Recht

Recht für die soziale Arbeit

Aus: fachbuchjournal Ausgabe 3/2017

Mösch Payot, Peter/Schleicher, Johannes/ Schwander, Marianne (Hrsg.), Recht für die Soziale Arbeit. Grundlagen und ausgewählte Aspekte, 4. Aufl. Haupt Verlag Bern 2016, 447 Seiten, ISBN 978-3-258-07961-1. € 88,00

Das hier anzuzeigende Werk ist verfasst worden: von den Herausgebern sowie den weiteren Autorinnen und Autoren Alexandra Caplazi, Christoph Häfeli und Daniel Rosch. Das Werk versteht sich als Lehrbuch, in dessen Mittelpunkt einerseits das Individuum und auf der anderen Seite der Staat steht. Es ist in fünf Teile gegliedert: Recht und Rechtsordnung; Die Person in Staat und Recht; Die Person in Interaktion; Die Person und ihr staatlicher Schutz; Person, Abweichung und Sanktion. Das Werk behandelt damit die für die Soziale Arbeit wichtigsten Grundlagen des Staatsrechts, des Zivilrechts, des Öffentlichen Rechts, des Sozialrechts und des Strafrechts in der Schweiz. Anliegen, Zielsetzung und wesentliche Inhalte sind weitgehend dieselben wie bei ähnlichen Lehrbüchern in Deutschland auf der Grundlage des deutschen Rechts (vgl. zum Beispiel Wabnitz, Grundkurs Recht für die Soziale Arbeit, 3. Aufl. Ernst Reinhardt-Verlag, München und Basel 2016, 19,99 €). Das deutsche und das Schweizer Recht weisen viele Ähnlichkeiten, aber auch nicht wenige grundlegende Unterschiede auf. Dies gilt ganz offensichtlich mit Blick auf die unterschiedlichen Gesetze und Paragrafen. Es gilt aber auch mit Blick auf das unterschiedliche Kompetenzgefüge auf den staatlichen Ebenen, das bekanntlich in der Schweiz eine besondere Ausprägung auf der kantonalen Ebene sowie insoweit gefunden hat, als dass in der Schweiz die plebiszitären Elemente sehr viel ausgeprägter sind als in Deutschland. Auch Begrifflichkeiten sind oft unterschiedlich: statt des Verwaltungsakts gibt es im Schweizer Öffentlichen Rechts das (ähnliche) Institut der Verfügung (vgl. S. 64 ff) usw.

Auf der Umschlagsrückseite des Werkes heißt es u. a.: „Das Recht ist für Fachleute Grundlage und Instrument, Ressource und Schranke zugleich. Das vorliegende Grundlagenwerk versteht sich als Einführung. Es soll damit einerseits das Verständnis für wichtige rechtliche Institutionen und Verfahren geweckt werden. Andererseits werden für die Praxis besonders relevante Rechtsgebiete wie Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht sowie Opferhilfe- und Strafrecht mit den für die Soziale Arbeit besonders bedeutsamen Schwerpunkten vorgestellt und kommentiert. Das Buch eignet sich daher vor allem als Unterrichtsgrundlage und das unterrichtsbegleitende Selbststudium, aber auch als Nachschlagewerk für die Praxis.“

Dieser Einschätzung ist zuzustimmen, wenn man dies auf die Schweizer Rechtssituation bezieht. Mit Blick auf Studierende und Praktiker/innen der Sozialen Arbeit in Deutschland ist das Werk allerdings nicht geeignet, weil sich die Rechtsgrundlagen in der Schweiz und in Deutschland, wie erwähnt, nicht unwesentlich unterscheiden und deshalb das Werk für Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland, die über keine Kenntnisse (auch) des deutschen Rechts verfügen, eher „verwirrend“ wäre. Zudem ist der Preis von 88 € im Vergleich zu ähnlichen Werken auf dem deutschen Markt erstaunlich hoch. (rjw)

 

Schulze, Reiner (Schriftleitung), Bürgerliches Gesetzbuch. Handkommentar, 9. Aufl. Baden-Baden 2017, Nomos Verlagsgesellschaft, gebunden, 2998 Seiten, ISBN 978-3-8487-3308-8. € 69,00

