Recht

Privates Baurecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 3/2020
Neuauflagen aus gegebenem Anlass - Prof. Dr. Ulrich Repkewitz

Sowohl die gesetzgeberischen Aktivitäten, insbesondere zum „neuen“ Bauvertragsrecht des BGB, als auch die Rechtsentwicklung in der Rechtsprechung haben Verlage und Autoren zu neuen Handbüchern und der Überarbeitung bewährter Titel bewogen.

 

Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI – Gesamtdarstellung zum Architekten- und Ingenieurrecht. Begründet von Locher/Koeble/Frik, bearbeitet und hrsg. von Koeble, Locher, Zahn, Werner Verlag, 14. Aufl. 2020, ISBN 978-3-8041-5331-8, € 229,00

Zu der Kategorie „Überarbeitung bewährter Titel“ gehört der von Locher/Koeble/Frik herausgegebene Kommentar zur HOAI, der für sich in Anspruch nimmt, eine Gesamtdarstellung zum Architekten- und Ingenieurrecht zu liefern. Der EuGH hat mit Urteil vom 4.7.2019 entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Dienstleistungsrichtlinie verstoßen hat, weil sie verbindliche Honorare für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat. Diese Honorarvorgaben enthält die HOAI, und diese Entscheidung hat unter den Architekten und Ingenieuren, aber auch bei den sie beratenden Juristen erhebliche Verunsicherung ausgelöst. Das hier vorzustellende Werk will nicht nur in Bezug auf diese Fragen, sondern zu den gesamten Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure die notwendigen Hinweise geben. Die drei Verfasser sind erfahrene, in Schrifttum und Praxis ausgewiesene Kenner der Materie. Sie haben sich im Hinblick auf die notwendigen technischen Fragen beratender Mitarbeiter bedient, die in einem eigenen Verzeichnis aufgeführt sind. In dem eingeführten Werk, das in 14. Auflage vorliegt, ist zunächst die HOAI 2013 abgedruckt. In einer Einleitung, die knapp 300 Seiten umfasst, stellt Koeble die Grundlagen des Rechts der Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer vor. Darin nimmt die genannte Entscheidung des EuGH erheblichen Raum ein, wobei auffällt, dass manche Ausführungen zu der Entscheidung, die sie kritisch würdigen, mangelndes Verständnis des EuGH für die eingeführten deutschen Regelungen kritisieren. Auch an dieser Stelle kann nur darüber spekuliert werden, weshalb bestimmte Eigenarten des deutschen Rechts dem EuGH unbekannt waren. Da der EuGH aber seinen Blick auf das Unionsrecht richtet, ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, ihm das nationale Recht nachvollziehbar vorzutragen. Möglicherweise ist das hier nur unzureichend geschehen.

Kaum bekannt und zu Recht auch nur kurz erläutert ist das Gesetz zur Regelung von Ingenieur-und Architektenleistungen, das hier irreführend mit dem Namen des Artikelgesetzes, aus dessen Art. 10 es 1971 erlassen wurde, zitiert wird. Das Gesetz beschränkt sich im wesentlichen auf die Verordnungsermächtigung zum Erlass der HOAI. Alsdann folgen Detailerläuterungen der Bestimmungen der Honorarordnung, die regelmäßig auch die Rechtsprechung des EuGH aufnehmen und der Frage nachgehen, welche Auswirkungen sich aus dem Urteil vom 4. Juli 2019 für die Anwendbarkeit der Vorschriften ergibt. Abgeschlossen wird das Werk mit einem umfangreichen Anhang zu der Bewertung von Teilleistungen und der DIN 276 zu den Kosten im Bauwesen.

Das Werk ist ein handliches, durch ein 20-seitiges Stichwortverzeichnis erschlossenes, zuverlässiges Hilfsmittel für die erste Arbeit mit der HOAI. Detailfragen kann ein Werk dieser Größenordnung sicherlich nicht bis in die letzten Verästelungen beantworten, aber das ist auch nicht sein Anspruch. Es hilft dem Baujuristen bei der ersten Orientierung, gibt gleichermaßen aber auch dem rechtlich vorgebildeten technischen Praktiker Anleitung, zumindest bei seinen Juristen die richtigen Fragen zu stellen. Ein hilfreicher Klassiker.

