Recht

Recht der beruflichen Bildung

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 3/2020
Dr. Carmen Silvia Hergenröder

In Deutschland wird im System der dualen Berufsausbildung ausgebildet. Ausfluss dieses Systems ist es, dass die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse – die sog. berufliche Handlungsfähigkeit – einerseits in einem Ausbildungsbetrieb und andererseits in der Berufsschule erworben werden. Beide Lernorte arbeiten nach dem Willen des Gesetzgebers nach § 2 Abs. 2 BBiG bei der Durchführung der Berufsausbildung eng zusammen. Während die Ausbildung in der Berufsschule in den schulrechtlichen Landesgesetzen geregelt ist, unterfällt die betriebliche Ausbildung dem Berufsbildungsgesetz, welches als Bundesgesetz einheitlich für alle Bundesländer gilt. Dieses wird in großem Umfang durch die Rechtsprechung ausgelegt und ausgearbeitet. Über § 10 Abs. 2 BBiG greifen zudem die für den Arbeitsvertag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze. Darüber hinaus wird die Berufsbildung durch zahlreiche Verordnungen geregelt, die ergänzend heranzuziehen sind.

Zum 1. Januar 2020 ist nun das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019 (Bundesgesetzblatt I S. 2522 – sog. Berufsbildungsmodernisierungsgesetz) in Kraft getreten, mit welchem das Berufsbildungsgesetz (BBiG) umfassend reformiert worden ist. Mit dieser Reform möchte der Gesetzgeber die berufliche Bildung in Deutschland wieder attraktiver und wettbewerbsfähiger machen und dem Trend entgegenwirken,

dass hochschulische Angebote zwischenzeitlich der dualen Berufsausbildung in den Betrieben in einem gewissen Umfang „den Rang ablaufen“.

Der Gesetzgeber setzt dabei z.B. auf folgende Schwerpunkte

• Einführung einer ausbalancierten und unbürokratischen Mindestvergütung für Auszubildende

• Stärkung und Weiterentwicklung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung mit transparenten beruflichen Fortbildungsstufen und eigenständigen und attraktiven Abschlussbezeichnungen

• Schaffung einer ausgewogenen Teilzeitausbildung u.v.m.

Wer sich im „Dschungel“ dieser Rechtsgrundlagen zurechtfinden möchte, benötigt ein geeignetes Nachschlagewerk.

 

Thomas Lakies, Berufsbildungsgesetz. Basiskommentar zum BBiG, Frankfurt: Bund-Verlag, 5. vollst. neu bearb. Aufl. 2020, 453 S., kart., ISBN 978-3-7663-6962-8. € 39,90

I. Dieses findet er in der Kommentierung des Berufsbildungsgesetzes von Lakies, die nunmehr bereits in der 5. Auflage erschienen ist. Der Autor – seines Zeichens Richter am Arbeitsgericht Berlin – hat es sich mit dieser Kommentierung zur Aufgabe gemacht, das Berufsbildungsrecht praxisnah und aktuell darzustellen. So werden in dieser Auflage die durch das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz erfolgten Änderungen ausführlich dargestellt und kommentiert. Der Autor hat zudem alle anderen Teile der Kommentierung auf den neuesten Stand der Rechtsentwicklung und Rechtsprechung gemacht. Er wendet sich mit dem Kommentar an Fachkräfte und Fachberater, die in der Berufsbildung tätig sind, namentlich an Ausbildungsberater der Kammern, an die Mitglieder der Prüfungsausschüsse und der Schlichtungsausschüsse sowie der Landesausschüsse für Berufsbildung und der Berufsbildungsausschüsse der Kammern ebenso wie an Personalverantwortliche in den Betrieben und an Betriebs- und Personalräte. Er empfiehlt das Buch aber auch Studierenden sowie Mitgliedern der beratenden Berufe sowie Richterinnen und Richtern. Lakies weist darauf hin, dass er den Kommentar so konzipiert hat, dass er auch von juristisch nicht vorgebildeten Ausbildenden, Ausbildern und Auszubildenden genutzt werden kann.

II. Diesem Anspruch wird das Besprechungswerk auch gerecht.

Praxisnah und gut verständlich werden die Grundlagen der Berufsausbildung dargestellt wie z.B. der Abschluss und Inhalt des Ausbildungsvertrages sowie die hieraus resultierenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Entsprechend der besonderen Bedeutung in der Praxis wird auch die heikle Problematik der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses in der Kommentierung zu § 22 BBiG ausführlich behandelt.