Seit über 100 Jahren ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Grundlage des Zivilrechts in Deutschland, das in einer Fülle unterschiedlicher Lehrbücher, Monographien und Kommentare erläutert wird. Das BGB unterliegt bekanntlich einem ständigen Prozess der Erneuerung und Anpassung an veränderte soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, was eine besondere Herausforderung auch an dessen Kommentatoren darstellt und häufige Aktualisierungen erfordert. Dieser Herausforderung stellt sich erfolgreich der hier anzuzeigende Handkommentar zum BGB, der nunmehr bereits in 9. Auflage im Nomos-Verlag unter der Schriftleitung von Prof. Dr. Dr. h. c. Reiner Schulze, Universität Münster, erschienen ist – gut zwei Jahre nach der 8. Auflage 2014. Weitere Autorinnen und Autoren sind die Professorinnen und Professoren Dres. Dörner, Ebert, Hoeren, Saenger, Schreiber, Schulte-Nölke, Staudinger und Wiese sowie die Herren Dr. Kemper und Dr. Scheuch, die überwiegend ebenfalls an der Universität Münster bzw. den Universitäten Bayreuth, Bielefeld und Osnabrück tätig sind. Das Werk beinhaltet eine Kommentierung des gesamten BGB sowie des Internationalen Privatrechts nach den Art. 3 ff EGBGB, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und der Verordnungen (EG) Nr. 593/2008 und 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche bzw. außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom I“ und „Rom II“). Außerdem werden die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom III) sowie (integriert) weitere Gesetze, Übereinkommen und Verordnungen erläutert. Das Werk befindet sich auf dem neuesten Stand und berücksichtigt unter anderem auch die Neuregelungen durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz, das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften und zuletzt das VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.

Umfassende und weit verstreute Änderungen des Familienrechts hat das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner ebenso wie das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der ZPO und kostenrechtlicher Vorschriften bewirkt. Im Erbrecht hält mit dem Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften „nun ebenfalls die Europäisierung Einzug“ (vgl. Vorwort S. 5). Auch die absehbaren Änderungen aufgrund des in Vorbereitung befindlichen Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung sind bereits berücksichtigt worden.

Das Werk ist ein „Handkommentar“ und führt diese Bezeichnung zu Recht, denn trotz seines Umfanges von nunmehr knapp 3000 (Dünn-) Druckseiten im DIN-A-5-Format „passt es in jede Aktentasche“. Die Kommentierungen der Normen basieren auf dem stets gleichen und deshalb eingängigen Aufbau: unter I. werden Funktion und systematischer Standort der behandelten Normen erläutert; unter II. erfolgt die Darstellung der einzelnen Tatbestandsmerkmale und ihrer Rechtsfolgen; und je nach Funktion der Norm schließt sich ggf. im Teil III. eine Vertiefung von insbesondere prozessualen Fragestellungen und solchen des Kostenrechts an. Es handelt sich um eine im Vergleich zu den zahlreichen anderen Kommentaren zum BGB recht knappe Erläuterung, wobei allerdings nicht wenige Vorschriften umfangreicher und manche gar nicht oder gemeinsam mit anderen kommentiert werden. Von daher war eine stoffliche Konzentration auf das Wesentliche geboten, und dies auch mit Blick auf den in erster Linie angesprochenen Adressatenkreis: Studierende, Referendare und Praxis.

Mit Blick auf die in Ausbildung Befindlichen wird das Ziel eines Handkommentars vollauf erreicht, nämlich „Struktur und Systematik der Normen anhand der immer wieder zu reflektierenden und einzuarbeitenden Rechtsprechung und Literatur handhabbar zu machen und Strukturen zu vermitteln“

(Vorwort zur 8. Aufl. S. 5). Praktiker werden allerdings häufig nicht umhin kommen, mit Blick auf Detail-Fragen zusätzlich auch andere Erläuterungswerke zu Rate zu ziehen. So vermisst man zum Beispiel bei der Erläuterung von § 1626a BGB betreffend die Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateten Eltern auch Ausführungen zu den damit unmittelbar korrespondierenden Regelungen des Familienverfahrensrechts in § 155a FamFG, auf den nur mit einem sehr knappen Satz hingewiesen wird. Dies mindert jedoch die Qualität des Werkes vor dem Hintergrund des bewusst begrenzten Textumfanges in keiner Weise. Es handelt sich vielmehr um eine zwar knappe, aber material- und substanzreiche Kommentierung, die uneingeschränkt empfohlen werden kann, und dies zu einem im Vergleich zu anderen Erläuterungswerken günstigen Preis von unverändert 69,00 €. (rjw)

 

Schellhorn, Helmut/Fischer, Lothar/Mann, Horst/Kern, Christoph, SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe. Kommentar, 5. Aufl. Luchterhand/Wolters Kluwer Neuwied/Köln 2017, 871 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-472-08646-8, € 82,00

Zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) gibt es mittlerweile ein gutes Dutzend von Kommentaren – kürzeren und längeren, gebundenen und Loseblattwerken. Bei dem hier anzuzeigenden Werk handelt es sich um ein gebundenes Buch, und zwar um eines der zahlreichen vergleichbaren Umfangs und vergleichbarer technischer Ausstattung.

Das Werk ist von Walter Schellhorn, dem früheren Geschäftsführer des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, begründet worden, der sich nunmehr aus Altersgründen aus dem Kreise der Autoren zurückgezogen hat. Hinzugetreten ist („unter Mitarbeit von“) Frau Dr. Natalie Ivanitis, Rechtsanwältin in Berlin. Bei den übrigen Autoren hat sich seit der 4. Aufl. 2012 nichts verändert. Mitautoren sind weiterhin Prof. Dr. Lothar Fischer, Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof; Horst Mann, Leiter des Servicebereichs Recht beim Landeswohlfahrtsverband Hessen; Prof. Dr. Helmut Schellhorn, Frankfurt University auf Applied Sciences; sowie Dr. Christoph Kern, Richter am Amtsgericht Nördlingen. Weiterhin handelt es sich mithin im Wesentlichen um einen „Praktikerkommentar“.

Seit der 4. Aufl. 2012 sind mehrere Änderungen des SGB VIII erfolgt, unter anderem durch das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern und das Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz – sowie weitere kleinere Änderungen im Rahmen sozialrechtlicher und familienrechtlicher Reformen. Von besonderer Bedeutung ist zweifellos das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, das am 1.11.2015 in Kraft getreten ist. Es ist mit seinen §§ 42a bis 42f GB VIII in dieser 5. Aufl. erstmals kommentiert worden – zuverlässig und kompetent. Naturgemäß wurde damit auch „Neuland“ betreten. Beeindruckend ist, wie umfangreich hier nicht nur die Entstehungsgeschichte und Gesetzesmaterialien sowie erste Judikate und aktuelle Literatur verarbeitet worden sind, sondern wie prägnant und überzeugend hier auch eigene Meinungen präsentiert werden. Wie in den Vorauflagen legt die Kommentierung besonderen Wert darauf, die vielfältigen Verknüpfungen des Kinder- und Jugendhilferechts auch mit dem gesamten Sozialrecht sowie dem Gesellschafts- und Familienrecht herauszuarbeiten. Dabei wurden Rechtsprechung und Literatur bis Anfang 2016 berücksichtigt. Der seitenmäßige Umfang des Werkes erhöhte sich von 808 auf 871 Seiten; der Preis von 72 auf 82 €. Es handelt sich um einen vorzüglichen, zuverlässigen Kommentar, der praxisorientiert – im Rahmen des zur Verfügung stehenden seitenmäßigen Umfangs – auf die meisten relevanten Fragen aktuell und kompetent Antworten gibt. Überwiegend wird dabei der sog. „herrschenden Meinung“ gefolgt. Insgesamt hat sich der Kommentar längst etabliert und kann insbesondere Praktikerinnen und Praktikern in der Kinder- und Jugendhilfe, in Verwaltung und Justiz sowie bei Trägern der freien Jugendhilfe, nachhaltig empfohlen werden. Er genügt darüber hinaus auch wissenschaftlichen Ansprüchen. (rjw)

 