 

Kleine-Möller/Merl/Glöckner, Handbuch des privaten Baurechts, hrsg. von Heinrich Merl und Jochen Glöckner, Handbuch des privaten Baurechts, Verlag C.H. Beck, 6. Aufl., München 2019, ISBN 978-406-71074-2, € 249,00

Auch das von Kleine-Möller, Merl und Glöckner herausgegebene Handbuch des privaten Baurechts gehört in die Kategorie der eingeführten Werke. Als Handbuch bietet es einen systematischen Überblick über die rechtlichen Anforderungen beim Bauen. Dabei folgt das Werk dem Baugeschehen: Zunächst werden die Vertragsgestaltung und die Typen von Bauverträgen ausführlich und gründlich dargestellt, bevor die baurechtlichen Besonderheiten des Vertragsschlusses zur Sprache kommen. Im über 1000 Seiten starken Zweiten Teil geht es um die Vertragsabwicklung: Vergütung, Abnahme, Mängelhaftung und Gewährleistung, Vertragsstrafe und Behinderung, vorzeitige Vertragsbeendigung. Hier findet der Leser alle Fragen erörtert, mit denen er es während der Laufzeit, nicht nur der reinen Bauzeit eines Bauwerks, zu tun bekommen kann. Im Dritten Teil geht es schließlich um den Bauprozess einschließlich des seiner Vorbereitung dienenden selbstständigen Beweisverfahrens.

Den Bearbeitern, einem Hochschullehrer und im Baurecht tätigen und erfahrenen Richtern und Rechtsanwälten gelingt es, die Besonderheiten des Baurechts, auch mit Formulierungshilfen, darzustellen. Das Werk wendet sich also nicht an den völligen Anfänger, sondern insbesondere an die Juristen, die auf der Basis des ihnen vertrauten allgemeinen Zivilrechts mit baurechtlichen Fragestellungen konfrontiert werden. Ein Handbuch wird nicht von der ersten bis zur letzten Seite gelesen, in einem Handbuch schlägt der Leser ihn interessierende Einzelthemen nach.
Das wird hier mit einer detaillierten Gliederung, weiteren Kapitel-Übersichten sichten und einem gut 80-seitigen Sachverzeichnis sehr erleichtert. In der Darstellung folgen die Autoren, wie dies für die praktische Anwendung hilfreich ist, insbesondere der Rechtsprechung, die in Fußnoten umfangreich und übersichtlich nachgewiesen wird. Das einschlägige Schrifttum wird in unterschiedlichem Ausmaß verarbeitet, allerdings ist vor allem dort, wo eine (obergerichtliche) Rechtsprechung nicht die praktische Linie vorgeben kann, der hilfreiche Hinweis auf in der Literatur vertretenen Ansichten vorhanden. Damit erhält der Leser die Argumentationshilfe, die bei fehlender obergerichtlicher Rechtsprechung eben nur die Wissenschaft bieten kann.

Das trotz seines Umfangs handliche und gut ausgestattete Werk – ich würde mir allenfalls noch ein oder zwei Lesebändchen wünschen – ist in der täglichen Arbeit eine große Hilfe. Es dient nicht der ersten Einarbeitung, sondern der gründlichen Arbeit am Baurechtsfall, und sollte seinen Platz deshalb nicht allzu weit vom Schreibtisch entfernt im Regal finden.

 

Wolfgang Voit, Thomas Manteufel, Handbuch des Bauverfahrensrechts, Werner Verlag, Köln 2018, ISBN 978-3-8041-5284-7, € 89,00