Wie eingangs erwähnt werden auch die zum Jahresanfang in Kraft getretenen Änderungen betreffend die Mindestausbildungsvergütung, die Teilzeitausbildung sowie die höherqualifizierende Ausbildung dargestellt, erläutert und kommentiert. Aber auch die Vorschriften über das Prüfungswesen sowie die Überwachung der Berufsausbildung durch die zuständigen Stellen fließen in die Kommentierung ein.

Mit dieser Kommentierung stellt der Autor das geltende Recht anschaulich, kompakt und gut verständlich dar. Er möchte bei der Auslegung des Gesetzes sowie der Ausgestaltung des Ausbildungswesens in der praktischen Anwendung helfen. Hervorzuheben ist insoweit, dass es gelungen ist, die Bezüge zum allgemeinen Arbeitsrecht sowie zum Betriebsverfassungsrecht herzustellen. Dem Anspruch auf Praxisnähe wird der Kommentar z.B. dadurch gerecht, dass das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildende ebenfalls dargestellt wird (§ 10 BBiG Rdnrn. 67 ff.) und auch die Frage der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nicht unberücksichtigt bleibt (§ 10 BBiG ­Rdnrn. 72 ff.).

III. Trotz des Anspruchs des Autors auf eine kompakte Darstellung des Rechts der Ausbildung wird die einschlägige Rechtsprechung aufgearbeitet und zitiert. Auch einschlägige Fachliteratur findet Berücksichtigung. Damit hat der Nutzer ein handliches Werk in der Hand, mit welchem er mit großer Aktualität Antwort auf sich stellende Fragen im Rahmen der Berufsausbildung findet. Die kompakte Ausgestaltung des Werkes ermöglicht eine leichte Handhabung und den Einsatz in allen denkbaren Situationen des Praxislebens. Der günstige Preis von 39,90 EUR wird zudem die Kaufentscheidung begünstigen und den Kommentar zum umfangreichen Einsatz in der Praxis prädestinieren.

 

Wohlgemuth / Pepping (Hrsg.), Berufsbildungsgesetz. Handkommentar, Baden-Baden: Nomos 2. Aufl. 2020, 1103 S., Hardcover, ISBN 978-3-8487-4994-2. € 98,00

I. Als „Reformauflage 2020“ ist der erstmals im Jahre 2011 herausgegebene Kommentar von Wohlgemuth zum Berufsbildungsgesetz nunmehr in der zweiten Auflage in Herausgeberschaft von Wohlgemuth und Pepping erschienen. Der Handkommentar zum BBiG zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht nur die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes erläutert, sondern auch Fragen des Arbeits- und Sozialrechtes sowie des Öffentlichen Rechts in die Bewertung mit einbezieht. Zudem verweist er jeweils am Schluss der Kommentierung der einzelnen Vorschriften des BBiG auf die Parallelvorschriften der Handwerksordnung sowie des Pflegeberufegesetzes, welches zum 1. Januar 2020 das Altenpflege- sowie das Krankenpflegegesetz abgelöst und die Ausbildung in den Pflegeberufen generalisiert hat. Berücksichtigt werden ebenfalls die einschlägigen Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats.

Der Besprechungskommentar wendet sich an alle an der beruflichen Ausbildung Beteiligten wie Auszubildende, Ausbilder, Ausbildende, Mitarbeiter der zuständigen Stellen, an Betriebs- und Personalräte sowie an Rechtsanwälte und Richter. Diesem Nutzerkreis möchte er ein „verlässlicher Ratgeber“ in allen mit der Berufsausbildung auftretenden Fragen sein.

II. Dies ist dem namhaften Autorenteam auch gelungen. Die Kommentierung ist praxisgerecht gehalten und zielt vor allem darauf ab, dem Nutzer praktische Lösungen sich darstellender Problemkreise anzubieten. Zu diesem Zweck arbeiten die Autoren mit zahlreichen Beispielen, um auch dem nicht juristisch vorgebildeten Nutzer des Werkes die jeweilige Problematik nebst Lösungsansatz zu erläutern. Diesem Zweck dienen auch die abgedruckten Checklisten sowie Antrags- und Formulierungsmuster. Der Kommentar berücksichtigt sämtliche mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung zum 1. Januar 2020 neu im Gesetz verankerten Änderungen der beruflichen Bildung wie die

• Einführung einer Mindestausbildungsvergütung

• Schaffung neuer Fortbildungsstufen

• Neuregelung der Teilzeitausbildung

• Erweiterung der Anrechnung von Prüfungsleistungen und Ausbildungszeiten.

Zudem wurden Rechtsprechung und Literatur mit Stand 31. Dezember 2019 eingearbeitet.