Kaiser, Roland/Simon, Titus, Kinder- und Jugendhilferecht Baden-Württemberg. Kommentar, Kommunal- und Schul-Verlag, 2. Aufl. Wiesbaden 2016, 125 Seiten, ISBN 978-3-8293-1268-4. € 29,00

Die beiden Autoren haben nunmehr in 2. Aufl. das oben bezeichnete Buch vorgelegt (Erstauflage 2010). Sie sind Dezernent Jugend im Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg bzw. Professor im Ruhestand an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Das Werk ist einerseits als selbstständige Broschüre herausgegeben worden und andererseits Bestandteil des umfangreichen Loseblatt-Werkes „Praxis der Kommunalverwaltung“ des Kommunal- und Schulverlages Wiesbaden. Es ist allerdings kein Kommentar zum gesamten Kinder- und Jugendhilferecht in Baden-Württemberg, sondern (lediglich) zum Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) als (allgemeines) Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe).

Die Bundesländer haben in der Regel mehrere Ausführungsgesetze zum SGB VIII erlassen – die meisten (wie BadenWürttemberg) auch ein allgemeines Ausführungsgesetz zu den Strukturen und den Trägern der Jugendhilfe im jeweiligen Bundesland. Das baden-württembergische Gesetz enthält in 30 Paragrafen Ausführungsrecht u. a. zu den Themen: Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Landesjugendamt, Oberste Landesjugendbehörden, Träger der freien Jugendhilfe, Leistungen der Jugendhilfe (hier: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz sowie Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) und sonstige Vorschriften. Zum Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder existiert allerdings noch ein weiteres, spezielleres Landesgesetz. In Baden-Württemberg bestehen im Verhältnis zu anderen Bundesländern im allgemeinen Ausführungsrecht einige Besonderheiten. Insbesondere hat Baden-Württemberg als einziges Bundesland von der seit 2006 bestehenden Ermächtigung des Art. 84 Abs. 1 Grundgesetz Gebrauch gemacht, vom Bundesrecht abweichende Regelungen über die Errichtung von Behörden zu erlassen. So kann gemäß § 1 Abs. 2 LKJHG der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe abweichende Regelungen vom Bundesrecht insbesondere betreffend den Jugendhilfeausschuss und den Umfang von dessen Beschlussrecht durch Satzung treffen. Diese Abweichungsmöglichkeit ist heftig kritisiert worden; und meines Wissens hat auch kein örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Baden-Württemberg davon bisher Gebrauch gemacht.

Anders als in den meisten anderen Bundesländern ist überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 3 LKJHG auch nicht das Land selbst, sondern der Kommunalverband für Jugend und Soziales als sog. höherer Kommunalverband, der das Landesjugendamt Baden-Württemberg zu errichten hat. Außerdem gibt es in Baden-Württemberg gemäß § 8 LKJHG nicht eine oberste Landesjugendbehörde, sondern zwei oberste Landesjugendbehörden (das Kultusministerium und das Sozialministerium Baden-Württemberg). Die übrigen Vorschriften des Gesetzes sind ähnlich wie in den anderen Bundesländern. Auch in Baden-Württemberg besteht nunmehr eine Vorschrift (§ 19a LKJHG) betreffend unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche.

Die beiden Autoren sind ausgewiesene Fachleute im Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts und haben das LKJHG in knapper Weise, aber kompetent und zuverlässig kommentiert. Das Werk kann allen, die in der Praxis mit dem Gesetz zu tun haben, empfohlen werden.(rjw)

 

Schmidt, Christopher, Kinder- und Jugendhilferecht: Lehr- und Praxisbuch, Beltz Juventa, Weinheim Basel, 2017, 223 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-7799-2363-3. € 16,95

Im Jahre 2016 hatte Christopher Schmidt, Professor an der Hochschule Esslingen, im Kohlhammer Verlag sein „Parallelbuch“: Familienrecht und Einführung in das Zivilrecht. Lehr- und Praxisbuch für die Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Jetzt folgt das hier anzuzeigende weitere Werk zum Kinder- und Jugendhilferecht bei Beltz Juventa, in dem nach einer Einführung in das juristische Arbeiten die wesentlichen Grundzüge des Kinder- und Jugendhilferechts aufgezeigt werden (Vorwort S. 5).

