismus geweiht werden und Dispens vom Zölibat bekommen (These 11, 100-108), müssen sie dann zahlen? Was sollte passieren mit Frauen, die in der anglikanischen Kirche geweiht worden sind (104), falls sie konvertieren? Noch ein paar Sätze aus These 16 (148 und 151): „Die Entkoppelung von Priestertum und Ehelosigkeit wäre zwar ein Symbol für die Reformbereitschaft der Hierarchie, aber nicht schon die notwendige Reform selbst.“ „Und manchmal geht die Hierarchie den Weg der Dogmatisierung, indem sie eine umstrittene Frage zur Glaubenswahrheit erhebt und dadurch versucht, sie ein für alle Mal der Diskussion zu entziehen, wie zum Beispiel bei der Unfehlbarkeit des Papstes oder bei der Unmöglichkeit der Priesterweihe von Frauen. Welchen Weg wird die Kirche wohl diesmal einschlagen?“

Dem hier Referierten und vielem mehr in Wolfs Buch nachzudenken lohnt sich meiner Meinung nach auch abgesehen von einem aktuellen Anlass. Die Anmerkungen (153-176) lassen ahnen, welche Arbeit in dem flotten Text steckt. „Zum Nachlesen“ werden lehramtliche Quellen und Literatur empfohlen (177-187). Den Abschluss bildet ein Register der Päpste und anderer Personen, die sich zum Zölibat geäußert haben (188-190). (it)

Ilse Tödt (it), Dr. phil., Dr. theol. h.c., seit 1961 ­nebenamtlich Kolle­giums­mitglied der Forschungsstätte der Evangelischen Studien­ gemeinschaft (FEST) Heidelberg.

itoedt@t-online.de

Diese Seite benutzt Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung