Recht

Recht der Kreditsicherheiten

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 3/2022

Peter Bülow, Recht der Kreditsicherheiten, Heidelber ­ g: C.F. Müller, 10. Aufl., 2021. ISBN 978-3-8114-5645-7. L, 726 S., € 135,00.

    Kreditsicherheiten sind rechtliche Institute, die das Ziel haben, die Erfüllung einer Forderung zu gewährleisten. Der Gläubiger kann auf die Sicherheit zurückgreifen, so dass er auf diese Weise doch noch befriedigt wird. Mit welchen rechtlichen Konstruktionen die Befriedigung des Gläubigers herbeigeführt wird, richtet sich nach der Art der Kreditsicherung. Das Gesetz selbst regelt nur Teile des Kreditsicherungsrechts. Ausführliche Bestimmungen finden sich im BGB über die Belastung von Grundstücken mit Grundpfandrechten (§§ 1113 ff.) und von beweglichen Sachen und Rechten mit Pfandrechten (§§ 1204 ff., §§ 1273 ff.). Als wichtigste schuldrechtliche Personalsicherheit ist die Bürgschaft in §§ 765 ff. BGB geregelt. Neben diesen gesetzlichen Kreditsicherungstypen haben sich in der Rechtspraxis andere Formen entwickelt wie die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung.

    Das Recht der Kreditsicherheiten berührt zahlreiche Rechtsbereiche des Privatrechts und ist somit eine typische Querschnittsmaterie. Üblicherweise werden Kreditsicherheiten eingeteilt in Personal- und Realsicherheiten und gemäß dieser Einteilung in wissenschaftlichen Werken und in der Ausbildungsliteratur abgehandelt. Der Trierer Emeritus Peter Bülow hat für seine Darstellung des Kreditsicherungsrechts im vorliegenden Werk von Anfang an die übergeordnete Einteilung in gesetzliche und kautelarische Sicherheiten gewählt und erst auf der folgenden Ebene nimmt er die sonst übliche Trennung in Personalund Realsicherheiten vor. Nach einer knapp 30 Seiten umfassenden Einführung werden dementsprechend im 1. Kapitel die gesetzlichen Kreditsicherungstypen (Pfandrechte, einfacher Eigentumsvorbehalt, Personalsicherheiten) behandelt und 2. Kapitel folgen die kautelarischen Kreditsicherheiten (Sicherungstreuhand, Erstreckungen des Eigentumsvorbehalts und kautelarische Personalsicherheiten). Der Anspruch, die übergreifenden Strukturen des Kreditsicherungsrechts sichtbar zu machen, wird dabei eingelöst. Die Darstellung der einzelnen Sicherheiten wird eingerahmt von der Einführung, in der die allgemeinen Lehren des Kreditsicherungsrechts behandelt werden und dem Schlusskapitel, das mit den Sicherungskollisionen, d.h. Sicherungskonflikten, die durch Sicherungskonkurrenzen entstehen, ebenfalls eine übergeordnete Problematik zum Gegenstand hat. Darüber hinaus ist sowohl den Pfandrechten als auch den fiduziarischen Sicherheiten ein allgemeiner Teil vorangestellt, der die gemeinsamen Strukturen dieser Sicherheiten herausarbeitet. Kleine Fälle zu Beginn eines Abschnitts führen in die Problematik ein.

    Die Neuauflage dieses Lehr- und Handbuchs, wie der Verlag die Reihe, in der es erschienen ist, klassifiziert, bringt die Darstellung auf den neuesten Stand (Redaktionsschluss April 2021). Eingearbeitet sind das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere, die neueren europäischen und internationalen Rechtsentwicklungen sowie selbstverständlich die seit der Vorauflage ergangenen grundlegenden gerichtlichen Entscheidungen, etwa zur Arbeitnehmerbürgschaft oder zur Widerruflichkeit von Bürgschaften.Das über Jahrzehnte gewachsene Werk durchdringt das Kreditsicherungsrecht in wissenschaftlicher Tiefe.Es bietet der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Zusammenhäng eund präzise Antworten zu mannigfachen Einzelfragen.

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