Das Buch ist, im Wesentlichen entsprechend der Kapitel- und Paragrafenfolge des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe), in XIX Kapitel untergliedert. Nach einer Einführung in das juristische Arbeiten und einem sehr knappen historischen Rückblick (von der Armenpflege zum SGB VIII) folgen: Allgemeine Vorschriften, Jugendamt als staatlicher Wächter, Allgemeine Förderung, Förderung der Erziehung in der Familie, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige, Mitwirkung in Gerichtsverfahren, Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft, Beurkundungsfunktionen des Jugendamts, Gesamtverantwortung und Jugendhilfeplanung, Organisation des Jugendamts, Sozialdatenschutz, Zuständigkeit, Kostenerstattung und Kostenbeteiligung. Damit werden die wesentlichen Inhalte des SGB VIII behandelt, mit Ausnahme zahlreicher Vorschriften aus dem Dritten Kapitel (Andere Aufgaben) sowie dem Fünften und Sechsten Kapitel (insbesondere: Finanzierungsvorschriften), die allerdings in einem Einführungswerk wie diesem nicht unbedingt erläutert werden müssen.

Der Autor bedient sich auch in diesem Werk durchgängig eines knappen, nüchternen Sprachstils. Die textlichen Ausführungen werden durch Praxishinweise ergänzt, allerdings nicht um grafische Übersichten und Fallbeispiele. Das Werk soll Studierende der Sozialen Arbeit auf eine Tätigkeit in Jugendämtern und freier Jugendhilfe vorbereiten und zugleich eine Hilfe für Praktiker sein (Vorwort S. 5). Es kann allen empfohlen werden, die sich mit dem Kinder- und Jugendhilferecht befassen wollen oder (an Hochschulen) müssen. (rjw)

 

Klundt, Michael, Kinderpolitik. Eine Einführung in Praxis felder und Probleme, Beltz Juventa, Weinheim Basel 2017, 248 Seiten, ISBN 978-3-7799-3663-3. € 24,95

Der Autor des hier anzuzeigenden Werkes, Prof. Dr. Michael Klundt, ist Professor für Kinderpolitik im Studiengang Angewandte Kindheitswissenschaften am Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften der Hochschule Magdeburg-Stendal. Interessant erscheint, dass das Werk nicht – wie sonst wohl allgemein üblich – aus der Perspektive der Sozialen Arbeit oder der Sozialpolitik geschrieben wurde, sondern aus der Perspektive der Politikwissenschaft.

Das Werk will einen Überblick über Grundlagen, Praxisfelder und Probleme der Kinderpolitik bieten und versteht sich als Einführung in die „Kinderpolitik(-wissenschaft)“ bzw. die „wissenschaftliche Kinderpolitik“. Der Autor untersucht dabei die Bedeutung von Kinderpolitik für Heranwachsende aus unterschiedlichen sozialen Lagen und die Rolle, welche die Sozialstaatspolitik dabei spielt. Gegenstand der Darstellung sind – aus Sicht des Autors – insbesondere „Rechte, Bedarfe und Maßnahmen, genauso wie die Teilnahme an politischen Prozessen – eine Analyse, die der Sicht, den Interessen, Bedarfen und Bedürfnissen von Kindern besondere Aufmerksamkeit schenken“ will (S. 9).