Da die Ausbildung von Migranten sowie die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in der Praxis eine gewichtige Rolle spielen, wurden auch Parallelvorschriften in die Kommentierung eingearbeitet wie z.B. das am 8. Juli 2019 verabschiedete Ausbildungsduldungsgesetz oder das am 15. August 2019 verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Im Anhang zu der Kommentierung des BBiG findet sich zudem eine Erläuterung wichtiger Vorschriften des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen vom 6. Dezember 2011, welches zuletzt am 20. November 2019 geändert worden ist.

III. Damit hat der Nutzer des Werkes einen Kommentar in der Hand, mit welchem er umfassende Informationen auf sich stellende Fragen der beruflichen Ausbildung erhält. Die jeweilige Kommentierung ist klar gegliedert und strukturiert, was die Arbeit mit dem Kommentar wesentlich erleichtert. Wo erforderlich wird auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats Bezug genommen, so dass bei der praktischen Umsetzung der jeweiligen Vorschriften auch in der dieser Hinsicht keine Fehler passieren können. Wer einen Kommentar zum BBiG sucht, der aktuell, praxisnah, gut verständlich und umsetzbar wichtige Grundlagen sowie Spezialfragen der beruflichen Bildung umfassend bespricht und erläutert, dem kann das Besprechungswerk uneingeschränkt empfohlen werden. (csh)

 

 

Hurlebaus / Baumstümmler / Schulien, Berufsbildungsrecht. Kommentar zum Berufsbildungsgesetz sowie Gesetze und Materialien zum Berufsbildungsrecht, Loseblattwerk mit Aktualisierungen 2019. Loseblatt. Rund 2500 S. In 2 Ordnern, Luchterhand. ISBN 978-3-472-70210-8. Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice € 159,00, Normalpreis ohne Aktualisierungsservice € 179,00

In Deutschland wird im System der dualen Berufsausbildung ausgebildet. Ausfluss dieses Systems ist es, dass die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse – die sog. berufliche Handlungsfähigkeit – einerseits in einem Ausbildungsbetrieb und andererseits in der Berufsschule erworben werden. Beide Lernorte arbeiten nach dem Willen des Gesetzgebers nach § 2 Abs. 2 BBiG bei der Durchführung der Berufsausbildung eng zusammen. Während die Ausbildung in der Berufsschule in den schulrechtlichen Landesgesetzen geregelt ist, unterfällt die betriebliche Ausbildung dem Berufsbildungsgesetz, welches als Bundesgesetz einheitlich für alle Bundesländer gilt. Dieses wird in großem Umfang durch die Rechtsprechung ausgelegt und ergänzt. Über § 10 Abs. 2 BBiG greifen ergänzend die für den Arbeitsvertag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze. Darüber hinaus wird die Berufsbildung durch zahlreiche Verordnungen geregelt, die ergänzend heranzuziehen sind. Wer sich im „Dschungel“ dieser Rechtsgrundlagen zurechtfinden möchte, benötigt ein geeignetes Nachschlagewerk.

I. Hier kann dem Nutzer der Kommentar von Baumstümmler, ihres Zeichens Rechtsanwältin und Justiziarin des Geschäftsbereichs der Aus- und Weiterbildung der IHK Saarland, und Schulien, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lehrbeauftragter der HTW Saarland und Geschäftsführer der Eric Schulien GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, empfohlen werden. Der Standardkommentar zum BBiG besteht aus zwei Bänden: Im Band 1 findet sich eine ausführliche Kommentierung des gesamten Berufsbildungsgesetzes. Im Band zwei sind ergänzend einschlägige weitere Rechtsgrundlagen abgedruckt. So können in dessen Anhang I die für die betriebliche Berufsbildung bedeutsamen Gesetze – auszugsweise – eingesehen werden. Zu nennen sind z.B. die Handwerksordnung sowie das Jugendarbeitsschutz-, das Mutterschutz-, das Entgeltfortzahlungs- bzw. das Arbeitszeitgesetz. Im Anhang II finden sich Verordnungen und Satzungen wie z.B. die Ausbilder-Eignungsverordnung, die Meisterprüfungsverfahrensordnung sowie zahlreiche weitere Verordnungen zur Berufsbildung. Anhang III beinhaltet Verzeichnisse und Übersichten zur beruflichen Bildung. Zu nennen ist z.B. das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe, ein Verzeichnis der nach §§ 71 ff. BBiG zuständigen Stellen sowie ein Verzeichnis der Fortbildungsordnungen des Bundes nach § 53 BBiG. Damit ist der Nutzer des Werkes in der Lage, ohne großen Suchaufwand die einschlägigen Regelungsquellen der Berufsbildung nachzulesen.