Ebenfalls als Handbuch firmiert das Ende 2018 erschienene Handbuch des Bauverfahrensrechts, das von Voit und Manteufel, einem Hochschullehrer und einem Richter, herausgegeben wird. In ihm haben es zwei Richter und sieben Rechtsanwälte unternommen, für den juristischen Praktiker, der nicht ständig mit Bausachen zu tun hat, praktisch erprobte Wege aufzuzeigen, wenn sich ein Bauvorhaben in der Krise befindet. Denn mit dem Bauverfahrensrechts meinen Autoren und Herausgeber hier das gerichtliche Verfahren. Auf rund 300 Seiten führen die Autoren den Leser durch Fragen des Fallmanagements und der gerichtlichen Verfahrensleitung, erörtern sichernde Maßnahmen im Stadium vor der Hauptsacheklage und das gerichtliche Hauptsacheverfahren, gehen auf Rechtsmittel ein und erörtern schließlich die vollstreckungsrechtlichen Besonderheiten des Bauprozesses. Dabei geben Sie praktische Hinweise in Gestalt von Formulierungsvorschlägen. Der Zielsetzung des Werks entsprechend orientiert es sich vorwiegend an der Praxis gerichtlicher Entscheidungen. Wo sachlich angezeigt, finden sich auch Nachweise zu in der Literatur vertretenen Auffassungen, die vor allem dann nützlich sind, wenn die Rechtsprechung dem Anliegen des Mandanten nicht zum Erfolg verhelfen kann. In der Darstellung fällt insbesondere auf, dass mit Beispielen die Hinweise für den Leser anschaulich gemacht werden. Damit ist das handliche Buch vor allem für diejenigen nützlich, die mangels täglicher Befassung mit der Materie Hinweise auf die Fallstricke des Bauprozesses benötigen, aber nicht in einem umfangreichen Handbuch dann auch gleich „über die Farbe und Materialstärke der unterschiedlichen Fallstricke“ unterrichtet werden wollen. Ein hilfreicher Band zur groben Orientierung, der das notwendige Problembewusstsein schafft, um in den sehr umfangreichen Werken ins Detail zu gehen.

 

Rolf Kniffka, Wolfgang Koeble, Andreas Jurgeleit, Dagmar Sacher, Kompendium des Baurechts – Privates Baurecht und Bauprozess, 5. Aufl., Verlag C.H. Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-70855-8, € 199,00 ­

Ein solches Werk ist das zum Klassiker avancierte Kompendium des Baurechts – Privates Baurecht und Bauprozess –, das von Richtern des BGH und zwei erfahrenen Rechtsanwälten herausgegeben und bearbeitet wird. Die bisherigen Herausgeber, Kniffka und Koeble, haben den Bearbeiterkreis ebenso behutsam wie sinnvoll erweitert. Die umfangreiche Erfahrung Kniffkas, der lange dem Baurechtssenat des BGH vorgesessen hat und der seine umfassende Erfahrung auch weiterhin gern der Fachwelt vermittelt, wird durch die aktiven Richter Andreas Jurgeleit und Dagmar Sacher ergänzt, die erhebliche Teile des Werks übernommen haben. An dem grundlegenden Anspruch, insbesondere über die Rechtsprechung des BGH umfassend und zuverlässig zu informieren, hat sich ebenso wenig etwas geändert wie an der beeindruckenden Realisierung dieses Anspruchs. Dabei kommen bei sämtlichen beteiligten Autoren Hinweise zu Ursache und Bedeutung einzelner Entscheidungen oder Argumentationslinien nicht zu kurz. Auch wird an der einen oder anderen Stelle erkennbar, dass „die Rechtsprechung“ kein monolithischer Block ist, sondern in einem Senat durchaus unterschiedliche wissenschaftliche Ansichten und Vorstellungen vertreten werden, die dann auch in dem Band aufscheinen. Zwar mag der Titel eines Kompendiums den Eindruck vermitteln, der Band sei zur vollständigen Lektüre geschrieben – und das ist durchaus erwägenswert beim vertieften Einarbeiten in das private Baurecht, bei einem Umfang von gut 1700 Seiten allerdings zeitaufwendig –, handelt es sich doch vorwiegend um ein Handbuch. Ein Handbuch, in dem fein untergliederte Teile und ein über 60 Seiten starkes Sachverzeichnis den Zugang zu den Einzelproblemen ermöglichen. Dann ist allerdings auch mal die Lektüre eines zusammenhängenden Abschnitts angezeigt. In allen Abschnitten finden sich immer wieder, durch Kästchen hervorgehoben, Hinweise. Allein wegen dieser Hinweise würde sich schon die Anschaffung des Werks lohnen. Denn in ihnen machen die Bearbeiter in der konkreten Situation deutlich, wo Fallstricke ausgelegt sind, und zwar auch „nach Material, Materialstärke und Farbe“ des Stricks beschrieben. Diese Hinweise überblättern, wäre grob fahrlässig. Das Werk orientiert sich nicht ausschließlich, wie das der richterliche Blickwinkel vermuten lassen könnte, am Bauprozess. Zunächst geht es den Autoren um die materielle Rechtslage, um die Kardinalpflichten der Baubeteiligten und das Leistungsstörungsrecht. Erhebliche Bedeutung, einschließlich der bereits angesprochenen Entscheidung des EuGH, hat das auf knapp 350 Seiten erörterte Recht der Architekten und Ingenieure. Die letzten gut 350 Seiten des Bandes nehmen dann schließlich prozessuale Fragestellungen, von der einstweiligen Verfügung über die Zuständigkeiten und Klagearten sowie die Streitverkündung bis hin zum Berufungsrecht und praktischen Hinweisen für Richter, ein.