Dazu ist das Werk in elf Kapitel gegliedert: Kinderpolitik und Kinderrechte; (Kinder-) Armut und Reichtum; Ungleichheitsdebatten als Themenfeld der Kinderpolitik(-wissenschaft); Kinder(wohlfahrts)politik und Sozialstaatsentwicklung; Kinder- und Familienpolitik am Beispiel Betreuungsgeld; Kinderpolitik und Bildung; Kinderpolitik, Demografie und Generationengerechtigkeit; Kinder- und Jugend(hilfe)politik und Kindeswohl; Kinderpolitik, Partizipation und Kinderöffentlichkeit; Internationale (Kinder-)Politik, Jugendrebellionen und politische Orientierungen; Ausblick und Zukunft der Kinderpolitik. Das Buch enthält interessante Kapitel, krankt jedoch daran, dass das Thema „Kinderarmut“ meines Erachtens zu übergewichtig in den Mittelpunkt gestellt wird und das gesamte Werk wie ein roter Faden durchzieht. Dabei wird durchgängig übersehen, dass es Kindern in Deutschland materiell und immateriell so gut geht wie noch nie – jedenfalls in ihrer ganz überwältigenden Mehrheit, und dass dies auch ihre subjektive Sicht ist, wie in Kinder- und Jugendstudien aus jüngster Vergangenheit vielfach belegt worden ist. Befremdlich wirkt auch, dass das Thema „Ungleichheit“ immer wieder der zentrale Ausgangspunkt für politisches Handeln sein soll. Und das Thema „Betreuungsgeld“ (Kapitel 5) kann doch wohl nicht den einzigen Maßstab für eine gelungene oder weniger gelungene Kinder- und Familienpolitik darstellen. Kennzeichnend für eine insgesamt ausgesprochen „systemkritische“ Perspektive ist u. a. die Zusammenfassung von Kapitel 11 (S. 219): „Die Aufbegehrenden (Jugendlichen) aller Länder haben nun die schwierige Aufgabe, sich nicht in Autochthone und Allochthone sowie in arbeitslose Abgehängte und akademische Prekarisierte spalten zu lassen. Um nicht systemfunktionalisiert zu werden, dürfen sie nicht in die Falle der nationalrassistischen Rechtspopulisten treten. Sie sollten aber auch nicht auf die neoliberalen Euro-Fetischisten hereinfallen.“ Dabei gibt es zumindest in Deutschland wenig Grund für ein solches massenhaftes „Aufbegehren“ – zumal bei der niedrigsten Jugendarbeitslosigkeit in Europa und den niedrigen Arbeitslosenquoten von Akademikern in Deutschland. Oder was soll man von solchen Äußerungen halten wie (auf S. 91): „Die zentrale Funktion sozialrassistischer Argumentationen besteht somit einerseits in der Ausblendung realer Herrschafts- und Machtstrukturen sowie andererseits in der Legitimation von Privilegien und sozialer (Macht-) Ungleichheit. Beide Aspekte sind zwei Seiten einer Medaille, die von der Bundesregierung praktisch umgesetzt werden. … Wer dabei regelmäßig auf der Strecke blieb und bleibt, sind die Kinder. … Wer die Zerklüftung der Gesellschaft in Arm und Reich reduzieren will, kommt zu deren Finanzierung an einer Vermögenssteuer, an einer gerechten Erbschaftssteuer, einer Finanzmarktsteuer und einem angehobenen Spitzensteuersatz nicht vorbei.“ Man kommt sich vor, wie auf einem Programmparteitag der „Linken“.

Insgesamt verbleibt nach dem Lesen dieses Werkes mithin ein ausgesprochen zwiespältiger Eindruck, und es kann deshalb nur eingeschränkt empfohlen werden. (rjw)

 

Möller, Winfried (Hrsg.), Praxiskommentar SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe. 2. Aufl. Bundesanzeiger Verlag Köln 2017, 982 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-84620543-3. € 76,00

Vor über einem Vierteljahrhundert, unmittelbar nach Inkrafttreten des damaligen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) bzw. des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), war im Jahre 1991 ein „Kurzkommentar KJHG“ erschienen, dem im Jahre 2006 unter der Herausgeberschaft von Winfried Möller und Christoph Nix ein 475 Seiten umfassender „Kurzkommentar zum SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe“ gefolgt war. Als dessen 2. Aufl. ist nunmehr im Jahr 2017 und in einem anderen Verlag das hier anzuzeigende Werk erschienen, jetzt unter der Alleinherausgeberschaft von Prof. Dr. Winfried Möller, Rechtsanwalt und Professor für Sozial-, Verwaltungs- und Strafrecht an der Hochschule Hannover, und bei Mitarbeit von weiteren zwölf Autorinnen und Autoren aus der Praxis der Sozialen Arbeit und aus dem Hochschulbereich.

