Recht

Reform der Ausbildung in der Pflege

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 2/2019

Am 17. Juli 2017 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) beschlossen, dessen Artikel 1 das Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz –PflBG) beinhaltet. Es gilt für alle Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen werden, und ist eines der wichtigsten Reformgesetze für die Zukunft der Pflegeausbildung der letzten Jahre. Mit diesem Gesetz werden die bisher im Altenpflege- sowie im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen zusammengeführt. Die Grundkonzeption der neuen Ausbildung sieht vor, dass alle Auszubildenden beider Ausbildungsberufe zwei Jahre lang gemeinsam ausgebildet werden. Sie können einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Alternativ können sie stattdessen einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege anstreben. Neu ist, dass künftig kein Schulgeld mehr gezahlt wird, sondern Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung haben, welche vom Träger der praktischen Ausbildung zu zahlen ist (§ 19 PflG). Diese soll einheitlich über Landesfonds geregelt werden. Durch ein Umlageverfahren werden ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen. Die Einzelheiten regeln die §§ 26 ff. PflBG sowie die Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (PflegeberufeAusbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV) vom 2. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1622).

Nach zwei Dritteln der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt. Die Ausbildung kann unabhängig vom Ergebnis der Zwischenprüfung fortgesetzt werden. Die Einzelheiten regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV) vom 2. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1572). Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird ein Pflegestudium eingeführt. Gesetzliche Grundlage sind die §§ 37 ff. PflBRefG. Die neue Pflegeausbildung startet am 1. Januar 2020.

 

IGl, Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG). Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV), Pflegeberufe-Ausbildungs­ finanzierungsverordnung (PflAFinV). Praxiskommentar. medhochzwei 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage, 2019. Softcover, XVIII, 738 S., ISBN 978-3-86216-494-3. € 74,99

Der Praxiskommentar von Igl, seines Zeichens Universitätsprofessor a.D. und ehemaliger geschäftsführender Vorstand des Instituts für Sozialrecht und Gesundheitsrecht der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel, liegt nun kurz nach der Verkündung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung bereits in der zweiten Auflage vor. Diesem zügigen Erscheinen geschuldet ist die Tatsache, dass die Kommentierungen der beiden Verordnungen in weiten Teilen die Begründung zu diesen wiedergeben. Demgegenüber wurde die Kommentierung des Pflegeberufegesetzes gegenüber der 1. Auflage in einigen Teilen ergänzt und erheblich erweitert.

Mit dieser zügigen Kommentierung der neuen Gesetzesvorschriften möchte der Autor, einer der derzeit renommiertesten Kenner des Beruferechts für nicht-ärztliche Gesundheitsberufe, der Praxis, insbesondere den zuständigen Behörden, den Trägern der praktischen Ausbildung sowie den Pflegeschulen eine Hilfestellung an die Hand geben, um die neuen Regelungen optimal und rechtzeitig zum Beginn der neuen Ausbildung am 1. Januar 2020 umsetzen zu können. Er wendet sich mit dem Werk aber auch an die in der „Verantwortung für das Versorgungsgeschehen“ sowie die in „gesundheitspolitischer Verantwortung“ Stehenden, die mithilfe der Kommentierung ebenfalls bei der Bewältigung ihrer neuen Aufgaben unterstützt werden sollen. Hierbei unterstreicht Igl, dass sich die neuen gesetzlichen Regelungen an den Herausforderungen orientieren, die an die Pflegeberufe heute sowie in Zukunft gestellt werden. Insoweit ist das Werk auch in gesellschaftspolitischer Hinsicht wertvoll. I. Die Kommentierung von Igl zeichnet sich dadurch aus, dass nicht nur die neuen Vorschriften ausführlich besprochen und erläutert werden. Der Autor setzt die neuen Regelungen vielmehr auch in Bezug zu vergleichbaren Ausbildungsnormen wie z. B. zu dem Berufsbildungsgesetz.