II. Die im ersten Band enthaltene Kommentierung des BBiG ist sehr ausführlich gehalten. Um die Arbeit mit ihr zu erleichtern, findet sich vor dem eigentlich Kommentartext eine Inhaltsübersicht, die schlagwortartig unter Nennung von Randnummern auf die gesuchte Zitatstelle hinweist. Als Beispiel möge die Vorschrift des § 20 BBiG zur Probezeit dienen. Nach dem Abdruck des Gesetzestextes gibt eine Inhaltsübersicht den Überblick über Inhalt und Struktur der Kommentierung. Möchte sich der Leser über die Kündigungsmöglichkeiten während der Probezeit informieren, wird er auf die Randnummer 30 verwiesen. Alternativ hat der Nutzer die Möglichkeit, das sehr ausführliche Stichwortverzeichnis vorne im Werk zu Rate zu ziehen, um eine gewünschte Zitatstelle schnell aufzufinden. Alles ist sehr klar und übersichtlich gehalten, womit der Kommentar eine große Benutzerfreundlichkeit aufweist.

Hervorzuheben ist, dass der Kommentar die zu den einzelnen Bestimmungen des BBiG ergangene Rechtsprechung umfangreich aufarbeitet und auf weiterführende Literatur verweist. Damit ist der Nutzer in der Lage, sich mit der jeweiligen Problematik vertieft zu befassen. (csh)

III. Bei dem Besprechungswerk handelt es sich um einen Standardkommentar zur beruflichen Bildung. Die einzelnen Vorschriften des BBiG sind umfassend kommentiert. Durch die Ausgestaltung des Kommentars als Loseblattwerk verfügt dieser über große Aktualität, da einzelne Kommentierungen problemlos ausgetauscht werden können. Der Kommentar ist ein Großkommentar zum Berufsbildungsrecht. Der Nutzer findet auf nahezu jede Frage eine Antwort. Er ist praxisnah geschrieben, gut gegliedert und besticht durch den umfangreichen Abdruck zahlreicher Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung, die bei der Anwendung und Umsetzung des BBiG in der Praxis heranzuziehen und anzuwenden ist. Damit hilft der Kommentar bei der Auslegung des Gesetzes sowie der Ausgestaltung des Ausbildungswesens in der praktischen Anwendung. Breiten Raum nimmt die Kommentierung zu den Modalitäten des Abschlusses des Berufsausbildungsvertrages sowie der Vertragsniederschrift in den §§ 10, 11 BBiG ein – ergänzt durch Fragen zur Eintragung der Ausbildungsverhältnisse in den §§ 34 ff. BBiG. Einen Schwerpunkt der Kommentierung stellen zudem Fragen der beiderseitigen Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis dar, wobei auch die neuen Regeln bzgl. der Erstellung der Ausbildungsnachweise erläutert werden. Entsprechend der besonderen Bedeutung in der Praxis wird auch die heikle Problematik der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses in der Kommentierung zu § 22 BBiG umfassend behandelt und hierbei auch neueste Rechtsprechung berücksichtigt.

Das Besprechungswerk kann jedem empfohlen werden, der sich mit Fragen des Berufsbildungsrechts befasst und eine fundierte Antwort auf Fragen im Rahmen des Ausbildungswesens sucht. (csh)

 

Stefan Dietl/Marcus Henecke (Hrsg.): Ausbildung 4.0; Digitale Transformation in der Berufsausbildung gestalten und nutzen, Haufe 1. Aufl. 2019, Broschur, 400 S., ISBN 978-3-648-13298-2, € 39,95

I. Die Diskussion um die Arbeit 4.0 macht auch nicht vor der Ausbildung halt. Dietl, seines Zeichens Leiter des Bereichs Ausbildung national/international bei Festo, mehrfacher Buchautor und fachlicher Leiter des schriftlichen Lehrgangs „Ausbildungsmanagement“ von Haufe, sowie Henecke, jahrelanger Ausbildungsleiter in einem Konzern, derzeit zuständig für das Thema Change Management und Kommunikation und ebenfalls Dozent bei der Haufe Akademie, nehmen sich dieses Themas an. In ihrem Handbuch „Ausbildung 4.0“ beleuchten sie, welche Auswirkung „Industrie 4.0“ sowie „Arbeitswelt 4.0“ auf die Ausbildung haben und die einzelnen Ausbildungsprozesse, -inhalte- und -abläufe beeinflussen werden. Sie bringen in ihrem Werk Praxisbeispiele aus unterschiedlichen Branchen, die belegen, dass sich die Unternehmen bereits jetzt aktiv mit dem bevorstehenden Wandel in der Ausbildung auseinandersetzen und Überlegungen dahingehend anstellen, welche Änderungen in der Zukunft auf die Ausbilder zukommen werden. Das Werk besteht aus insgesamt 22 Kapiteln, die von unterschiedlichen Autoren stammen, und dem Leser entweder Beispiele aus der Praxis vorstellen oder aber grundsätzliche Überlegungen erarbeiten, wie sich der digitale Wandel letztendlich auf die Ausbildung auswirken kann bzw. wird.