Der Seitenumfang des Werkes hat sich mehr als verdoppelt, der Inhalt des Textes wegen Verwendung eines größeren Formates zumindest verdreifacht. Mit der 2. Aufl. ist damit das bisherige Format eines „Kurzkommentars“ – insoweit hatte dieser fast ein Alleinstellungsmerkmal – aufgegeben worden, und das Werk ist nunmehr eines von inzwischen sieben am Markt befindlichen Kommentaren vergleichbaren Umfangs und vergleichbarer technischer Ausstattung (neben vier zum Teil wesentlich umfangreicheren Loseblatt-Werken wie zum Beispiel der von mir herausgegebene dreibändige Kommentar „Wabnitz/Fieseler/Schleicher“). Von daher stellt sich schon die Frage, ob es eines solchen siebten gebundenen Kommentars bedurft hat (bzw. achten Werkes neben einem anderen verbliebenen „Kurzkommentar“). Aber Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft! Es wird sich zeigen, ob und inwieweit sich das Werk von Möller im Konzert der zahlreichen anderen, überwiegend bereits gut eingeführten einbändigen gebundenen Kommentare mit einem ähnlichen Seitenumfang durchsetzen wird. Der von Möller herausgegebene Kommentar behandelt, wie alle anderen gebundenen Kommentare auch, in ähnlichem Umfang und in ähnlichem Detaillierungsgrad die mittlerweile rund 150 Vorschriften des SGB VIII in dessen Paragraphenreihenfolge. Dabei werden die Schwerpunkte insoweit sicherlich überzeugend gesetzt, als die Kommentierungen zu den §§ 11 bis 41 des sog. „Leistungskapitels“ mit ca. 315 Druckseiten fast ein Drittel des Gesamtwerkes ausmachen und die zu den §§ 42 bis 60 betreffend die sog. Anderen Aufgaben etwa ein Viertel, während die wesentlich zahlreicheren „hinteren“ Vorschriften überwiegend knapp, zum Teil auch so gut wie gar nicht, kommentiert werden. Aber dies dürfte den Bedürfnissen der Praxis, insbesondere von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, entgegenkommen.

So enthält das Werk zu den meisten wichtigen Paragrafen des Zweiten und Dritten Kapitels des SGB VIII umfangreiche und tief gehende Erläuterungen, etwa zu den Vorschriften betreffend die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege, der Förderung der Erziehung in der Familie, der Hilfen zur Erziehung, aber auch betreffend den Kinderschutz und betreffend die neuen Vorschriften über die Inobhutnahme und Betreuung von ausländischen Kindern und Jugendlichen. Erstaunlich ist nur, dass die sehr grundsätzlichen §§ 1 bis 5 SGB VIII nur denkbar knapp erläutert worden sind, wobei bei der Eingangsvorschrift des § 1 nicht einmal alle Tatbestandsmerkmale kommentiert werden und die gerade einmal zweiseitige Kommentierung der für das System des deutschen Kinder- und Jugendhilferechts zentralen Vorschrift des § 3 (Freie und öffentliche Jugendhilfe) nicht einmal im Ansatz die überragende Bedeutung der Träger der freien Jugendhilfe deutlich werden lässt, die ca. 70 % der Leistungen nach dem SGB VIII erbringen. Die freie Jugendhilfe in kirchlicher Trägerschaft wird dabei kaum einmal benannt, was ihrem unverändert zentralen Stellenwert mit den meisten Diensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland in keiner Weise gerecht wird. Hier sollte bei einer weiteren Auflage unbedingt „nachgebessert“ werden.

Insgesamt betrachtet handelt sich bei „Möller“ jedoch um einen Kommentar, der praxisorientiert auf die meisten relevanten Fragen aktuell und kompetent Antworten gibt und die einschlägige Rechtsprechung und Literatur überwiegend in hinreichendem Umfang einbezieht. Der Kommentar kann deshalb Praktikerinnen und Praktikern in der Kinder- und Jugendhilfe, in Verwaltung und Justiz sowie bei Trägern der freien Jugendhilfe empfohlen werden, aber auch Studierenden, die sich vertieft mit dem Kinder- und Jugendhilferecht befassen wollen. (rjw)

Professor Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz (rjw), Assessor jur., Magister rer. publ., Ministerialdirek tor a. D., Hochschule RheinMain, Fach bereich Sozialwesen, Wiesbaden.

reinhard.wabnitz@gmx.de

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