Recht

Privates Baurecht

Aus: fachbuchjournal Ausgabe 3/2018

Im privaten Baurecht ist – nicht nur auf den Baustellen – einige Bewegung. Dafür sorgt vor allem die Praxis der Bauherren, Unternehmer und deren Anwälte, seit dem letzten Literaturbericht im Januar 2016 hat sich aber auch der Gesetzgeber in einer originären Materie an der rechtlichen Entwicklung beteiligt. Durch das in intensiver Diskussion mit den beteiligten Fachleuten vorbereitete Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren vom 28. April 2017 (BGBl. I S. 969) wurde, soweit hier interessant, der Titel 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) mit den §§ 631 ff. grundlegend umgestaltet. Die Änderungen traten am 1. Januar 2018 in Kraft.

Der Gesetzgeber hat das in der Praxis von spektakulären Großvorhaben völlig unbedeutende, für den Bauhandwerker und Verbraucher, der gelegentlich Bau- oder Reparaturmaßnahmen durchführt bzw. beauftragt, aber weiterhin äußerst wichtige Werkvertragsrecht des BGB überarbeitet und versucht, die wesentlichen Probleme in eine zeitgemäße Regelung zu übersetzen. Das allgemeine Werkvertragsrecht hat der Gesetzgeber geändert und als neue Typen des Werkvertrags den Bauvertrag und den Verbraucherbauvertrag eingefügt. Neben den schon bisher speziell geregelten Reisevertrag hat der Gesetzgeber als werkvertragsähnliche Verträge den Architekten- und den Ingenieurvertrag sowie den Bauträgervertrag gestellt. Es liegen bereits erste rechtswissenschaftliche Bücher – neben der umfangreichen Diskussion in den juristischen Fachzeitschriften – vor, die dem Juristen im Allgemeinen und dem Baujuristen im Besonderen, aber auch den sonst am Bau Tätigen wie den Architekten und Ingenieuren sowie den am Baugeschehen unmittelbar Beteiligten den Zugriff auf die neuen Regelungen erleichtern sollen.

Barth, Das neue Bau-, Architekten- und Ingenieurvertragsrecht – Einführung mit Gesetzestext und VOB/B, 1. Auflage 2018, Verlag W. Kohlhammer, ISBN 978-317-034401-3, 20,00 Euro

Der Autor, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, stellt in einem schlanken Bändchen von 86 Seiten das neue Recht vor: In einer sehr knappen, überblickartigen Einleitung und in einer kurzen Kommentierung. Dort sind zunächst die Vorschriften des BGB abgedruckt. Sie werden sehr knapp und mit ganz wenigen weitergehenden Nachweisen in einigen Stichworten erläutert. Den Schwerpunkt legt Barth dabei auf die Abweichungen zu den Regelungen der VOB/B. Auch die kaufrechtliche Mängelhaftung für Baustoffe, wie sie durch das Reformgesetz gestaltet wurde, wird kurz kommentiert. Schließlich wird noch die VOB/B in der Ausgabe 2016 abgedruckt. Mit dem Band liegt ein sehr knappes Werk vor, das einen allerersten Einstieg bietet, der dem Baupraktiker weiterhilft.

 

Schmid, Das neue gesetzliche Bauvertragsrecht. Einschließlich Architektenrecht und Bauträgerrecht. 1. Auflage 2018, Nomos Verlagsgesellschaft, ISBN 978-3-8487-3013-1, 38,00 Euro