Als Beispiel möge die Kommentierung von § 17 Pflegeberufegesetz dienen. Diese ist § 13 Berufsbildungsgesetz nachgebildet. Durch Einbindung der dortigen, etablierten Ausbildungswege gelingt eine bessere Durchdringung der neuen Gesetzesvorschrift.

Gleiches gilt z.B. für die Kommentierung des neuen § 22 Pflegeberufegesetz, der in Anlehnung an § 22 BBiG die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses regelt, weshalb die zu dieser Vorschrift ergangene Rechtsprechung der Auslegung der neuen Vorschrift zugrunde gelegt werden kann. So zitiert Igl auch in der Rdnr. 5 zu § 22 Pflegeberufegesetz die einschlägige Rechtsprechung des BAG sowie des LAG Düsseldorf zu der Frage, ob ein Ausbildungsverhältnis bereits vor seinem Beginn wirksam gekündigt werden kann, was die Rechtsprechung bejaht. Wo es sich anbietet, beleuchtet der Autor auch jeweils Fragen, inwieweit eine Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat) einzubeziehen ist.

II. Der Kommentar bietet einen schnellen und fundierten Einstieg in das Pflegberufegesetz, die PflegeberufeAusbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung und die damit zusammenhängenden Rechtsfragen. Er ist mit Blick auf die Praxis verständlich und praxisorientiert geschrieben. Die Kommentierung des Pflegeberufegesetzes ist sehr ausführlich gehalten. Der Erläuterung der einzelnen Vorschriften ist zur schnellen Orientierung jeweils eine „Übersicht“ vorangestellt, die dem Nutzer das Auffinden der gesuchten Kommentarstelle erleichtert. Unterstützend kann jeweils das am Ende des Werkes abgedruckte Stichwortverzeichnis zu Rate gezogen werden. Einer ersten Orientierung dient zudem der der eigentlichen Kommentierung vorangestellte Gesetzestext des Pflegeberufegesetzes in seiner kompletten Länge ebenfalls mit vorangestellter Inhaltsübersicht.

In gleicher Weise ist Igl hinsichtlich der PflegeberufeAusbildungs- und Prüfungsverordnung vorgegangen. Auf S. 333 ff. findet sich zunächst der Verordnungstext in kompletter Länge mit vorangestellter Übersicht nebst Abdruck der dazugehörenden Anlagen. Die eigentliche Kommentierung der Verordnung findet sich auf S. 415 ff. Für Praxisnähe und Praxistauglichkeit sorgen Musterschreiben wie z.B. die Vorlage für ein „Zeugnis über die staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildung“, ein Muster für die „Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang“ bzw. die „Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung“ bzw. die „Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung“ etc. (S. 407 ff.).

Auf S. 569 ff. findet sich sodann der Text der Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen – wiederum zur schnellen Orientierung mit vorangestellter Inhaltsübersicht sowie sich anschließender Kommentierung der einzelnen Vorschriften.

Der Abdruck der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, zu deren Umsetzung das Pflegeberufegesetz geschaffen wurde, komplettiert das Werk.

III. Der Praxiskommentar bietet auf über 700 Seiten einen umfassenden ersten fundierten Überblick über die neue Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Er ist praxisnah und verständlich geschrieben und bietet eine wertvolle Hilfe bei der Umsetzung der Vorschriften. Das Werk kann jedem Interessierten empfohlen werden, der sich mit der neuen Ausbildung zur Pflegefachkraft nebst Spezialisierung im Gesundheits-, Kinderkranken- und Altenpflegewesen befassen möchte bzw. muss. Der Preis von 74,99 EUR ist zwar hoch, im Hinblick auf die Fülle der Informationen sowie die umfassende, praxisgerechte Darstellung der neuen Rechtslage jedoch angemessen. Mit dem Werk erhält jeder Interessierte einen praxisgerechten Leitfaden zur reformierten Pflegeausbildung und eine wertvolle Arbeitsgrundlage für die Umsetzung der neuen Regelungen.

