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Prof. Dr. Esther Bollhöfer, Expertin für IT-Recht, über ChatGPT: „Ich sehe nichts, was man verbieten sollte“

Als neue Künstliche Intelligenz (KI) erreicht ChatGPT mittlerweile die breite Masse – mit fantastischen Möglichkeiten, aber auch einer Vielzahl an rechtlichen Fragestellungen. Im Interview erläutert Prof. Dr. Esther Bollhöfer, Dozentin für IT- und Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule in Mannheim, wer für durch eine KI verursachte Schäden haftet, ob ein Missbrauch verhindert werden kann, wann das Urheberrecht greift und welche Vorteile ChatGPT für Studierende bietet.

https://idw-online.de/de/news813581

 

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