Etwas umfangreicher ist die Kurzdarstellung des neuen Bauvertragsrechts, die Schmid vorgelegt hat. Ihm geht es darum, den Willen des Gesetzgebers der neuen Regelungen und die daraus zu ziehenden Folgerungen darzustellen. Trotz des begrenzten Umfangs nimmt der Autor einen etwas größeren Anlauf: Er stellt zunächst auf etwa 20 Seiten knapp dar, von welcher Problemlage und welchen Lösungsansätzen der Vertragspraxis in Gestalt der VOB/B der Gesetzgeber ausgehen konnte. In einer systematischen Übersicht zeigt er das Regelungsgefüge, bevor er sich den Änderungen des allgemeinen Werkvertragsrechts und dem neuen Bauvertrag zuwendet. Ebenso stellt er jeweils kurz den Verbraucherbauvertrag vor, der keineswegs ein lediglich ein Bauvertrag mit einem Verbraucher ist, sondern weitergehende Anforderungen zum Umfang der beauftragten Arbeiten stellt. Architektenvertrag und Ingenieurvertrag sowie der Bauträgervertrag werden in der für einen ersten Überblick gebotenen Kürze systematisch vorgestellt. Abschließend wendet sich Schmid den geänderten kaufrechtlichen Regelungen zu. Das Werk verhilft sowohl dem erfahrenen Baupraktiker als auch dem Baujuristen zu einem guten systematischen Einstieg. Wer die systematische Darstellung bevorzugt, ist mit diesem Band besser bedient, wer die erste Kurzkommentierung sucht, greift zu dem Werk von Barth.

 

Dammert/Lenkeit/Oberhauser/Pause/Stretz, Das neue Bauvertragsrecht, 1. Auflage 2017, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-707407, 39,00 Euro

Die Darstellung von Dammert, Lenkeit, Oberhauser, Pause und Stretz zum neuen Bauvertragsrecht will kein Lehrbuch des gesamten Werk- oder Bauvertragsrechts sein, sondern „nur“ die Neuregelungen umfassend darstellen. Herausgekommen ist eine Darstellung, die wenige Wünsche offenlässt. In jeder Zeile ist zu spüren, dass die Autoren die Entwicklung des Reformgesetzes intensiv und auf der Grundlage umfangreicher anwaltlicher Erfahrung begleitet haben. Wie sonst wäre es möglich, zwei Monate nach Verkündung des Gesetzes eine kritische Darstellung der neuen Regelungen im Gesamtgefüge bauvertraglicher Regelungen der VOB/B abzuliefern? Die Autoren, allesamt erfahrene Baurechtsanwälte und auch literarisch keineswegs unbeschriebene Blätter, bürgen für Qualität. Klare Sprache, systematisch überzeugende Darstellung, umfassende Berücksichtigung des Stands der bauvertragsrechtlichen Diskussion und Rechtsprechung. Die Synopse des alten und des neuen BGB-Bauvertragsrechts rundet den gut 300seitigen Band ab. Es ist zu erwarten, dass mit dem Band ein künftiges Standardwerk zum Bauvertragsrecht entstanden ist. Der Baujurist, der sich mit den neuen Regelungen befasst und mit ihnen arbeitet, kommt an diesem Werk nicht vorbei. Es gehört auf jeden Schreibtisch.

 

Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht, 1. Auflage, Werner-Verlag, ISBN 978-3-8041-5149-9, 98,00 Euro

Der Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht ist das kommentierende Gegenstück zu der soeben vorgestellten systematischen Darstellung. Ebenfalls von erfahrenen Baurechtsanwälten unter Beteiligung einer Hochschullehrerin verfasst, entspricht der Band der erwarteten Gestaltung eines Kommentars. Die Bestimmungen des BGB, soweit sie durch das Reformgesetz bauvertragsrelevant geändert wurden, werden ausführlich und unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien erläutert. Die Autoren greifen selbstverständlich auf den Stand der rechtswissenschaftlichen Diskussion und Rechtsprechung zurück, um die neuen Regelungen systematisch einzuordnen. Meinungsstark decken sie aber auch auf, wo die Regelungen Schwächen enthalten und wie diese nach dem aktuellen Stand der Erkenntnis der Autoren zu bewältigen sind. Hervorgehobene Stichwörter und zwar sparsame, aber sinnvolle weiterführende Nachweise in Fußnoten erleichtern die Lektüre. Auf knapp 500 Seiten – das Stichwortverzeichnis könnte die Erläuterungen noch tiefer erschließen – liegt eine ebenso fundierte wie handliche Kommentierung vor, die die tägliche Arbeit mit den Regelungen sehr erleichtert. Auch mit diesem Werk dürfte ein Standard gesetzt sein. Zusammen mit der zuvor präsentierten systematischen Darstellung liegt damit das Handwerkszeug vor und gehört auf jeden Schreibtisch eines Baujuristen, um mit den neuen Regelungen schnell in den notwendigen vertrauten Umgang zu kommen.