II. Im ersten Kapitel kommt Dietl zu Wort, der sich der Problematik mit grundsätzlichen Überlegungen annimmt und darstellt, wie sich die Ausbildung unter dem Einfluss der digitalen Transformation in naher Zukunft darstellen kann bzw. wird und welche Herausforderungen hierbei auf die Ausbilder zukommen. Grundtenor seiner Aussage ist, dass die sog. „vierte industrielle Reformation“ zu tiefgreifenden Änderungen in der Ausbildung führen wird. Hier lassen sich – so der Autor – allerdings nur Mutmaßungen anstellen, da derzeit noch nicht sicher ist, was denn „Industrie 4.0“ konkret überhaupt bedeutet, da es derzeit noch keine allgemeingültige Definition dieses Schlagwortes gibt.

Er stellt in seinem Beitrag aus diesem Grunde Überlegungen dahingehend an, wie sich die Digitalisierung auf die berufliche Ausbildung auswirken kann und welche Ansätze es bereits gibt. Sicher ist – so der Autor, dass sowohl Ausbilder als auch Auszubildende künftig technikaffin sein müssen, um mit der zu erwartenden Entwicklung mithalten zu können. Dies gilt nicht nur für die Phase der Rekrutierung von Auszubildenden, sondern auch für die eigentliche Ausbildung nebst vorgeschriebener Abschlussprüfung. Nicht nur, dass künstliche Intelligenz sämtliche Phasen der Ausbildung beeinflussen wird. Er vermutet, dass die herkömmlichen Zeitfenster der Ausbildung – basierend auf einem geregelten Ausbildungsalltag – verschwimmen werden und von sämtlichen Parteien des Ausbildungsprozesses weitgehende Flexibilität abverlangt werden wird. Als Beispiel führt er Smartphone-Konferenzen nach Abschluss eines Berufsschultages an, verstärkte Wissensvermittlung durch Apps und Online-Kurse u.v.m. Er geht davon aus, dass neue Arbeitszeitmodelle für Auszubildende – unter Einbeziehung des Betriebsrats – geschaffen werden müssen, wobei er Smartphone-Unterweisungen auch außerhalb der eigentlichen Ausbildungszeit nicht ausschließt. Hierbei geht er allerdings nicht auf die arbeitszeitrechliche Problematik ein. Zumindest derzeit noch sind den Parteien des Ausbildungsverhältnissees durch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes bei minderjährigen Auszubildenden enge Grenzen gesetzt, an welchen die angedachte Transformation des Ausbildungsprozesses scheitern könnte.

III. Näher soll im Rahmen dieser Besprechung auf Kapitel 6 eingegangen werden. Heinrich berichtet hier über den Einsatz von Social-Media-Kanälen in der Ausbildung bei OTTO, ihrer Aussage nach der größte deutsche OnlineHändler für Möbel. Das Unternehmen setzt bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden auf den Aufbau einer Community, die das Potenzial hat, mögliche Interessenten für einen Ausbildungsplatz zu begeistern und zu binden. Wichtig sei hierbei der Charakter des Kanals – sei es nun Facebook, Instagram, Twitter etc. Auf diesen Kanälen soll durch geeignete Beiträge, Berichte von unternehmensinternen Events bezogen auf Ausbildungsmaßnahmen das Interesse künftiger Auszubildender geweckt und diese für eine Ausbildung bei OTTO begeistert werden. Ist dann ein Auszubildender gefunden und der Ausbildungsvertrag unterschrieben, bemüht sich OTTO um eine Bindung der künftigen Auszubildenden an das Unternehmen bspw. in Form einer sog. „Bistroparty“ und einem regelmäßigen Get-together von künftigen und bereits in der Ausbildung befindlichen Azubis zwecks Erfahrungsaustausch, Kennenlernen und Vernetzen. Heinrich berichtet weiter, dass OTTO die Ausbildungsstrategie stark am Bedarf des Unternehmens ausrichtet und für die Zukunft auf Digitalisierung setzt, wobei sich nach ihrer Aussage der Einsatz von Social-Media im Unternehmen absolut als lohnenswert und zielführend erweist.

IV. Auch bei Volkswagen hat das digitale Zeitalter bereits begonnen. Im elften Kapitel berichtet Löbe davon, dass bei Volkswagen derzeit schon neue Lernformen in die Ausbildung integriert werden – in Form eines Ausbildungsprojekts „Digital Campus“.

