Recht

Rechtswörterbuch

Aus: fachbuchjournal Ausgabe 5/2017

Rechtswörterbuch. Begründet von Carl Creifelds. Herausgegeben von Klaus Weber, bearbeitet von Gunnar Cassardt, Helmut Dankelmann, Michael Hakenberg, Martin Kainz, Christiane König, Ulf Kortstock, Klaus Weber, Walter Weidenkaff. Verlag C. H. Beck, 22. Aufl., München 2017. XIX, 1633 Seiten, Leinen, ISBN 978-3-406-69.046-4. € 63,00

Der Titel dieses Klassikers ist knapp und genau. Es handelt sich um ein Werk, das in alphabetischer Reihenfolge – von Abänderungsklage bis, sinnigerweise, Zwölftafelgesetz – Wörter juristischen Inhalts in ihrer Bedeutung kurz und bündig erklärt, wo das Wort dies zulässt. Meist geht es freilich ohne Verweise nicht ab, so dass sich dann über diese Technik dem Interessierten ein ganzer „Kosmos“ erschließt; teilweise folgt aber schon auf das Wort eine ausführliche Erläuterung seiner Bedeutung, ebenfalls immer wieder einmal unterbrochen durch ein Verweiszeichen auf ein anderes Wort, etwa zu sehen bei Auslieferung, Baugesetzbuch, Berufung, Erbschaftund Schenkungssteuer, Formerfordernisse, Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Mietvertrag, Schadensersatz, Steuerberatungsgesetz. Insgesamt sind nach Angabe des Verlags mehr als 12.000 Rechtsbegriffe aus allen Gebieten des nationalen und internationalen Rechts in lexikalischer Form erläutert. Das Buch befindet sich auf dem Stand 9/2016. Die aktuellen Bearbeiter sind nebst den Gebieten, die sie betreuen, aufgeführt (S. VII); danach folgt ein Verzeichnis aller Bearbeiter, einschließlich der bereits ausgeschiedenen, auch sie mit Nennung der von ihnen früher erläuterten Rechtsgebiete (S. IX-X). Neben den Begriffen des Rechts sind auch solche aus Geschichte, Politik und Wirtschaft erschlossen. Das Werk weist, bei einem lexikalisch angelegten Werk, das ein derart immenses Gebiet beackert, ökonomisch sinnvoll, ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen auf (S. XI-XIX). In XV Anhängen (Überblick S. 1611) finden sich lehrreiche Übersichten, etwa „IV. Der Weg der Gesetzgebung des Bundes“ (S. 1620), „V. Überblick über das gesamte Gerichtswesen“ einschließlich der Besetzung der Spruchkörper (S. 1621), „XV. Übersicht über die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung“ nach Rentenart, Wartezeit und sonstigen Voraussetzungen (S. 1633). Der Satzspiegel ist zweispaltig, der Druck recht klein (was daran erinnert, wie viel an Information dieses Werk auf engem Raum enthält), gleichwohl aber gut lesbar.

Wem nützt ein solches Werk? Jedem, ob Jurist, Kauffrau oder was auch immer, der sich über die Bedeutung juristischer Fachbegriffe, Institute, Institutionen usw. informieren möchte – oder muss. Dieses Werk war mir schon in der Zeit des Studiums sehr hilfreich, mehr noch in der Referendarzeit, sei es, um mir im Schnellgang die Grundlagen eines noch unbekannten Rechtsgebiets im Überblick zu erschließen, sei es zur Überprüfung, ob etwas zuvor Erarbeitetes auch im Zusammenhang verstanden war. Wie das Recht in jedem Staat sich ständig in unterschiedlichen Bereichen wandelt, so auch dieses Rechtswörterbuch, das dem Recht unseres Landes auf der Spur bleiben will. Im Vorwort weist der Herausgeber folgerichtig darauf hin, dass beispielsweise „wieder zahllose Änderungen in Gesetzgebung sowie in der Rechtspraxis zu berücksichtigen“ waren, dass „die große Flüchtlingsbewegung des Jahres 2015 und die einschlägige Gesetzgebung in deren Folge… eine grundlegende Bearbeitung der Artikel zum Flüchtlingsrecht, Ausländerrecht und Asylrecht notwendig“ gemacht habe. – Das Werk ist ein sehr nützliches, doch Vorsicht! Es macht auch unversehens zumindest vorübergehend süchtig: Man will einen Begriff erläutert haben, z.B. actio pro socio. Das scheint unverfänglich, denn die kurze Erläuterung enthält nur eine Verweisung, nämlich auf „Klage“. Man folgt ihr – und landet in…? Machen Sie die Probe! Wo auch immer Sie Rat suchend aufschlagen, werden Sie fündig und müssen sich hüten, die „Zeit“ zu vergessen, wenn sie keine haben, also wirklich nur den Begriff er- und geklärt haben wollen. Wenn nicht, lassen Sie sich treiben und begeben Sie sich auf eine „Bildungsreise“, nicht nur durch das Recht, sondern mit ihm durch die Welt, in der wir leben… (mh)

Univ. Prof. Dr. iur. utr. Michael Hettinger (mh). Promotion 1981, Habilitation 1987, jeweils in Heidelberg (Lehrbefugnis für Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafrechtsgeschichte). 1991 Profes sur an der Universität Göttingen, 1992 Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht in Würzburg, von 1998 bis zum Eintritt in den Ruhestand 2015 in Mainz. Mit herausgeber der Zeitschrift „Goltdammer’s Archiv für Strafrecht“.

hettinger-michael@web.de

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