 

Reiter (Hrsg.), beck.online.GROSSKOMMENTAR BGB Werkvertrag §§ 631 – 651, 1. Auflage 2018, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-70741-4, 199,00 Euro

Wer es noch genauer wissen möchte, greift zum Großkommentar. Auf über 2.000 Seiten sind in diesem Werk, der Printfassung des Online-Großkommentars zum BGB aus dem Verlag C.H. Beck, die Bestimmungen des Werk- und Bauvertragsrechts in der Fassung des Reformgesetzes umfassend erläutert. In diesem Kommentar dominiert die Richter-Sicht.

Entsprechend der Struktur der Online-Kommentare werden die Erläuterungen durch erkennbar abgesetzt Randnummern verfeinert – für die schnellere Information reicht es aus, die Randnummern mit ganzen Zahlen zu lesen, wer vertiefen möchte, liest in den .1-Randnummern (z.B. Rn. 70.1, 70.2) Details. Auch hier steht vollumfängliche und verlässliche Information an erster Stelle. Gegenüber den beiden zuvor vorgestellten Werken greifen die Autoren bei den neuen Bestimmungen stärker auf die Gesetzesmaterialien zurück, allerdings wird auch das zum neuen Bauvertragsrecht vorliegende Schrifttum ausgewertet. Im Unterschied zu den anderen Werken präsentiert der Großkommentar nicht nur das neue Recht, sondern kommentiert das BGB in der seit dem 1.1.2018 geltenden Fassung vollständig. Angenehmer Effekt: Wo bei der Arbeit mit den Darstellungen des neuen Rechts der Rückgriff auf ältere Werke ergänzend notwendig sein kann, ist das geltende Recht hier umfassend auf dem aktuellen Stand bearbeitet. Konsequenz des Großkommentars: Wer intensiv Baurecht betreibt, benötigt selbstverständlich umfangreiche Erläuterungen. Und diesen Platz hat der beck.online.Großkommentar im Werkvertragsrecht auch als Print-Werk zuverlässig besetzt.

 

Basty, Der Bauträgervertrag, 9. Auflage 2018, Carl Heymanns Verlag, ISBN 978-3-452-28861-5, 139,00 Euro

Ein Klassiker zu einer speziellen bauvertraglichen Konstellation ist das vorzustellende Werk von Basty. Er stellt die Rechtsfragen des Bauträgervertrags umfassend in einem Handbuch dar, dem Muster für Verträge und weitere Erklärungen beigefügt sind. Ob es notwendig ist, die problemlos anderweitig zugänglichen Rechtsvorschriften in einem 60seitigen Anhang abzudrucken, kann sicherlich diskutiert werden. In seinen umfangreichen, detail- und kenntnisreichen geschriebenen Erläuterungen zu den notwendigen Regelungen eines Bauträgervertrags hat Basty die Neuregelungen – oder sollte ich besser sagen: die erstmaligen Regelungen – des Bauträgervertrages im BGB umfassend verarbeitet. Umfangreiche Nachweise, der guten Lesbarkeit halber in Fußnoten, und durch Fettdruck hervorgehobene Stichworte erleichtern den Umgang mit dem Werk. Das Handbuch von Basty ist Spezialisten-Lektüre. Wer als Baujurist mit Gestaltung und Vollzug von Bauträgerverträgen nichts zu tun hat, kann ohne den Band auskommen. Sobald aber diese Themen auf Schreibtisch liegen, gehört das Handbuch daneben – dann ist gewährleistet, dass keine Problemstellungen übersehen werden, auch wenn man nicht in jedem Punkt die Meinung des Autors teilen möchte.

Weiteres Spezialschrifttum zum neuen Bauvertragsrecht stelle ich nach Erscheinen gerne vor. (ur)

Dr. Ulrich Repkewitz studierte Rechtswissenschaft in Mainz und war dort von 1989 bis 2003 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Assistent tätig. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und in eigener Kanzlei vorwiegend im Verwaltungsrecht sowie rund um das Bauen und Wohnen tätig. Er ist Kursautor für Öffentliches Baurecht und Umweltrecht an der Fernuniversität in Hagen.

repkewitz@loh-rep.de

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