Das Unternehmen bemüht sich darum, das Lernen in den täglichen Arbeitsprozess zu integrieren. Vorgesehen sind 20- bis 30minütige tägliche Lernphasen. Zusätzlich ist informelles Lernen für jeden Beteiligten jederzeit möglich. Hierbei wird den Auszubildenden genügend Zeit eingeräumt, insbesondere für das Suchen, Entdecken und Ausprobieren von Projektinhalten und Zielsetzungen. Diese bekommen Lernbegleiter und Coaches zugeteilt, welche Aufgaben auswählen, für Fragen zur Verfügung stehen und bei Problemen helfend eingreifen.

Volkswagen hat zudem ein praxisorientiertes Lernprojekt erarbeitet über die Simulation einer Fahrzeugfertigung – sog. Werkmodell. An verschiedenen Stationen werden die Fertigungsabläufe dargestellt und damit Auszubildenden ein „online-Lernen“ ermöglicht. Durch den Einsatz von 3-D-Design, Inbetriebnahme von Automatisierungsnetzwerken sowie von Robotik wird dabei eine optimale Wissensvermittlung an Auszubildende angestrebt. Nach Einschätzung von Löbe fördert dieses Projekt das selbständige Lernen und führt zu einer Lernaktivierung. Die Förderung des selbstgesteuerten Lernens durch den Einsatz von Lernvideos am Beispiel des dualen Studiums beleuchten Huck und Zobelitz in dem sich anschließenden Kapitel zwölf. Sie berichten von einem Projekt der Hochschule Weserbergland, die auf ein Blended-LearningKonzept baut und Präsenzlehre mit E-Learning vernetzt.

V. Digitales Lernen bzw. digitale Wissensvermittlung erfolgt jedoch nicht nur in technischen Ausbildungsberufen, sondern auch im kaufmännischen Bereich. Melke-Lingnau berichtet im Kapitel Nr. 17 von der John-F.-Kennedy-Schule, einer kaufmännischen Schule mit elf verschiedenen Schularten. Diese befasst sich intensiv mit der Digitalisierung der Berufswelt und wie sich diese auf die Zukunft der kaufmännischen Berufe auswirken wird. So werden Überlegungen angestellt, welche Aufgaben in diesem Bereich von künstlicher Intelligenz übernommen werden können und wie im Hinblick hierauf die Ausbildung auszurichten ist. So ist das digitale Büro eine Zukunftsvision, auf welche die Schüler vorbereitet werden müssen.

VI. Diese Beispiele zeigen, dass die Ausbildung 4.0 vielschichtig sein wird und im Rahmen der dualen Ausbildung nicht nur die betriebliche, sondern auch die schulische Ausbildung tangieren wird. Vieles ist noch unklar, da nicht sicher ist, wie rasant sich die Entwicklung in Richtung „Arbeit 4.0“ gestalten wird. Sicher ist bereits jetzt, dass sowohl auf die Ausbilder als auch auf die künftigen Auszubildenden neue Herausforderungen zukommen werden. Hier kann das Besprechungswerk eine Hilfestellung zur Ideenfindung und Umorientierung sein. Seine Lektüre kann jedem Ausbilder empfohlen werden, der sich für die Zukunft „rüsten“ und sich den neuen Fakten und Gegebenheiten stellen möchte. (csh)

 

Dietmar Hartmann: Leitfaden für Ausbildungsbeauftragte in der betrieblichen Praxis, expert-Verlag, 4., überbearbeitete und erweiterte Auflage 2019, 108 S. Softcover, ISBN 978-3-8169-3465-3, € 24,80

I. Das Werk von Hartmann ist nun aktuell in der vierten Auflage erschienen. Es füllt eine wichtige Lücke in der Ausbildungsliteratur, indem es eine Hilfestellung für Ausbildungsbeauftragte zur Verfügung stellt. Fakt ist, dass die Ausbildung von jungen Menschen eine spannende Aufgabe im Betrieb ist. Durch Sparmaßnahmen ist es leider oft so, dass die Ausbildung „nebenher“ läuft und die Mitarbeiter ihre Ausbildungsaufgaben nur am Rande erledigen. Das ist wirklich bedauerlich. Denn Ausbildungsbeauftragte haben die Möglichkeit, qualitativ hochwertige Ausbildung anzubieten und auf diese Weise für das Unternehmen kompetente neue Mitarbeiter zu formen. Dies verkennen Unternehmen leider zu oft und geben ihren Ausbildungsbeauftragten einen unzureichenden zeitlichen Rahmen, um die Ausbildung effektiv und im Sinne der Schaffung eines kompetenten Nachwuchses für das Unternehmen zu gestalten.