Weiß/Meißner/Kempa: Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG), Praxiskommentar, Springer Verlag 2018, XV, 375 S., Softcover, inkl. eBook, ISBN 978-3-65820944-5. € 39,99

Der vorliegende Praxiskommentar ist noch vor Inkrafttreten der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung erschienen, um Interessierten eine erste und umfassende Information über die Pflegereform und die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu geben. Um gleichwohl auf dem jeweils aktuellen Stand sein zu können, wurde für den Nutzer des Werkes eine Website eingerichtet, auf welcher er sich über den jeweils aktuellen Stand der Entwicklung informieren kann. Sie kann auf Seite VII. nachgelesen werden.

I. Der Kommentar zeichnet sich dadurch aus, dass neben der reinen Kommentierung der Vorschriften des neuen Pflegeberufegesetzes eine Einführung in das Berufsrecht der Gesundheits-, Kranken- sowie Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege erfolgt. In dieser wird die Entwicklung des jeweiligen Pflegebereichs auch historisch beleuchtet, um das Verständnis für die notwendige Reform der Pflegeberufe zu wecken, mit welcher u.a. die zukünftige Pflegeversorgung sichergestellt und das Berufsbild insgesamt attraktiver gestaltet werden soll. So werden dann in der Folge auch Anlass und Zielsetzung des Pflegeberufereformgesetzes sowie die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes überblickmäßig dargestellt.

Hieran schließt sich die eigentliche Kommentierung der 68 Paragraphen des Pflegeberufegesetzes an. Diese ist grundsätzlich so aufgebaut, dass zunächst die Entstehungsgeschichte erläutert wird. Die Kommentierung der einzelnen Vorschriften erfolgt dann auf der Grundlage der Gesetzesmaterialien ergänzt durch weitere Erläuterung auf der Grundlage der bisherigen Ausbildung in der Pflege. Einbezogen wird auch einschlägige Rechtsprechung unter Inbezugnahme einschlägiger weiterer Rechtsvorschriften wie z.B. des JArbSchG.

Ein weiterer Abschnitt des Kommentars ist sodann der Besprechung der weiteren Artikel des Pflegeberufereformgesetzes (Art. 1a bis Art. 15) gewidmet. Im Abdruck findet sich im letzten Teil des Werkes die Dritte Pflegearbeitsbedingungsverordnung.

II. Der Kommentar wendet sich an alle an der Fortentwicklung der Pflegeberufe Interessierten, insbesondere an Ausbilder, Auszubildende, Pflegekräfte, Lehrende, Leitungskräfte und Verbandsvertreter. Diese erhalten einen guten Überblick über die Pflegereform sowie erste Erläuterungen zu den Vorschriften des neuen Pflegeberufegesetzes. Ein entscheidender Wertvorteil liegt in der vom Verlag eingerichteten Website (Seite VII des Kommentars), auf welcher über die aktuelle Entwicklung der Reform informiert wird. Der Nutzer erhält Vorschläge für die konkrete Umsetzung der neuen Vorschriften. Neben der eigentlichen Kommentierung wird aber auch das Verständnis über Hintergründe und Gang der Reform vermittelt. Ein für alle mit der Ausbildung in der Pflege empfehlenswertes Nachschlagewerk! (csh)

Dr. Carmen Silvia Hergenröder (csh) ist als selbständige Rechtsanwältin tätig. Sie wirkte als Dozentin an der Fachhochschule des Bundes der BfA in Berlin im Bereich des Bürgerlichen Rechts und an der Handwerkskammer für Unterfranken im Bereich des Bürgerlichen Rechts und des Arbeitsrechts. In ihrer langjährigen Praxis als Referentin widmet sie sich insbesondere Seminaren zum Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie zum Betriebsverfassungsrecht. Zusätzlich arbeitet sie als Herausgeberin und Autorin juristischer Literatur. Sie ist Beraterin einer Schlichtungsstelle für Ausbildungsstreitigkeiten. CASIHE@t-online.de

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