Das Kompendium des Baurechts ist Pflichtlektüre für alle, die im privaten Baurecht vertieft tätig sind und zuverlässige Informationen benötigen. Wenn das Werk auf dem Schreibtisch keinen Platz mehr findet, sollte es aber in unmittelbarer Reichweite stehen. Ein Klassiker!

 

Ralf Leinemann (Hrsg.), VOB/B Kommentar – mit FIDIC conditions of contract. Kommentar. 7. Aufl., Werner-Verlag, Köln 2019, ISBN 978-3-8041-5310-3, geb., € 169,00

Der Großkommentar zur VOB/B von Leinemann liegt in einer vollständig überarbeiteten Neuauflage vor. Sie war notwendig geworden, nachdem der Gesetzgeber den Bauvertrag in das BGB eingefügt hat. Zwar hat sich durch die neuen Regelungen das Vertragswerk der VOB/B keineswegs erledigt, aber nach Einschätzung von Leinemann und seinem Bearbeiterteam ergeben sich erhebliche Rückwirkungen auf die Vertragsgestaltung, wo der Gesetzgeber sein Bild des Bauvertrags nun erstmals normativ niedergelegt hat.

Es ist spannend nachzuverfolgen, wie die Erläuterungen sich dieser Fragestellung – aus der Sicht einer Erläuterung der VOB/B durchaus ungewöhnlich – widmen. Neben der gewohnt zuverlässigen Information über den in der umfangreichen Rechtsprechung herausgebildeten Bestand geben die Bearbeiter Hinweise auf Gestaltungsrisiken bei der Verwendung der VOB/B, sofern sie im Detail modifiziert wird. Erläuterungen mit Schaubildern, die Ergänzung um Erläuterungen der BGBBestimmungen über die Sicherungsinstrumente im Bauvertrag und eine umfangreiche Darstellung und Erläuterung der FIDIC Conditions of Contract for Construction, des international standardisierten Mustervertrags für internationale und grenzüberschreitende Bauvorhaben, sowie der Abdruck dieses Vertragswerks zeichnen das Werk aus und geben ihm sein eigenes Gepräge. Es bleibt bei der Einschätzung zur Vorauflage: Der Leinemann ist in einem Atemzug mit den anderen Großkommentaren zur VOB/B zu nennen. Welches Werk letztlich am häufigsten auf dem Schreibtisch liegt, hängt vor allem von den persönlichen Vorlieben ab. Wer sich den Band nicht intensiv ansieht, könnte das Werk der persönlichen Wahl verpasst haben. (ur) ˜

Prof. Dr. Ulrich Repkewitz war bis 2003 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Assistent am Fachbereich Rechtswissenschaften in Mainz tätig. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und in eigener Kanzlei vorwiegend im Verwaltungsrecht sowie rund um das Bauen und Wohnen tätig. Er ist Honorarprofessor und Kursautor für Öffentliches Baurecht und Umweltrecht an der Fernuniversität in Hagen.

repkewitz@loh-rep.de

 

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