Hier möchte Hartmann mit seinem Werk eine Hilfe anbieten, damit Ausbildungsbeauftragte trotz knapper Zeitressourcen „ihre Auszubildenden“ so effektiv wie möglich durch ihre Ausbildung begleiten. Der Autor war selbst langjähriger Ausbildungsbeauftragter, ist geprüfter Ausbildungs- und Weiterbildungspädagoge (IHK) und arbeitet als Trainer und Dozent für Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen von Auszubildenden und Ausbildern für namhafte Unternehmen. Er ist u.a. Mitglied im Schlichtungsausschuss der IHK Frankfurt/Main.

II. Im Rahmen seines Handbuchs bietet er Ausbildungsbeauftragten zahlreiche Hilfestellungen: Er befasst sich einleitend mit Fragen des Zeitmanagements und bespricht, wie Ausbildungsbeauftragte ihre persönliche Arbeit mit der Betreuung von Auszubildenden effektiv in Einklang bringen können. Im Anschluss daran gibt er wertvolle Tipps, welche Unterweisungsmethoden angewandt werden können, um Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln. Zu diesem Zweck hat er eine 4-Stufen-Methode entwickelt: Vorbereiten, Vorführung und Erklärung, Nachmachen und Erklärung sowie selbständig üben und arbeiten lassen. Wichtig ist auch die Lernprozessbeteiligung, die er eingehend erläutert und hierbei wertvolle Tipps gibt. Zudem erklärt er Ausbildungsbeauftragten, in welcher Form Schlüsselqualifikationen wie Fach-, Methoden-, Personal- und Sozialkompetenz vermittelt werden können. Nicht vergessen wird auch die Erläuterung, wie Ausbildungsleistungen beurteilt und bewertet werden können.

Von großer Wichtigkeit ist das Konfliktmanagement. Wie kann ich mit „schwierigen“ Auszubildenden umgehen und Konflikte lösen? Hierbei sollte sich der Ausbildungsbeauftragte die Frage stellen, wie sein Auszubildender „tickt“. Grundlage dieser Ausführungen ist die 18. Shell Jugendstudie 2019. Optimal kann ein Ausbildungsbeauftragter dann mit Auszubildenden umgehen, wenn er sich die Frage stellt, „was erwarte ich von meinem Auszubildenden – was erwarten sie von mir?“ Hier erhält der Leser wertvolle Tipps und kann entsprechende Stellungnahmen Auszubildender sowie Ausbildungsbeauftragter nachlesen. Wichtig ist auch das neu aufgenommene Kapitel 5 „Digitalisierung und Ausbildung“. Wurden doch im Jahre 2018 insgesamt 24 Ausbildungsberufe modernisiert, um junge Menschen auf die Arbeit 4.0 vorzubereiten. Die Digitalisierung schreitet voran und führt sogar zu neuen Ausbildungsberufen wie dem Kaufmann für E-Commerce. Hier ist es Aufgabe der Ausbilder, „ihre“ Auszubildenden auf die digitalen Herausforderungen vorzubereiten. Ein weiteres neues Kapitel befasst sich mit dem Thema „Migration“ (Kap. 13. Interkulturelle Kompetenz). Hier möchte der Autor die Ausbildungsbeauftragten sensibilisieren für den Umgang mit Auszubildenden mit Migrationshintergrund.

Zur Abrundung beinhaltet das Handbuch Auszüge aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz, welches in rechtlicher Hinsicht Sonderregelungen für jugendliche Auszubildende beinhaltet.

Zur vertieften Befassung mit der Problematik findet der Leser auf Seite 85 einen Quellennachweis, auf Seite 87 f. weiterführende interessante Links sowie auf S. 89 weiterführende Literatur.

Wer als Ausbildungsbeauftragter im Ausbildungswesen tätig ist, findet in diesem kurz gefassten Handbuch wertvolle Tipps, um seine Ausbildungstätigkeit noch effektiver zu gestalten. (csh)

 

Peter Kostorz, Ausbildungsrecht in der Pflege. Einführung in das Pflegeberufegesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Stuttgart: Kohlhammer 1. Aufl. 2019, kartoniert, 191 S., 26 Abb, 6 Tab., ISBN 978-3-17-036973-3, € 33,00.

Am 17. Juli 2017 wurde das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG ) beschlossen, dessen Artikel 1 das Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz –PflBG) beinhaltet. Es gilt für alle Ausbildungen in diesem Bereich, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen werden, und ist eines der wichtigsten Reformgesetze für die Zukunft der Pflegeausbildung der letzten Jahre. Mit diesem Gesetz werden die bisher im Altenpflege- sowie im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen zusammengeführt. Die Grundkonzeption der neuen Ausbildung sieht vor, dass alle Auszubildenden beider Ausbildungsberufe zwei Jahre lang gemeinsam ausgebildet werden. Sie können einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Alternativ können sie stattdessen einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheitsund Kinderkrankenpflege anstreben.

Nach § 19 PflG haben Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, welche vom Träger der praktischen Ausbildung zu zahlen ist (§ 19 PflG). Diese wird einheitlich über Landesfonds geregelt. Durch ein Umlageverfahren werden ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen. Die Einzelheiten regeln die §§ 26 ff. PflBG sowie die Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV) vom 2. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1622).

Nach zwei Dritteln der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt. Die Ausbildung kann unabhängig vom Ergebnis der Zwischenprüfung fortgesetzt werden. Die Einzelheiten regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV) vom 2. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1572). Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird ein Pflegestudium eingeführt. Gesetzliche Grundlage sind die §§ 37 ff. PflBRefG.

I. Um den an der Ausbildung der neuen Generation von Auszubildenden in der Pflegebranche Beteiligten eine Hilfestellung an die Hand zu geben, hat Kostorz, seines Zeichens Professor am Fachbereich Gesundheit der Fachhochschule Münster mit den Schwerpunkten Gesundheits- und Bildungsrecht, rechtzeitig zum Start der neuen Ausbildung das Besprechungswerk herausgebracht. Mit diesem möchte er Pflegeschulen und deren Lehrkräften, Praxiseinrichtungen sowie deren Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern, den Aufsichtsbehörden und auch den Auszubildenden eine fundierte Hilfestellung bieten, um die neuen Gesetzesregeln erfolgreich in die Praxis umzusetzen. Er rät, parallel zur Lektüre des Handbuchs jeweils einen Blick in das Gesetz zu werfen – getreu dem Grundsatz „Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“. Ergänzend hat er relevante gesetzliche Grundlagen im Wortlaut abgedruckt.

So widmet sich der Autor nach einer einleitenden Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Ausbildungsrechts in der Pflege zunächst dem organisatorischen Rahmen der Pflegeausbildung, die vom Träger der praktischen Ausbildung – insbesondere Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen – sowie den Pflegeschulen getragen wird, in denen der theoretische und praktische Unterricht absolviert wird. Hier erläutert er insbesondere die Dauer und Zielsetzung der Pflegeausbildung.

In einem weiteren Kapitel befasst sich der Autor mit dem Ausbildungsverhältnis zwischen Ausbildungsträger und Auszubildenden. Zwischen diesen wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen, auf dessen Grundlage die Ausbildung vollzogen wird. Ausfluss dieses Vertragsverhältnisses ist das Weisungsrecht des Ausbildungsträgers einerseits und die Mitwirkungspflicht der Auszubildenden andererseits. Diese haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung sowie die Zurverfügungstellung von Ausbildungsmitteln. Auf Ausbildungsverhältnisse in der Pflege finden die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsrechts – z.B. Anspruch Erholungsurlaub bzw. auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz usw. – Anwendung, die ebenfalls im Überblick besprochen werden. Neben der Frage der Haftung für Pflegefehler werden auch die Tatbestände der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses dargestellt.

Ein weiteres Kapitel befasst sich mit dem Schulverhältnis zwischen Pflegeschule und Auszubildenden. Es geht u.a. um Fragen der Erteilung des Unterrichts, der Schulbesuchs- und Mitwirkungspflicht, der Leistungsbewertung und Prüfungsabnahme sowie um den Umgang mit Disziplinschwierigkeiten. Von grundlegender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch das Kooperationsverhältnis zwischen Ausbildungsträger und Pflegeschule, welches ebenfalls erläutert wird.

Abschließend befasst sich der Autor mit den Besonderheiten der hochschulischen Pflegeausbildung, die anstelle einer Pflegeausbildung absolviert werden kann. Diese Möglichkeit wurde mit dem Pflegeberufegesetz geschaffen. Es besteht die Möglichkeit eines Studiums auf Bachelor-Niveau.

II. Das Handbuch von Kostorz stellt die neuen Möglichkeiten der Pflegeausbildung, die seit dem 1.1.2020 greifen, umfassend dar. Damit bietet es dem von ihm ins Auge gefassten Nutzerkreis eine wertvolle Hilfe, die neuen Modalitäten der pflegerischen Ausbildung korrekt in der Praxis anzuwenden. Für Jeden, der mit der Ausbildung in der Pflege befasst ist, ist das Besprechungswerk eine lohnende Anschaffung. (csh) ˜

 

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